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     • Was ist 3D-Druck
     • Was wir können
     • Galerie

    

   Was ist 3D Druck?

   Rapid prototyping slicing
   „Rapid Pototyping Slicing“ (Schichtaufbau von 3D Druck Objekten) von
   „Materialgeeza“ Wikipedia

   3D Druck ist der Oberbegriff zu einer Reihe von Fertigungsverfahren zur
   additiven Herstellung von 3D Objekten. Hierbei sind 3D Daten des
   herzustellenden Objektes unerlässlich. Die 3D Daten werden durch ein
   Programm in Schichten aufgeteilt (Slicing). Diese Schichten werden dann
   vom 3D Drucker im jeweiligen Verfahren übereinander gelegt. Daraus
   entsteht das 3D Objekt.

   Die einzelnen Verfahren unterscheiden sich durch die genutzte Technik, die
   genutzten Materialien, die Anforderungen an die Bauteile (optisch wie auch
   mechanisch) und die Druckdauer.

    

   Die Druckverfahren:

    1. FDM/FFF Fused Deposition Modelling / Fused Filament Fabrication
       (Schmelzschichtverfahren)

   FDM deutsch
   „Fused Deposition Modelling (FDM)“ (Schmelz-Schicht-Verfahren)[übersetzt
   aus dem Englischen] von „Yona“ Wikipedia

   Bei diesem Verfahren werden thermoplastische Kunststoffe (z.b. PLA, ABS,
   PVC, PA) meist in Form eines Kunststoffdrahtes (Filament) als Material
   genutzt. Der Kunststoffdraht wird über ein Förderverfahren zu einer oder
   mehreren Düsen transportiert. Die Düse wird auf die Schmelztemperatur des
   jeweiligen Materials eingestellt und schmilzt den Kunststoff auf. Der
   geschmolzene Kunststoff wird so in Schichten auf eine Druckplattform
   aufgebracht nach dem Programm, welches aus den 3D Daten des Objekts
   erstellt wurde.

   Durch den Einsatz der bekannten thermoplastischen Kunststoffe können
   relativ hohe Festigkeiten erreicht werden, welche sich für
   Funktionsobjekte eignen. Da das Objekt aus Schichten besteht sind diese
   auch an der Oberfläche des Objekts zu erkennen (je nach gewählter
   Schichtstärke mehr oder weniger).

   Festigkeit:+++++

   Oberflächengüte:+

   Details:++

    

    2. SLA Stereolithographie

   FDM deutsch
   „Stereolitographie appartus“ (SLA grafische Darstellung)[übersetzt aus dem
   Englischen] von „Materialgeeza“ Wikipedia

   Bei diesem Verfahren wird ein flüssiges Kunstharz durch gezielte
   Beleuchtung mit UV-Licht ausgehärtet. Das bedeutet ein Tank wird mit
   Kunstharz gefüllt. In diesen Tank taucht die Bauplattform ein und das
   Objekt wird schichtweise durch den Laser gezielt ausgehärtet.

   Nach dem Abschluss des 3D Drucks erfolgt hier eine Nachbehandlung um
   überschüssiges Kunstharz abzuspülen. Zusätzlich wird das Objekt in einer
   UV Kammer ausgehärtet.

   Festigkeit:++

   Oberflächengüte:+++++

   Details:+++++

    

    3. SLS/SLM Selektives Laser Sintern/Selektives Laser Melting

   SLS deutsch
   „SLS system shematic“ (SLS grafische Darstellung)[übersetzt aus dem
   Englischen] von „Materialgeeza“ Wikipedia

   Bei diesem Verfahren wird das Material in Pulverform in den Bauraum
   Schicht für Schicht aufgebracht und gezielt mit einem Laser
   aufgeschmolzen. Die hierbei genutzten Materialien können Metallpulver oder
   Kunststoffpulver sein. Der Vorteil dieses Verfahrens ist, dass ungenutztes
   Material als Stützmaterial fungiert und Überhänge somit nicht extra
   abgestützt werden müssen.

   Festigkeit:++++

   Oberflächengüte:+++

   Details:+++

    

    4. 3DP Polymergipsdruck

   Bei diesem Verfahren wird das Material in Pulverform in den Bauraum
   Schicht für Schicht aufgebracht. Das Material in diesem Fall ist Gips,
   welcher durch gezieltes Aufbringen eines Polymers ausgehärtet und verklebt
   wird. Das Aufbringen des Polymers erfolgt durch einen Druckkopf, bei
   welchem man auch andere Flüssigkeiten zumischen kann, zum Beispiel Farben.
   Das bedeutet mit diesem Verfahren ist ein Vollfarbendruck möglich. Gut
   geeignet für Anschauungsmodelle und Schnittdarstellungen.

   Festigkeit:+

   Oberflächengüte:+++

   Details:+++

    

    5. MJM Multijet/Polyjet

   Ähnlich dem SLA Verfahren, wird hierbei ein flüssiges Kunstharz als
   Material genutzt. Jedoch wird das Material punktuell über einen Druckkopf
   (ähnlich wie bei einem Papierdrucker) auf das Druckbett aufgebracht und
   gleichzeitig durch Beleuchtung mit UV-Licht gehärtet. Der Aufbau des Teils
   erfolgt wieder Schicht für Schicht.

   Festigkeit:+++

   Oberflächengüte:+++++

   Details:+++++

    

    

   FAQ

   Wie kann aus einem normalen Drucker ein 3D Objekt entstehen?

     • Viele verbinden das Wort „Druck“ nur mit dem Bereich Drucken von Text
       o.ä. auf Papier. Jedoch hat das nichts oder nur bedingt mit dem 3D
       Druck zu tun. Der 3D Druck hat die Aufgabe dreidimensionale Objekte
       herzustellen und somit können mit einem normalen Papierdrucker keine
       3D Objekte erstellt werden.

   Was kann man denn alles 3D Drucken?

     • Prinzipiell ist alles druckbar. Es ist immer nötig 3D Daten vom
       Bauteil zu haben. Jedoch können auch 3D Modelle aus dem Internet
       heruntergeladen werden. Einen Auszug an Teilen, welche wir bisher
       gedruckt haben finden Sie in der Galerie.

   Woher bekomme ich 3D Daten zum 3D Drucken?

     • Wenn es sich um ein eigenes Projekt handelt, müssen die 3D Daten
       erstellt werden, die Technik und das Know-How zur Generierung der 3D
       Daten per Konstruktion oder per 3D Scan ist bei uns vorhanden.

   Darüber hinaus gibt es im Internet verschiedene Seiten auf welchen 3D
   Daten erhältlich sind, allen voran www.thingiverse.com.

    

   3D Drucken 3D Scannen     3D Konstruktion
   FDM        Scanner        CAD Konstruktion
   SLA        Fotogrammetrie  

    

   Unser Druckservice umfasst das Drucken von Objekten und Modellen aller Art
   in 3D mittels verschiedener 3D Drucker.

   Wir drucken im FDM und SLA Verfahren.

   IMG 3654 Kopie

   FDM Verfahren

   Leistungsdaten:
   einfarbiger Druck
   (zweifarbiger Druck auf Anfrage)
   Objektgrößen bis 223x223x205mm

   Materialien:
   PLA, ABS, (schwarz, weiß, silber, rot, grün, blau, gelb, orange, weiß - im
   dunklen leuchtend)
   Nylon (natur), Laywood (Holzanteil), Copperfill (Kupferanteil), PET,
   flexibler Kunststoff (natur),

   Preise:
   auf Anfrage

   DSC00085 komprimiert
   SLA Verfahren

   Leistungsdaten:
   einfarbiger Druck (transparent, weiß)
   Objektgrößen bis 128x128x200mm

   Materialien:
   Resin (Kunstharz)

   Preise:
   auf Anfrage

   Um ein Angebot erstellen zu können benötigen wir die 3D-Daten des
   gewünschten 3D-Objekts. Zusätzlich hierzu sind Erklärungen (z.B.: wichtige
   Durchmesser, Funktion oder auch Einsatzbereich) hilfreich um das 3D-Objekt
   so genau wie möglich nach Ihren Vorstellungen herstellen zu können.

   3D Drucken

   ┌─────┬────────────────┬──────────────┐
   │     │ Scannen        │ Konstruktion │
   ├─────┼────────────────┼──────────────┤
   │ FDM │ Scanner        │ FreeCAD      │
   ├─────┼────────────────┼──────────────┤
   │ SLA │ Fotogrammetrie │              │
   └─────┴────────────────┴──────────────┘

   Cagiva geschnitten thumbnail

   Scannen

   Leistungsdaten:
   Wir verwenden einen mobilen Scanner und das Photogrammetrieverfahren, nach
   den entsprechenden Anforderungen.
   Das Scanvolumen beträgt dabei 0,1m bis 3m

   Preise:
   auf Anfrage

    

   Spnestopfen

   Konstruktion

   Leistungsdaten:
   CAD Konstruktion

   Preise:
   auf Anfrage

     • SLA Druck
     • FDM Druck

                                     
                                     

                                 Design Sphero

                          hochauflösender SLA 3D Druck

                                     

                                   Eiffelturm

                          hochauflösender SLA 3D Druck

                                     

                                    Osterei

                          hochauflösender SLA 3D Druck

                                     
                                     
                                     
                                     
                                     

                                 Maschinenteile

                       verschiedene Pulley und Zahnräder

                                     

  Projekte / Referenzen

                                    Projekte
    
          Gürtelschnalle mit individuellen Motiven, Bildern oder Logos
                     Kategorie: Design/Gebrauchsgegenstände
                                 Material: ABS
               Besonderheit: zweifarbig mit Motiv, Bild oder Logo
                              Auftraggeber: privat
                            Auftragsvolumen: 10 Stk.
   DSC 0100 1 1
          "Spänestopfen" zum Abdichten von Bohrungen bei der weiteren
                                CNC-Bearbeitung
                              Kategorie: Industrie
                               Material: PLA, ABS
                    Besonderheit:gedrucktes Innengewinde M8
                            Auftraggeber: Industrie
                            Auftragsvolumen: 50 Stk.

                                IMG 3830IMG 3832

                        Fairphone-Handyhülle "luckycats"
                        Kategorie: Gebrauchsgegenstände
                                 Material: PLA
                    Besonderheit: Motive auf der Oberfläche
                              Auftraggeber: privat
                            Auftragsvolumen: 5 Stk.

                                 IMG 3404 Kopie

                               "Ultimaker Robot"
                              Kategorie: Fantasie
                                 Material: PLA
                   Besonderheit: feine Strukturen und Details
                              Auftraggeber: privat
                            Auftragsvolumen: 20 Stk.

                                     Robots

    

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                         Ersatzteile aus dem 3D Drucker

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                   3D Druck eines „Dremel“ Keilwellenadapters

            Wir erhielten einen Hilferuf eines Hobby-Modellbauers, dessen
            „Dremel“ den langjährigen Dienst aufgegeben hatte. An und für
            sich kein spezieller „Dremel“, wohl aber im Vergleich zu anderen
            ein eher leises Gerät, dass dem Besitzer sehr am Herzen liegt.

             

Das Problem: 

            In dem Gerät war ein Keilwellenadapter, ein flexibles
            Zwischenstück zur Kraftübertragung, mehrfach gebrochen und
            sprichwörtlich zerbröselt. Ersatzteile gibt es keine mehr zu
            kaufen und so schien eine Reparatur nicht machbar zu sein. Als
            der Besitzer aufgrund von Empfehlungen von uns und unserem 3D
            Druck hörte, beschloss er sich an uns zu wenden, quasi als letzte
            Chance den „Dremel“ zu retten.

            2
            3

Die Lösung:

            Nach ausreichender Inspektion war klar, unser 3D Druck kann
            helfen. Also machten wir uns ans Werk, nahmen Maß an dem was noch
            von dem Keilwellenadapter übrig geblieben ist und konstruierten
            ein 3D Modell eines neuen Adapters. Danach konnten wir mit dem 3D
            Drucken beginnen. Die Besonderheit dabei war, flexiblen, also
            biegbaren Kunststoff einzusetzen. Für uns kein Problem. Das
            fertige Bauteil setzten wir passgenau ein und nach einem
            Funktionstest konnten wir dem Besitzer die freudige Mitteilung
            über die erfolgreiche Reparatur seines „Lieblingsdremels“ machen.

            4
            5

Unsere Leistung im Detail:

            6

               - Inspektion und Fehleranalyse

               - Konstruktion eines neuen Keilwellenadapters

               - 3D-Druck des neuen Adapters aus flexiblen Material

               - Einbau des neuen Adapters und Zusammenbau des "Dremels"

               - Funktionstest

             

            Wir sagen:“Danke für diesen Auftrag“

3D Druck von third-layer hilft.

       < 1 2 3 4 5 >

  third-layer sagt "hallo"

                      "Eigene Ideen selbst verwirklichen".

    Aus diesem Grund sind wir beide, Christian und Stefan, so begeistert vom
                                Thema 3D Druck.
       Anfang 2014 begannen wir mit unserem ersten 3D-Drucker unsere neue
                                 Leidenschaft.
     Durch diesen konnten wir viel Erfahrungen sammeln und sind nun soweit
                        unser Hobby zum Beruf zu machen.
     Mittlerweile verfügen wir über vier 3D-Drucker die mit dem (FDM) Fused
   Deposition Modelling Verfahren arbeiten. Zusätzlich verfügen wir noch über
    zwei 3D Drucker die nach dem SLA Verfahren arbeiten. 3D Scantechnologie
                           rundet unseren Service ab.

   Christian

   Christian

   Fasziniert von dem Potenzial und den Möglichkeiten des 3D Druckes gründete
             er zusammen mit Stefan das Unternehmen „third-layer“.

    Über 5 Jahre Erfahrung im Automobilbereich der Zulieferindustrie, unter
   anderem im Fertigungsbereich und dem Verbesserungswesen, sowie 2 Jahre im
     Hobbybereich des 3D Druckens kennzeichnen seinen bisherigen Lebensweg.

        Seine analytischen Fähigkeiten helfen ihm bei der Umsetzung der
               betriebswirtschaftlichen Prozesse im Unternehmen.

   Stefan

   Stefan

    Er ist einer der beiden Gründer von „third-layer“ und begeistert von der
         Technik und den zahlreichen Anwendungsgebieten des 3D Druckes.

    Sein Spektrum an Wissen erarbeitete er sich in mehr als 6 Jahren in der
     Zulieferindustrie des Automobilsektors. Seine Erfahrung sammelte er im
    Produktions- und Qualitätsbereich. 2 Jahre Erfahrung im Hobbybereich des
                        3D Druckens zählen ebenso dazu.

      Durch seine strukturierte Art ist er für die technischen Prozesse im
                             Unternehmen zuständig.

                           Our mission is the vision

                3D Druck wird unsere Welt nachhaltig verändern.
       Wir wollen diese Technik greifbar und für jeden zugänglich machen.
      Ziel ist es der innovativste und größte 3D Druck Anbieter in unserer
                               Region zu werden.

                                Zitat von Stefan

               „Wir müssen erst stehen, bevor wir laufen können.“

                               Zitat von Christian

                         „Warum nicht gleich fliegen?“

                                Zusammen sind wir

                                  third-layer

   Christian und Stefan

    

    

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                                   Impressum:

Angaben gemäß § 5 TMG:

   Christian Etzold und Stefan Seifert GbR third-layer
   Uhlandstr. 21
   07973 Greiz

Kontakt:

   Tel.:  01735932008
   Tel.:  01712668091
   Fax.:
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   GbR (third-layer)

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   (1)    Für alle Kauf- und Werkverträge, welche die Christian Etzold und
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   der Begriff Unternehmer im Sinne des § 14 BGB verwendet.

   (3)    Sitz des Verwenders ist Greiz.

   § 2 Vertragsgegenstand

   (1)    Der Verwender bietet Produkte im Bereich 3D-Druck an (z.B.
   Hardware, 3D-Drucke, Designs für 3D-Drucke).

   (2)    Bei der Herstellung von 3D-Drucken nutzt der Verwender die
   Fertigungsverfahren Fused Deposition Modelling (FDM) bzw. Fused Filament
   Fabrication (FFF) oder Stereolithography (SLA). Durch die Nutzung von FDM
   bzw. FFF oder SLA kann es bei der Erstellung von 3D-Drucken
   verfahrensbedingt zu Abweichungen in Farbe, Form und Abmaßen im Vergleich
   zur Vorlage oder zu Unregelmäßigkeiten auf der Oberfläche der 3D-Drucke
   kommen.

   (3)    Die vom Verwender angebotenen 3D-Drucke sind ausschließlich zu
   Anschauungs- und Dekorationszwecken geeignet. Besondere, über die
   vorgenannten Zwecke hinausgehende Eigenschaften der 3D-Drucke sind nicht
   Teil des Angebots des Verwenders, es sei denn, diese sind ausdrücklich
   schriftlich zugesichert. Die angebotenen 3D-Drucke sind in jedem Fall
   ungeeignet zur Verwendung als Spielzeug und dürfen Kindern nicht
   zugänglich gemacht werden.

   § 3 Zustandekommen des Vertrages

   (1)    Sämtliche Angebote unserer Waren oder Werkleistungen – gleich ob
   schriftlich, elektronisch, fernmündlich oder mündlich übermittelt, stellen
   kein verbindliches Angebot dar, sondern sind stets unverbindlich.

   (2)    Eine Bestellung durch unsere Kunden stellt ein rechtsverbindliches
   Angebot auf Abschluss eines Vertrages dar. Ein Vertrag kommt erst mit
   unserer ausdrücklichen Auftragsbestätigung in Textform zustande.

   (3)    Bei der Fertigung von 3D-Drucken auf der Basis von Vorlagen des
   Kunden kommt ein Vertrag darüber hinaus erst nach Prüfung der Vorlage bzw.
   der Vorlagedaten und schriftlicher Bestätigung der Tauglichkeit als
   Druckvorlage durch den Verwender zustande.

   (4)    Wir übernehmen kein Beschaffungsrisiko. Bei Nichtbelieferung des
   Verwenders durch Lieferanten trotz Abschluss eines entsprechenden
   Deckungsgeschäftes steht dem Verwender das Recht zu, vom Vertrag, soweit
   er sich auf nicht lieferbare Gegenstände bezieht, zurückzutreten.

   § 4 Urheberrechte

   (1)    Soweit dem Verwender an den erbrachten Leistungen Urheberrechte
   nach dem Urheberrechtsgesetz zustehen, verbleiben diese beim Verwender.
   Dem Kunden wird lediglich ein einfaches Nutzungsrecht an den übereigneten
   Werken übertragen. Dieses umfasst nicht die Vervielfältigung, Verwertung,
   Veröffentlichung oder Weitergabe an Dritte.

   (2)    Der Verwender bleibt auch bei individualvertraglicher Einräumung
   eines ausschließlichen Nutzungsrechts berechtigt, seine Entwürfe und
   Vervielfältigungen des Werkes im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden.

   § 5 Zahlung / Fälligkeit

   Für die Fälligkeit der vereinbarten Vergütung gelten die gesetzlichen
   Regelungen, soweit keine abweichende, schriftliche Vereinbarung getroffen
   worden ist.

   § 6 Aufrechnung / Zurückbehaltungsrechte

   (1)    Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen durch den Kunden ist nur
   möglich, sofern die Gegenforderungen des Kunden rechtskräftig festgestellt
   oder unbestritten sind.

   (2)    Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten durch den Kunden ist
   nur zulässig, wenn diese auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. Ist der
   Kunde Unternehmer, so ist auch die Geltendmachung von
   Zurückbehaltungsrechten gegenüber Forderungen des Verwenders
   ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um rechtskräftig
   festgestellte oder unbestrittene Gegenforderungen.

   § 7 Gewährleistung

   (1)    Es gilt die gesetzliche Gewährleistung. Abweichend hiervon beträgt
   die Gewährleistungsfrist beim Verkauf von Gebrauchtware ein Jahr ab
   Ablieferung der Ware.

   (2)    Von uns abgegebene oder übermittelte Erklärungen im Zusammenhang
   mit diesem Vertrag (z.B. in Verkaufsprospekten, in
   Herstellerbeschreibungen, Bezugnahme auf DIN-Normen usw.) enthalten im
   Zweifel keine Übernahme einer Garantie. Als Garantie gelten nur als solche
   bezeichnete, schriftliche Erklärungen des Verwenders.

   § 8 Haftung

   (1)    Für unsere Haftung gelten die gesetzlichen Bestimmungen, soweit sie
   nicht durch nachfolgende Regelungen ausgeschlossen oder begrenzt ist.

   (2)    Unsere Haftung ist ausgeschlossen für leicht fahrlässige
   Pflichtverletzungen, sofern nicht Schäden aus der Verletzung von Leben,
   Körper, Gesundheit, aus der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten,
   etwa solcher, die der Kauf- oder Werkvertrag dem Verwender nach seinem
   Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfüllung die
   ordnungsgemäße Durchführung des jeweiligen Vertrages überhaupt erst
   ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und
   vertrauen darf (z.B. Übereignung der Ware, Erstellung des Werks) oder
   Ansprüche aus Garantien sowie nach dem Produkthaftungsgesetz betroffen
   sind.

   (3)    Die Haftung für die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten im
   Sinne des Absatz 2 ist für den Fall einfacher Fahrlässigkeit auf den
   vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

   (4)    Die vorgenannten Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in
   gleicherweise für unsere Erfüllungsgehilfen.

   § 9 Rüge und Untersuchungspflichten

   Ist der Kunde Unternehmer, so gelten für ihn die Untersuchungs- und
   Rügeobliegenheiten nach § 377 HGB.

   § 10 Eigentumsvorbehalt

   (1)    Alle gelieferten Waren bleiben unser Eigentum (Eigentumsvorbehalt)
   bis zur Erfüllung aller bei Vertragsabschluss bestehenden Forderungen des
   Verwenders gegenüber dem Kunden. Ist der Kunde Unternehmer, so besteht der
   Eigentumsvorbehalt bis zur Bezahlung aller sich aus der
   Geschäftsverbindung ergebenden Forderungen des Verwenders. Wir sind
   verpflichtet, uns, die uns im Rahmen des Eigentumsvorbehalts zustehenden
   Sicherheiten auf Verlangen des Kunden freizugeben, soweit der
   realisierbare Wert der Sicherungsgegenstände 110 % des Wertes der
   gesicherten Forderungen überschreitet.

   (2)    Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgen für uns als
   Hersteller im Sinne von § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Die be- und
   verarbeitete Ware gilt als Vorbehaltsware im Sinne des Abs. (1). Bei
   Verarbeitung, Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen
   Gegenständen durch den Kunden steht uns das Miteigentum anteilig an der
   neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes der Vorbehaltsware zum
   Wert den anderen verwendeten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung
   zu. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in
   der Weise erfolgt, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist,
   so überträgt der Kunde uns bereits jetzt anteilig die ihm zustehenden
   Eigentumsrechte an der neuen Sache im Umfang des objektiven Wertes der
   Vorbehaltsware und verwahrt das so entstandene Mit- oder Alleineigentum
   unentgeltlich für uns. Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware im
   Sinne des Abs. (1). Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Kunden
   tritt er auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung
   der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir
   nehmen diese Abtretung schon jetzt an.

   (3)    Der Kunde darf Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr
   zu seinen normalen Geschäftsbedingungen und, solange er uns gegenüber mit
   seinen Zahlungsverpflichtungen nicht in Verzug ist, veräußern,
   vorausgesetzt, dass die Forderungen aus der Weiterveräußerung gemäß Abs.
   (4) und (5) auf uns übergehen. Zu anderen Verfügungen über Vorbehaltsware
   ist er nicht berechtigt.

   (4)    Die Forderungen des Kunden aus Weiterveräußerung der Vorbehaltsware
   werden bereits jetzt an uns abgetreten und diese Abtretung durch uns
   angenommen. Sie dienen in demselben Umfang zur Sicherung unserer Ansprüche
   aus der Geschäftsbeziehung, wie die Vorbehaltsware. Wird Vorbehaltsware
   vom Kunden zusammen mit anderen nicht von uns gekauften Waren veräußert,
   so wird die Forderung aus der Weiterveräußerung im Verhältnis des
   objektiven Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der anderen Waren
   abgetreten. Bei der Veräußerung von Waren, an denen wir
   Miteigentumsanteile nach Abs. (2) haben, wird uns ein unserem
   Miteigentumsanteil entsprechender Teil abgetreten.

   (5)    Der Kunde bleibt berechtigt, Forderungen aus der Weiterveräußerung
   einzuziehen. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt
   davon unberührt. Wir werden die Forderung nicht einziehen, solange der
   Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen
   nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf
   Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung
   vorliegt. Widerrufen wir die Einziehungsbefugnis für den Kunden, so ist er
   verpflichtet, uns die Abnehmer/Gläubiger bekannt zu geben und alle
   erforderlichen Unterlagen herauszugeben, welche zur Geltendmachung der
   Forderung zweckdienlich sind.

   (6)    Von einer Pfändung oder anderen Beeinträchtigungen durch Dritte hat
   uns der Kunde unverzüglich zu benachrichtigen. Der Kunde trägt alle
   Kosten, die zur Aufhebung des Zugriffes und zu einer Wiederbeschaffung des
   Kaufgegenstandes aufgewendet werden müssen, soweit sie nicht von Dritten
   eingezogen werden können.

   (7)    Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, löst er einen Wechsel bei
   Fälligkeit nicht ein oder wird ein von ihm ausgestellter Scheck nicht
   bezahlt, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen und zu
   diesem Zweck gegebenenfalls den Betrieb oder das Lager des Kunden zu
   betreten. Gleiches gilt, wenn andere Umstände eintreten, die auf eine
   wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden nach
   Vertragsschluss schließen lassen und die unsere Zahlungsansprüche
   gefährden. Die Rücknahme ist kein Rücktritt vom Vertrag. Wir können
   außerdem die Weiterveräußerung, Weiterverarbeitung und Wegschaffung der
   Vorbehaltsware untersagen.

   (8)    Der Kunde ist zur getrennten Lagerung und Kennzeichnung der unter
   Eigentumsvorbehalt stehenden Ware und zu deren sorgfältiger Behandlung
   verpflichtet.

   (9)    Die vorstehenden Abs. (2) bis (8) gelten nicht, falls der Kunde
   Verbraucher ist.

   § 11 Rechtswahl, Gerichtsstand, Erfüllungsort

   (1)     Auf die Geschäftsbeziehung findet deutsches Recht (unter
   Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG)) Anwendung. Bei grenzüberschreitenden
   Verträgen mit Verbrauchern gelten zudem die zwingenden
   verbraucherschützenden Vorschriften seines Wohnsitzlandes.

   (2)     Erfüllungsort für alle Leistungen aus dem Vertrag ist der Sitz des
   Verwenders. Dies gilt nicht für Verbraucher.

   (3)    Ist der Kunde ein Kaufmann, eine juristische Person des
   öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist
   der Sitz des Verwenders in Greiz ausschließlicher Gerichtsstand für
   sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung.

   § 12 Salvatorische Klausel

   Sollte eine Bestimmung gegen zwingende gesetzliche Vorschriften verstoßen,
   so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser
   Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht. Im FaIIe eines Verstoßes gelten
   insoweit die gesetzlichen Regelungen.

   (Stand 04.04.2017)

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   Was ist 3D Druck?

   Rapid prototyping slicing
   „Rapid Pototyping Slicing“ (Schichtaufbau von 3D Druck Objekten) von
   „Materialgeeza“ Wikipedia

   3D Druck ist der Oberbegriff zu einer Reihe von Fertigungsverfahren zur
   additiven Herstellung von 3D Objekten. Hierbei sind 3D Daten des
   herzustellenden Objektes unerlässlich. Die 3D Daten werden durch ein
   Programm in Schichten aufgeteilt (Slicing). Diese Schichten werden dann
   vom 3D Drucker im jeweiligen Verfahren übereinander gelegt. Daraus
   entsteht das 3D Objekt.

   Die einzelnen Verfahren unterscheiden sich durch die genutzte Technik, die
   genutzten Materialien, die Anforderungen an die Bauteile (optisch wie auch
   mechanisch) und die Druckdauer.

    

   Die Druckverfahren:

    1. FDM/FFF Fused Deposition Modelling / Fused Filament Fabrication
       (Schmelzschichtverfahren)

   FDM deutsch
   „Fused Deposition Modelling (FDM)“ (Schmelz-Schicht-Verfahren)[übersetzt
   aus dem Englischen] von „Yona“ Wikipedia

   Bei diesem Verfahren werden thermoplastische Kunststoffe (z.b. PLA, ABS,
   PVC, PA) meist in Form eines Kunststoffdrahtes (Filament) als Material
   genutzt. Der Kunststoffdraht wird über ein Förderverfahren zu einer oder
   mehreren Düsen transportiert. Die Düse wird auf die Schmelztemperatur des
   jeweiligen Materials eingestellt und schmilzt den Kunststoff auf. Der
   geschmolzene Kunststoff wird so in Schichten auf eine Druckplattform
   aufgebracht nach dem Programm, welches aus den 3D Daten des Objekts
   erstellt wurde.

   Durch den Einsatz der bekannten thermoplastischen Kunststoffe können
   relativ hohe Festigkeiten erreicht werden, welche sich für
   Funktionsobjekte eignen. Da das Objekt aus Schichten besteht sind diese
   auch an der Oberfläche des Objekts zu erkennen (je nach gewählter
   Schichtstärke mehr oder weniger).

   Festigkeit:+++++

   Oberflächengüte:+

   Details:++

    

    2. SLA Stereolithographie

   FDM deutsch
   „Stereolitographie appartus“ (SLA grafische Darstellung)[übersetzt aus dem
   Englischen] von „Materialgeeza“ Wikipedia

   Bei diesem Verfahren wird ein flüssiges Kunstharz durch gezielte
   Beleuchtung mit UV-Licht ausgehärtet. Das bedeutet ein Tank wird mit
   Kunstharz gefüllt. In diesen Tank taucht die Bauplattform ein und das
   Objekt wird schichtweise durch den Laser gezielt ausgehärtet.

   Nach dem Abschluss des 3D Drucks erfolgt hier eine Nachbehandlung um
   überschüssiges Kunstharz abzuspülen. Zusätzlich wird das Objekt in einer
   UV Kammer ausgehärtet.

   Festigkeit:++

   Oberflächengüte:+++++

   Details:+++++

    

    3. SLS/SLM Selektives Laser Sintern/Selektives Laser Melting

   SLS deutsch
   „SLS system shematic“ (SLS grafische Darstellung)[übersetzt aus dem
   Englischen] von „Materialgeeza“ Wikipedia

   Bei diesem Verfahren wird das Material in Pulverform in den Bauraum
   Schicht für Schicht aufgebracht und gezielt mit einem Laser
   aufgeschmolzen. Die hierbei genutzten Materialien können Metallpulver oder
   Kunststoffpulver sein. Der Vorteil dieses Verfahrens ist, dass ungenutztes
   Material als Stützmaterial fungiert und Überhänge somit nicht extra
   abgestützt werden müssen.

   Festigkeit:++++

   Oberflächengüte:+++

   Details:+++

    

    4. 3DP Polymergipsdruck

   Bei diesem Verfahren wird das Material in Pulverform in den Bauraum
   Schicht für Schicht aufgebracht. Das Material in diesem Fall ist Gips,
   welcher durch gezieltes Aufbringen eines Polymers ausgehärtet und verklebt
   wird. Das Aufbringen des Polymers erfolgt durch einen Druckkopf, bei
   welchem man auch andere Flüssigkeiten zumischen kann, zum Beispiel Farben.
   Das bedeutet mit diesem Verfahren ist ein Vollfarbendruck möglich. Gut
   geeignet für Anschauungsmodelle und Schnittdarstellungen.

   Festigkeit:+

   Oberflächengüte:+++

   Details:+++

    

    5. MJM Multijet/Polyjet

   Ähnlich dem SLA Verfahren, wird hierbei ein flüssiges Kunstharz als
   Material genutzt. Jedoch wird das Material punktuell über einen Druckkopf
   (ähnlich wie bei einem Papierdrucker) auf das Druckbett aufgebracht und
   gleichzeitig durch Beleuchtung mit UV-Licht gehärtet. Der Aufbau des Teils
   erfolgt wieder Schicht für Schicht.

   Festigkeit:+++

   Oberflächengüte:+++++

   Details:+++++

    

    

   FAQ

   Wie kann aus einem normalen Drucker ein 3D Objekt entstehen?

     • Viele verbinden das Wort „Druck“ nur mit dem Bereich Drucken von Text
       o.ä. auf Papier. Jedoch hat das nichts oder nur bedingt mit dem 3D
       Druck zu tun. Der 3D Druck hat die Aufgabe dreidimensionale Objekte
       herzustellen und somit können mit einem normalen Papierdrucker keine
       3D Objekte erstellt werden.

   Was kann man denn alles 3D Drucken?

     • Prinzipiell ist alles druckbar. Es ist immer nötig 3D Daten vom
       Bauteil zu haben. Jedoch können auch 3D Modelle aus dem Internet
       heruntergeladen werden. Einen Auszug an Teilen, welche wir bisher
       gedruckt haben finden Sie in der Galerie.

   Woher bekomme ich 3D Daten zum 3D Drucken?

     • Wenn es sich um ein eigenes Projekt handelt, müssen die 3D Daten
       erstellt werden, die Technik und das Know-How zur Generierung der 3D
       Daten per Konstruktion oder per 3D Scan ist bei uns vorhanden.

   Darüber hinaus gibt es im Internet verschiedene Seiten auf welchen 3D
   Daten erhältlich sind, allen voran www.thingiverse.com.

    

   3D Drucken 3D Scannen     3D Konstruktion
   FDM        Scanner        CAD Konstruktion
   SLA        Fotogrammetrie  

    

   Unser Druckservice umfasst das Drucken von Objekten und Modellen aller Art
   in 3D mittels verschiedener 3D Drucker.

   Wir drucken im FDM und SLA Verfahren.

   IMG 3654 Kopie

   FDM Verfahren

   Leistungsdaten:
   einfarbiger Druck
   (zweifarbiger Druck auf Anfrage)
   Objektgrößen bis 223x223x205mm

   Materialien:
   PLA, ABS, (schwarz, weiß, silber, rot, grün, blau, gelb, orange, weiß - im
   dunklen leuchtend)
   Nylon (natur), Laywood (Holzanteil), Copperfill (Kupferanteil), PET,
   flexibler Kunststoff (natur),

   Preise:
   auf Anfrage

   DSC00085 komprimiert
   SLA Verfahren

   Leistungsdaten:
   einfarbiger Druck (transparent, weiß)
   Objektgrößen bis 128x128x200mm

   Materialien:
   Resin (Kunstharz)

   Preise:
   auf Anfrage

   Um ein Angebot erstellen zu können benötigen wir die 3D-Daten des
   gewünschten 3D-Objekts. Zusätzlich hierzu sind Erklärungen (z.B.: wichtige
   Durchmesser, Funktion oder auch Einsatzbereich) hilfreich um das 3D-Objekt
   so genau wie möglich nach Ihren Vorstellungen herstellen zu können.

   3D Drucken

   ┌─────┬────────────────┬──────────────┐
   │     │ Scannen        │ Konstruktion │
   ├─────┼────────────────┼──────────────┤
   │ FDM │ Scanner        │ FreeCAD      │
   ├─────┼────────────────┼──────────────┤
   │ SLA │ Fotogrammetrie │              │
   └─────┴────────────────┴──────────────┘

   Cagiva geschnitten thumbnail

   Scannen

   Leistungsdaten:
   Wir verwenden einen mobilen Scanner und das Photogrammetrieverfahren, nach
   den entsprechenden Anforderungen.
   Das Scanvolumen beträgt dabei 0,1m bis 3m

   Preise:
   auf Anfrage

    

   Spnestopfen

   Konstruktion

   Leistungsdaten:
   CAD Konstruktion

   Preise:
   auf Anfrage

     • SLA Druck
     • FDM Druck

                                     
                                     

                                 Design Sphero

                          hochauflösender SLA 3D Druck

                                     

                                   Eiffelturm

                          hochauflösender SLA 3D Druck

                                     

                                    Osterei

                          hochauflösender SLA 3D Druck

                                     
                                     
                                     
                                     
                                     

                                 Maschinenteile

                       verschiedene Pulley und Zahnräder

                                     

  Projekte / Referenzen

                                    Projekte
    
          Gürtelschnalle mit individuellen Motiven, Bildern oder Logos
                     Kategorie: Design/Gebrauchsgegenstände
                                 Material: ABS
               Besonderheit: zweifarbig mit Motiv, Bild oder Logo
                              Auftraggeber: privat
                            Auftragsvolumen: 10 Stk.
   DSC 0100 1 1
          "Spänestopfen" zum Abdichten von Bohrungen bei der weiteren
                                CNC-Bearbeitung
                              Kategorie: Industrie
                               Material: PLA, ABS
                    Besonderheit:gedrucktes Innengewinde M8
                            Auftraggeber: Industrie
                            Auftragsvolumen: 50 Stk.

                                IMG 3830IMG 3832

                        Fairphone-Handyhülle "luckycats"
                        Kategorie: Gebrauchsgegenstände
                                 Material: PLA
                    Besonderheit: Motive auf der Oberfläche
                              Auftraggeber: privat
                            Auftragsvolumen: 5 Stk.

                                 IMG 3404 Kopie

                               "Ultimaker Robot"
                              Kategorie: Fantasie
                                 Material: PLA
                   Besonderheit: feine Strukturen und Details
                              Auftraggeber: privat
                            Auftragsvolumen: 20 Stk.

                                     Robots

    

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                         Ersatzteile aus dem 3D Drucker

            1

                   3D Druck eines „Dremel“ Keilwellenadapters

            Wir erhielten einen Hilferuf eines Hobby-Modellbauers, dessen
            „Dremel“ den langjährigen Dienst aufgegeben hatte. An und für
            sich kein spezieller „Dremel“, wohl aber im Vergleich zu anderen
            ein eher leises Gerät, dass dem Besitzer sehr am Herzen liegt.

             

Das Problem: 

            In dem Gerät war ein Keilwellenadapter, ein flexibles
            Zwischenstück zur Kraftübertragung, mehrfach gebrochen und
            sprichwörtlich zerbröselt. Ersatzteile gibt es keine mehr zu
            kaufen und so schien eine Reparatur nicht machbar zu sein. Als
            der Besitzer aufgrund von Empfehlungen von uns und unserem 3D
            Druck hörte, beschloss er sich an uns zu wenden, quasi als letzte
            Chance den „Dremel“ zu retten.

            2
            3

Die Lösung:

            Nach ausreichender Inspektion war klar, unser 3D Druck kann
            helfen. Also machten wir uns ans Werk, nahmen Maß an dem was noch
            von dem Keilwellenadapter übrig geblieben ist und konstruierten
            ein 3D Modell eines neuen Adapters. Danach konnten wir mit dem 3D
            Drucken beginnen. Die Besonderheit dabei war, flexiblen, also
            biegbaren Kunststoff einzusetzen. Für uns kein Problem. Das
            fertige Bauteil setzten wir passgenau ein und nach einem
            Funktionstest konnten wir dem Besitzer die freudige Mitteilung
            über die erfolgreiche Reparatur seines „Lieblingsdremels“ machen.

            4
            5

Unsere Leistung im Detail:

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               - Inspektion und Fehleranalyse

               - Konstruktion eines neuen Keilwellenadapters

               - 3D-Druck des neuen Adapters aus flexiblen Material

               - Einbau des neuen Adapters und Zusammenbau des "Dremels"

               - Funktionstest

             

            Wir sagen:“Danke für diesen Auftrag“

3D Druck von third-layer hilft.

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  third-layer sagt "hallo"

                      "Eigene Ideen selbst verwirklichen".

    Aus diesem Grund sind wir beide, Christian und Stefan, so begeistert vom
                                Thema 3D Druck.
       Anfang 2014 begannen wir mit unserem ersten 3D-Drucker unsere neue
                                 Leidenschaft.
     Durch diesen konnten wir viel Erfahrungen sammeln und sind nun soweit
                        unser Hobby zum Beruf zu machen.
     Mittlerweile verfügen wir über vier 3D-Drucker die mit dem (FDM) Fused
   Deposition Modelling Verfahren arbeiten. Zusätzlich verfügen wir noch über
    zwei 3D Drucker die nach dem SLA Verfahren arbeiten. 3D Scantechnologie
                           rundet unseren Service ab.

   Christian

   Christian

   Fasziniert von dem Potenzial und den Möglichkeiten des 3D Druckes gründete
             er zusammen mit Stefan das Unternehmen „third-layer“.

    Über 5 Jahre Erfahrung im Automobilbereich der Zulieferindustrie, unter
   anderem im Fertigungsbereich und dem Verbesserungswesen, sowie 2 Jahre im
     Hobbybereich des 3D Druckens kennzeichnen seinen bisherigen Lebensweg.

        Seine analytischen Fähigkeiten helfen ihm bei der Umsetzung der
               betriebswirtschaftlichen Prozesse im Unternehmen.

   Stefan

   Stefan

    Er ist einer der beiden Gründer von „third-layer“ und begeistert von der
         Technik und den zahlreichen Anwendungsgebieten des 3D Druckes.

    Sein Spektrum an Wissen erarbeitete er sich in mehr als 6 Jahren in der
     Zulieferindustrie des Automobilsektors. Seine Erfahrung sammelte er im
    Produktions- und Qualitätsbereich. 2 Jahre Erfahrung im Hobbybereich des
                        3D Druckens zählen ebenso dazu.

      Durch seine strukturierte Art ist er für die technischen Prozesse im
                             Unternehmen zuständig.

                           Our mission is the vision

                3D Druck wird unsere Welt nachhaltig verändern.
       Wir wollen diese Technik greifbar und für jeden zugänglich machen.
      Ziel ist es der innovativste und größte 3D Druck Anbieter in unserer
                               Region zu werden.

                                Zitat von Stefan

               „Wir müssen erst stehen, bevor wir laufen können.“

                               Zitat von Christian

                         „Warum nicht gleich fliegen?“

                                Zusammen sind wir

                                  third-layer

   Christian und Stefan

    

    

     • Datenschutz
     • Impressum
     • AGB

                                   Impressum:

Angaben gemäß § 5 TMG:

   Christian Etzold und Stefan Seifert GbR third-layer
   Uhlandstr. 21
   07973 Greiz

Kontakt:

   Tel.:  01735932008
   Tel.:  01712668091
   Fax.:
   email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss
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   Angaben aus dem Anfrageformular inklusive der von Ihnen dort angegebenen
   Kontaktdaten zwecks Bearbeitung der Anfrage und für den Fall von
   Anschlussfragen bei uns gespeichert. Diese Daten geben wir nicht ohne Ihre
   Einwilligung weiter.

                                      AGB:

   Allgemeine Geschäftsbedingungen der Christian Etzold und Stefan Seifert
   GbR (third-layer)

   § 1 Geltungsbereich / Begriffsbestimmungen

   (1)    Für alle Kauf- und Werkverträge, welche die Christian Etzold und
   Stefan Seifert GbR -third-layer- (nachfolgend Verwender) als Verkäufer
   oder Werkunternehmer abschließt, gelten ausschließlich diese Allgemeinen
   Geschäftsbedingungen (AGB). Entgegenstehende Bedingungen des Kunden, die
   wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt haben, haben keine
   Gültigkeit, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

   (2)    In diesen AGB wird der Begriff Verbraucher in Sinne des § 13 BGB,
   der Begriff Unternehmer im Sinne des § 14 BGB verwendet.

   (3)    Sitz des Verwenders ist Greiz.

   § 2 Vertragsgegenstand

   (1)    Der Verwender bietet Produkte im Bereich 3D-Druck an (z.B.
   Hardware, 3D-Drucke, Designs für 3D-Drucke).

   (2)    Bei der Herstellung von 3D-Drucken nutzt der Verwender die
   Fertigungsverfahren Fused Deposition Modelling (FDM) bzw. Fused Filament
   Fabrication (FFF) oder Stereolithography (SLA). Durch die Nutzung von FDM
   bzw. FFF oder SLA kann es bei der Erstellung von 3D-Drucken
   verfahrensbedingt zu Abweichungen in Farbe, Form und Abmaßen im Vergleich
   zur Vorlage oder zu Unregelmäßigkeiten auf der Oberfläche der 3D-Drucke
   kommen.

   (3)    Die vom Verwender angebotenen 3D-Drucke sind ausschließlich zu
   Anschauungs- und Dekorationszwecken geeignet. Besondere, über die
   vorgenannten Zwecke hinausgehende Eigenschaften der 3D-Drucke sind nicht
   Teil des Angebots des Verwenders, es sei denn, diese sind ausdrücklich
   schriftlich zugesichert. Die angebotenen 3D-Drucke sind in jedem Fall
   ungeeignet zur Verwendung als Spielzeug und dürfen Kindern nicht
   zugänglich gemacht werden.

   § 3 Zustandekommen des Vertrages

   (1)    Sämtliche Angebote unserer Waren oder Werkleistungen – gleich ob
   schriftlich, elektronisch, fernmündlich oder mündlich übermittelt, stellen
   kein verbindliches Angebot dar, sondern sind stets unverbindlich.

   (2)    Eine Bestellung durch unsere Kunden stellt ein rechtsverbindliches
   Angebot auf Abschluss eines Vertrages dar. Ein Vertrag kommt erst mit
   unserer ausdrücklichen Auftragsbestätigung in Textform zustande.

   (3)    Bei der Fertigung von 3D-Drucken auf der Basis von Vorlagen des
   Kunden kommt ein Vertrag darüber hinaus erst nach Prüfung der Vorlage bzw.
   der Vorlagedaten und schriftlicher Bestätigung der Tauglichkeit als
   Druckvorlage durch den Verwender zustande.

   (4)    Wir übernehmen kein Beschaffungsrisiko. Bei Nichtbelieferung des
   Verwenders durch Lieferanten trotz Abschluss eines entsprechenden
   Deckungsgeschäftes steht dem Verwender das Recht zu, vom Vertrag, soweit
   er sich auf nicht lieferbare Gegenstände bezieht, zurückzutreten.

   § 4 Urheberrechte

   (1)    Soweit dem Verwender an den erbrachten Leistungen Urheberrechte
   nach dem Urheberrechtsgesetz zustehen, verbleiben diese beim Verwender.
   Dem Kunden wird lediglich ein einfaches Nutzungsrecht an den übereigneten
   Werken übertragen. Dieses umfasst nicht die Vervielfältigung, Verwertung,
   Veröffentlichung oder Weitergabe an Dritte.

   (2)    Der Verwender bleibt auch bei individualvertraglicher Einräumung
   eines ausschließlichen Nutzungsrechts berechtigt, seine Entwürfe und
   Vervielfältigungen des Werkes im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden.

   § 5 Zahlung / Fälligkeit

   Für die Fälligkeit der vereinbarten Vergütung gelten die gesetzlichen
   Regelungen, soweit keine abweichende, schriftliche Vereinbarung getroffen
   worden ist.

   § 6 Aufrechnung / Zurückbehaltungsrechte

   (1)    Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen durch den Kunden ist nur
   möglich, sofern die Gegenforderungen des Kunden rechtskräftig festgestellt
   oder unbestritten sind.

   (2)    Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten durch den Kunden ist
   nur zulässig, wenn diese auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. Ist der
   Kunde Unternehmer, so ist auch die Geltendmachung von
   Zurückbehaltungsrechten gegenüber Forderungen des Verwenders
   ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um rechtskräftig
   festgestellte oder unbestrittene Gegenforderungen.

   § 7 Gewährleistung

   (1)    Es gilt die gesetzliche Gewährleistung. Abweichend hiervon beträgt
   die Gewährleistungsfrist beim Verkauf von Gebrauchtware ein Jahr ab
   Ablieferung der Ware.

   (2)    Von uns abgegebene oder übermittelte Erklärungen im Zusammenhang
   mit diesem Vertrag (z.B. in Verkaufsprospekten, in
   Herstellerbeschreibungen, Bezugnahme auf DIN-Normen usw.) enthalten im
   Zweifel keine Übernahme einer Garantie. Als Garantie gelten nur als solche
   bezeichnete, schriftliche Erklärungen des Verwenders.

   § 8 Haftung

   (1)    Für unsere Haftung gelten die gesetzlichen Bestimmungen, soweit sie
   nicht durch nachfolgende Regelungen ausgeschlossen oder begrenzt ist.

   (2)    Unsere Haftung ist ausgeschlossen für leicht fahrlässige
   Pflichtverletzungen, sofern nicht Schäden aus der Verletzung von Leben,
   Körper, Gesundheit, aus der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten,
   etwa solcher, die der Kauf- oder Werkvertrag dem Verwender nach seinem
   Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfüllung die
   ordnungsgemäße Durchführung des jeweiligen Vertrages überhaupt erst
   ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und
   vertrauen darf (z.B. Übereignung der Ware, Erstellung des Werks) oder
   Ansprüche aus Garantien sowie nach dem Produkthaftungsgesetz betroffen
   sind.

   (3)    Die Haftung für die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten im
   Sinne des Absatz 2 ist für den Fall einfacher Fahrlässigkeit auf den
   vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

   (4)    Die vorgenannten Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in
   gleicherweise für unsere Erfüllungsgehilfen.

   § 9 Rüge und Untersuchungspflichten

   Ist der Kunde Unternehmer, so gelten für ihn die Untersuchungs- und
   Rügeobliegenheiten nach § 377 HGB.

   § 10 Eigentumsvorbehalt

   (1)    Alle gelieferten Waren bleiben unser Eigentum (Eigentumsvorbehalt)
   bis zur Erfüllung aller bei Vertragsabschluss bestehenden Forderungen des
   Verwenders gegenüber dem Kunden. Ist der Kunde Unternehmer, so besteht der
   Eigentumsvorbehalt bis zur Bezahlung aller sich aus der
   Geschäftsverbindung ergebenden Forderungen des Verwenders. Wir sind
   verpflichtet, uns, die uns im Rahmen des Eigentumsvorbehalts zustehenden
   Sicherheiten auf Verlangen des Kunden freizugeben, soweit der
   realisierbare Wert der Sicherungsgegenstände 110 % des Wertes der
   gesicherten Forderungen überschreitet.

   (2)    Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgen für uns als
   Hersteller im Sinne von § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Die be- und
   verarbeitete Ware gilt als Vorbehaltsware im Sinne des Abs. (1). Bei
   Verarbeitung, Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen
   Gegenständen durch den Kunden steht uns das Miteigentum anteilig an der
   neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes der Vorbehaltsware zum
   Wert den anderen verwendeten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung
   zu. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in
   der Weise erfolgt, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist,
   so überträgt der Kunde uns bereits jetzt anteilig die ihm zustehenden
   Eigentumsrechte an der neuen Sache im Umfang des objektiven Wertes der
   Vorbehaltsware und verwahrt das so entstandene Mit- oder Alleineigentum
   unentgeltlich für uns. Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware im
   Sinne des Abs. (1). Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Kunden
   tritt er auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung
   der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir
   nehmen diese Abtretung schon jetzt an.

   (3)    Der Kunde darf Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr
   zu seinen normalen Geschäftsbedingungen und, solange er uns gegenüber mit
   seinen Zahlungsverpflichtungen nicht in Verzug ist, veräußern,
   vorausgesetzt, dass die Forderungen aus der Weiterveräußerung gemäß Abs.
   (4) und (5) auf uns übergehen. Zu anderen Verfügungen über Vorbehaltsware
   ist er nicht berechtigt.

   (4)    Die Forderungen des Kunden aus Weiterveräußerung der Vorbehaltsware
   werden bereits jetzt an uns abgetreten und diese Abtretung durch uns
   angenommen. Sie dienen in demselben Umfang zur Sicherung unserer Ansprüche
   aus der Geschäftsbeziehung, wie die Vorbehaltsware. Wird Vorbehaltsware
   vom Kunden zusammen mit anderen nicht von uns gekauften Waren veräußert,
   so wird die Forderung aus der Weiterveräußerung im Verhältnis des
   objektiven Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der anderen Waren
   abgetreten. Bei der Veräußerung von Waren, an denen wir
   Miteigentumsanteile nach Abs. (2) haben, wird uns ein unserem
   Miteigentumsanteil entsprechender Teil abgetreten.

   (5)    Der Kunde bleibt berechtigt, Forderungen aus der Weiterveräußerung
   einzuziehen. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt
   davon unberührt. Wir werden die Forderung nicht einziehen, solange der
   Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen
   nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf
   Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung
   vorliegt. Widerrufen wir die Einziehungsbefugnis für den Kunden, so ist er
   verpflichtet, uns die Abnehmer/Gläubiger bekannt zu geben und alle
   erforderlichen Unterlagen herauszugeben, welche zur Geltendmachung der
   Forderung zweckdienlich sind.

   (6)    Von einer Pfändung oder anderen Beeinträchtigungen durch Dritte hat
   uns der Kunde unverzüglich zu benachrichtigen. Der Kunde trägt alle
   Kosten, die zur Aufhebung des Zugriffes und zu einer Wiederbeschaffung des
   Kaufgegenstandes aufgewendet werden müssen, soweit sie nicht von Dritten
   eingezogen werden können.

   (7)    Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, löst er einen Wechsel bei
   Fälligkeit nicht ein oder wird ein von ihm ausgestellter Scheck nicht
   bezahlt, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen und zu
   diesem Zweck gegebenenfalls den Betrieb oder das Lager des Kunden zu
   betreten. Gleiches gilt, wenn andere Umstände eintreten, die auf eine
   wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden nach
   Vertragsschluss schließen lassen und die unsere Zahlungsansprüche
   gefährden. Die Rücknahme ist kein Rücktritt vom Vertrag. Wir können
   außerdem die Weiterveräußerung, Weiterverarbeitung und Wegschaffung der
   Vorbehaltsware untersagen.

   (8)    Der Kunde ist zur getrennten Lagerung und Kennzeichnung der unter
   Eigentumsvorbehalt stehenden Ware und zu deren sorgfältiger Behandlung
   verpflichtet.

   (9)    Die vorstehenden Abs. (2) bis (8) gelten nicht, falls der Kunde
   Verbraucher ist.

   § 11 Rechtswahl, Gerichtsstand, Erfüllungsort

   (1)     Auf die Geschäftsbeziehung findet deutsches Recht (unter
   Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG)) Anwendung. Bei grenzüberschreitenden
   Verträgen mit Verbrauchern gelten zudem die zwingenden
   verbraucherschützenden Vorschriften seines Wohnsitzlandes.

   (2)     Erfüllungsort für alle Leistungen aus dem Vertrag ist der Sitz des
   Verwenders. Dies gilt nicht für Verbraucher.

   (3)    Ist der Kunde ein Kaufmann, eine juristische Person des
   öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist
   der Sitz des Verwenders in Greiz ausschließlicher Gerichtsstand für
   sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung.

   § 12 Salvatorische Klausel

   Sollte eine Bestimmung gegen zwingende gesetzliche Vorschriften verstoßen,
   so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser
   Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht. Im FaIIe eines Verstoßes gelten
   insoweit die gesetzlichen Regelungen.

   (Stand 04.04.2017)

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   Was ist 3D Druck?

   Rapid prototyping slicing
   „Rapid Pototyping Slicing“ (Schichtaufbau von 3D Druck Objekten) von
   „Materialgeeza“ Wikipedia

   3D Druck ist der Oberbegriff zu einer Reihe von Fertigungsverfahren zur
   additiven Herstellung von 3D Objekten. Hierbei sind 3D Daten des
   herzustellenden Objektes unerlässlich. Die 3D Daten werden durch ein
   Programm in Schichten aufgeteilt (Slicing). Diese Schichten werden dann
   vom 3D Drucker im jeweiligen Verfahren übereinander gelegt. Daraus
   entsteht das 3D Objekt.

   Die einzelnen Verfahren unterscheiden sich durch die genutzte Technik, die
   genutzten Materialien, die Anforderungen an die Bauteile (optisch wie auch
   mechanisch) und die Druckdauer.

    

   Die Druckverfahren:

    1. FDM/FFF Fused Deposition Modelling / Fused Filament Fabrication
       (Schmelzschichtverfahren)

   FDM deutsch
   „Fused Deposition Modelling (FDM)“ (Schmelz-Schicht-Verfahren)[übersetzt
   aus dem Englischen] von „Yona“ Wikipedia

   Bei diesem Verfahren werden thermoplastische Kunststoffe (z.b. PLA, ABS,
   PVC, PA) meist in Form eines Kunststoffdrahtes (Filament) als Material
   genutzt. Der Kunststoffdraht wird über ein Förderverfahren zu einer oder
   mehreren Düsen transportiert. Die Düse wird auf die Schmelztemperatur des
   jeweiligen Materials eingestellt und schmilzt den Kunststoff auf. Der
   geschmolzene Kunststoff wird so in Schichten auf eine Druckplattform
   aufgebracht nach dem Programm, welches aus den 3D Daten des Objekts
   erstellt wurde.

   Durch den Einsatz der bekannten thermoplastischen Kunststoffe können
   relativ hohe Festigkeiten erreicht werden, welche sich für
   Funktionsobjekte eignen. Da das Objekt aus Schichten besteht sind diese
   auch an der Oberfläche des Objekts zu erkennen (je nach gewählter
   Schichtstärke mehr oder weniger).

   Festigkeit:+++++

   Oberflächengüte:+

   Details:++

    

    2. SLA Stereolithographie

   FDM deutsch
   „Stereolitographie appartus“ (SLA grafische Darstellung)[übersetzt aus dem
   Englischen] von „Materialgeeza“ Wikipedia

   Bei diesem Verfahren wird ein flüssiges Kunstharz durch gezielte
   Beleuchtung mit UV-Licht ausgehärtet. Das bedeutet ein Tank wird mit
   Kunstharz gefüllt. In diesen Tank taucht die Bauplattform ein und das
   Objekt wird schichtweise durch den Laser gezielt ausgehärtet.

   Nach dem Abschluss des 3D Drucks erfolgt hier eine Nachbehandlung um
   überschüssiges Kunstharz abzuspülen. Zusätzlich wird das Objekt in einer
   UV Kammer ausgehärtet.

   Festigkeit:++

   Oberflächengüte:+++++

   Details:+++++

    

    3. SLS/SLM Selektives Laser Sintern/Selektives Laser Melting

   SLS deutsch
   „SLS system shematic“ (SLS grafische Darstellung)[übersetzt aus dem
   Englischen] von „Materialgeeza“ Wikipedia

   Bei diesem Verfahren wird das Material in Pulverform in den Bauraum
   Schicht für Schicht aufgebracht und gezielt mit einem Laser
   aufgeschmolzen. Die hierbei genutzten Materialien können Metallpulver oder
   Kunststoffpulver sein. Der Vorteil dieses Verfahrens ist, dass ungenutztes
   Material als Stützmaterial fungiert und Überhänge somit nicht extra
   abgestützt werden müssen.

   Festigkeit:++++

   Oberflächengüte:+++

   Details:+++

    

    4. 3DP Polymergipsdruck

   Bei diesem Verfahren wird das Material in Pulverform in den Bauraum
   Schicht für Schicht aufgebracht. Das Material in diesem Fall ist Gips,
   welcher durch gezieltes Aufbringen eines Polymers ausgehärtet und verklebt
   wird. Das Aufbringen des Polymers erfolgt durch einen Druckkopf, bei
   welchem man auch andere Flüssigkeiten zumischen kann, zum Beispiel Farben.
   Das bedeutet mit diesem Verfahren ist ein Vollfarbendruck möglich. Gut
   geeignet für Anschauungsmodelle und Schnittdarstellungen.

   Festigkeit:+

   Oberflächengüte:+++

   Details:+++

    

    5. MJM Multijet/Polyjet

   Ähnlich dem SLA Verfahren, wird hierbei ein flüssiges Kunstharz als
   Material genutzt. Jedoch wird das Material punktuell über einen Druckkopf
   (ähnlich wie bei einem Papierdrucker) auf das Druckbett aufgebracht und
   gleichzeitig durch Beleuchtung mit UV-Licht gehärtet. Der Aufbau des Teils
   erfolgt wieder Schicht für Schicht.

   Festigkeit:+++

   Oberflächengüte:+++++

   Details:+++++

    

    

   FAQ

   Wie kann aus einem normalen Drucker ein 3D Objekt entstehen?

     • Viele verbinden das Wort „Druck“ nur mit dem Bereich Drucken von Text
       o.ä. auf Papier. Jedoch hat das nichts oder nur bedingt mit dem 3D
       Druck zu tun. Der 3D Druck hat die Aufgabe dreidimensionale Objekte
       herzustellen und somit können mit einem normalen Papierdrucker keine
       3D Objekte erstellt werden.

   Was kann man denn alles 3D Drucken?

     • Prinzipiell ist alles druckbar. Es ist immer nötig 3D Daten vom
       Bauteil zu haben. Jedoch können auch 3D Modelle aus dem Internet
       heruntergeladen werden. Einen Auszug an Teilen, welche wir bisher
       gedruckt haben finden Sie in der Galerie.

   Woher bekomme ich 3D Daten zum 3D Drucken?

     • Wenn es sich um ein eigenes Projekt handelt, müssen die 3D Daten
       erstellt werden, die Technik und das Know-How zur Generierung der 3D
       Daten per Konstruktion oder per 3D Scan ist bei uns vorhanden.

   Darüber hinaus gibt es im Internet verschiedene Seiten auf welchen 3D
   Daten erhältlich sind, allen voran www.thingiverse.com.

    

   3D Drucken 3D Scannen     3D Konstruktion
   FDM        Scanner        CAD Konstruktion
   SLA        Fotogrammetrie  

    

   Unser Druckservice umfasst das Drucken von Objekten und Modellen aller Art
   in 3D mittels verschiedener 3D Drucker.

   Wir drucken im FDM und SLA Verfahren.

   IMG 3654 Kopie

   FDM Verfahren

   Leistungsdaten:
   einfarbiger Druck
   (zweifarbiger Druck auf Anfrage)
   Objektgrößen bis 223x223x205mm

   Materialien:
   PLA, ABS, (schwarz, weiß, silber, rot, grün, blau, gelb, orange, weiß - im
   dunklen leuchtend)
   Nylon (natur), Laywood (Holzanteil), Copperfill (Kupferanteil), PET,
   flexibler Kunststoff (natur),

   Preise:
   auf Anfrage

   DSC00085 komprimiert
   SLA Verfahren

   Leistungsdaten:
   einfarbiger Druck (transparent, weiß)
   Objektgrößen bis 128x128x200mm

   Materialien:
   Resin (Kunstharz)

   Preise:
   auf Anfrage

   Um ein Angebot erstellen zu können benötigen wir die 3D-Daten des
   gewünschten 3D-Objekts. Zusätzlich hierzu sind Erklärungen (z.B.: wichtige
   Durchmesser, Funktion oder auch Einsatzbereich) hilfreich um das 3D-Objekt
   so genau wie möglich nach Ihren Vorstellungen herstellen zu können.

   3D Drucken

   ┌─────┬────────────────┬──────────────┐
   │     │ Scannen        │ Konstruktion │
   ├─────┼────────────────┼──────────────┤
   │ FDM │ Scanner        │ FreeCAD      │
   ├─────┼────────────────┼──────────────┤
   │ SLA │ Fotogrammetrie │              │
   └─────┴────────────────┴──────────────┘

   Cagiva geschnitten thumbnail

   Scannen

   Leistungsdaten:
   Wir verwenden einen mobilen Scanner und das Photogrammetrieverfahren, nach
   den entsprechenden Anforderungen.
   Das Scanvolumen beträgt dabei 0,1m bis 3m

   Preise:
   auf Anfrage

    

   Spnestopfen

   Konstruktion

   Leistungsdaten:
   CAD Konstruktion

   Preise:
   auf Anfrage

     • SLA Druck
     • FDM Druck

                                     
                                     

                                 Design Sphero

                          hochauflösender SLA 3D Druck

                                     

                                   Eiffelturm

                          hochauflösender SLA 3D Druck

                                     

                                    Osterei

                          hochauflösender SLA 3D Druck

                                     
                                     
                                     
                                     
                                     

                                 Maschinenteile

                       verschiedene Pulley und Zahnräder

                                     

  Projekte / Referenzen

                                    Projekte
    
          Gürtelschnalle mit individuellen Motiven, Bildern oder Logos
                     Kategorie: Design/Gebrauchsgegenstände
                                 Material: ABS
               Besonderheit: zweifarbig mit Motiv, Bild oder Logo
                              Auftraggeber: privat
                            Auftragsvolumen: 10 Stk.
   DSC 0100 1 1
          "Spänestopfen" zum Abdichten von Bohrungen bei der weiteren
                                CNC-Bearbeitung
                              Kategorie: Industrie
                               Material: PLA, ABS
                    Besonderheit:gedrucktes Innengewinde M8
                            Auftraggeber: Industrie
                            Auftragsvolumen: 50 Stk.

                                IMG 3830IMG 3832

                        Fairphone-Handyhülle "luckycats"
                        Kategorie: Gebrauchsgegenstände
                                 Material: PLA
                    Besonderheit: Motive auf der Oberfläche
                              Auftraggeber: privat
                            Auftragsvolumen: 5 Stk.

                                 IMG 3404 Kopie

                               "Ultimaker Robot"
                              Kategorie: Fantasie
                                 Material: PLA
                   Besonderheit: feine Strukturen und Details
                              Auftraggeber: privat
                            Auftragsvolumen: 20 Stk.

                                     Robots

    

                                   Referenzen

                              audi zentrum zwickau

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                         Ersatzteile aus dem 3D Drucker

            1

                   3D Druck eines „Dremel“ Keilwellenadapters

            Wir erhielten einen Hilferuf eines Hobby-Modellbauers, dessen
            „Dremel“ den langjährigen Dienst aufgegeben hatte. An und für
            sich kein spezieller „Dremel“, wohl aber im Vergleich zu anderen
            ein eher leises Gerät, dass dem Besitzer sehr am Herzen liegt.

             

Das Problem: 

            In dem Gerät war ein Keilwellenadapter, ein flexibles
            Zwischenstück zur Kraftübertragung, mehrfach gebrochen und
            sprichwörtlich zerbröselt. Ersatzteile gibt es keine mehr zu
            kaufen und so schien eine Reparatur nicht machbar zu sein. Als
            der Besitzer aufgrund von Empfehlungen von uns und unserem 3D
            Druck hörte, beschloss er sich an uns zu wenden, quasi als letzte
            Chance den „Dremel“ zu retten.

            2
            3

Die Lösung:

            Nach ausreichender Inspektion war klar, unser 3D Druck kann
            helfen. Also machten wir uns ans Werk, nahmen Maß an dem was noch
            von dem Keilwellenadapter übrig geblieben ist und konstruierten
            ein 3D Modell eines neuen Adapters. Danach konnten wir mit dem 3D
            Drucken beginnen. Die Besonderheit dabei war, flexiblen, also
            biegbaren Kunststoff einzusetzen. Für uns kein Problem. Das
            fertige Bauteil setzten wir passgenau ein und nach einem
            Funktionstest konnten wir dem Besitzer die freudige Mitteilung
            über die erfolgreiche Reparatur seines „Lieblingsdremels“ machen.

            4
            5

Unsere Leistung im Detail:

            6

               - Inspektion und Fehleranalyse

               - Konstruktion eines neuen Keilwellenadapters

               - 3D-Druck des neuen Adapters aus flexiblen Material

               - Einbau des neuen Adapters und Zusammenbau des "Dremels"

               - Funktionstest

             

            Wir sagen:“Danke für diesen Auftrag“

3D Druck von third-layer hilft.

       < 1 2 3 4 5 >

  third-layer sagt "hallo"

                      "Eigene Ideen selbst verwirklichen".

    Aus diesem Grund sind wir beide, Christian und Stefan, so begeistert vom
                                Thema 3D Druck.
       Anfang 2014 begannen wir mit unserem ersten 3D-Drucker unsere neue
                                 Leidenschaft.
     Durch diesen konnten wir viel Erfahrungen sammeln und sind nun soweit
                        unser Hobby zum Beruf zu machen.
     Mittlerweile verfügen wir über vier 3D-Drucker die mit dem (FDM) Fused
   Deposition Modelling Verfahren arbeiten. Zusätzlich verfügen wir noch über
    zwei 3D Drucker die nach dem SLA Verfahren arbeiten. 3D Scantechnologie
                           rundet unseren Service ab.

   Christian

   Christian

   Fasziniert von dem Potenzial und den Möglichkeiten des 3D Druckes gründete
             er zusammen mit Stefan das Unternehmen „third-layer“.

    Über 5 Jahre Erfahrung im Automobilbereich der Zulieferindustrie, unter
   anderem im Fertigungsbereich und dem Verbesserungswesen, sowie 2 Jahre im
     Hobbybereich des 3D Druckens kennzeichnen seinen bisherigen Lebensweg.

        Seine analytischen Fähigkeiten helfen ihm bei der Umsetzung der
               betriebswirtschaftlichen Prozesse im Unternehmen.

   Stefan

   Stefan

    Er ist einer der beiden Gründer von „third-layer“ und begeistert von der
         Technik und den zahlreichen Anwendungsgebieten des 3D Druckes.

    Sein Spektrum an Wissen erarbeitete er sich in mehr als 6 Jahren in der
     Zulieferindustrie des Automobilsektors. Seine Erfahrung sammelte er im
    Produktions- und Qualitätsbereich. 2 Jahre Erfahrung im Hobbybereich des
                        3D Druckens zählen ebenso dazu.

      Durch seine strukturierte Art ist er für die technischen Prozesse im
                             Unternehmen zuständig.

                           Our mission is the vision

                3D Druck wird unsere Welt nachhaltig verändern.
       Wir wollen diese Technik greifbar und für jeden zugänglich machen.
      Ziel ist es der innovativste und größte 3D Druck Anbieter in unserer
                               Region zu werden.

                                Zitat von Stefan

               „Wir müssen erst stehen, bevor wir laufen können.“

                               Zitat von Christian

                         „Warum nicht gleich fliegen?“

                                Zusammen sind wir

                                  third-layer

   Christian und Stefan

    

    

     • Datenschutz
     • Impressum
     • AGB

                                   Impressum:

Angaben gemäß § 5 TMG:

   Christian Etzold und Stefan Seifert GbR third-layer
   Uhlandstr. 21
   07973 Greiz

Kontakt:

   Tel.:  01735932008
   Tel.:  01712668091
   Fax.:
   email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss
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   Eine diesbezügliche Haftung ist jedoch erst ab dem Zeitpunkt der Kenntnis
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   wenn uns konkrete Anhaltspunkte für eine rechtswidrige Nutzung bekannt
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   Einwilligung weiter.

                                      AGB:

   Allgemeine Geschäftsbedingungen der Christian Etzold und Stefan Seifert
   GbR (third-layer)

   § 1 Geltungsbereich / Begriffsbestimmungen

   (1)    Für alle Kauf- und Werkverträge, welche die Christian Etzold und
   Stefan Seifert GbR -third-layer- (nachfolgend Verwender) als Verkäufer
   oder Werkunternehmer abschließt, gelten ausschließlich diese Allgemeinen
   Geschäftsbedingungen (AGB). Entgegenstehende Bedingungen des Kunden, die
   wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt haben, haben keine
   Gültigkeit, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

   (2)    In diesen AGB wird der Begriff Verbraucher in Sinne des § 13 BGB,
   der Begriff Unternehmer im Sinne des § 14 BGB verwendet.

   (3)    Sitz des Verwenders ist Greiz.

   § 2 Vertragsgegenstand

   (1)    Der Verwender bietet Produkte im Bereich 3D-Druck an (z.B.
   Hardware, 3D-Drucke, Designs für 3D-Drucke).

   (2)    Bei der Herstellung von 3D-Drucken nutzt der Verwender die
   Fertigungsverfahren Fused Deposition Modelling (FDM) bzw. Fused Filament
   Fabrication (FFF) oder Stereolithography (SLA). Durch die Nutzung von FDM
   bzw. FFF oder SLA kann es bei der Erstellung von 3D-Drucken
   verfahrensbedingt zu Abweichungen in Farbe, Form und Abmaßen im Vergleich
   zur Vorlage oder zu Unregelmäßigkeiten auf der Oberfläche der 3D-Drucke
   kommen.

   (3)    Die vom Verwender angebotenen 3D-Drucke sind ausschließlich zu
   Anschauungs- und Dekorationszwecken geeignet. Besondere, über die
   vorgenannten Zwecke hinausgehende Eigenschaften der 3D-Drucke sind nicht
   Teil des Angebots des Verwenders, es sei denn, diese sind ausdrücklich
   schriftlich zugesichert. Die angebotenen 3D-Drucke sind in jedem Fall
   ungeeignet zur Verwendung als Spielzeug und dürfen Kindern nicht
   zugänglich gemacht werden.

   § 3 Zustandekommen des Vertrages

   (1)    Sämtliche Angebote unserer Waren oder Werkleistungen – gleich ob
   schriftlich, elektronisch, fernmündlich oder mündlich übermittelt, stellen
   kein verbindliches Angebot dar, sondern sind stets unverbindlich.

   (2)    Eine Bestellung durch unsere Kunden stellt ein rechtsverbindliches
   Angebot auf Abschluss eines Vertrages dar. Ein Vertrag kommt erst mit
   unserer ausdrücklichen Auftragsbestätigung in Textform zustande.

   (3)    Bei der Fertigung von 3D-Drucken auf der Basis von Vorlagen des
   Kunden kommt ein Vertrag darüber hinaus erst nach Prüfung der Vorlage bzw.
   der Vorlagedaten und schriftlicher Bestätigung der Tauglichkeit als
   Druckvorlage durch den Verwender zustande.

   (4)    Wir übernehmen kein Beschaffungsrisiko. Bei Nichtbelieferung des
   Verwenders durch Lieferanten trotz Abschluss eines entsprechenden
   Deckungsgeschäftes steht dem Verwender das Recht zu, vom Vertrag, soweit
   er sich auf nicht lieferbare Gegenstände bezieht, zurückzutreten.

   § 4 Urheberrechte

   (1)    Soweit dem Verwender an den erbrachten Leistungen Urheberrechte
   nach dem Urheberrechtsgesetz zustehen, verbleiben diese beim Verwender.
   Dem Kunden wird lediglich ein einfaches Nutzungsrecht an den übereigneten
   Werken übertragen. Dieses umfasst nicht die Vervielfältigung, Verwertung,
   Veröffentlichung oder Weitergabe an Dritte.

   (2)    Der Verwender bleibt auch bei individualvertraglicher Einräumung
   eines ausschließlichen Nutzungsrechts berechtigt, seine Entwürfe und
   Vervielfältigungen des Werkes im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden.

   § 5 Zahlung / Fälligkeit

   Für die Fälligkeit der vereinbarten Vergütung gelten die gesetzlichen
   Regelungen, soweit keine abweichende, schriftliche Vereinbarung getroffen
   worden ist.

   § 6 Aufrechnung / Zurückbehaltungsrechte

   (1)    Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen durch den Kunden ist nur
   möglich, sofern die Gegenforderungen des Kunden rechtskräftig festgestellt
   oder unbestritten sind.

   (2)    Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten durch den Kunden ist
   nur zulässig, wenn diese auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. Ist der
   Kunde Unternehmer, so ist auch die Geltendmachung von
   Zurückbehaltungsrechten gegenüber Forderungen des Verwenders
   ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um rechtskräftig
   festgestellte oder unbestrittene Gegenforderungen.

   § 7 Gewährleistung

   (1)    Es gilt die gesetzliche Gewährleistung. Abweichend hiervon beträgt
   die Gewährleistungsfrist beim Verkauf von Gebrauchtware ein Jahr ab
   Ablieferung der Ware.

   (2)    Von uns abgegebene oder übermittelte Erklärungen im Zusammenhang
   mit diesem Vertrag (z.B. in Verkaufsprospekten, in
   Herstellerbeschreibungen, Bezugnahme auf DIN-Normen usw.) enthalten im
   Zweifel keine Übernahme einer Garantie. Als Garantie gelten nur als solche
   bezeichnete, schriftliche Erklärungen des Verwenders.

   § 8 Haftung

   (1)    Für unsere Haftung gelten die gesetzlichen Bestimmungen, soweit sie
   nicht durch nachfolgende Regelungen ausgeschlossen oder begrenzt ist.

   (2)    Unsere Haftung ist ausgeschlossen für leicht fahrlässige
   Pflichtverletzungen, sofern nicht Schäden aus der Verletzung von Leben,
   Körper, Gesundheit, aus der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten,
   etwa solcher, die der Kauf- oder Werkvertrag dem Verwender nach seinem
   Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfüllung die
   ordnungsgemäße Durchführung des jeweiligen Vertrages überhaupt erst
   ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und
   vertrauen darf (z.B. Übereignung der Ware, Erstellung des Werks) oder
   Ansprüche aus Garantien sowie nach dem Produkthaftungsgesetz betroffen
   sind.

   (3)    Die Haftung für die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten im
   Sinne des Absatz 2 ist für den Fall einfacher Fahrlässigkeit auf den
   vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

   (4)    Die vorgenannten Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in
   gleicherweise für unsere Erfüllungsgehilfen.

   § 9 Rüge und Untersuchungspflichten

   Ist der Kunde Unternehmer, so gelten für ihn die Untersuchungs- und
   Rügeobliegenheiten nach § 377 HGB.

   § 10 Eigentumsvorbehalt

   (1)    Alle gelieferten Waren bleiben unser Eigentum (Eigentumsvorbehalt)
   bis zur Erfüllung aller bei Vertragsabschluss bestehenden Forderungen des
   Verwenders gegenüber dem Kunden. Ist der Kunde Unternehmer, so besteht der
   Eigentumsvorbehalt bis zur Bezahlung aller sich aus der
   Geschäftsverbindung ergebenden Forderungen des Verwenders. Wir sind
   verpflichtet, uns, die uns im Rahmen des Eigentumsvorbehalts zustehenden
   Sicherheiten auf Verlangen des Kunden freizugeben, soweit der
   realisierbare Wert der Sicherungsgegenstände 110 % des Wertes der
   gesicherten Forderungen überschreitet.

   (2)    Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgen für uns als
   Hersteller im Sinne von § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Die be- und
   verarbeitete Ware gilt als Vorbehaltsware im Sinne des Abs. (1). Bei
   Verarbeitung, Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen
   Gegenständen durch den Kunden steht uns das Miteigentum anteilig an der
   neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes der Vorbehaltsware zum
   Wert den anderen verwendeten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung
   zu. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in
   der Weise erfolgt, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist,
   so überträgt der Kunde uns bereits jetzt anteilig die ihm zustehenden
   Eigentumsrechte an der neuen Sache im Umfang des objektiven Wertes der
   Vorbehaltsware und verwahrt das so entstandene Mit- oder Alleineigentum
   unentgeltlich für uns. Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware im
   Sinne des Abs. (1). Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Kunden
   tritt er auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung
   der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir
   nehmen diese Abtretung schon jetzt an.

   (3)    Der Kunde darf Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr
   zu seinen normalen Geschäftsbedingungen und, solange er uns gegenüber mit
   seinen Zahlungsverpflichtungen nicht in Verzug ist, veräußern,
   vorausgesetzt, dass die Forderungen aus der Weiterveräußerung gemäß Abs.
   (4) und (5) auf uns übergehen. Zu anderen Verfügungen über Vorbehaltsware
   ist er nicht berechtigt.

   (4)    Die Forderungen des Kunden aus Weiterveräußerung der Vorbehaltsware
   werden bereits jetzt an uns abgetreten und diese Abtretung durch uns
   angenommen. Sie dienen in demselben Umfang zur Sicherung unserer Ansprüche
   aus der Geschäftsbeziehung, wie die Vorbehaltsware. Wird Vorbehaltsware
   vom Kunden zusammen mit anderen nicht von uns gekauften Waren veräußert,
   so wird die Forderung aus der Weiterveräußerung im Verhältnis des
   objektiven Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der anderen Waren
   abgetreten. Bei der Veräußerung von Waren, an denen wir
   Miteigentumsanteile nach Abs. (2) haben, wird uns ein unserem
   Miteigentumsanteil entsprechender Teil abgetreten.

   (5)    Der Kunde bleibt berechtigt, Forderungen aus der Weiterveräußerung
   einzuziehen. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt
   davon unberührt. Wir werden die Forderung nicht einziehen, solange der
   Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen
   nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf
   Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung
   vorliegt. Widerrufen wir die Einziehungsbefugnis für den Kunden, so ist er
   verpflichtet, uns die Abnehmer/Gläubiger bekannt zu geben und alle
   erforderlichen Unterlagen herauszugeben, welche zur Geltendmachung der
   Forderung zweckdienlich sind.

   (6)    Von einer Pfändung oder anderen Beeinträchtigungen durch Dritte hat
   uns der Kunde unverzüglich zu benachrichtigen. Der Kunde trägt alle
   Kosten, die zur Aufhebung des Zugriffes und zu einer Wiederbeschaffung des
   Kaufgegenstandes aufgewendet werden müssen, soweit sie nicht von Dritten
   eingezogen werden können.

   (7)    Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, löst er einen Wechsel bei
   Fälligkeit nicht ein oder wird ein von ihm ausgestellter Scheck nicht
   bezahlt, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen und zu
   diesem Zweck gegebenenfalls den Betrieb oder das Lager des Kunden zu
   betreten. Gleiches gilt, wenn andere Umstände eintreten, die auf eine
   wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden nach
   Vertragsschluss schließen lassen und die unsere Zahlungsansprüche
   gefährden. Die Rücknahme ist kein Rücktritt vom Vertrag. Wir können
   außerdem die Weiterveräußerung, Weiterverarbeitung und Wegschaffung der
   Vorbehaltsware untersagen.

   (8)    Der Kunde ist zur getrennten Lagerung und Kennzeichnung der unter
   Eigentumsvorbehalt stehenden Ware und zu deren sorgfältiger Behandlung
   verpflichtet.

   (9)    Die vorstehenden Abs. (2) bis (8) gelten nicht, falls der Kunde
   Verbraucher ist.

   § 11 Rechtswahl, Gerichtsstand, Erfüllungsort

   (1)     Auf die Geschäftsbeziehung findet deutsches Recht (unter
   Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG)) Anwendung. Bei grenzüberschreitenden
   Verträgen mit Verbrauchern gelten zudem die zwingenden
   verbraucherschützenden Vorschriften seines Wohnsitzlandes.

   (2)     Erfüllungsort für alle Leistungen aus dem Vertrag ist der Sitz des
   Verwenders. Dies gilt nicht für Verbraucher.

   (3)    Ist der Kunde ein Kaufmann, eine juristische Person des
   öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist
   der Sitz des Verwenders in Greiz ausschließlicher Gerichtsstand für
   sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung.

   § 12 Salvatorische Klausel

   Sollte eine Bestimmung gegen zwingende gesetzliche Vorschriften verstoßen,
   so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser
   Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht. Im FaIIe eines Verstoßes gelten
   insoweit die gesetzlichen Regelungen.

   (Stand 04.04.2017)

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   Was ist 3D Druck?

   Rapid prototyping slicing
   „Rapid Pototyping Slicing“ (Schichtaufbau von 3D Druck Objekten) von
   „Materialgeeza“ Wikipedia

   3D Druck ist der Oberbegriff zu einer Reihe von Fertigungsverfahren zur
   additiven Herstellung von 3D Objekten. Hierbei sind 3D Daten des
   herzustellenden Objektes unerlässlich. Die 3D Daten werden durch ein
   Programm in Schichten aufgeteilt (Slicing). Diese Schichten werden dann
   vom 3D Drucker im jeweiligen Verfahren übereinander gelegt. Daraus
   entsteht das 3D Objekt.

   Die einzelnen Verfahren unterscheiden sich durch die genutzte Technik, die
   genutzten Materialien, die Anforderungen an die Bauteile (optisch wie auch
   mechanisch) und die Druckdauer.

    

   Die Druckverfahren:

    1. FDM/FFF Fused Deposition Modelling / Fused Filament Fabrication
       (Schmelzschichtverfahren)

   FDM deutsch
   „Fused Deposition Modelling (FDM)“ (Schmelz-Schicht-Verfahren)[übersetzt
   aus dem Englischen] von „Yona“ Wikipedia

   Bei diesem Verfahren werden thermoplastische Kunststoffe (z.b. PLA, ABS,
   PVC, PA) meist in Form eines Kunststoffdrahtes (Filament) als Material
   genutzt. Der Kunststoffdraht wird über ein Förderverfahren zu einer oder
   mehreren Düsen transportiert. Die Düse wird auf die Schmelztemperatur des
   jeweiligen Materials eingestellt und schmilzt den Kunststoff auf. Der
   geschmolzene Kunststoff wird so in Schichten auf eine Druckplattform
   aufgebracht nach dem Programm, welches aus den 3D Daten des Objekts
   erstellt wurde.

   Durch den Einsatz der bekannten thermoplastischen Kunststoffe können
   relativ hohe Festigkeiten erreicht werden, welche sich für
   Funktionsobjekte eignen. Da das Objekt aus Schichten besteht sind diese
   auch an der Oberfläche des Objekts zu erkennen (je nach gewählter
   Schichtstärke mehr oder weniger).

   Festigkeit:+++++

   Oberflächengüte:+

   Details:++

    

    2. SLA Stereolithographie

   FDM deutsch
   „Stereolitographie appartus“ (SLA grafische Darstellung)[übersetzt aus dem
   Englischen] von „Materialgeeza“ Wikipedia

   Bei diesem Verfahren wird ein flüssiges Kunstharz durch gezielte
   Beleuchtung mit UV-Licht ausgehärtet. Das bedeutet ein Tank wird mit
   Kunstharz gefüllt. In diesen Tank taucht die Bauplattform ein und das
   Objekt wird schichtweise durch den Laser gezielt ausgehärtet.

   Nach dem Abschluss des 3D Drucks erfolgt hier eine Nachbehandlung um
   überschüssiges Kunstharz abzuspülen. Zusätzlich wird das Objekt in einer
   UV Kammer ausgehärtet.

   Festigkeit:++

   Oberflächengüte:+++++

   Details:+++++

    

    3. SLS/SLM Selektives Laser Sintern/Selektives Laser Melting

   SLS deutsch
   „SLS system shematic“ (SLS grafische Darstellung)[übersetzt aus dem
   Englischen] von „Materialgeeza“ Wikipedia

   Bei diesem Verfahren wird das Material in Pulverform in den Bauraum
   Schicht für Schicht aufgebracht und gezielt mit einem Laser
   aufgeschmolzen. Die hierbei genutzten Materialien können Metallpulver oder
   Kunststoffpulver sein. Der Vorteil dieses Verfahrens ist, dass ungenutztes
   Material als Stützmaterial fungiert und Überhänge somit nicht extra
   abgestützt werden müssen.

   Festigkeit:++++

   Oberflächengüte:+++

   Details:+++

    

    4. 3DP Polymergipsdruck

   Bei diesem Verfahren wird das Material in Pulverform in den Bauraum
   Schicht für Schicht aufgebracht. Das Material in diesem Fall ist Gips,
   welcher durch gezieltes Aufbringen eines Polymers ausgehärtet und verklebt
   wird. Das Aufbringen des Polymers erfolgt durch einen Druckkopf, bei
   welchem man auch andere Flüssigkeiten zumischen kann, zum Beispiel Farben.
   Das bedeutet mit diesem Verfahren ist ein Vollfarbendruck möglich. Gut
   geeignet für Anschauungsmodelle und Schnittdarstellungen.

   Festigkeit:+

   Oberflächengüte:+++

   Details:+++

    

    5. MJM Multijet/Polyjet

   Ähnlich dem SLA Verfahren, wird hierbei ein flüssiges Kunstharz als
   Material genutzt. Jedoch wird das Material punktuell über einen Druckkopf
   (ähnlich wie bei einem Papierdrucker) auf das Druckbett aufgebracht und
   gleichzeitig durch Beleuchtung mit UV-Licht gehärtet. Der Aufbau des Teils
   erfolgt wieder Schicht für Schicht.

   Festigkeit:+++

   Oberflächengüte:+++++

   Details:+++++

    

    

   FAQ

   Wie kann aus einem normalen Drucker ein 3D Objekt entstehen?

     • Viele verbinden das Wort „Druck“ nur mit dem Bereich Drucken von Text
       o.ä. auf Papier. Jedoch hat das nichts oder nur bedingt mit dem 3D
       Druck zu tun. Der 3D Druck hat die Aufgabe dreidimensionale Objekte
       herzustellen und somit können mit einem normalen Papierdrucker keine
       3D Objekte erstellt werden.

   Was kann man denn alles 3D Drucken?

     • Prinzipiell ist alles druckbar. Es ist immer nötig 3D Daten vom
       Bauteil zu haben. Jedoch können auch 3D Modelle aus dem Internet
       heruntergeladen werden. Einen Auszug an Teilen, welche wir bisher
       gedruckt haben finden Sie in der Galerie.

   Woher bekomme ich 3D Daten zum 3D Drucken?

     • Wenn es sich um ein eigenes Projekt handelt, müssen die 3D Daten
       erstellt werden, die Technik und das Know-How zur Generierung der 3D
       Daten per Konstruktion oder per 3D Scan ist bei uns vorhanden.

   Darüber hinaus gibt es im Internet verschiedene Seiten auf welchen 3D
   Daten erhältlich sind, allen voran www.thingiverse.com.

    

   3D Drucken 3D Scannen     3D Konstruktion
   FDM        Scanner        CAD Konstruktion
   SLA        Fotogrammetrie  

    

   Unser Druckservice umfasst das Drucken von Objekten und Modellen aller Art
   in 3D mittels verschiedener 3D Drucker.

   Wir drucken im FDM und SLA Verfahren.

   IMG 3654 Kopie

   FDM Verfahren

   Leistungsdaten:
   einfarbiger Druck
   (zweifarbiger Druck auf Anfrage)
   Objektgrößen bis 223x223x205mm

   Materialien:
   PLA, ABS, (schwarz, weiß, silber, rot, grün, blau, gelb, orange, weiß - im
   dunklen leuchtend)
   Nylon (natur), Laywood (Holzanteil), Copperfill (Kupferanteil), PET,
   flexibler Kunststoff (natur),

   Preise:
   auf Anfrage

   DSC00085 komprimiert
   SLA Verfahren

   Leistungsdaten:
   einfarbiger Druck (transparent, weiß)
   Objektgrößen bis 128x128x200mm

   Materialien:
   Resin (Kunstharz)

   Preise:
   auf Anfrage

   Um ein Angebot erstellen zu können benötigen wir die 3D-Daten des
   gewünschten 3D-Objekts. Zusätzlich hierzu sind Erklärungen (z.B.: wichtige
   Durchmesser, Funktion oder auch Einsatzbereich) hilfreich um das 3D-Objekt
   so genau wie möglich nach Ihren Vorstellungen herstellen zu können.

   3D Drucken

   ┌─────┬────────────────┬──────────────┐
   │     │ Scannen        │ Konstruktion │
   ├─────┼────────────────┼──────────────┤
   │ FDM │ Scanner        │ FreeCAD      │
   ├─────┼────────────────┼──────────────┤
   │ SLA │ Fotogrammetrie │              │
   └─────┴────────────────┴──────────────┘

   Cagiva geschnitten thumbnail

   Scannen

   Leistungsdaten:
   Wir verwenden einen mobilen Scanner und das Photogrammetrieverfahren, nach
   den entsprechenden Anforderungen.
   Das Scanvolumen beträgt dabei 0,1m bis 3m

   Preise:
   auf Anfrage

    

   Spnestopfen

   Konstruktion

   Leistungsdaten:
   CAD Konstruktion

   Preise:
   auf Anfrage

     • SLA Druck
     • FDM Druck

                                     
                                     

                                 Design Sphero

                          hochauflösender SLA 3D Druck

                                     

                                   Eiffelturm

                          hochauflösender SLA 3D Druck

                                     

                                    Osterei

                          hochauflösender SLA 3D Druck

                                     
                                     
                                     
                                     
                                     

                                 Maschinenteile

                       verschiedene Pulley und Zahnräder

                                     

  Projekte / Referenzen

                                    Projekte
    
          Gürtelschnalle mit individuellen Motiven, Bildern oder Logos
                     Kategorie: Design/Gebrauchsgegenstände
                                 Material: ABS
               Besonderheit: zweifarbig mit Motiv, Bild oder Logo
                              Auftraggeber: privat
                            Auftragsvolumen: 10 Stk.
   DSC 0100 1 1
          "Spänestopfen" zum Abdichten von Bohrungen bei der weiteren
                                CNC-Bearbeitung
                              Kategorie: Industrie
                               Material: PLA, ABS
                    Besonderheit:gedrucktes Innengewinde M8
                            Auftraggeber: Industrie
                            Auftragsvolumen: 50 Stk.

                                IMG 3830IMG 3832

                        Fairphone-Handyhülle "luckycats"
                        Kategorie: Gebrauchsgegenstände
                                 Material: PLA
                    Besonderheit: Motive auf der Oberfläche
                              Auftraggeber: privat
                            Auftragsvolumen: 5 Stk.

                                 IMG 3404 Kopie

                               "Ultimaker Robot"
                              Kategorie: Fantasie
                                 Material: PLA
                   Besonderheit: feine Strukturen und Details
                              Auftraggeber: privat
                            Auftragsvolumen: 20 Stk.

                                     Robots

    

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                         Ersatzteile aus dem 3D Drucker

            1

                   3D Druck eines „Dremel“ Keilwellenadapters

            Wir erhielten einen Hilferuf eines Hobby-Modellbauers, dessen
            „Dremel“ den langjährigen Dienst aufgegeben hatte. An und für
            sich kein spezieller „Dremel“, wohl aber im Vergleich zu anderen
            ein eher leises Gerät, dass dem Besitzer sehr am Herzen liegt.

             

Das Problem: 

            In dem Gerät war ein Keilwellenadapter, ein flexibles
            Zwischenstück zur Kraftübertragung, mehrfach gebrochen und
            sprichwörtlich zerbröselt. Ersatzteile gibt es keine mehr zu
            kaufen und so schien eine Reparatur nicht machbar zu sein. Als
            der Besitzer aufgrund von Empfehlungen von uns und unserem 3D
            Druck hörte, beschloss er sich an uns zu wenden, quasi als letzte
            Chance den „Dremel“ zu retten.

            2
            3

Die Lösung:

            Nach ausreichender Inspektion war klar, unser 3D Druck kann
            helfen. Also machten wir uns ans Werk, nahmen Maß an dem was noch
            von dem Keilwellenadapter übrig geblieben ist und konstruierten
            ein 3D Modell eines neuen Adapters. Danach konnten wir mit dem 3D
            Drucken beginnen. Die Besonderheit dabei war, flexiblen, also
            biegbaren Kunststoff einzusetzen. Für uns kein Problem. Das
            fertige Bauteil setzten wir passgenau ein und nach einem
            Funktionstest konnten wir dem Besitzer die freudige Mitteilung
            über die erfolgreiche Reparatur seines „Lieblingsdremels“ machen.

            4
            5

Unsere Leistung im Detail:

            6

               - Inspektion und Fehleranalyse

               - Konstruktion eines neuen Keilwellenadapters

               - 3D-Druck des neuen Adapters aus flexiblen Material

               - Einbau des neuen Adapters und Zusammenbau des "Dremels"

               - Funktionstest

             

            Wir sagen:“Danke für diesen Auftrag“

3D Druck von third-layer hilft.

       < 1 2 3 4 5 >

  third-layer sagt "hallo"

                      "Eigene Ideen selbst verwirklichen".

    Aus diesem Grund sind wir beide, Christian und Stefan, so begeistert vom
                                Thema 3D Druck.
       Anfang 2014 begannen wir mit unserem ersten 3D-Drucker unsere neue
                                 Leidenschaft.
     Durch diesen konnten wir viel Erfahrungen sammeln und sind nun soweit
                        unser Hobby zum Beruf zu machen.
     Mittlerweile verfügen wir über vier 3D-Drucker die mit dem (FDM) Fused
   Deposition Modelling Verfahren arbeiten. Zusätzlich verfügen wir noch über
    zwei 3D Drucker die nach dem SLA Verfahren arbeiten. 3D Scantechnologie
                           rundet unseren Service ab.

   Christian

   Christian

   Fasziniert von dem Potenzial und den Möglichkeiten des 3D Druckes gründete
             er zusammen mit Stefan das Unternehmen „third-layer“.

    Über 5 Jahre Erfahrung im Automobilbereich der Zulieferindustrie, unter
   anderem im Fertigungsbereich und dem Verbesserungswesen, sowie 2 Jahre im
     Hobbybereich des 3D Druckens kennzeichnen seinen bisherigen Lebensweg.

        Seine analytischen Fähigkeiten helfen ihm bei der Umsetzung der
               betriebswirtschaftlichen Prozesse im Unternehmen.

   Stefan

   Stefan

    Er ist einer der beiden Gründer von „third-layer“ und begeistert von der
         Technik und den zahlreichen Anwendungsgebieten des 3D Druckes.

    Sein Spektrum an Wissen erarbeitete er sich in mehr als 6 Jahren in der
     Zulieferindustrie des Automobilsektors. Seine Erfahrung sammelte er im
    Produktions- und Qualitätsbereich. 2 Jahre Erfahrung im Hobbybereich des
                        3D Druckens zählen ebenso dazu.

      Durch seine strukturierte Art ist er für die technischen Prozesse im
                             Unternehmen zuständig.

                           Our mission is the vision

                3D Druck wird unsere Welt nachhaltig verändern.
       Wir wollen diese Technik greifbar und für jeden zugänglich machen.
      Ziel ist es der innovativste und größte 3D Druck Anbieter in unserer
                               Region zu werden.

                                Zitat von Stefan

               „Wir müssen erst stehen, bevor wir laufen können.“

                               Zitat von Christian

                         „Warum nicht gleich fliegen?“

                                Zusammen sind wir

                                  third-layer

   Christian und Stefan

    

    

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   Christian Etzold und Stefan Seifert GbR third-layer
   Uhlandstr. 21
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   Tel.:  01735932008
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   Kontaktdaten zwecks Bearbeitung der Anfrage und für den Fall von
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                                      AGB:

   Allgemeine Geschäftsbedingungen der Christian Etzold und Stefan Seifert
   GbR (third-layer)

   § 1 Geltungsbereich / Begriffsbestimmungen

   (1)    Für alle Kauf- und Werkverträge, welche die Christian Etzold und
   Stefan Seifert GbR -third-layer- (nachfolgend Verwender) als Verkäufer
   oder Werkunternehmer abschließt, gelten ausschließlich diese Allgemeinen
   Geschäftsbedingungen (AGB). Entgegenstehende Bedingungen des Kunden, die
   wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt haben, haben keine
   Gültigkeit, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

   (2)    In diesen AGB wird der Begriff Verbraucher in Sinne des § 13 BGB,
   der Begriff Unternehmer im Sinne des § 14 BGB verwendet.

   (3)    Sitz des Verwenders ist Greiz.

   § 2 Vertragsgegenstand

   (1)    Der Verwender bietet Produkte im Bereich 3D-Druck an (z.B.
   Hardware, 3D-Drucke, Designs für 3D-Drucke).

   (2)    Bei der Herstellung von 3D-Drucken nutzt der Verwender die
   Fertigungsverfahren Fused Deposition Modelling (FDM) bzw. Fused Filament
   Fabrication (FFF) oder Stereolithography (SLA). Durch die Nutzung von FDM
   bzw. FFF oder SLA kann es bei der Erstellung von 3D-Drucken
   verfahrensbedingt zu Abweichungen in Farbe, Form und Abmaßen im Vergleich
   zur Vorlage oder zu Unregelmäßigkeiten auf der Oberfläche der 3D-Drucke
   kommen.

   (3)    Die vom Verwender angebotenen 3D-Drucke sind ausschließlich zu
   Anschauungs- und Dekorationszwecken geeignet. Besondere, über die
   vorgenannten Zwecke hinausgehende Eigenschaften der 3D-Drucke sind nicht
   Teil des Angebots des Verwenders, es sei denn, diese sind ausdrücklich
   schriftlich zugesichert. Die angebotenen 3D-Drucke sind in jedem Fall
   ungeeignet zur Verwendung als Spielzeug und dürfen Kindern nicht
   zugänglich gemacht werden.

   § 3 Zustandekommen des Vertrages

   (1)    Sämtliche Angebote unserer Waren oder Werkleistungen – gleich ob
   schriftlich, elektronisch, fernmündlich oder mündlich übermittelt, stellen
   kein verbindliches Angebot dar, sondern sind stets unverbindlich.

   (2)    Eine Bestellung durch unsere Kunden stellt ein rechtsverbindliches
   Angebot auf Abschluss eines Vertrages dar. Ein Vertrag kommt erst mit
   unserer ausdrücklichen Auftragsbestätigung in Textform zustande.

   (3)    Bei der Fertigung von 3D-Drucken auf der Basis von Vorlagen des
   Kunden kommt ein Vertrag darüber hinaus erst nach Prüfung der Vorlage bzw.
   der Vorlagedaten und schriftlicher Bestätigung der Tauglichkeit als
   Druckvorlage durch den Verwender zustande.

   (4)    Wir übernehmen kein Beschaffungsrisiko. Bei Nichtbelieferung des
   Verwenders durch Lieferanten trotz Abschluss eines entsprechenden
   Deckungsgeschäftes steht dem Verwender das Recht zu, vom Vertrag, soweit
   er sich auf nicht lieferbare Gegenstände bezieht, zurückzutreten.

   § 4 Urheberrechte

   (1)    Soweit dem Verwender an den erbrachten Leistungen Urheberrechte
   nach dem Urheberrechtsgesetz zustehen, verbleiben diese beim Verwender.
   Dem Kunden wird lediglich ein einfaches Nutzungsrecht an den übereigneten
   Werken übertragen. Dieses umfasst nicht die Vervielfältigung, Verwertung,
   Veröffentlichung oder Weitergabe an Dritte.

   (2)    Der Verwender bleibt auch bei individualvertraglicher Einräumung
   eines ausschließlichen Nutzungsrechts berechtigt, seine Entwürfe und
   Vervielfältigungen des Werkes im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden.

   § 5 Zahlung / Fälligkeit

   Für die Fälligkeit der vereinbarten Vergütung gelten die gesetzlichen
   Regelungen, soweit keine abweichende, schriftliche Vereinbarung getroffen
   worden ist.

   § 6 Aufrechnung / Zurückbehaltungsrechte

   (1)    Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen durch den Kunden ist nur
   möglich, sofern die Gegenforderungen des Kunden rechtskräftig festgestellt
   oder unbestritten sind.

   (2)    Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten durch den Kunden ist
   nur zulässig, wenn diese auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. Ist der
   Kunde Unternehmer, so ist auch die Geltendmachung von
   Zurückbehaltungsrechten gegenüber Forderungen des Verwenders
   ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um rechtskräftig
   festgestellte oder unbestrittene Gegenforderungen.

   § 7 Gewährleistung

   (1)    Es gilt die gesetzliche Gewährleistung. Abweichend hiervon beträgt
   die Gewährleistungsfrist beim Verkauf von Gebrauchtware ein Jahr ab
   Ablieferung der Ware.

   (2)    Von uns abgegebene oder übermittelte Erklärungen im Zusammenhang
   mit diesem Vertrag (z.B. in Verkaufsprospekten, in
   Herstellerbeschreibungen, Bezugnahme auf DIN-Normen usw.) enthalten im
   Zweifel keine Übernahme einer Garantie. Als Garantie gelten nur als solche
   bezeichnete, schriftliche Erklärungen des Verwenders.

   § 8 Haftung

   (1)    Für unsere Haftung gelten die gesetzlichen Bestimmungen, soweit sie
   nicht durch nachfolgende Regelungen ausgeschlossen oder begrenzt ist.

   (2)    Unsere Haftung ist ausgeschlossen für leicht fahrlässige
   Pflichtverletzungen, sofern nicht Schäden aus der Verletzung von Leben,
   Körper, Gesundheit, aus der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten,
   etwa solcher, die der Kauf- oder Werkvertrag dem Verwender nach seinem
   Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfüllung die
   ordnungsgemäße Durchführung des jeweiligen Vertrages überhaupt erst
   ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und
   vertrauen darf (z.B. Übereignung der Ware, Erstellung des Werks) oder
   Ansprüche aus Garantien sowie nach dem Produkthaftungsgesetz betroffen
   sind.

   (3)    Die Haftung für die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten im
   Sinne des Absatz 2 ist für den Fall einfacher Fahrlässigkeit auf den
   vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

   (4)    Die vorgenannten Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in
   gleicherweise für unsere Erfüllungsgehilfen.

   § 9 Rüge und Untersuchungspflichten

   Ist der Kunde Unternehmer, so gelten für ihn die Untersuchungs- und
   Rügeobliegenheiten nach § 377 HGB.

   § 10 Eigentumsvorbehalt

   (1)    Alle gelieferten Waren bleiben unser Eigentum (Eigentumsvorbehalt)
   bis zur Erfüllung aller bei Vertragsabschluss bestehenden Forderungen des
   Verwenders gegenüber dem Kunden. Ist der Kunde Unternehmer, so besteht der
   Eigentumsvorbehalt bis zur Bezahlung aller sich aus der
   Geschäftsverbindung ergebenden Forderungen des Verwenders. Wir sind
   verpflichtet, uns, die uns im Rahmen des Eigentumsvorbehalts zustehenden
   Sicherheiten auf Verlangen des Kunden freizugeben, soweit der
   realisierbare Wert der Sicherungsgegenstände 110 % des Wertes der
   gesicherten Forderungen überschreitet.

   (2)    Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgen für uns als
   Hersteller im Sinne von § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Die be- und
   verarbeitete Ware gilt als Vorbehaltsware im Sinne des Abs. (1). Bei
   Verarbeitung, Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen
   Gegenständen durch den Kunden steht uns das Miteigentum anteilig an der
   neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes der Vorbehaltsware zum
   Wert den anderen verwendeten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung
   zu. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in
   der Weise erfolgt, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist,
   so überträgt der Kunde uns bereits jetzt anteilig die ihm zustehenden
   Eigentumsrechte an der neuen Sache im Umfang des objektiven Wertes der
   Vorbehaltsware und verwahrt das so entstandene Mit- oder Alleineigentum
   unentgeltlich für uns. Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware im
   Sinne des Abs. (1). Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Kunden
   tritt er auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung
   der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir
   nehmen diese Abtretung schon jetzt an.

   (3)    Der Kunde darf Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr
   zu seinen normalen Geschäftsbedingungen und, solange er uns gegenüber mit
   seinen Zahlungsverpflichtungen nicht in Verzug ist, veräußern,
   vorausgesetzt, dass die Forderungen aus der Weiterveräußerung gemäß Abs.
   (4) und (5) auf uns übergehen. Zu anderen Verfügungen über Vorbehaltsware
   ist er nicht berechtigt.

   (4)    Die Forderungen des Kunden aus Weiterveräußerung der Vorbehaltsware
   werden bereits jetzt an uns abgetreten und diese Abtretung durch uns
   angenommen. Sie dienen in demselben Umfang zur Sicherung unserer Ansprüche
   aus der Geschäftsbeziehung, wie die Vorbehaltsware. Wird Vorbehaltsware
   vom Kunden zusammen mit anderen nicht von uns gekauften Waren veräußert,
   so wird die Forderung aus der Weiterveräußerung im Verhältnis des
   objektiven Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der anderen Waren
   abgetreten. Bei der Veräußerung von Waren, an denen wir
   Miteigentumsanteile nach Abs. (2) haben, wird uns ein unserem
   Miteigentumsanteil entsprechender Teil abgetreten.

   (5)    Der Kunde bleibt berechtigt, Forderungen aus der Weiterveräußerung
   einzuziehen. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt
   davon unberührt. Wir werden die Forderung nicht einziehen, solange der
   Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen
   nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf
   Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung
   vorliegt. Widerrufen wir die Einziehungsbefugnis für den Kunden, so ist er
   verpflichtet, uns die Abnehmer/Gläubiger bekannt zu geben und alle
   erforderlichen Unterlagen herauszugeben, welche zur Geltendmachung der
   Forderung zweckdienlich sind.

   (6)    Von einer Pfändung oder anderen Beeinträchtigungen durch Dritte hat
   uns der Kunde unverzüglich zu benachrichtigen. Der Kunde trägt alle
   Kosten, die zur Aufhebung des Zugriffes und zu einer Wiederbeschaffung des
   Kaufgegenstandes aufgewendet werden müssen, soweit sie nicht von Dritten
   eingezogen werden können.

   (7)    Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, löst er einen Wechsel bei
   Fälligkeit nicht ein oder wird ein von ihm ausgestellter Scheck nicht
   bezahlt, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen und zu
   diesem Zweck gegebenenfalls den Betrieb oder das Lager des Kunden zu
   betreten. Gleiches gilt, wenn andere Umstände eintreten, die auf eine
   wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden nach
   Vertragsschluss schließen lassen und die unsere Zahlungsansprüche
   gefährden. Die Rücknahme ist kein Rücktritt vom Vertrag. Wir können
   außerdem die Weiterveräußerung, Weiterverarbeitung und Wegschaffung der
   Vorbehaltsware untersagen.

   (8)    Der Kunde ist zur getrennten Lagerung und Kennzeichnung der unter
   Eigentumsvorbehalt stehenden Ware und zu deren sorgfältiger Behandlung
   verpflichtet.

   (9)    Die vorstehenden Abs. (2) bis (8) gelten nicht, falls der Kunde
   Verbraucher ist.

   § 11 Rechtswahl, Gerichtsstand, Erfüllungsort

   (1)     Auf die Geschäftsbeziehung findet deutsches Recht (unter
   Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG)) Anwendung. Bei grenzüberschreitenden
   Verträgen mit Verbrauchern gelten zudem die zwingenden
   verbraucherschützenden Vorschriften seines Wohnsitzlandes.

   (2)     Erfüllungsort für alle Leistungen aus dem Vertrag ist der Sitz des
   Verwenders. Dies gilt nicht für Verbraucher.

   (3)    Ist der Kunde ein Kaufmann, eine juristische Person des
   öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist
   der Sitz des Verwenders in Greiz ausschließlicher Gerichtsstand für
   sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung.

   § 12 Salvatorische Klausel

   Sollte eine Bestimmung gegen zwingende gesetzliche Vorschriften verstoßen,
   so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser
   Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht. Im FaIIe eines Verstoßes gelten
   insoweit die gesetzlichen Regelungen.

   (Stand 04.04.2017)

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   Was ist 3D Druck?

   Rapid prototyping slicing
   „Rapid Pototyping Slicing“ (Schichtaufbau von 3D Druck Objekten) von
   „Materialgeeza“ Wikipedia

   3D Druck ist der Oberbegriff zu einer Reihe von Fertigungsverfahren zur
   additiven Herstellung von 3D Objekten. Hierbei sind 3D Daten des
   herzustellenden Objektes unerlässlich. Die 3D Daten werden durch ein
   Programm in Schichten aufgeteilt (Slicing). Diese Schichten werden dann
   vom 3D Drucker im jeweiligen Verfahren übereinander gelegt. Daraus
   entsteht das 3D Objekt.

   Die einzelnen Verfahren unterscheiden sich durch die genutzte Technik, die
   genutzten Materialien, die Anforderungen an die Bauteile (optisch wie auch
   mechanisch) und die Druckdauer.

    

   Die Druckverfahren:

    1. FDM/FFF Fused Deposition Modelling / Fused Filament Fabrication
       (Schmelzschichtverfahren)

   FDM deutsch
   „Fused Deposition Modelling (FDM)“ (Schmelz-Schicht-Verfahren)[übersetzt
   aus dem Englischen] von „Yona“ Wikipedia

   Bei diesem Verfahren werden thermoplastische Kunststoffe (z.b. PLA, ABS,
   PVC, PA) meist in Form eines Kunststoffdrahtes (Filament) als Material
   genutzt. Der Kunststoffdraht wird über ein Förderverfahren zu einer oder
   mehreren Düsen transportiert. Die Düse wird auf die Schmelztemperatur des
   jeweiligen Materials eingestellt und schmilzt den Kunststoff auf. Der
   geschmolzene Kunststoff wird so in Schichten auf eine Druckplattform
   aufgebracht nach dem Programm, welches aus den 3D Daten des Objekts
   erstellt wurde.

   Durch den Einsatz der bekannten thermoplastischen Kunststoffe können
   relativ hohe Festigkeiten erreicht werden, welche sich für
   Funktionsobjekte eignen. Da das Objekt aus Schichten besteht sind diese
   auch an der Oberfläche des Objekts zu erkennen (je nach gewählter
   Schichtstärke mehr oder weniger).

   Festigkeit:+++++

   Oberflächengüte:+

   Details:++

    

    2. SLA Stereolithographie

   FDM deutsch
   „Stereolitographie appartus“ (SLA grafische Darstellung)[übersetzt aus dem
   Englischen] von „Materialgeeza“ Wikipedia

   Bei diesem Verfahren wird ein flüssiges Kunstharz durch gezielte
   Beleuchtung mit UV-Licht ausgehärtet. Das bedeutet ein Tank wird mit
   Kunstharz gefüllt. In diesen Tank taucht die Bauplattform ein und das
   Objekt wird schichtweise durch den Laser gezielt ausgehärtet.

   Nach dem Abschluss des 3D Drucks erfolgt hier eine Nachbehandlung um
   überschüssiges Kunstharz abzuspülen. Zusätzlich wird das Objekt in einer
   UV Kammer ausgehärtet.

   Festigkeit:++

   Oberflächengüte:+++++

   Details:+++++

    

    3. SLS/SLM Selektives Laser Sintern/Selektives Laser Melting

   SLS deutsch
   „SLS system shematic“ (SLS grafische Darstellung)[übersetzt aus dem
   Englischen] von „Materialgeeza“ Wikipedia

   Bei diesem Verfahren wird das Material in Pulverform in den Bauraum
   Schicht für Schicht aufgebracht und gezielt mit einem Laser
   aufgeschmolzen. Die hierbei genutzten Materialien können Metallpulver oder
   Kunststoffpulver sein. Der Vorteil dieses Verfahrens ist, dass ungenutztes
   Material als Stützmaterial fungiert und Überhänge somit nicht extra
   abgestützt werden müssen.

   Festigkeit:++++

   Oberflächengüte:+++

   Details:+++

    

    4. 3DP Polymergipsdruck

   Bei diesem Verfahren wird das Material in Pulverform in den Bauraum
   Schicht für Schicht aufgebracht. Das Material in diesem Fall ist Gips,
   welcher durch gezieltes Aufbringen eines Polymers ausgehärtet und verklebt
   wird. Das Aufbringen des Polymers erfolgt durch einen Druckkopf, bei
   welchem man auch andere Flüssigkeiten zumischen kann, zum Beispiel Farben.
   Das bedeutet mit diesem Verfahren ist ein Vollfarbendruck möglich. Gut
   geeignet für Anschauungsmodelle und Schnittdarstellungen.

   Festigkeit:+

   Oberflächengüte:+++

   Details:+++

    

    5. MJM Multijet/Polyjet

   Ähnlich dem SLA Verfahren, wird hierbei ein flüssiges Kunstharz als
   Material genutzt. Jedoch wird das Material punktuell über einen Druckkopf
   (ähnlich wie bei einem Papierdrucker) auf das Druckbett aufgebracht und
   gleichzeitig durch Beleuchtung mit UV-Licht gehärtet. Der Aufbau des Teils
   erfolgt wieder Schicht für Schicht.

   Festigkeit:+++

   Oberflächengüte:+++++

   Details:+++++

    

    

   FAQ

   Wie kann aus einem normalen Drucker ein 3D Objekt entstehen?

     • Viele verbinden das Wort „Druck“ nur mit dem Bereich Drucken von Text
       o.ä. auf Papier. Jedoch hat das nichts oder nur bedingt mit dem 3D
       Druck zu tun. Der 3D Druck hat die Aufgabe dreidimensionale Objekte
       herzustellen und somit können mit einem normalen Papierdrucker keine
       3D Objekte erstellt werden.

   Was kann man denn alles 3D Drucken?

     • Prinzipiell ist alles druckbar. Es ist immer nötig 3D Daten vom
       Bauteil zu haben. Jedoch können auch 3D Modelle aus dem Internet
       heruntergeladen werden. Einen Auszug an Teilen, welche wir bisher
       gedruckt haben finden Sie in der Galerie.

   Woher bekomme ich 3D Daten zum 3D Drucken?

     • Wenn es sich um ein eigenes Projekt handelt, müssen die 3D Daten
       erstellt werden, die Technik und das Know-How zur Generierung der 3D
       Daten per Konstruktion oder per 3D Scan ist bei uns vorhanden.

   Darüber hinaus gibt es im Internet verschiedene Seiten auf welchen 3D
   Daten erhältlich sind, allen voran www.thingiverse.com.

    

   3D Drucken 3D Scannen     3D Konstruktion
   FDM        Scanner        CAD Konstruktion
   SLA        Fotogrammetrie  

    

   Unser Druckservice umfasst das Drucken von Objekten und Modellen aller Art
   in 3D mittels verschiedener 3D Drucker.

   Wir drucken im FDM und SLA Verfahren.

   IMG 3654 Kopie

   FDM Verfahren

   Leistungsdaten:
   einfarbiger Druck
   (zweifarbiger Druck auf Anfrage)
   Objektgrößen bis 223x223x205mm

   Materialien:
   PLA, ABS, (schwarz, weiß, silber, rot, grün, blau, gelb, orange, weiß - im
   dunklen leuchtend)
   Nylon (natur), Laywood (Holzanteil), Copperfill (Kupferanteil), PET,
   flexibler Kunststoff (natur),

   Preise:
   auf Anfrage

   DSC00085 komprimiert
   SLA Verfahren

   Leistungsdaten:
   einfarbiger Druck (transparent, weiß)
   Objektgrößen bis 128x128x200mm

   Materialien:
   Resin (Kunstharz)

   Preise:
   auf Anfrage

   Um ein Angebot erstellen zu können benötigen wir die 3D-Daten des
   gewünschten 3D-Objekts. Zusätzlich hierzu sind Erklärungen (z.B.: wichtige
   Durchmesser, Funktion oder auch Einsatzbereich) hilfreich um das 3D-Objekt
   so genau wie möglich nach Ihren Vorstellungen herstellen zu können.

   3D Drucken

   ┌─────┬────────────────┬──────────────┐
   │     │ Scannen        │ Konstruktion │
   ├─────┼────────────────┼──────────────┤
   │ FDM │ Scanner        │ FreeCAD      │
   ├─────┼────────────────┼──────────────┤
   │ SLA │ Fotogrammetrie │              │
   └─────┴────────────────┴──────────────┘

   Cagiva geschnitten thumbnail

   Scannen

   Leistungsdaten:
   Wir verwenden einen mobilen Scanner und das Photogrammetrieverfahren, nach
   den entsprechenden Anforderungen.
   Das Scanvolumen beträgt dabei 0,1m bis 3m

   Preise:
   auf Anfrage

    

   Spnestopfen

   Konstruktion

   Leistungsdaten:
   CAD Konstruktion

   Preise:
   auf Anfrage

     • SLA Druck
     • FDM Druck

                                     
                                     

                                 Design Sphero

                          hochauflösender SLA 3D Druck

                                     

                                   Eiffelturm

                          hochauflösender SLA 3D Druck

                                     

                                    Osterei

                          hochauflösender SLA 3D Druck

                                     
                                     
                                     
                                     
                                     

                                 Maschinenteile

                       verschiedene Pulley und Zahnräder

                                     

  Projekte / Referenzen

                                    Projekte
    
          Gürtelschnalle mit individuellen Motiven, Bildern oder Logos
                     Kategorie: Design/Gebrauchsgegenstände
                                 Material: ABS
               Besonderheit: zweifarbig mit Motiv, Bild oder Logo
                              Auftraggeber: privat
                            Auftragsvolumen: 10 Stk.
   DSC 0100 1 1
          "Spänestopfen" zum Abdichten von Bohrungen bei der weiteren
                                CNC-Bearbeitung
                              Kategorie: Industrie
                               Material: PLA, ABS
                    Besonderheit:gedrucktes Innengewinde M8
                            Auftraggeber: Industrie
                            Auftragsvolumen: 50 Stk.

                                IMG 3830IMG 3832

                        Fairphone-Handyhülle "luckycats"
                        Kategorie: Gebrauchsgegenstände
                                 Material: PLA
                    Besonderheit: Motive auf der Oberfläche
                              Auftraggeber: privat
                            Auftragsvolumen: 5 Stk.

                                 IMG 3404 Kopie

                               "Ultimaker Robot"
                              Kategorie: Fantasie
                                 Material: PLA
                   Besonderheit: feine Strukturen und Details
                              Auftraggeber: privat
                            Auftragsvolumen: 20 Stk.

                                     Robots

    

                                   Referenzen

                              audi zentrum zwickau

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                         Ersatzteile aus dem 3D Drucker

            1

                   3D Druck eines „Dremel“ Keilwellenadapters

            Wir erhielten einen Hilferuf eines Hobby-Modellbauers, dessen
            „Dremel“ den langjährigen Dienst aufgegeben hatte. An und für
            sich kein spezieller „Dremel“, wohl aber im Vergleich zu anderen
            ein eher leises Gerät, dass dem Besitzer sehr am Herzen liegt.

             

Das Problem: 

            In dem Gerät war ein Keilwellenadapter, ein flexibles
            Zwischenstück zur Kraftübertragung, mehrfach gebrochen und
            sprichwörtlich zerbröselt. Ersatzteile gibt es keine mehr zu
            kaufen und so schien eine Reparatur nicht machbar zu sein. Als
            der Besitzer aufgrund von Empfehlungen von uns und unserem 3D
            Druck hörte, beschloss er sich an uns zu wenden, quasi als letzte
            Chance den „Dremel“ zu retten.

            2
            3

Die Lösung:

            Nach ausreichender Inspektion war klar, unser 3D Druck kann
            helfen. Also machten wir uns ans Werk, nahmen Maß an dem was noch
            von dem Keilwellenadapter übrig geblieben ist und konstruierten
            ein 3D Modell eines neuen Adapters. Danach konnten wir mit dem 3D
            Drucken beginnen. Die Besonderheit dabei war, flexiblen, also
            biegbaren Kunststoff einzusetzen. Für uns kein Problem. Das
            fertige Bauteil setzten wir passgenau ein und nach einem
            Funktionstest konnten wir dem Besitzer die freudige Mitteilung
            über die erfolgreiche Reparatur seines „Lieblingsdremels“ machen.

            4
            5

Unsere Leistung im Detail:

            6

               - Inspektion und Fehleranalyse

               - Konstruktion eines neuen Keilwellenadapters

               - 3D-Druck des neuen Adapters aus flexiblen Material

               - Einbau des neuen Adapters und Zusammenbau des "Dremels"

               - Funktionstest

             

            Wir sagen:“Danke für diesen Auftrag“

3D Druck von third-layer hilft.

       < 1 2 3 4 5 >

  third-layer sagt "hallo"

                      "Eigene Ideen selbst verwirklichen".

    Aus diesem Grund sind wir beide, Christian und Stefan, so begeistert vom
                                Thema 3D Druck.
       Anfang 2014 begannen wir mit unserem ersten 3D-Drucker unsere neue
                                 Leidenschaft.
     Durch diesen konnten wir viel Erfahrungen sammeln und sind nun soweit
                        unser Hobby zum Beruf zu machen.
     Mittlerweile verfügen wir über vier 3D-Drucker die mit dem (FDM) Fused
   Deposition Modelling Verfahren arbeiten. Zusätzlich verfügen wir noch über
    zwei 3D Drucker die nach dem SLA Verfahren arbeiten. 3D Scantechnologie
                           rundet unseren Service ab.

   Christian

   Christian

   Fasziniert von dem Potenzial und den Möglichkeiten des 3D Druckes gründete
             er zusammen mit Stefan das Unternehmen „third-layer“.

    Über 5 Jahre Erfahrung im Automobilbereich der Zulieferindustrie, unter
   anderem im Fertigungsbereich und dem Verbesserungswesen, sowie 2 Jahre im
     Hobbybereich des 3D Druckens kennzeichnen seinen bisherigen Lebensweg.

        Seine analytischen Fähigkeiten helfen ihm bei der Umsetzung der
               betriebswirtschaftlichen Prozesse im Unternehmen.

   Stefan

   Stefan

    Er ist einer der beiden Gründer von „third-layer“ und begeistert von der
         Technik und den zahlreichen Anwendungsgebieten des 3D Druckes.

    Sein Spektrum an Wissen erarbeitete er sich in mehr als 6 Jahren in der
     Zulieferindustrie des Automobilsektors. Seine Erfahrung sammelte er im
    Produktions- und Qualitätsbereich. 2 Jahre Erfahrung im Hobbybereich des
                        3D Druckens zählen ebenso dazu.

      Durch seine strukturierte Art ist er für die technischen Prozesse im
                             Unternehmen zuständig.

                           Our mission is the vision

                3D Druck wird unsere Welt nachhaltig verändern.
       Wir wollen diese Technik greifbar und für jeden zugänglich machen.
      Ziel ist es der innovativste und größte 3D Druck Anbieter in unserer
                               Region zu werden.

                                Zitat von Stefan

               „Wir müssen erst stehen, bevor wir laufen können.“

                               Zitat von Christian

                         „Warum nicht gleich fliegen?“

                                Zusammen sind wir

                                  third-layer

   Christian und Stefan

    

    

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     • Impressum
     • AGB

                                   Impressum:

Angaben gemäß § 5 TMG:

   Christian Etzold und Stefan Seifert GbR third-layer
   Uhlandstr. 21
   07973 Greiz

Kontakt:

   Tel.:  01735932008
   Tel.:  01712668091
   Fax.:
   email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss
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   Einwilligung weiter.

                                      AGB:

   Allgemeine Geschäftsbedingungen der Christian Etzold und Stefan Seifert
   GbR (third-layer)

   § 1 Geltungsbereich / Begriffsbestimmungen

   (1)    Für alle Kauf- und Werkverträge, welche die Christian Etzold und
   Stefan Seifert GbR -third-layer- (nachfolgend Verwender) als Verkäufer
   oder Werkunternehmer abschließt, gelten ausschließlich diese Allgemeinen
   Geschäftsbedingungen (AGB). Entgegenstehende Bedingungen des Kunden, die
   wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt haben, haben keine
   Gültigkeit, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

   (2)    In diesen AGB wird der Begriff Verbraucher in Sinne des § 13 BGB,
   der Begriff Unternehmer im Sinne des § 14 BGB verwendet.

   (3)    Sitz des Verwenders ist Greiz.

   § 2 Vertragsgegenstand

   (1)    Der Verwender bietet Produkte im Bereich 3D-Druck an (z.B.
   Hardware, 3D-Drucke, Designs für 3D-Drucke).

   (2)    Bei der Herstellung von 3D-Drucken nutzt der Verwender die
   Fertigungsverfahren Fused Deposition Modelling (FDM) bzw. Fused Filament
   Fabrication (FFF) oder Stereolithography (SLA). Durch die Nutzung von FDM
   bzw. FFF oder SLA kann es bei der Erstellung von 3D-Drucken
   verfahrensbedingt zu Abweichungen in Farbe, Form und Abmaßen im Vergleich
   zur Vorlage oder zu Unregelmäßigkeiten auf der Oberfläche der 3D-Drucke
   kommen.

   (3)    Die vom Verwender angebotenen 3D-Drucke sind ausschließlich zu
   Anschauungs- und Dekorationszwecken geeignet. Besondere, über die
   vorgenannten Zwecke hinausgehende Eigenschaften der 3D-Drucke sind nicht
   Teil des Angebots des Verwenders, es sei denn, diese sind ausdrücklich
   schriftlich zugesichert. Die angebotenen 3D-Drucke sind in jedem Fall
   ungeeignet zur Verwendung als Spielzeug und dürfen Kindern nicht
   zugänglich gemacht werden.

   § 3 Zustandekommen des Vertrages

   (1)    Sämtliche Angebote unserer Waren oder Werkleistungen – gleich ob
   schriftlich, elektronisch, fernmündlich oder mündlich übermittelt, stellen
   kein verbindliches Angebot dar, sondern sind stets unverbindlich.

   (2)    Eine Bestellung durch unsere Kunden stellt ein rechtsverbindliches
   Angebot auf Abschluss eines Vertrages dar. Ein Vertrag kommt erst mit
   unserer ausdrücklichen Auftragsbestätigung in Textform zustande.

   (3)    Bei der Fertigung von 3D-Drucken auf der Basis von Vorlagen des
   Kunden kommt ein Vertrag darüber hinaus erst nach Prüfung der Vorlage bzw.
   der Vorlagedaten und schriftlicher Bestätigung der Tauglichkeit als
   Druckvorlage durch den Verwender zustande.

   (4)    Wir übernehmen kein Beschaffungsrisiko. Bei Nichtbelieferung des
   Verwenders durch Lieferanten trotz Abschluss eines entsprechenden
   Deckungsgeschäftes steht dem Verwender das Recht zu, vom Vertrag, soweit
   er sich auf nicht lieferbare Gegenstände bezieht, zurückzutreten.

   § 4 Urheberrechte

   (1)    Soweit dem Verwender an den erbrachten Leistungen Urheberrechte
   nach dem Urheberrechtsgesetz zustehen, verbleiben diese beim Verwender.
   Dem Kunden wird lediglich ein einfaches Nutzungsrecht an den übereigneten
   Werken übertragen. Dieses umfasst nicht die Vervielfältigung, Verwertung,
   Veröffentlichung oder Weitergabe an Dritte.

   (2)    Der Verwender bleibt auch bei individualvertraglicher Einräumung
   eines ausschließlichen Nutzungsrechts berechtigt, seine Entwürfe und
   Vervielfältigungen des Werkes im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden.

   § 5 Zahlung / Fälligkeit

   Für die Fälligkeit der vereinbarten Vergütung gelten die gesetzlichen
   Regelungen, soweit keine abweichende, schriftliche Vereinbarung getroffen
   worden ist.

   § 6 Aufrechnung / Zurückbehaltungsrechte

   (1)    Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen durch den Kunden ist nur
   möglich, sofern die Gegenforderungen des Kunden rechtskräftig festgestellt
   oder unbestritten sind.

   (2)    Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten durch den Kunden ist
   nur zulässig, wenn diese auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. Ist der
   Kunde Unternehmer, so ist auch die Geltendmachung von
   Zurückbehaltungsrechten gegenüber Forderungen des Verwenders
   ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um rechtskräftig
   festgestellte oder unbestrittene Gegenforderungen.

   § 7 Gewährleistung

   (1)    Es gilt die gesetzliche Gewährleistung. Abweichend hiervon beträgt
   die Gewährleistungsfrist beim Verkauf von Gebrauchtware ein Jahr ab
   Ablieferung der Ware.

   (2)    Von uns abgegebene oder übermittelte Erklärungen im Zusammenhang
   mit diesem Vertrag (z.B. in Verkaufsprospekten, in
   Herstellerbeschreibungen, Bezugnahme auf DIN-Normen usw.) enthalten im
   Zweifel keine Übernahme einer Garantie. Als Garantie gelten nur als solche
   bezeichnete, schriftliche Erklärungen des Verwenders.

   § 8 Haftung

   (1)    Für unsere Haftung gelten die gesetzlichen Bestimmungen, soweit sie
   nicht durch nachfolgende Regelungen ausgeschlossen oder begrenzt ist.

   (2)    Unsere Haftung ist ausgeschlossen für leicht fahrlässige
   Pflichtverletzungen, sofern nicht Schäden aus der Verletzung von Leben,
   Körper, Gesundheit, aus der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten,
   etwa solcher, die der Kauf- oder Werkvertrag dem Verwender nach seinem
   Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfüllung die
   ordnungsgemäße Durchführung des jeweiligen Vertrages überhaupt erst
   ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und
   vertrauen darf (z.B. Übereignung der Ware, Erstellung des Werks) oder
   Ansprüche aus Garantien sowie nach dem Produkthaftungsgesetz betroffen
   sind.

   (3)    Die Haftung für die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten im
   Sinne des Absatz 2 ist für den Fall einfacher Fahrlässigkeit auf den
   vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

   (4)    Die vorgenannten Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in
   gleicherweise für unsere Erfüllungsgehilfen.

   § 9 Rüge und Untersuchungspflichten

   Ist der Kunde Unternehmer, so gelten für ihn die Untersuchungs- und
   Rügeobliegenheiten nach § 377 HGB.

   § 10 Eigentumsvorbehalt

   (1)    Alle gelieferten Waren bleiben unser Eigentum (Eigentumsvorbehalt)
   bis zur Erfüllung aller bei Vertragsabschluss bestehenden Forderungen des
   Verwenders gegenüber dem Kunden. Ist der Kunde Unternehmer, so besteht der
   Eigentumsvorbehalt bis zur Bezahlung aller sich aus der
   Geschäftsverbindung ergebenden Forderungen des Verwenders. Wir sind
   verpflichtet, uns, die uns im Rahmen des Eigentumsvorbehalts zustehenden
   Sicherheiten auf Verlangen des Kunden freizugeben, soweit der
   realisierbare Wert der Sicherungsgegenstände 110 % des Wertes der
   gesicherten Forderungen überschreitet.

   (2)    Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgen für uns als
   Hersteller im Sinne von § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Die be- und
   verarbeitete Ware gilt als Vorbehaltsware im Sinne des Abs. (1). Bei
   Verarbeitung, Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen
   Gegenständen durch den Kunden steht uns das Miteigentum anteilig an der
   neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes der Vorbehaltsware zum
   Wert den anderen verwendeten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung
   zu. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in
   der Weise erfolgt, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist,
   so überträgt der Kunde uns bereits jetzt anteilig die ihm zustehenden
   Eigentumsrechte an der neuen Sache im Umfang des objektiven Wertes der
   Vorbehaltsware und verwahrt das so entstandene Mit- oder Alleineigentum
   unentgeltlich für uns. Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware im
   Sinne des Abs. (1). Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Kunden
   tritt er auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung
   der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir
   nehmen diese Abtretung schon jetzt an.

   (3)    Der Kunde darf Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr
   zu seinen normalen Geschäftsbedingungen und, solange er uns gegenüber mit
   seinen Zahlungsverpflichtungen nicht in Verzug ist, veräußern,
   vorausgesetzt, dass die Forderungen aus der Weiterveräußerung gemäß Abs.
   (4) und (5) auf uns übergehen. Zu anderen Verfügungen über Vorbehaltsware
   ist er nicht berechtigt.

   (4)    Die Forderungen des Kunden aus Weiterveräußerung der Vorbehaltsware
   werden bereits jetzt an uns abgetreten und diese Abtretung durch uns
   angenommen. Sie dienen in demselben Umfang zur Sicherung unserer Ansprüche
   aus der Geschäftsbeziehung, wie die Vorbehaltsware. Wird Vorbehaltsware
   vom Kunden zusammen mit anderen nicht von uns gekauften Waren veräußert,
   so wird die Forderung aus der Weiterveräußerung im Verhältnis des
   objektiven Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der anderen Waren
   abgetreten. Bei der Veräußerung von Waren, an denen wir
   Miteigentumsanteile nach Abs. (2) haben, wird uns ein unserem
   Miteigentumsanteil entsprechender Teil abgetreten.

   (5)    Der Kunde bleibt berechtigt, Forderungen aus der Weiterveräußerung
   einzuziehen. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt
   davon unberührt. Wir werden die Forderung nicht einziehen, solange der
   Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen
   nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf
   Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung
   vorliegt. Widerrufen wir die Einziehungsbefugnis für den Kunden, so ist er
   verpflichtet, uns die Abnehmer/Gläubiger bekannt zu geben und alle
   erforderlichen Unterlagen herauszugeben, welche zur Geltendmachung der
   Forderung zweckdienlich sind.

   (6)    Von einer Pfändung oder anderen Beeinträchtigungen durch Dritte hat
   uns der Kunde unverzüglich zu benachrichtigen. Der Kunde trägt alle
   Kosten, die zur Aufhebung des Zugriffes und zu einer Wiederbeschaffung des
   Kaufgegenstandes aufgewendet werden müssen, soweit sie nicht von Dritten
   eingezogen werden können.

   (7)    Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, löst er einen Wechsel bei
   Fälligkeit nicht ein oder wird ein von ihm ausgestellter Scheck nicht
   bezahlt, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen und zu
   diesem Zweck gegebenenfalls den Betrieb oder das Lager des Kunden zu
   betreten. Gleiches gilt, wenn andere Umstände eintreten, die auf eine
   wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden nach
   Vertragsschluss schließen lassen und die unsere Zahlungsansprüche
   gefährden. Die Rücknahme ist kein Rücktritt vom Vertrag. Wir können
   außerdem die Weiterveräußerung, Weiterverarbeitung und Wegschaffung der
   Vorbehaltsware untersagen.

   (8)    Der Kunde ist zur getrennten Lagerung und Kennzeichnung der unter
   Eigentumsvorbehalt stehenden Ware und zu deren sorgfältiger Behandlung
   verpflichtet.

   (9)    Die vorstehenden Abs. (2) bis (8) gelten nicht, falls der Kunde
   Verbraucher ist.

   § 11 Rechtswahl, Gerichtsstand, Erfüllungsort

   (1)     Auf die Geschäftsbeziehung findet deutsches Recht (unter
   Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG)) Anwendung. Bei grenzüberschreitenden
   Verträgen mit Verbrauchern gelten zudem die zwingenden
   verbraucherschützenden Vorschriften seines Wohnsitzlandes.

   (2)     Erfüllungsort für alle Leistungen aus dem Vertrag ist der Sitz des
   Verwenders. Dies gilt nicht für Verbraucher.

   (3)    Ist der Kunde ein Kaufmann, eine juristische Person des
   öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist
   der Sitz des Verwenders in Greiz ausschließlicher Gerichtsstand für
   sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung.

   § 12 Salvatorische Klausel

   Sollte eine Bestimmung gegen zwingende gesetzliche Vorschriften verstoßen,
   so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser
   Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht. Im FaIIe eines Verstoßes gelten
   insoweit die gesetzlichen Regelungen.

   (Stand 04.04.2017)

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   Was ist 3D Druck?

   Rapid prototyping slicing
   „Rapid Pototyping Slicing“ (Schichtaufbau von 3D Druck Objekten) von
   „Materialgeeza“ Wikipedia

   3D Druck ist der Oberbegriff zu einer Reihe von Fertigungsverfahren zur
   additiven Herstellung von 3D Objekten. Hierbei sind 3D Daten des
   herzustellenden Objektes unerlässlich. Die 3D Daten werden durch ein
   Programm in Schichten aufgeteilt (Slicing). Diese Schichten werden dann
   vom 3D Drucker im jeweiligen Verfahren übereinander gelegt. Daraus
   entsteht das 3D Objekt.

   Die einzelnen Verfahren unterscheiden sich durch die genutzte Technik, die
   genutzten Materialien, die Anforderungen an die Bauteile (optisch wie auch
   mechanisch) und die Druckdauer.

    

   Die Druckverfahren:

    1. FDM/FFF Fused Deposition Modelling / Fused Filament Fabrication
       (Schmelzschichtverfahren)

   FDM deutsch
   „Fused Deposition Modelling (FDM)“ (Schmelz-Schicht-Verfahren)[übersetzt
   aus dem Englischen] von „Yona“ Wikipedia

   Bei diesem Verfahren werden thermoplastische Kunststoffe (z.b. PLA, ABS,
   PVC, PA) meist in Form eines Kunststoffdrahtes (Filament) als Material
   genutzt. Der Kunststoffdraht wird über ein Förderverfahren zu einer oder
   mehreren Düsen transportiert. Die Düse wird auf die Schmelztemperatur des
   jeweiligen Materials eingestellt und schmilzt den Kunststoff auf. Der
   geschmolzene Kunststoff wird so in Schichten auf eine Druckplattform
   aufgebracht nach dem Programm, welches aus den 3D Daten des Objekts
   erstellt wurde.

   Durch den Einsatz der bekannten thermoplastischen Kunststoffe können
   relativ hohe Festigkeiten erreicht werden, welche sich für
   Funktionsobjekte eignen. Da das Objekt aus Schichten besteht sind diese
   auch an der Oberfläche des Objekts zu erkennen (je nach gewählter
   Schichtstärke mehr oder weniger).

   Festigkeit:+++++

   Oberflächengüte:+

   Details:++

    

    2. SLA Stereolithographie

   FDM deutsch
   „Stereolitographie appartus“ (SLA grafische Darstellung)[übersetzt aus dem
   Englischen] von „Materialgeeza“ Wikipedia

   Bei diesem Verfahren wird ein flüssiges Kunstharz durch gezielte
   Beleuchtung mit UV-Licht ausgehärtet. Das bedeutet ein Tank wird mit
   Kunstharz gefüllt. In diesen Tank taucht die Bauplattform ein und das
   Objekt wird schichtweise durch den Laser gezielt ausgehärtet.

   Nach dem Abschluss des 3D Drucks erfolgt hier eine Nachbehandlung um
   überschüssiges Kunstharz abzuspülen. Zusätzlich wird das Objekt in einer
   UV Kammer ausgehärtet.

   Festigkeit:++

   Oberflächengüte:+++++

   Details:+++++

    

    3. SLS/SLM Selektives Laser Sintern/Selektives Laser Melting

   SLS deutsch
   „SLS system shematic“ (SLS grafische Darstellung)[übersetzt aus dem
   Englischen] von „Materialgeeza“ Wikipedia

   Bei diesem Verfahren wird das Material in Pulverform in den Bauraum
   Schicht für Schicht aufgebracht und gezielt mit einem Laser
   aufgeschmolzen. Die hierbei genutzten Materialien können Metallpulver oder
   Kunststoffpulver sein. Der Vorteil dieses Verfahrens ist, dass ungenutztes
   Material als Stützmaterial fungiert und Überhänge somit nicht extra
   abgestützt werden müssen.

   Festigkeit:++++

   Oberflächengüte:+++

   Details:+++

    

    4. 3DP Polymergipsdruck

   Bei diesem Verfahren wird das Material in Pulverform in den Bauraum
   Schicht für Schicht aufgebracht. Das Material in diesem Fall ist Gips,
   welcher durch gezieltes Aufbringen eines Polymers ausgehärtet und verklebt
   wird. Das Aufbringen des Polymers erfolgt durch einen Druckkopf, bei
   welchem man auch andere Flüssigkeiten zumischen kann, zum Beispiel Farben.
   Das bedeutet mit diesem Verfahren ist ein Vollfarbendruck möglich. Gut
   geeignet für Anschauungsmodelle und Schnittdarstellungen.

   Festigkeit:+

   Oberflächengüte:+++

   Details:+++

    

    5. MJM Multijet/Polyjet

   Ähnlich dem SLA Verfahren, wird hierbei ein flüssiges Kunstharz als
   Material genutzt. Jedoch wird das Material punktuell über einen Druckkopf
   (ähnlich wie bei einem Papierdrucker) auf das Druckbett aufgebracht und
   gleichzeitig durch Beleuchtung mit UV-Licht gehärtet. Der Aufbau des Teils
   erfolgt wieder Schicht für Schicht.

   Festigkeit:+++

   Oberflächengüte:+++++

   Details:+++++

    

    

   FAQ

   Wie kann aus einem normalen Drucker ein 3D Objekt entstehen?

     • Viele verbinden das Wort „Druck“ nur mit dem Bereich Drucken von Text
       o.ä. auf Papier. Jedoch hat das nichts oder nur bedingt mit dem 3D
       Druck zu tun. Der 3D Druck hat die Aufgabe dreidimensionale Objekte
       herzustellen und somit können mit einem normalen Papierdrucker keine
       3D Objekte erstellt werden.

   Was kann man denn alles 3D Drucken?

     • Prinzipiell ist alles druckbar. Es ist immer nötig 3D Daten vom
       Bauteil zu haben. Jedoch können auch 3D Modelle aus dem Internet
       heruntergeladen werden. Einen Auszug an Teilen, welche wir bisher
       gedruckt haben finden Sie in der Galerie.

   Woher bekomme ich 3D Daten zum 3D Drucken?

     • Wenn es sich um ein eigenes Projekt handelt, müssen die 3D Daten
       erstellt werden, die Technik und das Know-How zur Generierung der 3D
       Daten per Konstruktion oder per 3D Scan ist bei uns vorhanden.

   Darüber hinaus gibt es im Internet verschiedene Seiten auf welchen 3D
   Daten erhältlich sind, allen voran www.thingiverse.com.

    

   3D Drucken 3D Scannen     3D Konstruktion
   FDM        Scanner        CAD Konstruktion
   SLA        Fotogrammetrie  

    

   Unser Druckservice umfasst das Drucken von Objekten und Modellen aller Art
   in 3D mittels verschiedener 3D Drucker.

   Wir drucken im FDM und SLA Verfahren.

   IMG 3654 Kopie

   FDM Verfahren

   Leistungsdaten:
   einfarbiger Druck
   (zweifarbiger Druck auf Anfrage)
   Objektgrößen bis 223x223x205mm

   Materialien:
   PLA, ABS, (schwarz, weiß, silber, rot, grün, blau, gelb, orange, weiß - im
   dunklen leuchtend)
   Nylon (natur), Laywood (Holzanteil), Copperfill (Kupferanteil), PET,
   flexibler Kunststoff (natur),

   Preise:
   auf Anfrage

   DSC00085 komprimiert
   SLA Verfahren

   Leistungsdaten:
   einfarbiger Druck (transparent, weiß)
   Objektgrößen bis 128x128x200mm

   Materialien:
   Resin (Kunstharz)

   Preise:
   auf Anfrage

   Um ein Angebot erstellen zu können benötigen wir die 3D-Daten des
   gewünschten 3D-Objekts. Zusätzlich hierzu sind Erklärungen (z.B.: wichtige
   Durchmesser, Funktion oder auch Einsatzbereich) hilfreich um das 3D-Objekt
   so genau wie möglich nach Ihren Vorstellungen herstellen zu können.

   3D Drucken

   ┌─────┬────────────────┬──────────────┐
   │     │ Scannen        │ Konstruktion │
   ├─────┼────────────────┼──────────────┤
   │ FDM │ Scanner        │ FreeCAD      │
   ├─────┼────────────────┼──────────────┤
   │ SLA │ Fotogrammetrie │              │
   └─────┴────────────────┴──────────────┘

   Cagiva geschnitten thumbnail

   Scannen

   Leistungsdaten:
   Wir verwenden einen mobilen Scanner und das Photogrammetrieverfahren, nach
   den entsprechenden Anforderungen.
   Das Scanvolumen beträgt dabei 0,1m bis 3m

   Preise:
   auf Anfrage

    

   Spnestopfen

   Konstruktion

   Leistungsdaten:
   CAD Konstruktion

   Preise:
   auf Anfrage

     • SLA Druck
     • FDM Druck

                                     
                                     

                                 Design Sphero

                          hochauflösender SLA 3D Druck

                                     

                                   Eiffelturm

                          hochauflösender SLA 3D Druck

                                     

                                    Osterei

                          hochauflösender SLA 3D Druck

                                     
                                     
                                     
                                     
                                     

                                 Maschinenteile

                       verschiedene Pulley und Zahnräder

                                     

  Projekte / Referenzen

                                    Projekte
    
          Gürtelschnalle mit individuellen Motiven, Bildern oder Logos
                     Kategorie: Design/Gebrauchsgegenstände
                                 Material: ABS
               Besonderheit: zweifarbig mit Motiv, Bild oder Logo
                              Auftraggeber: privat
                            Auftragsvolumen: 10 Stk.
   DSC 0100 1 1
          "Spänestopfen" zum Abdichten von Bohrungen bei der weiteren
                                CNC-Bearbeitung
                              Kategorie: Industrie
                               Material: PLA, ABS
                    Besonderheit:gedrucktes Innengewinde M8
                            Auftraggeber: Industrie
                            Auftragsvolumen: 50 Stk.

                                IMG 3830IMG 3832

                        Fairphone-Handyhülle "luckycats"
                        Kategorie: Gebrauchsgegenstände
                                 Material: PLA
                    Besonderheit: Motive auf der Oberfläche
                              Auftraggeber: privat
                            Auftragsvolumen: 5 Stk.

                                 IMG 3404 Kopie

                               "Ultimaker Robot"
                              Kategorie: Fantasie
                                 Material: PLA
                   Besonderheit: feine Strukturen und Details
                              Auftraggeber: privat
                            Auftragsvolumen: 20 Stk.

                                     Robots

    

                                   Referenzen

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                         Ersatzteile aus dem 3D Drucker

            1

                   3D Druck eines „Dremel“ Keilwellenadapters

            Wir erhielten einen Hilferuf eines Hobby-Modellbauers, dessen
            „Dremel“ den langjährigen Dienst aufgegeben hatte. An und für
            sich kein spezieller „Dremel“, wohl aber im Vergleich zu anderen
            ein eher leises Gerät, dass dem Besitzer sehr am Herzen liegt.

             

Das Problem: 

            In dem Gerät war ein Keilwellenadapter, ein flexibles
            Zwischenstück zur Kraftübertragung, mehrfach gebrochen und
            sprichwörtlich zerbröselt. Ersatzteile gibt es keine mehr zu
            kaufen und so schien eine Reparatur nicht machbar zu sein. Als
            der Besitzer aufgrund von Empfehlungen von uns und unserem 3D
            Druck hörte, beschloss er sich an uns zu wenden, quasi als letzte
            Chance den „Dremel“ zu retten.

            2
            3

Die Lösung:

            Nach ausreichender Inspektion war klar, unser 3D Druck kann
            helfen. Also machten wir uns ans Werk, nahmen Maß an dem was noch
            von dem Keilwellenadapter übrig geblieben ist und konstruierten
            ein 3D Modell eines neuen Adapters. Danach konnten wir mit dem 3D
            Drucken beginnen. Die Besonderheit dabei war, flexiblen, also
            biegbaren Kunststoff einzusetzen. Für uns kein Problem. Das
            fertige Bauteil setzten wir passgenau ein und nach einem
            Funktionstest konnten wir dem Besitzer die freudige Mitteilung
            über die erfolgreiche Reparatur seines „Lieblingsdremels“ machen.

            4
            5

Unsere Leistung im Detail:

            6

               - Inspektion und Fehleranalyse

               - Konstruktion eines neuen Keilwellenadapters

               - 3D-Druck des neuen Adapters aus flexiblen Material

               - Einbau des neuen Adapters und Zusammenbau des "Dremels"

               - Funktionstest

             

            Wir sagen:“Danke für diesen Auftrag“

3D Druck von third-layer hilft.

       < 1 2 3 4 5 >

  third-layer sagt "hallo"

                      "Eigene Ideen selbst verwirklichen".

    Aus diesem Grund sind wir beide, Christian und Stefan, so begeistert vom
                                Thema 3D Druck.
       Anfang 2014 begannen wir mit unserem ersten 3D-Drucker unsere neue
                                 Leidenschaft.
     Durch diesen konnten wir viel Erfahrungen sammeln und sind nun soweit
                        unser Hobby zum Beruf zu machen.
     Mittlerweile verfügen wir über vier 3D-Drucker die mit dem (FDM) Fused
   Deposition Modelling Verfahren arbeiten. Zusätzlich verfügen wir noch über
    zwei 3D Drucker die nach dem SLA Verfahren arbeiten. 3D Scantechnologie
                           rundet unseren Service ab.

   Christian

   Christian

   Fasziniert von dem Potenzial und den Möglichkeiten des 3D Druckes gründete
             er zusammen mit Stefan das Unternehmen „third-layer“.

    Über 5 Jahre Erfahrung im Automobilbereich der Zulieferindustrie, unter
   anderem im Fertigungsbereich und dem Verbesserungswesen, sowie 2 Jahre im
     Hobbybereich des 3D Druckens kennzeichnen seinen bisherigen Lebensweg.

        Seine analytischen Fähigkeiten helfen ihm bei der Umsetzung der
               betriebswirtschaftlichen Prozesse im Unternehmen.

   Stefan

   Stefan

    Er ist einer der beiden Gründer von „third-layer“ und begeistert von der
         Technik und den zahlreichen Anwendungsgebieten des 3D Druckes.

    Sein Spektrum an Wissen erarbeitete er sich in mehr als 6 Jahren in der
     Zulieferindustrie des Automobilsektors. Seine Erfahrung sammelte er im
    Produktions- und Qualitätsbereich. 2 Jahre Erfahrung im Hobbybereich des
                        3D Druckens zählen ebenso dazu.

      Durch seine strukturierte Art ist er für die technischen Prozesse im
                             Unternehmen zuständig.

                           Our mission is the vision

                3D Druck wird unsere Welt nachhaltig verändern.
       Wir wollen diese Technik greifbar und für jeden zugänglich machen.
      Ziel ist es der innovativste und größte 3D Druck Anbieter in unserer
                               Region zu werden.

                                Zitat von Stefan

               „Wir müssen erst stehen, bevor wir laufen können.“

                               Zitat von Christian

                         „Warum nicht gleich fliegen?“

                                Zusammen sind wir

                                  third-layer

   Christian und Stefan

    

    

     • Datenschutz
     • Impressum
     • AGB

                                   Impressum:

Angaben gemäß § 5 TMG:

   Christian Etzold und Stefan Seifert GbR third-layer
   Uhlandstr. 21
   07973 Greiz

Kontakt:

   Tel.:  01735932008
   Tel.:  01712668091
   Fax.:
   email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss
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                                      AGB:

   Allgemeine Geschäftsbedingungen der Christian Etzold und Stefan Seifert
   GbR (third-layer)

   § 1 Geltungsbereich / Begriffsbestimmungen

   (1)    Für alle Kauf- und Werkverträge, welche die Christian Etzold und
   Stefan Seifert GbR -third-layer- (nachfolgend Verwender) als Verkäufer
   oder Werkunternehmer abschließt, gelten ausschließlich diese Allgemeinen
   Geschäftsbedingungen (AGB). Entgegenstehende Bedingungen des Kunden, die
   wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt haben, haben keine
   Gültigkeit, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

   (2)    In diesen AGB wird der Begriff Verbraucher in Sinne des § 13 BGB,
   der Begriff Unternehmer im Sinne des § 14 BGB verwendet.

   (3)    Sitz des Verwenders ist Greiz.

   § 2 Vertragsgegenstand

   (1)    Der Verwender bietet Produkte im Bereich 3D-Druck an (z.B.
   Hardware, 3D-Drucke, Designs für 3D-Drucke).

   (2)    Bei der Herstellung von 3D-Drucken nutzt der Verwender die
   Fertigungsverfahren Fused Deposition Modelling (FDM) bzw. Fused Filament
   Fabrication (FFF) oder Stereolithography (SLA). Durch die Nutzung von FDM
   bzw. FFF oder SLA kann es bei der Erstellung von 3D-Drucken
   verfahrensbedingt zu Abweichungen in Farbe, Form und Abmaßen im Vergleich
   zur Vorlage oder zu Unregelmäßigkeiten auf der Oberfläche der 3D-Drucke
   kommen.

   (3)    Die vom Verwender angebotenen 3D-Drucke sind ausschließlich zu
   Anschauungs- und Dekorationszwecken geeignet. Besondere, über die
   vorgenannten Zwecke hinausgehende Eigenschaften der 3D-Drucke sind nicht
   Teil des Angebots des Verwenders, es sei denn, diese sind ausdrücklich
   schriftlich zugesichert. Die angebotenen 3D-Drucke sind in jedem Fall
   ungeeignet zur Verwendung als Spielzeug und dürfen Kindern nicht
   zugänglich gemacht werden.

   § 3 Zustandekommen des Vertrages

   (1)    Sämtliche Angebote unserer Waren oder Werkleistungen – gleich ob
   schriftlich, elektronisch, fernmündlich oder mündlich übermittelt, stellen
   kein verbindliches Angebot dar, sondern sind stets unverbindlich.

   (2)    Eine Bestellung durch unsere Kunden stellt ein rechtsverbindliches
   Angebot auf Abschluss eines Vertrages dar. Ein Vertrag kommt erst mit
   unserer ausdrücklichen Auftragsbestätigung in Textform zustande.

   (3)    Bei der Fertigung von 3D-Drucken auf der Basis von Vorlagen des
   Kunden kommt ein Vertrag darüber hinaus erst nach Prüfung der Vorlage bzw.
   der Vorlagedaten und schriftlicher Bestätigung der Tauglichkeit als
   Druckvorlage durch den Verwender zustande.

   (4)    Wir übernehmen kein Beschaffungsrisiko. Bei Nichtbelieferung des
   Verwenders durch Lieferanten trotz Abschluss eines entsprechenden
   Deckungsgeschäftes steht dem Verwender das Recht zu, vom Vertrag, soweit
   er sich auf nicht lieferbare Gegenstände bezieht, zurückzutreten.

   § 4 Urheberrechte

   (1)    Soweit dem Verwender an den erbrachten Leistungen Urheberrechte
   nach dem Urheberrechtsgesetz zustehen, verbleiben diese beim Verwender.
   Dem Kunden wird lediglich ein einfaches Nutzungsrecht an den übereigneten
   Werken übertragen. Dieses umfasst nicht die Vervielfältigung, Verwertung,
   Veröffentlichung oder Weitergabe an Dritte.

   (2)    Der Verwender bleibt auch bei individualvertraglicher Einräumung
   eines ausschließlichen Nutzungsrechts berechtigt, seine Entwürfe und
   Vervielfältigungen des Werkes im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden.

   § 5 Zahlung / Fälligkeit

   Für die Fälligkeit der vereinbarten Vergütung gelten die gesetzlichen
   Regelungen, soweit keine abweichende, schriftliche Vereinbarung getroffen
   worden ist.

   § 6 Aufrechnung / Zurückbehaltungsrechte

   (1)    Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen durch den Kunden ist nur
   möglich, sofern die Gegenforderungen des Kunden rechtskräftig festgestellt
   oder unbestritten sind.

   (2)    Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten durch den Kunden ist
   nur zulässig, wenn diese auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. Ist der
   Kunde Unternehmer, so ist auch die Geltendmachung von
   Zurückbehaltungsrechten gegenüber Forderungen des Verwenders
   ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um rechtskräftig
   festgestellte oder unbestrittene Gegenforderungen.

   § 7 Gewährleistung

   (1)    Es gilt die gesetzliche Gewährleistung. Abweichend hiervon beträgt
   die Gewährleistungsfrist beim Verkauf von Gebrauchtware ein Jahr ab
   Ablieferung der Ware.

   (2)    Von uns abgegebene oder übermittelte Erklärungen im Zusammenhang
   mit diesem Vertrag (z.B. in Verkaufsprospekten, in
   Herstellerbeschreibungen, Bezugnahme auf DIN-Normen usw.) enthalten im
   Zweifel keine Übernahme einer Garantie. Als Garantie gelten nur als solche
   bezeichnete, schriftliche Erklärungen des Verwenders.

   § 8 Haftung

   (1)    Für unsere Haftung gelten die gesetzlichen Bestimmungen, soweit sie
   nicht durch nachfolgende Regelungen ausgeschlossen oder begrenzt ist.

   (2)    Unsere Haftung ist ausgeschlossen für leicht fahrlässige
   Pflichtverletzungen, sofern nicht Schäden aus der Verletzung von Leben,
   Körper, Gesundheit, aus der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten,
   etwa solcher, die der Kauf- oder Werkvertrag dem Verwender nach seinem
   Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfüllung die
   ordnungsgemäße Durchführung des jeweiligen Vertrages überhaupt erst
   ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und
   vertrauen darf (z.B. Übereignung der Ware, Erstellung des Werks) oder
   Ansprüche aus Garantien sowie nach dem Produkthaftungsgesetz betroffen
   sind.

   (3)    Die Haftung für die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten im
   Sinne des Absatz 2 ist für den Fall einfacher Fahrlässigkeit auf den
   vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

   (4)    Die vorgenannten Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in
   gleicherweise für unsere Erfüllungsgehilfen.

   § 9 Rüge und Untersuchungspflichten

   Ist der Kunde Unternehmer, so gelten für ihn die Untersuchungs- und
   Rügeobliegenheiten nach § 377 HGB.

   § 10 Eigentumsvorbehalt

   (1)    Alle gelieferten Waren bleiben unser Eigentum (Eigentumsvorbehalt)
   bis zur Erfüllung aller bei Vertragsabschluss bestehenden Forderungen des
   Verwenders gegenüber dem Kunden. Ist der Kunde Unternehmer, so besteht der
   Eigentumsvorbehalt bis zur Bezahlung aller sich aus der
   Geschäftsverbindung ergebenden Forderungen des Verwenders. Wir sind
   verpflichtet, uns, die uns im Rahmen des Eigentumsvorbehalts zustehenden
   Sicherheiten auf Verlangen des Kunden freizugeben, soweit der
   realisierbare Wert der Sicherungsgegenstände 110 % des Wertes der
   gesicherten Forderungen überschreitet.

   (2)    Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgen für uns als
   Hersteller im Sinne von § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Die be- und
   verarbeitete Ware gilt als Vorbehaltsware im Sinne des Abs. (1). Bei
   Verarbeitung, Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen
   Gegenständen durch den Kunden steht uns das Miteigentum anteilig an der
   neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes der Vorbehaltsware zum
   Wert den anderen verwendeten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung
   zu. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in
   der Weise erfolgt, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist,
   so überträgt der Kunde uns bereits jetzt anteilig die ihm zustehenden
   Eigentumsrechte an der neuen Sache im Umfang des objektiven Wertes der
   Vorbehaltsware und verwahrt das so entstandene Mit- oder Alleineigentum
   unentgeltlich für uns. Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware im
   Sinne des Abs. (1). Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Kunden
   tritt er auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung
   der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir
   nehmen diese Abtretung schon jetzt an.

   (3)    Der Kunde darf Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr
   zu seinen normalen Geschäftsbedingungen und, solange er uns gegenüber mit
   seinen Zahlungsverpflichtungen nicht in Verzug ist, veräußern,
   vorausgesetzt, dass die Forderungen aus der Weiterveräußerung gemäß Abs.
   (4) und (5) auf uns übergehen. Zu anderen Verfügungen über Vorbehaltsware
   ist er nicht berechtigt.

   (4)    Die Forderungen des Kunden aus Weiterveräußerung der Vorbehaltsware
   werden bereits jetzt an uns abgetreten und diese Abtretung durch uns
   angenommen. Sie dienen in demselben Umfang zur Sicherung unserer Ansprüche
   aus der Geschäftsbeziehung, wie die Vorbehaltsware. Wird Vorbehaltsware
   vom Kunden zusammen mit anderen nicht von uns gekauften Waren veräußert,
   so wird die Forderung aus der Weiterveräußerung im Verhältnis des
   objektiven Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der anderen Waren
   abgetreten. Bei der Veräußerung von Waren, an denen wir
   Miteigentumsanteile nach Abs. (2) haben, wird uns ein unserem
   Miteigentumsanteil entsprechender Teil abgetreten.

   (5)    Der Kunde bleibt berechtigt, Forderungen aus der Weiterveräußerung
   einzuziehen. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt
   davon unberührt. Wir werden die Forderung nicht einziehen, solange der
   Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen
   nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf
   Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung
   vorliegt. Widerrufen wir die Einziehungsbefugnis für den Kunden, so ist er
   verpflichtet, uns die Abnehmer/Gläubiger bekannt zu geben und alle
   erforderlichen Unterlagen herauszugeben, welche zur Geltendmachung der
   Forderung zweckdienlich sind.

   (6)    Von einer Pfändung oder anderen Beeinträchtigungen durch Dritte hat
   uns der Kunde unverzüglich zu benachrichtigen. Der Kunde trägt alle
   Kosten, die zur Aufhebung des Zugriffes und zu einer Wiederbeschaffung des
   Kaufgegenstandes aufgewendet werden müssen, soweit sie nicht von Dritten
   eingezogen werden können.

   (7)    Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, löst er einen Wechsel bei
   Fälligkeit nicht ein oder wird ein von ihm ausgestellter Scheck nicht
   bezahlt, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen und zu
   diesem Zweck gegebenenfalls den Betrieb oder das Lager des Kunden zu
   betreten. Gleiches gilt, wenn andere Umstände eintreten, die auf eine
   wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden nach
   Vertragsschluss schließen lassen und die unsere Zahlungsansprüche
   gefährden. Die Rücknahme ist kein Rücktritt vom Vertrag. Wir können
   außerdem die Weiterveräußerung, Weiterverarbeitung und Wegschaffung der
   Vorbehaltsware untersagen.

   (8)    Der Kunde ist zur getrennten Lagerung und Kennzeichnung der unter
   Eigentumsvorbehalt stehenden Ware und zu deren sorgfältiger Behandlung
   verpflichtet.

   (9)    Die vorstehenden Abs. (2) bis (8) gelten nicht, falls der Kunde
   Verbraucher ist.

   § 11 Rechtswahl, Gerichtsstand, Erfüllungsort

   (1)     Auf die Geschäftsbeziehung findet deutsches Recht (unter
   Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG)) Anwendung. Bei grenzüberschreitenden
   Verträgen mit Verbrauchern gelten zudem die zwingenden
   verbraucherschützenden Vorschriften seines Wohnsitzlandes.

   (2)     Erfüllungsort für alle Leistungen aus dem Vertrag ist der Sitz des
   Verwenders. Dies gilt nicht für Verbraucher.

   (3)    Ist der Kunde ein Kaufmann, eine juristische Person des
   öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist
   der Sitz des Verwenders in Greiz ausschließlicher Gerichtsstand für
   sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung.

   § 12 Salvatorische Klausel

   Sollte eine Bestimmung gegen zwingende gesetzliche Vorschriften verstoßen,
   so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser
   Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht. Im FaIIe eines Verstoßes gelten
   insoweit die gesetzlichen Regelungen.

   (Stand 04.04.2017)

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   Was ist 3D Druck?

   Rapid prototyping slicing
   „Rapid Pototyping Slicing“ (Schichtaufbau von 3D Druck Objekten) von
   „Materialgeeza“ Wikipedia

   3D Druck ist der Oberbegriff zu einer Reihe von Fertigungsverfahren zur
   additiven Herstellung von 3D Objekten. Hierbei sind 3D Daten des
   herzustellenden Objektes unerlässlich. Die 3D Daten werden durch ein
   Programm in Schichten aufgeteilt (Slicing). Diese Schichten werden dann
   vom 3D Drucker im jeweiligen Verfahren übereinander gelegt. Daraus
   entsteht das 3D Objekt.

   Die einzelnen Verfahren unterscheiden sich durch die genutzte Technik, die
   genutzten Materialien, die Anforderungen an die Bauteile (optisch wie auch
   mechanisch) und die Druckdauer.

    

   Die Druckverfahren:

    1. FDM/FFF Fused Deposition Modelling / Fused Filament Fabrication
       (Schmelzschichtverfahren)

   FDM deutsch
   „Fused Deposition Modelling (FDM)“ (Schmelz-Schicht-Verfahren)[übersetzt
   aus dem Englischen] von „Yona“ Wikipedia

   Bei diesem Verfahren werden thermoplastische Kunststoffe (z.b. PLA, ABS,
   PVC, PA) meist in Form eines Kunststoffdrahtes (Filament) als Material
   genutzt. Der Kunststoffdraht wird über ein Förderverfahren zu einer oder
   mehreren Düsen transportiert. Die Düse wird auf die Schmelztemperatur des
   jeweiligen Materials eingestellt und schmilzt den Kunststoff auf. Der
   geschmolzene Kunststoff wird so in Schichten auf eine Druckplattform
   aufgebracht nach dem Programm, welches aus den 3D Daten des Objekts
   erstellt wurde.

   Durch den Einsatz der bekannten thermoplastischen Kunststoffe können
   relativ hohe Festigkeiten erreicht werden, welche sich für
   Funktionsobjekte eignen. Da das Objekt aus Schichten besteht sind diese
   auch an der Oberfläche des Objekts zu erkennen (je nach gewählter
   Schichtstärke mehr oder weniger).

   Festigkeit:+++++

   Oberflächengüte:+

   Details:++

    

    2. SLA Stereolithographie

   FDM deutsch
   „Stereolitographie appartus“ (SLA grafische Darstellung)[übersetzt aus dem
   Englischen] von „Materialgeeza“ Wikipedia

   Bei diesem Verfahren wird ein flüssiges Kunstharz durch gezielte
   Beleuchtung mit UV-Licht ausgehärtet. Das bedeutet ein Tank wird mit
   Kunstharz gefüllt. In diesen Tank taucht die Bauplattform ein und das
   Objekt wird schichtweise durch den Laser gezielt ausgehärtet.

   Nach dem Abschluss des 3D Drucks erfolgt hier eine Nachbehandlung um
   überschüssiges Kunstharz abzuspülen. Zusätzlich wird das Objekt in einer
   UV Kammer ausgehärtet.

   Festigkeit:++

   Oberflächengüte:+++++

   Details:+++++

    

    3. SLS/SLM Selektives Laser Sintern/Selektives Laser Melting

   SLS deutsch
   „SLS system shematic“ (SLS grafische Darstellung)[übersetzt aus dem
   Englischen] von „Materialgeeza“ Wikipedia

   Bei diesem Verfahren wird das Material in Pulverform in den Bauraum
   Schicht für Schicht aufgebracht und gezielt mit einem Laser
   aufgeschmolzen. Die hierbei genutzten Materialien können Metallpulver oder
   Kunststoffpulver sein. Der Vorteil dieses Verfahrens ist, dass ungenutztes
   Material als Stützmaterial fungiert und Überhänge somit nicht extra
   abgestützt werden müssen.

   Festigkeit:++++

   Oberflächengüte:+++

   Details:+++

    

    4. 3DP Polymergipsdruck

   Bei diesem Verfahren wird das Material in Pulverform in den Bauraum
   Schicht für Schicht aufgebracht. Das Material in diesem Fall ist Gips,
   welcher durch gezieltes Aufbringen eines Polymers ausgehärtet und verklebt
   wird. Das Aufbringen des Polymers erfolgt durch einen Druckkopf, bei
   welchem man auch andere Flüssigkeiten zumischen kann, zum Beispiel Farben.
   Das bedeutet mit diesem Verfahren ist ein Vollfarbendruck möglich. Gut
   geeignet für Anschauungsmodelle und Schnittdarstellungen.

   Festigkeit:+

   Oberflächengüte:+++

   Details:+++

    

    5. MJM Multijet/Polyjet

   Ähnlich dem SLA Verfahren, wird hierbei ein flüssiges Kunstharz als
   Material genutzt. Jedoch wird das Material punktuell über einen Druckkopf
   (ähnlich wie bei einem Papierdrucker) auf das Druckbett aufgebracht und
   gleichzeitig durch Beleuchtung mit UV-Licht gehärtet. Der Aufbau des Teils
   erfolgt wieder Schicht für Schicht.

   Festigkeit:+++

   Oberflächengüte:+++++

   Details:+++++

    

    

   FAQ

   Wie kann aus einem normalen Drucker ein 3D Objekt entstehen?

     • Viele verbinden das Wort „Druck“ nur mit dem Bereich Drucken von Text
       o.ä. auf Papier. Jedoch hat das nichts oder nur bedingt mit dem 3D
       Druck zu tun. Der 3D Druck hat die Aufgabe dreidimensionale Objekte
       herzustellen und somit können mit einem normalen Papierdrucker keine
       3D Objekte erstellt werden.

   Was kann man denn alles 3D Drucken?

     • Prinzipiell ist alles druckbar. Es ist immer nötig 3D Daten vom
       Bauteil zu haben. Jedoch können auch 3D Modelle aus dem Internet
       heruntergeladen werden. Einen Auszug an Teilen, welche wir bisher
       gedruckt haben finden Sie in der Galerie.

   Woher bekomme ich 3D Daten zum 3D Drucken?

     • Wenn es sich um ein eigenes Projekt handelt, müssen die 3D Daten
       erstellt werden, die Technik und das Know-How zur Generierung der 3D
       Daten per Konstruktion oder per 3D Scan ist bei uns vorhanden.

   Darüber hinaus gibt es im Internet verschiedene Seiten auf welchen 3D
   Daten erhältlich sind, allen voran www.thingiverse.com.

    

   3D Drucken 3D Scannen     3D Konstruktion
   FDM        Scanner        CAD Konstruktion
   SLA        Fotogrammetrie  

    

   Unser Druckservice umfasst das Drucken von Objekten und Modellen aller Art
   in 3D mittels verschiedener 3D Drucker.

   Wir drucken im FDM und SLA Verfahren.

   IMG 3654 Kopie

   FDM Verfahren

   Leistungsdaten:
   einfarbiger Druck
   (zweifarbiger Druck auf Anfrage)
   Objektgrößen bis 223x223x205mm

   Materialien:
   PLA, ABS, (schwarz, weiß, silber, rot, grün, blau, gelb, orange, weiß - im
   dunklen leuchtend)
   Nylon (natur), Laywood (Holzanteil), Copperfill (Kupferanteil), PET,
   flexibler Kunststoff (natur),

   Preise:
   auf Anfrage

   DSC00085 komprimiert
   SLA Verfahren

   Leistungsdaten:
   einfarbiger Druck (transparent, weiß)
   Objektgrößen bis 128x128x200mm

   Materialien:
   Resin (Kunstharz)

   Preise:
   auf Anfrage

   Um ein Angebot erstellen zu können benötigen wir die 3D-Daten des
   gewünschten 3D-Objekts. Zusätzlich hierzu sind Erklärungen (z.B.: wichtige
   Durchmesser, Funktion oder auch Einsatzbereich) hilfreich um das 3D-Objekt
   so genau wie möglich nach Ihren Vorstellungen herstellen zu können.

   3D Drucken

   ┌─────┬────────────────┬──────────────┐
   │     │ Scannen        │ Konstruktion │
   ├─────┼────────────────┼──────────────┤
   │ FDM │ Scanner        │ FreeCAD      │
   ├─────┼────────────────┼──────────────┤
   │ SLA │ Fotogrammetrie │              │
   └─────┴────────────────┴──────────────┘

   Cagiva geschnitten thumbnail

   Scannen

   Leistungsdaten:
   Wir verwenden einen mobilen Scanner und das Photogrammetrieverfahren, nach
   den entsprechenden Anforderungen.
   Das Scanvolumen beträgt dabei 0,1m bis 3m

   Preise:
   auf Anfrage

    

   Spnestopfen

   Konstruktion

   Leistungsdaten:
   CAD Konstruktion

   Preise:
   auf Anfrage

     • SLA Druck
     • FDM Druck

                                     
                                     

                                 Design Sphero

                          hochauflösender SLA 3D Druck

                                     

                                   Eiffelturm

                          hochauflösender SLA 3D Druck

                                     

                                    Osterei

                          hochauflösender SLA 3D Druck

                                     
                                     
                                     
                                     
                                     

                                 Maschinenteile

                       verschiedene Pulley und Zahnräder

                                     

  Projekte / Referenzen

                                    Projekte
    
          Gürtelschnalle mit individuellen Motiven, Bildern oder Logos
                     Kategorie: Design/Gebrauchsgegenstände
                                 Material: ABS
               Besonderheit: zweifarbig mit Motiv, Bild oder Logo
                              Auftraggeber: privat
                            Auftragsvolumen: 10 Stk.
   DSC 0100 1 1
          "Spänestopfen" zum Abdichten von Bohrungen bei der weiteren
                                CNC-Bearbeitung
                              Kategorie: Industrie
                               Material: PLA, ABS
                    Besonderheit:gedrucktes Innengewinde M8
                            Auftraggeber: Industrie
                            Auftragsvolumen: 50 Stk.

                                IMG 3830IMG 3832

                        Fairphone-Handyhülle "luckycats"
                        Kategorie: Gebrauchsgegenstände
                                 Material: PLA
                    Besonderheit: Motive auf der Oberfläche
                              Auftraggeber: privat
                            Auftragsvolumen: 5 Stk.

                                 IMG 3404 Kopie

                               "Ultimaker Robot"
                              Kategorie: Fantasie
                                 Material: PLA
                   Besonderheit: feine Strukturen und Details
                              Auftraggeber: privat
                            Auftragsvolumen: 20 Stk.

                                     Robots

    

                                   Referenzen

                              audi zentrum zwickau

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                         Ersatzteile aus dem 3D Drucker

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                   3D Druck eines „Dremel“ Keilwellenadapters

            Wir erhielten einen Hilferuf eines Hobby-Modellbauers, dessen
            „Dremel“ den langjährigen Dienst aufgegeben hatte. An und für
            sich kein spezieller „Dremel“, wohl aber im Vergleich zu anderen
            ein eher leises Gerät, dass dem Besitzer sehr am Herzen liegt.

             

Das Problem: 

            In dem Gerät war ein Keilwellenadapter, ein flexibles
            Zwischenstück zur Kraftübertragung, mehrfach gebrochen und
            sprichwörtlich zerbröselt. Ersatzteile gibt es keine mehr zu
            kaufen und so schien eine Reparatur nicht machbar zu sein. Als
            der Besitzer aufgrund von Empfehlungen von uns und unserem 3D
            Druck hörte, beschloss er sich an uns zu wenden, quasi als letzte
            Chance den „Dremel“ zu retten.

            2
            3

Die Lösung:

            Nach ausreichender Inspektion war klar, unser 3D Druck kann
            helfen. Also machten wir uns ans Werk, nahmen Maß an dem was noch
            von dem Keilwellenadapter übrig geblieben ist und konstruierten
            ein 3D Modell eines neuen Adapters. Danach konnten wir mit dem 3D
            Drucken beginnen. Die Besonderheit dabei war, flexiblen, also
            biegbaren Kunststoff einzusetzen. Für uns kein Problem. Das
            fertige Bauteil setzten wir passgenau ein und nach einem
            Funktionstest konnten wir dem Besitzer die freudige Mitteilung
            über die erfolgreiche Reparatur seines „Lieblingsdremels“ machen.

            4
            5

Unsere Leistung im Detail:

            6

               - Inspektion und Fehleranalyse

               - Konstruktion eines neuen Keilwellenadapters

               - 3D-Druck des neuen Adapters aus flexiblen Material

               - Einbau des neuen Adapters und Zusammenbau des "Dremels"

               - Funktionstest

             

            Wir sagen:“Danke für diesen Auftrag“

3D Druck von third-layer hilft.

       < 1 2 3 4 5 >

  third-layer sagt "hallo"

                      "Eigene Ideen selbst verwirklichen".

    Aus diesem Grund sind wir beide, Christian und Stefan, so begeistert vom
                                Thema 3D Druck.
       Anfang 2014 begannen wir mit unserem ersten 3D-Drucker unsere neue
                                 Leidenschaft.
     Durch diesen konnten wir viel Erfahrungen sammeln und sind nun soweit
                        unser Hobby zum Beruf zu machen.
     Mittlerweile verfügen wir über vier 3D-Drucker die mit dem (FDM) Fused
   Deposition Modelling Verfahren arbeiten. Zusätzlich verfügen wir noch über
    zwei 3D Drucker die nach dem SLA Verfahren arbeiten. 3D Scantechnologie
                           rundet unseren Service ab.

   Christian

   Christian

   Fasziniert von dem Potenzial und den Möglichkeiten des 3D Druckes gründete
             er zusammen mit Stefan das Unternehmen „third-layer“.

    Über 5 Jahre Erfahrung im Automobilbereich der Zulieferindustrie, unter
   anderem im Fertigungsbereich und dem Verbesserungswesen, sowie 2 Jahre im
     Hobbybereich des 3D Druckens kennzeichnen seinen bisherigen Lebensweg.

        Seine analytischen Fähigkeiten helfen ihm bei der Umsetzung der
               betriebswirtschaftlichen Prozesse im Unternehmen.

   Stefan

   Stefan

    Er ist einer der beiden Gründer von „third-layer“ und begeistert von der
         Technik und den zahlreichen Anwendungsgebieten des 3D Druckes.

    Sein Spektrum an Wissen erarbeitete er sich in mehr als 6 Jahren in der
     Zulieferindustrie des Automobilsektors. Seine Erfahrung sammelte er im
    Produktions- und Qualitätsbereich. 2 Jahre Erfahrung im Hobbybereich des
                        3D Druckens zählen ebenso dazu.

      Durch seine strukturierte Art ist er für die technischen Prozesse im
                             Unternehmen zuständig.

                           Our mission is the vision

                3D Druck wird unsere Welt nachhaltig verändern.
       Wir wollen diese Technik greifbar und für jeden zugänglich machen.
      Ziel ist es der innovativste und größte 3D Druck Anbieter in unserer
                               Region zu werden.

                                Zitat von Stefan

               „Wir müssen erst stehen, bevor wir laufen können.“

                               Zitat von Christian

                         „Warum nicht gleich fliegen?“

                                Zusammen sind wir

                                  third-layer

   Christian und Stefan

    

    

     • Datenschutz
     • Impressum
     • AGB

                                   Impressum:

Angaben gemäß § 5 TMG:

   Christian Etzold und Stefan Seifert GbR third-layer
   Uhlandstr. 21
   07973 Greiz

Kontakt:

   Tel.:  01735932008
   Tel.:  01712668091
   Fax.:
   email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss
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     • verwendetes Betriebssystem
     • Referrer URL
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     • Uhrzeit der Serveranfrage

   Diese Daten sind nicht bestimmten Personen zuordenbar. Eine
   Zusammenführung dieser Daten mit anderen Datenquellen wird nicht
   vorgenommen. Wir behalten uns vor, diese Daten nachträglich zu prüfen,
   wenn uns konkrete Anhaltspunkte für eine rechtswidrige Nutzung bekannt
   werden.

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   Wenn Sie uns per Kontaktformular Anfragen zukommen lassen, werden Ihre
   Angaben aus dem Anfrageformular inklusive der von Ihnen dort angegebenen
   Kontaktdaten zwecks Bearbeitung der Anfrage und für den Fall von
   Anschlussfragen bei uns gespeichert. Diese Daten geben wir nicht ohne Ihre
   Einwilligung weiter.

                                      AGB:

   Allgemeine Geschäftsbedingungen der Christian Etzold und Stefan Seifert
   GbR (third-layer)

   § 1 Geltungsbereich / Begriffsbestimmungen

   (1)    Für alle Kauf- und Werkverträge, welche die Christian Etzold und
   Stefan Seifert GbR -third-layer- (nachfolgend Verwender) als Verkäufer
   oder Werkunternehmer abschließt, gelten ausschließlich diese Allgemeinen
   Geschäftsbedingungen (AGB). Entgegenstehende Bedingungen des Kunden, die
   wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt haben, haben keine
   Gültigkeit, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

   (2)    In diesen AGB wird der Begriff Verbraucher in Sinne des § 13 BGB,
   der Begriff Unternehmer im Sinne des § 14 BGB verwendet.

   (3)    Sitz des Verwenders ist Greiz.

   § 2 Vertragsgegenstand

   (1)    Der Verwender bietet Produkte im Bereich 3D-Druck an (z.B.
   Hardware, 3D-Drucke, Designs für 3D-Drucke).

   (2)    Bei der Herstellung von 3D-Drucken nutzt der Verwender die
   Fertigungsverfahren Fused Deposition Modelling (FDM) bzw. Fused Filament
   Fabrication (FFF) oder Stereolithography (SLA). Durch die Nutzung von FDM
   bzw. FFF oder SLA kann es bei der Erstellung von 3D-Drucken
   verfahrensbedingt zu Abweichungen in Farbe, Form und Abmaßen im Vergleich
   zur Vorlage oder zu Unregelmäßigkeiten auf der Oberfläche der 3D-Drucke
   kommen.

   (3)    Die vom Verwender angebotenen 3D-Drucke sind ausschließlich zu
   Anschauungs- und Dekorationszwecken geeignet. Besondere, über die
   vorgenannten Zwecke hinausgehende Eigenschaften der 3D-Drucke sind nicht
   Teil des Angebots des Verwenders, es sei denn, diese sind ausdrücklich
   schriftlich zugesichert. Die angebotenen 3D-Drucke sind in jedem Fall
   ungeeignet zur Verwendung als Spielzeug und dürfen Kindern nicht
   zugänglich gemacht werden.

   § 3 Zustandekommen des Vertrages

   (1)    Sämtliche Angebote unserer Waren oder Werkleistungen – gleich ob
   schriftlich, elektronisch, fernmündlich oder mündlich übermittelt, stellen
   kein verbindliches Angebot dar, sondern sind stets unverbindlich.

   (2)    Eine Bestellung durch unsere Kunden stellt ein rechtsverbindliches
   Angebot auf Abschluss eines Vertrages dar. Ein Vertrag kommt erst mit
   unserer ausdrücklichen Auftragsbestätigung in Textform zustande.

   (3)    Bei der Fertigung von 3D-Drucken auf der Basis von Vorlagen des
   Kunden kommt ein Vertrag darüber hinaus erst nach Prüfung der Vorlage bzw.
   der Vorlagedaten und schriftlicher Bestätigung der Tauglichkeit als
   Druckvorlage durch den Verwender zustande.

   (4)    Wir übernehmen kein Beschaffungsrisiko. Bei Nichtbelieferung des
   Verwenders durch Lieferanten trotz Abschluss eines entsprechenden
   Deckungsgeschäftes steht dem Verwender das Recht zu, vom Vertrag, soweit
   er sich auf nicht lieferbare Gegenstände bezieht, zurückzutreten.

   § 4 Urheberrechte

   (1)    Soweit dem Verwender an den erbrachten Leistungen Urheberrechte
   nach dem Urheberrechtsgesetz zustehen, verbleiben diese beim Verwender.
   Dem Kunden wird lediglich ein einfaches Nutzungsrecht an den übereigneten
   Werken übertragen. Dieses umfasst nicht die Vervielfältigung, Verwertung,
   Veröffentlichung oder Weitergabe an Dritte.

   (2)    Der Verwender bleibt auch bei individualvertraglicher Einräumung
   eines ausschließlichen Nutzungsrechts berechtigt, seine Entwürfe und
   Vervielfältigungen des Werkes im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden.

   § 5 Zahlung / Fälligkeit

   Für die Fälligkeit der vereinbarten Vergütung gelten die gesetzlichen
   Regelungen, soweit keine abweichende, schriftliche Vereinbarung getroffen
   worden ist.

   § 6 Aufrechnung / Zurückbehaltungsrechte

   (1)    Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen durch den Kunden ist nur
   möglich, sofern die Gegenforderungen des Kunden rechtskräftig festgestellt
   oder unbestritten sind.

   (2)    Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten durch den Kunden ist
   nur zulässig, wenn diese auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. Ist der
   Kunde Unternehmer, so ist auch die Geltendmachung von
   Zurückbehaltungsrechten gegenüber Forderungen des Verwenders
   ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um rechtskräftig
   festgestellte oder unbestrittene Gegenforderungen.

   § 7 Gewährleistung

   (1)    Es gilt die gesetzliche Gewährleistung. Abweichend hiervon beträgt
   die Gewährleistungsfrist beim Verkauf von Gebrauchtware ein Jahr ab
   Ablieferung der Ware.

   (2)    Von uns abgegebene oder übermittelte Erklärungen im Zusammenhang
   mit diesem Vertrag (z.B. in Verkaufsprospekten, in
   Herstellerbeschreibungen, Bezugnahme auf DIN-Normen usw.) enthalten im
   Zweifel keine Übernahme einer Garantie. Als Garantie gelten nur als solche
   bezeichnete, schriftliche Erklärungen des Verwenders.

   § 8 Haftung

   (1)    Für unsere Haftung gelten die gesetzlichen Bestimmungen, soweit sie
   nicht durch nachfolgende Regelungen ausgeschlossen oder begrenzt ist.

   (2)    Unsere Haftung ist ausgeschlossen für leicht fahrlässige
   Pflichtverletzungen, sofern nicht Schäden aus der Verletzung von Leben,
   Körper, Gesundheit, aus der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten,
   etwa solcher, die der Kauf- oder Werkvertrag dem Verwender nach seinem
   Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfüllung die
   ordnungsgemäße Durchführung des jeweiligen Vertrages überhaupt erst
   ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und
   vertrauen darf (z.B. Übereignung der Ware, Erstellung des Werks) oder
   Ansprüche aus Garantien sowie nach dem Produkthaftungsgesetz betroffen
   sind.

   (3)    Die Haftung für die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten im
   Sinne des Absatz 2 ist für den Fall einfacher Fahrlässigkeit auf den
   vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

   (4)    Die vorgenannten Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in
   gleicherweise für unsere Erfüllungsgehilfen.

   § 9 Rüge und Untersuchungspflichten

   Ist der Kunde Unternehmer, so gelten für ihn die Untersuchungs- und
   Rügeobliegenheiten nach § 377 HGB.

   § 10 Eigentumsvorbehalt

   (1)    Alle gelieferten Waren bleiben unser Eigentum (Eigentumsvorbehalt)
   bis zur Erfüllung aller bei Vertragsabschluss bestehenden Forderungen des
   Verwenders gegenüber dem Kunden. Ist der Kunde Unternehmer, so besteht der
   Eigentumsvorbehalt bis zur Bezahlung aller sich aus der
   Geschäftsverbindung ergebenden Forderungen des Verwenders. Wir sind
   verpflichtet, uns, die uns im Rahmen des Eigentumsvorbehalts zustehenden
   Sicherheiten auf Verlangen des Kunden freizugeben, soweit der
   realisierbare Wert der Sicherungsgegenstände 110 % des Wertes der
   gesicherten Forderungen überschreitet.

   (2)    Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgen für uns als
   Hersteller im Sinne von § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Die be- und
   verarbeitete Ware gilt als Vorbehaltsware im Sinne des Abs. (1). Bei
   Verarbeitung, Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen
   Gegenständen durch den Kunden steht uns das Miteigentum anteilig an der
   neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes der Vorbehaltsware zum
   Wert den anderen verwendeten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung
   zu. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in
   der Weise erfolgt, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist,
   so überträgt der Kunde uns bereits jetzt anteilig die ihm zustehenden
   Eigentumsrechte an der neuen Sache im Umfang des objektiven Wertes der
   Vorbehaltsware und verwahrt das so entstandene Mit- oder Alleineigentum
   unentgeltlich für uns. Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware im
   Sinne des Abs. (1). Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Kunden
   tritt er auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung
   der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir
   nehmen diese Abtretung schon jetzt an.

   (3)    Der Kunde darf Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr
   zu seinen normalen Geschäftsbedingungen und, solange er uns gegenüber mit
   seinen Zahlungsverpflichtungen nicht in Verzug ist, veräußern,
   vorausgesetzt, dass die Forderungen aus der Weiterveräußerung gemäß Abs.
   (4) und (5) auf uns übergehen. Zu anderen Verfügungen über Vorbehaltsware
   ist er nicht berechtigt.

   (4)    Die Forderungen des Kunden aus Weiterveräußerung der Vorbehaltsware
   werden bereits jetzt an uns abgetreten und diese Abtretung durch uns
   angenommen. Sie dienen in demselben Umfang zur Sicherung unserer Ansprüche
   aus der Geschäftsbeziehung, wie die Vorbehaltsware. Wird Vorbehaltsware
   vom Kunden zusammen mit anderen nicht von uns gekauften Waren veräußert,
   so wird die Forderung aus der Weiterveräußerung im Verhältnis des
   objektiven Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der anderen Waren
   abgetreten. Bei der Veräußerung von Waren, an denen wir
   Miteigentumsanteile nach Abs. (2) haben, wird uns ein unserem
   Miteigentumsanteil entsprechender Teil abgetreten.

   (5)    Der Kunde bleibt berechtigt, Forderungen aus der Weiterveräußerung
   einzuziehen. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt
   davon unberührt. Wir werden die Forderung nicht einziehen, solange der
   Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen
   nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf
   Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung
   vorliegt. Widerrufen wir die Einziehungsbefugnis für den Kunden, so ist er
   verpflichtet, uns die Abnehmer/Gläubiger bekannt zu geben und alle
   erforderlichen Unterlagen herauszugeben, welche zur Geltendmachung der
   Forderung zweckdienlich sind.

   (6)    Von einer Pfändung oder anderen Beeinträchtigungen durch Dritte hat
   uns der Kunde unverzüglich zu benachrichtigen. Der Kunde trägt alle
   Kosten, die zur Aufhebung des Zugriffes und zu einer Wiederbeschaffung des
   Kaufgegenstandes aufgewendet werden müssen, soweit sie nicht von Dritten
   eingezogen werden können.

   (7)    Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, löst er einen Wechsel bei
   Fälligkeit nicht ein oder wird ein von ihm ausgestellter Scheck nicht
   bezahlt, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen und zu
   diesem Zweck gegebenenfalls den Betrieb oder das Lager des Kunden zu
   betreten. Gleiches gilt, wenn andere Umstände eintreten, die auf eine
   wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden nach
   Vertragsschluss schließen lassen und die unsere Zahlungsansprüche
   gefährden. Die Rücknahme ist kein Rücktritt vom Vertrag. Wir können
   außerdem die Weiterveräußerung, Weiterverarbeitung und Wegschaffung der
   Vorbehaltsware untersagen.

   (8)    Der Kunde ist zur getrennten Lagerung und Kennzeichnung der unter
   Eigentumsvorbehalt stehenden Ware und zu deren sorgfältiger Behandlung
   verpflichtet.

   (9)    Die vorstehenden Abs. (2) bis (8) gelten nicht, falls der Kunde
   Verbraucher ist.

   § 11 Rechtswahl, Gerichtsstand, Erfüllungsort

   (1)     Auf die Geschäftsbeziehung findet deutsches Recht (unter
   Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG)) Anwendung. Bei grenzüberschreitenden
   Verträgen mit Verbrauchern gelten zudem die zwingenden
   verbraucherschützenden Vorschriften seines Wohnsitzlandes.

   (2)     Erfüllungsort für alle Leistungen aus dem Vertrag ist der Sitz des
   Verwenders. Dies gilt nicht für Verbraucher.

   (3)    Ist der Kunde ein Kaufmann, eine juristische Person des
   öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist
   der Sitz des Verwenders in Greiz ausschließlicher Gerichtsstand für
   sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung.

   § 12 Salvatorische Klausel

   Sollte eine Bestimmung gegen zwingende gesetzliche Vorschriften verstoßen,
   so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser
   Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht. Im FaIIe eines Verstoßes gelten
   insoweit die gesetzlichen Regelungen.

   (Stand 04.04.2017)

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   Titelbild 4

    

    

     • Was ist 3D-Druck
     • Was wir können
     • Galerie

    

   Was ist 3D Druck?

   Rapid prototyping slicing
   „Rapid Pototyping Slicing“ (Schichtaufbau von 3D Druck Objekten) von
   „Materialgeeza“ Wikipedia

   3D Druck ist der Oberbegriff zu einer Reihe von Fertigungsverfahren zur
   additiven Herstellung von 3D Objekten. Hierbei sind 3D Daten des
   herzustellenden Objektes unerlässlich. Die 3D Daten werden durch ein
   Programm in Schichten aufgeteilt (Slicing). Diese Schichten werden dann
   vom 3D Drucker im jeweiligen Verfahren übereinander gelegt. Daraus
   entsteht das 3D Objekt.

   Die einzelnen Verfahren unterscheiden sich durch die genutzte Technik, die
   genutzten Materialien, die Anforderungen an die Bauteile (optisch wie auch
   mechanisch) und die Druckdauer.

    

   Die Druckverfahren:

    1. FDM/FFF Fused Deposition Modelling / Fused Filament Fabrication
       (Schmelzschichtverfahren)

   FDM deutsch
   „Fused Deposition Modelling (FDM)“ (Schmelz-Schicht-Verfahren)[übersetzt
   aus dem Englischen] von „Yona“ Wikipedia

   Bei diesem Verfahren werden thermoplastische Kunststoffe (z.b. PLA, ABS,
   PVC, PA) meist in Form eines Kunststoffdrahtes (Filament) als Material
   genutzt. Der Kunststoffdraht wird über ein Förderverfahren zu einer oder
   mehreren Düsen transportiert. Die Düse wird auf die Schmelztemperatur des
   jeweiligen Materials eingestellt und schmilzt den Kunststoff auf. Der
   geschmolzene Kunststoff wird so in Schichten auf eine Druckplattform
   aufgebracht nach dem Programm, welches aus den 3D Daten des Objekts
   erstellt wurde.

   Durch den Einsatz der bekannten thermoplastischen Kunststoffe können
   relativ hohe Festigkeiten erreicht werden, welche sich für
   Funktionsobjekte eignen. Da das Objekt aus Schichten besteht sind diese
   auch an der Oberfläche des Objekts zu erkennen (je nach gewählter
   Schichtstärke mehr oder weniger).

   Festigkeit:+++++

   Oberflächengüte:+

   Details:++

    

    2. SLA Stereolithographie

   FDM deutsch
   „Stereolitographie appartus“ (SLA grafische Darstellung)[übersetzt aus dem
   Englischen] von „Materialgeeza“ Wikipedia

   Bei diesem Verfahren wird ein flüssiges Kunstharz durch gezielte
   Beleuchtung mit UV-Licht ausgehärtet. Das bedeutet ein Tank wird mit
   Kunstharz gefüllt. In diesen Tank taucht die Bauplattform ein und das
   Objekt wird schichtweise durch den Laser gezielt ausgehärtet.

   Nach dem Abschluss des 3D Drucks erfolgt hier eine Nachbehandlung um
   überschüssiges Kunstharz abzuspülen. Zusätzlich wird das Objekt in einer
   UV Kammer ausgehärtet.

   Festigkeit:++

   Oberflächengüte:+++++

   Details:+++++

    

    3. SLS/SLM Selektives Laser Sintern/Selektives Laser Melting

   SLS deutsch
   „SLS system shematic“ (SLS grafische Darstellung)[übersetzt aus dem
   Englischen] von „Materialgeeza“ Wikipedia

   Bei diesem Verfahren wird das Material in Pulverform in den Bauraum
   Schicht für Schicht aufgebracht und gezielt mit einem Laser
   aufgeschmolzen. Die hierbei genutzten Materialien können Metallpulver oder
   Kunststoffpulver sein. Der Vorteil dieses Verfahrens ist, dass ungenutztes
   Material als Stützmaterial fungiert und Überhänge somit nicht extra
   abgestützt werden müssen.

   Festigkeit:++++

   Oberflächengüte:+++

   Details:+++

    

    4. 3DP Polymergipsdruck

   Bei diesem Verfahren wird das Material in Pulverform in den Bauraum
   Schicht für Schicht aufgebracht. Das Material in diesem Fall ist Gips,
   welcher durch gezieltes Aufbringen eines Polymers ausgehärtet und verklebt
   wird. Das Aufbringen des Polymers erfolgt durch einen Druckkopf, bei
   welchem man auch andere Flüssigkeiten zumischen kann, zum Beispiel Farben.
   Das bedeutet mit diesem Verfahren ist ein Vollfarbendruck möglich. Gut
   geeignet für Anschauungsmodelle und Schnittdarstellungen.

   Festigkeit:+

   Oberflächengüte:+++

   Details:+++

    

    5. MJM Multijet/Polyjet

   Ähnlich dem SLA Verfahren, wird hierbei ein flüssiges Kunstharz als
   Material genutzt. Jedoch wird das Material punktuell über einen Druckkopf
   (ähnlich wie bei einem Papierdrucker) auf das Druckbett aufgebracht und
   gleichzeitig durch Beleuchtung mit UV-Licht gehärtet. Der Aufbau des Teils
   erfolgt wieder Schicht für Schicht.

   Festigkeit:+++

   Oberflächengüte:+++++

   Details:+++++

    

    

   FAQ

   Wie kann aus einem normalen Drucker ein 3D Objekt entstehen?

     • Viele verbinden das Wort „Druck“ nur mit dem Bereich Drucken von Text
       o.ä. auf Papier. Jedoch hat das nichts oder nur bedingt mit dem 3D
       Druck zu tun. Der 3D Druck hat die Aufgabe dreidimensionale Objekte
       herzustellen und somit können mit einem normalen Papierdrucker keine
       3D Objekte erstellt werden.

   Was kann man denn alles 3D Drucken?

     • Prinzipiell ist alles druckbar. Es ist immer nötig 3D Daten vom
       Bauteil zu haben. Jedoch können auch 3D Modelle aus dem Internet
       heruntergeladen werden. Einen Auszug an Teilen, welche wir bisher
       gedruckt haben finden Sie in der Galerie.

   Woher bekomme ich 3D Daten zum 3D Drucken?

     • Wenn es sich um ein eigenes Projekt handelt, müssen die 3D Daten
       erstellt werden, die Technik und das Know-How zur Generierung der 3D
       Daten per Konstruktion oder per 3D Scan ist bei uns vorhanden.

   Darüber hinaus gibt es im Internet verschiedene Seiten auf welchen 3D
   Daten erhältlich sind, allen voran www.thingiverse.com.

    

   3D Drucken 3D Scannen     3D Konstruktion
   FDM        Scanner        CAD Konstruktion
   SLA        Fotogrammetrie  

    

   Unser Druckservice umfasst das Drucken von Objekten und Modellen aller Art
   in 3D mittels verschiedener 3D Drucker.

   Wir drucken im FDM und SLA Verfahren.

   IMG 3654 Kopie

   FDM Verfahren

   Leistungsdaten:
   einfarbiger Druck
   (zweifarbiger Druck auf Anfrage)
   Objektgrößen bis 223x223x205mm

   Materialien:
   PLA, ABS, (schwarz, weiß, silber, rot, grün, blau, gelb, orange, weiß - im
   dunklen leuchtend)
   Nylon (natur), Laywood (Holzanteil), Copperfill (Kupferanteil), PET,
   flexibler Kunststoff (natur),

   Preise:
   auf Anfrage

   DSC00085 komprimiert
   SLA Verfahren

   Leistungsdaten:
   einfarbiger Druck (transparent, weiß)
   Objektgrößen bis 128x128x200mm

   Materialien:
   Resin (Kunstharz)

   Preise:
   auf Anfrage

   Um ein Angebot erstellen zu können benötigen wir die 3D-Daten des
   gewünschten 3D-Objekts. Zusätzlich hierzu sind Erklärungen (z.B.: wichtige
   Durchmesser, Funktion oder auch Einsatzbereich) hilfreich um das 3D-Objekt
   so genau wie möglich nach Ihren Vorstellungen herstellen zu können.

   3D Drucken

   ┌─────┬────────────────┬──────────────┐
   │     │ Scannen        │ Konstruktion │
   ├─────┼────────────────┼──────────────┤
   │ FDM │ Scanner        │ FreeCAD      │
   ├─────┼────────────────┼──────────────┤
   │ SLA │ Fotogrammetrie │              │
   └─────┴────────────────┴──────────────┘

   Cagiva geschnitten thumbnail

   Scannen

   Leistungsdaten:
   Wir verwenden einen mobilen Scanner und das Photogrammetrieverfahren, nach
   den entsprechenden Anforderungen.
   Das Scanvolumen beträgt dabei 0,1m bis 3m

   Preise:
   auf Anfrage

    

   Spnestopfen

   Konstruktion

   Leistungsdaten:
   CAD Konstruktion

   Preise:
   auf Anfrage

     • SLA Druck
     • FDM Druck

                                     
                                     

                                 Design Sphero

                          hochauflösender SLA 3D Druck

                                     

                                   Eiffelturm

                          hochauflösender SLA 3D Druck

                                     

                                    Osterei

                          hochauflösender SLA 3D Druck

                                     
                                     
                                     
                                     
                                     

                                 Maschinenteile

                       verschiedene Pulley und Zahnräder

                                     

  Projekte / Referenzen

                                    Projekte
    
          Gürtelschnalle mit individuellen Motiven, Bildern oder Logos
                     Kategorie: Design/Gebrauchsgegenstände
                                 Material: ABS
               Besonderheit: zweifarbig mit Motiv, Bild oder Logo
                              Auftraggeber: privat
                            Auftragsvolumen: 10 Stk.
   DSC 0100 1 1
          "Spänestopfen" zum Abdichten von Bohrungen bei der weiteren
                                CNC-Bearbeitung
                              Kategorie: Industrie
                               Material: PLA, ABS
                    Besonderheit:gedrucktes Innengewinde M8
                            Auftraggeber: Industrie
                            Auftragsvolumen: 50 Stk.

                                IMG 3830IMG 3832

                        Fairphone-Handyhülle "luckycats"
                        Kategorie: Gebrauchsgegenstände
                                 Material: PLA
                    Besonderheit: Motive auf der Oberfläche
                              Auftraggeber: privat
                            Auftragsvolumen: 5 Stk.

                                 IMG 3404 Kopie

                               "Ultimaker Robot"
                              Kategorie: Fantasie
                                 Material: PLA
                   Besonderheit: feine Strukturen und Details
                              Auftraggeber: privat
                            Auftragsvolumen: 20 Stk.

                                     Robots

    

                                   Referenzen

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                         Ersatzteile aus dem 3D Drucker

            1

                   3D Druck eines „Dremel“ Keilwellenadapters

            Wir erhielten einen Hilferuf eines Hobby-Modellbauers, dessen
            „Dremel“ den langjährigen Dienst aufgegeben hatte. An und für
            sich kein spezieller „Dremel“, wohl aber im Vergleich zu anderen
            ein eher leises Gerät, dass dem Besitzer sehr am Herzen liegt.

             

Das Problem: 

            In dem Gerät war ein Keilwellenadapter, ein flexibles
            Zwischenstück zur Kraftübertragung, mehrfach gebrochen und
            sprichwörtlich zerbröselt. Ersatzteile gibt es keine mehr zu
            kaufen und so schien eine Reparatur nicht machbar zu sein. Als
            der Besitzer aufgrund von Empfehlungen von uns und unserem 3D
            Druck hörte, beschloss er sich an uns zu wenden, quasi als letzte
            Chance den „Dremel“ zu retten.

            2
            3

Die Lösung:

            Nach ausreichender Inspektion war klar, unser 3D Druck kann
            helfen. Also machten wir uns ans Werk, nahmen Maß an dem was noch
            von dem Keilwellenadapter übrig geblieben ist und konstruierten
            ein 3D Modell eines neuen Adapters. Danach konnten wir mit dem 3D
            Drucken beginnen. Die Besonderheit dabei war, flexiblen, also
            biegbaren Kunststoff einzusetzen. Für uns kein Problem. Das
            fertige Bauteil setzten wir passgenau ein und nach einem
            Funktionstest konnten wir dem Besitzer die freudige Mitteilung
            über die erfolgreiche Reparatur seines „Lieblingsdremels“ machen.

            4
            5

Unsere Leistung im Detail:

            6

               - Inspektion und Fehleranalyse

               - Konstruktion eines neuen Keilwellenadapters

               - 3D-Druck des neuen Adapters aus flexiblen Material

               - Einbau des neuen Adapters und Zusammenbau des "Dremels"

               - Funktionstest

             

            Wir sagen:“Danke für diesen Auftrag“

3D Druck von third-layer hilft.

       < 1 2 3 4 5 >

  third-layer sagt "hallo"

                      "Eigene Ideen selbst verwirklichen".

    Aus diesem Grund sind wir beide, Christian und Stefan, so begeistert vom
                                Thema 3D Druck.
       Anfang 2014 begannen wir mit unserem ersten 3D-Drucker unsere neue
                                 Leidenschaft.
     Durch diesen konnten wir viel Erfahrungen sammeln und sind nun soweit
                        unser Hobby zum Beruf zu machen.
     Mittlerweile verfügen wir über vier 3D-Drucker die mit dem (FDM) Fused
   Deposition Modelling Verfahren arbeiten. Zusätzlich verfügen wir noch über
    zwei 3D Drucker die nach dem SLA Verfahren arbeiten. 3D Scantechnologie
                           rundet unseren Service ab.

   Christian

   Christian

   Fasziniert von dem Potenzial und den Möglichkeiten des 3D Druckes gründete
             er zusammen mit Stefan das Unternehmen „third-layer“.

    Über 5 Jahre Erfahrung im Automobilbereich der Zulieferindustrie, unter
   anderem im Fertigungsbereich und dem Verbesserungswesen, sowie 2 Jahre im
     Hobbybereich des 3D Druckens kennzeichnen seinen bisherigen Lebensweg.

        Seine analytischen Fähigkeiten helfen ihm bei der Umsetzung der
               betriebswirtschaftlichen Prozesse im Unternehmen.

   Stefan

   Stefan

    Er ist einer der beiden Gründer von „third-layer“ und begeistert von der
         Technik und den zahlreichen Anwendungsgebieten des 3D Druckes.

    Sein Spektrum an Wissen erarbeitete er sich in mehr als 6 Jahren in der
     Zulieferindustrie des Automobilsektors. Seine Erfahrung sammelte er im
    Produktions- und Qualitätsbereich. 2 Jahre Erfahrung im Hobbybereich des
                        3D Druckens zählen ebenso dazu.

      Durch seine strukturierte Art ist er für die technischen Prozesse im
                             Unternehmen zuständig.

                           Our mission is the vision

                3D Druck wird unsere Welt nachhaltig verändern.
       Wir wollen diese Technik greifbar und für jeden zugänglich machen.
      Ziel ist es der innovativste und größte 3D Druck Anbieter in unserer
                               Region zu werden.

                                Zitat von Stefan

               „Wir müssen erst stehen, bevor wir laufen können.“

                               Zitat von Christian

                         „Warum nicht gleich fliegen?“

                                Zusammen sind wir

                                  third-layer

   Christian und Stefan

    

    

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     • Impressum
     • AGB

                                   Impressum:

Angaben gemäß § 5 TMG:

   Christian Etzold und Stefan Seifert GbR third-layer
   Uhlandstr. 21
   07973 Greiz

Kontakt:

   Tel.:  01735932008
   Tel.:  01712668091
   Fax.:
   email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss
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                                      AGB:

   Allgemeine Geschäftsbedingungen der Christian Etzold und Stefan Seifert
   GbR (third-layer)

   § 1 Geltungsbereich / Begriffsbestimmungen

   (1)    Für alle Kauf- und Werkverträge, welche die Christian Etzold und
   Stefan Seifert GbR -third-layer- (nachfolgend Verwender) als Verkäufer
   oder Werkunternehmer abschließt, gelten ausschließlich diese Allgemeinen
   Geschäftsbedingungen (AGB). Entgegenstehende Bedingungen des Kunden, die
   wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt haben, haben keine
   Gültigkeit, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

   (2)    In diesen AGB wird der Begriff Verbraucher in Sinne des § 13 BGB,
   der Begriff Unternehmer im Sinne des § 14 BGB verwendet.

   (3)    Sitz des Verwenders ist Greiz.

   § 2 Vertragsgegenstand

   (1)    Der Verwender bietet Produkte im Bereich 3D-Druck an (z.B.
   Hardware, 3D-Drucke, Designs für 3D-Drucke).

   (2)    Bei der Herstellung von 3D-Drucken nutzt der Verwender die
   Fertigungsverfahren Fused Deposition Modelling (FDM) bzw. Fused Filament
   Fabrication (FFF) oder Stereolithography (SLA). Durch die Nutzung von FDM
   bzw. FFF oder SLA kann es bei der Erstellung von 3D-Drucken
   verfahrensbedingt zu Abweichungen in Farbe, Form und Abmaßen im Vergleich
   zur Vorlage oder zu Unregelmäßigkeiten auf der Oberfläche der 3D-Drucke
   kommen.

   (3)    Die vom Verwender angebotenen 3D-Drucke sind ausschließlich zu
   Anschauungs- und Dekorationszwecken geeignet. Besondere, über die
   vorgenannten Zwecke hinausgehende Eigenschaften der 3D-Drucke sind nicht
   Teil des Angebots des Verwenders, es sei denn, diese sind ausdrücklich
   schriftlich zugesichert. Die angebotenen 3D-Drucke sind in jedem Fall
   ungeeignet zur Verwendung als Spielzeug und dürfen Kindern nicht
   zugänglich gemacht werden.

   § 3 Zustandekommen des Vertrages

   (1)    Sämtliche Angebote unserer Waren oder Werkleistungen – gleich ob
   schriftlich, elektronisch, fernmündlich oder mündlich übermittelt, stellen
   kein verbindliches Angebot dar, sondern sind stets unverbindlich.

   (2)    Eine Bestellung durch unsere Kunden stellt ein rechtsverbindliches
   Angebot auf Abschluss eines Vertrages dar. Ein Vertrag kommt erst mit
   unserer ausdrücklichen Auftragsbestätigung in Textform zustande.

   (3)    Bei der Fertigung von 3D-Drucken auf der Basis von Vorlagen des
   Kunden kommt ein Vertrag darüber hinaus erst nach Prüfung der Vorlage bzw.
   der Vorlagedaten und schriftlicher Bestätigung der Tauglichkeit als
   Druckvorlage durch den Verwender zustande.

   (4)    Wir übernehmen kein Beschaffungsrisiko. Bei Nichtbelieferung des
   Verwenders durch Lieferanten trotz Abschluss eines entsprechenden
   Deckungsgeschäftes steht dem Verwender das Recht zu, vom Vertrag, soweit
   er sich auf nicht lieferbare Gegenstände bezieht, zurückzutreten.

   § 4 Urheberrechte

   (1)    Soweit dem Verwender an den erbrachten Leistungen Urheberrechte
   nach dem Urheberrechtsgesetz zustehen, verbleiben diese beim Verwender.
   Dem Kunden wird lediglich ein einfaches Nutzungsrecht an den übereigneten
   Werken übertragen. Dieses umfasst nicht die Vervielfältigung, Verwertung,
   Veröffentlichung oder Weitergabe an Dritte.

   (2)    Der Verwender bleibt auch bei individualvertraglicher Einräumung
   eines ausschließlichen Nutzungsrechts berechtigt, seine Entwürfe und
   Vervielfältigungen des Werkes im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden.

   § 5 Zahlung / Fälligkeit

   Für die Fälligkeit der vereinbarten Vergütung gelten die gesetzlichen
   Regelungen, soweit keine abweichende, schriftliche Vereinbarung getroffen
   worden ist.

   § 6 Aufrechnung / Zurückbehaltungsrechte

   (1)    Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen durch den Kunden ist nur
   möglich, sofern die Gegenforderungen des Kunden rechtskräftig festgestellt
   oder unbestritten sind.

   (2)    Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten durch den Kunden ist
   nur zulässig, wenn diese auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. Ist der
   Kunde Unternehmer, so ist auch die Geltendmachung von
   Zurückbehaltungsrechten gegenüber Forderungen des Verwenders
   ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um rechtskräftig
   festgestellte oder unbestrittene Gegenforderungen.

   § 7 Gewährleistung

   (1)    Es gilt die gesetzliche Gewährleistung. Abweichend hiervon beträgt
   die Gewährleistungsfrist beim Verkauf von Gebrauchtware ein Jahr ab
   Ablieferung der Ware.

   (2)    Von uns abgegebene oder übermittelte Erklärungen im Zusammenhang
   mit diesem Vertrag (z.B. in Verkaufsprospekten, in
   Herstellerbeschreibungen, Bezugnahme auf DIN-Normen usw.) enthalten im
   Zweifel keine Übernahme einer Garantie. Als Garantie gelten nur als solche
   bezeichnete, schriftliche Erklärungen des Verwenders.

   § 8 Haftung

   (1)    Für unsere Haftung gelten die gesetzlichen Bestimmungen, soweit sie
   nicht durch nachfolgende Regelungen ausgeschlossen oder begrenzt ist.

   (2)    Unsere Haftung ist ausgeschlossen für leicht fahrlässige
   Pflichtverletzungen, sofern nicht Schäden aus der Verletzung von Leben,
   Körper, Gesundheit, aus der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten,
   etwa solcher, die der Kauf- oder Werkvertrag dem Verwender nach seinem
   Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfüllung die
   ordnungsgemäße Durchführung des jeweiligen Vertrages überhaupt erst
   ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und
   vertrauen darf (z.B. Übereignung der Ware, Erstellung des Werks) oder
   Ansprüche aus Garantien sowie nach dem Produkthaftungsgesetz betroffen
   sind.

   (3)    Die Haftung für die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten im
   Sinne des Absatz 2 ist für den Fall einfacher Fahrlässigkeit auf den
   vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

   (4)    Die vorgenannten Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in
   gleicherweise für unsere Erfüllungsgehilfen.

   § 9 Rüge und Untersuchungspflichten

   Ist der Kunde Unternehmer, so gelten für ihn die Untersuchungs- und
   Rügeobliegenheiten nach § 377 HGB.

   § 10 Eigentumsvorbehalt

   (1)    Alle gelieferten Waren bleiben unser Eigentum (Eigentumsvorbehalt)
   bis zur Erfüllung aller bei Vertragsabschluss bestehenden Forderungen des
   Verwenders gegenüber dem Kunden. Ist der Kunde Unternehmer, so besteht der
   Eigentumsvorbehalt bis zur Bezahlung aller sich aus der
   Geschäftsverbindung ergebenden Forderungen des Verwenders. Wir sind
   verpflichtet, uns, die uns im Rahmen des Eigentumsvorbehalts zustehenden
   Sicherheiten auf Verlangen des Kunden freizugeben, soweit der
   realisierbare Wert der Sicherungsgegenstände 110 % des Wertes der
   gesicherten Forderungen überschreitet.

   (2)    Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgen für uns als
   Hersteller im Sinne von § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Die be- und
   verarbeitete Ware gilt als Vorbehaltsware im Sinne des Abs. (1). Bei
   Verarbeitung, Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen
   Gegenständen durch den Kunden steht uns das Miteigentum anteilig an der
   neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes der Vorbehaltsware zum
   Wert den anderen verwendeten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung
   zu. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in
   der Weise erfolgt, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist,
   so überträgt der Kunde uns bereits jetzt anteilig die ihm zustehenden
   Eigentumsrechte an der neuen Sache im Umfang des objektiven Wertes der
   Vorbehaltsware und verwahrt das so entstandene Mit- oder Alleineigentum
   unentgeltlich für uns. Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware im
   Sinne des Abs. (1). Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Kunden
   tritt er auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung
   der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir
   nehmen diese Abtretung schon jetzt an.

   (3)    Der Kunde darf Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr
   zu seinen normalen Geschäftsbedingungen und, solange er uns gegenüber mit
   seinen Zahlungsverpflichtungen nicht in Verzug ist, veräußern,
   vorausgesetzt, dass die Forderungen aus der Weiterveräußerung gemäß Abs.
   (4) und (5) auf uns übergehen. Zu anderen Verfügungen über Vorbehaltsware
   ist er nicht berechtigt.

   (4)    Die Forderungen des Kunden aus Weiterveräußerung der Vorbehaltsware
   werden bereits jetzt an uns abgetreten und diese Abtretung durch uns
   angenommen. Sie dienen in demselben Umfang zur Sicherung unserer Ansprüche
   aus der Geschäftsbeziehung, wie die Vorbehaltsware. Wird Vorbehaltsware
   vom Kunden zusammen mit anderen nicht von uns gekauften Waren veräußert,
   so wird die Forderung aus der Weiterveräußerung im Verhältnis des
   objektiven Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der anderen Waren
   abgetreten. Bei der Veräußerung von Waren, an denen wir
   Miteigentumsanteile nach Abs. (2) haben, wird uns ein unserem
   Miteigentumsanteil entsprechender Teil abgetreten.

   (5)    Der Kunde bleibt berechtigt, Forderungen aus der Weiterveräußerung
   einzuziehen. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt
   davon unberührt. Wir werden die Forderung nicht einziehen, solange der
   Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen
   nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf
   Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung
   vorliegt. Widerrufen wir die Einziehungsbefugnis für den Kunden, so ist er
   verpflichtet, uns die Abnehmer/Gläubiger bekannt zu geben und alle
   erforderlichen Unterlagen herauszugeben, welche zur Geltendmachung der
   Forderung zweckdienlich sind.

   (6)    Von einer Pfändung oder anderen Beeinträchtigungen durch Dritte hat
   uns der Kunde unverzüglich zu benachrichtigen. Der Kunde trägt alle
   Kosten, die zur Aufhebung des Zugriffes und zu einer Wiederbeschaffung des
   Kaufgegenstandes aufgewendet werden müssen, soweit sie nicht von Dritten
   eingezogen werden können.

   (7)    Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, löst er einen Wechsel bei
   Fälligkeit nicht ein oder wird ein von ihm ausgestellter Scheck nicht
   bezahlt, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen und zu
   diesem Zweck gegebenenfalls den Betrieb oder das Lager des Kunden zu
   betreten. Gleiches gilt, wenn andere Umstände eintreten, die auf eine
   wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden nach
   Vertragsschluss schließen lassen und die unsere Zahlungsansprüche
   gefährden. Die Rücknahme ist kein Rücktritt vom Vertrag. Wir können
   außerdem die Weiterveräußerung, Weiterverarbeitung und Wegschaffung der
   Vorbehaltsware untersagen.

   (8)    Der Kunde ist zur getrennten Lagerung und Kennzeichnung der unter
   Eigentumsvorbehalt stehenden Ware und zu deren sorgfältiger Behandlung
   verpflichtet.

   (9)    Die vorstehenden Abs. (2) bis (8) gelten nicht, falls der Kunde
   Verbraucher ist.

   § 11 Rechtswahl, Gerichtsstand, Erfüllungsort

   (1)     Auf die Geschäftsbeziehung findet deutsches Recht (unter
   Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG)) Anwendung. Bei grenzüberschreitenden
   Verträgen mit Verbrauchern gelten zudem die zwingenden
   verbraucherschützenden Vorschriften seines Wohnsitzlandes.

   (2)     Erfüllungsort für alle Leistungen aus dem Vertrag ist der Sitz des
   Verwenders. Dies gilt nicht für Verbraucher.

   (3)    Ist der Kunde ein Kaufmann, eine juristische Person des
   öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist
   der Sitz des Verwenders in Greiz ausschließlicher Gerichtsstand für
   sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung.

   § 12 Salvatorische Klausel

   Sollte eine Bestimmung gegen zwingende gesetzliche Vorschriften verstoßen,
   so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser
   Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht. Im FaIIe eines Verstoßes gelten
   insoweit die gesetzlichen Regelungen.

   (Stand 04.04.2017)

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   Was ist 3D Druck?

   Rapid prototyping slicing
   „Rapid Pototyping Slicing“ (Schichtaufbau von 3D Druck Objekten) von
   „Materialgeeza“ Wikipedia

   3D Druck ist der Oberbegriff zu einer Reihe von Fertigungsverfahren zur
   additiven Herstellung von 3D Objekten. Hierbei sind 3D Daten des
   herzustellenden Objektes unerlässlich. Die 3D Daten werden durch ein
   Programm in Schichten aufgeteilt (Slicing). Diese Schichten werden dann
   vom 3D Drucker im jeweiligen Verfahren übereinander gelegt. Daraus
   entsteht das 3D Objekt.

   Die einzelnen Verfahren unterscheiden sich durch die genutzte Technik, die
   genutzten Materialien, die Anforderungen an die Bauteile (optisch wie auch
   mechanisch) und die Druckdauer.

    

   Die Druckverfahren:

    1. FDM/FFF Fused Deposition Modelling / Fused Filament Fabrication
       (Schmelzschichtverfahren)

   FDM deutsch
   „Fused Deposition Modelling (FDM)“ (Schmelz-Schicht-Verfahren)[übersetzt
   aus dem Englischen] von „Yona“ Wikipedia

   Bei diesem Verfahren werden thermoplastische Kunststoffe (z.b. PLA, ABS,
   PVC, PA) meist in Form eines Kunststoffdrahtes (Filament) als Material
   genutzt. Der Kunststoffdraht wird über ein Förderverfahren zu einer oder
   mehreren Düsen transportiert. Die Düse wird auf die Schmelztemperatur des
   jeweiligen Materials eingestellt und schmilzt den Kunststoff auf. Der
   geschmolzene Kunststoff wird so in Schichten auf eine Druckplattform
   aufgebracht nach dem Programm, welches aus den 3D Daten des Objekts
   erstellt wurde.

   Durch den Einsatz der bekannten thermoplastischen Kunststoffe können
   relativ hohe Festigkeiten erreicht werden, welche sich für
   Funktionsobjekte eignen. Da das Objekt aus Schichten besteht sind diese
   auch an der Oberfläche des Objekts zu erkennen (je nach gewählter
   Schichtstärke mehr oder weniger).

   Festigkeit:+++++

   Oberflächengüte:+

   Details:++

    

    2. SLA Stereolithographie

   FDM deutsch
   „Stereolitographie appartus“ (SLA grafische Darstellung)[übersetzt aus dem
   Englischen] von „Materialgeeza“ Wikipedia

   Bei diesem Verfahren wird ein flüssiges Kunstharz durch gezielte
   Beleuchtung mit UV-Licht ausgehärtet. Das bedeutet ein Tank wird mit
   Kunstharz gefüllt. In diesen Tank taucht die Bauplattform ein und das
   Objekt wird schichtweise durch den Laser gezielt ausgehärtet.

   Nach dem Abschluss des 3D Drucks erfolgt hier eine Nachbehandlung um
   überschüssiges Kunstharz abzuspülen. Zusätzlich wird das Objekt in einer
   UV Kammer ausgehärtet.

   Festigkeit:++

   Oberflächengüte:+++++

   Details:+++++

    

    3. SLS/SLM Selektives Laser Sintern/Selektives Laser Melting

   SLS deutsch
   „SLS system shematic“ (SLS grafische Darstellung)[übersetzt aus dem
   Englischen] von „Materialgeeza“ Wikipedia

   Bei diesem Verfahren wird das Material in Pulverform in den Bauraum
   Schicht für Schicht aufgebracht und gezielt mit einem Laser
   aufgeschmolzen. Die hierbei genutzten Materialien können Metallpulver oder
   Kunststoffpulver sein. Der Vorteil dieses Verfahrens ist, dass ungenutztes
   Material als Stützmaterial fungiert und Überhänge somit nicht extra
   abgestützt werden müssen.

   Festigkeit:++++

   Oberflächengüte:+++

   Details:+++

    

    4. 3DP Polymergipsdruck

   Bei diesem Verfahren wird das Material in Pulverform in den Bauraum
   Schicht für Schicht aufgebracht. Das Material in diesem Fall ist Gips,
   welcher durch gezieltes Aufbringen eines Polymers ausgehärtet und verklebt
   wird. Das Aufbringen des Polymers erfolgt durch einen Druckkopf, bei
   welchem man auch andere Flüssigkeiten zumischen kann, zum Beispiel Farben.
   Das bedeutet mit diesem Verfahren ist ein Vollfarbendruck möglich. Gut
   geeignet für Anschauungsmodelle und Schnittdarstellungen.

   Festigkeit:+

   Oberflächengüte:+++

   Details:+++

    

    5. MJM Multijet/Polyjet

   Ähnlich dem SLA Verfahren, wird hierbei ein flüssiges Kunstharz als
   Material genutzt. Jedoch wird das Material punktuell über einen Druckkopf
   (ähnlich wie bei einem Papierdrucker) auf das Druckbett aufgebracht und
   gleichzeitig durch Beleuchtung mit UV-Licht gehärtet. Der Aufbau des Teils
   erfolgt wieder Schicht für Schicht.

   Festigkeit:+++

   Oberflächengüte:+++++

   Details:+++++

    

    

   FAQ

   Wie kann aus einem normalen Drucker ein 3D Objekt entstehen?

     • Viele verbinden das Wort „Druck“ nur mit dem Bereich Drucken von Text
       o.ä. auf Papier. Jedoch hat das nichts oder nur bedingt mit dem 3D
       Druck zu tun. Der 3D Druck hat die Aufgabe dreidimensionale Objekte
       herzustellen und somit können mit einem normalen Papierdrucker keine
       3D Objekte erstellt werden.

   Was kann man denn alles 3D Drucken?

     • Prinzipiell ist alles druckbar. Es ist immer nötig 3D Daten vom
       Bauteil zu haben. Jedoch können auch 3D Modelle aus dem Internet
       heruntergeladen werden. Einen Auszug an Teilen, welche wir bisher
       gedruckt haben finden Sie in der Galerie.

   Woher bekomme ich 3D Daten zum 3D Drucken?

     • Wenn es sich um ein eigenes Projekt handelt, müssen die 3D Daten
       erstellt werden, die Technik und das Know-How zur Generierung der 3D
       Daten per Konstruktion oder per 3D Scan ist bei uns vorhanden.

   Darüber hinaus gibt es im Internet verschiedene Seiten auf welchen 3D
   Daten erhältlich sind, allen voran www.thingiverse.com.

    

   3D Drucken 3D Scannen     3D Konstruktion
   FDM        Scanner        CAD Konstruktion
   SLA        Fotogrammetrie  

    

   Unser Druckservice umfasst das Drucken von Objekten und Modellen aller Art
   in 3D mittels verschiedener 3D Drucker.

   Wir drucken im FDM und SLA Verfahren.

   IMG 3654 Kopie

   FDM Verfahren

   Leistungsdaten:
   einfarbiger Druck
   (zweifarbiger Druck auf Anfrage)
   Objektgrößen bis 223x223x205mm

   Materialien:
   PLA, ABS, (schwarz, weiß, silber, rot, grün, blau, gelb, orange, weiß - im
   dunklen leuchtend)
   Nylon (natur), Laywood (Holzanteil), Copperfill (Kupferanteil), PET,
   flexibler Kunststoff (natur),

   Preise:
   auf Anfrage

   DSC00085 komprimiert
   SLA Verfahren

   Leistungsdaten:
   einfarbiger Druck (transparent, weiß)
   Objektgrößen bis 128x128x200mm

   Materialien:
   Resin (Kunstharz)

   Preise:
   auf Anfrage

   Um ein Angebot erstellen zu können benötigen wir die 3D-Daten des
   gewünschten 3D-Objekts. Zusätzlich hierzu sind Erklärungen (z.B.: wichtige
   Durchmesser, Funktion oder auch Einsatzbereich) hilfreich um das 3D-Objekt
   so genau wie möglich nach Ihren Vorstellungen herstellen zu können.

   3D Drucken

   ┌─────┬────────────────┬──────────────┐
   │     │ Scannen        │ Konstruktion │
   ├─────┼────────────────┼──────────────┤
   │ FDM │ Scanner        │ FreeCAD      │
   ├─────┼────────────────┼──────────────┤
   │ SLA │ Fotogrammetrie │              │
   └─────┴────────────────┴──────────────┘

   Cagiva geschnitten thumbnail

   Scannen

   Leistungsdaten:
   Wir verwenden einen mobilen Scanner und das Photogrammetrieverfahren, nach
   den entsprechenden Anforderungen.
   Das Scanvolumen beträgt dabei 0,1m bis 3m

   Preise:
   auf Anfrage

    

   Spnestopfen

   Konstruktion

   Leistungsdaten:
   CAD Konstruktion

   Preise:
   auf Anfrage

     • SLA Druck
     • FDM Druck

                                     
                                     

                                 Design Sphero

                          hochauflösender SLA 3D Druck

                                     

                                   Eiffelturm

                          hochauflösender SLA 3D Druck

                                     

                                    Osterei

                          hochauflösender SLA 3D Druck

                                     
                                     
                                     
                                     
                                     

                                 Maschinenteile

                       verschiedene Pulley und Zahnräder

                                     

  Projekte / Referenzen

                                    Projekte
    
          Gürtelschnalle mit individuellen Motiven, Bildern oder Logos
                     Kategorie: Design/Gebrauchsgegenstände
                                 Material: ABS
               Besonderheit: zweifarbig mit Motiv, Bild oder Logo
                              Auftraggeber: privat
                            Auftragsvolumen: 10 Stk.
   DSC 0100 1 1
          "Spänestopfen" zum Abdichten von Bohrungen bei der weiteren
                                CNC-Bearbeitung
                              Kategorie: Industrie
                               Material: PLA, ABS
                    Besonderheit:gedrucktes Innengewinde M8
                            Auftraggeber: Industrie
                            Auftragsvolumen: 50 Stk.

                                IMG 3830IMG 3832

                        Fairphone-Handyhülle "luckycats"
                        Kategorie: Gebrauchsgegenstände
                                 Material: PLA
                    Besonderheit: Motive auf der Oberfläche
                              Auftraggeber: privat
                            Auftragsvolumen: 5 Stk.

                                 IMG 3404 Kopie

                               "Ultimaker Robot"
                              Kategorie: Fantasie
                                 Material: PLA
                   Besonderheit: feine Strukturen und Details
                              Auftraggeber: privat
                            Auftragsvolumen: 20 Stk.

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                         Ersatzteile aus dem 3D Drucker

            1

                   3D Druck eines „Dremel“ Keilwellenadapters

            Wir erhielten einen Hilferuf eines Hobby-Modellbauers, dessen
            „Dremel“ den langjährigen Dienst aufgegeben hatte. An und für
            sich kein spezieller „Dremel“, wohl aber im Vergleich zu anderen
            ein eher leises Gerät, dass dem Besitzer sehr am Herzen liegt.

             

Das Problem: 

            In dem Gerät war ein Keilwellenadapter, ein flexibles
            Zwischenstück zur Kraftübertragung, mehrfach gebrochen und
            sprichwörtlich zerbröselt. Ersatzteile gibt es keine mehr zu
            kaufen und so schien eine Reparatur nicht machbar zu sein. Als
            der Besitzer aufgrund von Empfehlungen von uns und unserem 3D
            Druck hörte, beschloss er sich an uns zu wenden, quasi als letzte
            Chance den „Dremel“ zu retten.

            2
            3

Die Lösung:

            Nach ausreichender Inspektion war klar, unser 3D Druck kann
            helfen. Also machten wir uns ans Werk, nahmen Maß an dem was noch
            von dem Keilwellenadapter übrig geblieben ist und konstruierten
            ein 3D Modell eines neuen Adapters. Danach konnten wir mit dem 3D
            Drucken beginnen. Die Besonderheit dabei war, flexiblen, also
            biegbaren Kunststoff einzusetzen. Für uns kein Problem. Das
            fertige Bauteil setzten wir passgenau ein und nach einem
            Funktionstest konnten wir dem Besitzer die freudige Mitteilung
            über die erfolgreiche Reparatur seines „Lieblingsdremels“ machen.

            4
            5

Unsere Leistung im Detail:

            6

               - Inspektion und Fehleranalyse

               - Konstruktion eines neuen Keilwellenadapters

               - 3D-Druck des neuen Adapters aus flexiblen Material

               - Einbau des neuen Adapters und Zusammenbau des "Dremels"

               - Funktionstest

             

            Wir sagen:“Danke für diesen Auftrag“

3D Druck von third-layer hilft.

       < 1 2 3 4 5 >

  third-layer sagt "hallo"

                      "Eigene Ideen selbst verwirklichen".

    Aus diesem Grund sind wir beide, Christian und Stefan, so begeistert vom
                                Thema 3D Druck.
       Anfang 2014 begannen wir mit unserem ersten 3D-Drucker unsere neue
                                 Leidenschaft.
     Durch diesen konnten wir viel Erfahrungen sammeln und sind nun soweit
                        unser Hobby zum Beruf zu machen.
     Mittlerweile verfügen wir über vier 3D-Drucker die mit dem (FDM) Fused
   Deposition Modelling Verfahren arbeiten. Zusätzlich verfügen wir noch über
    zwei 3D Drucker die nach dem SLA Verfahren arbeiten. 3D Scantechnologie
                           rundet unseren Service ab.

   Christian

   Christian

   Fasziniert von dem Potenzial und den Möglichkeiten des 3D Druckes gründete
             er zusammen mit Stefan das Unternehmen „third-layer“.

    Über 5 Jahre Erfahrung im Automobilbereich der Zulieferindustrie, unter
   anderem im Fertigungsbereich und dem Verbesserungswesen, sowie 2 Jahre im
     Hobbybereich des 3D Druckens kennzeichnen seinen bisherigen Lebensweg.

        Seine analytischen Fähigkeiten helfen ihm bei der Umsetzung der
               betriebswirtschaftlichen Prozesse im Unternehmen.

   Stefan

   Stefan

    Er ist einer der beiden Gründer von „third-layer“ und begeistert von der
         Technik und den zahlreichen Anwendungsgebieten des 3D Druckes.

    Sein Spektrum an Wissen erarbeitete er sich in mehr als 6 Jahren in der
     Zulieferindustrie des Automobilsektors. Seine Erfahrung sammelte er im
    Produktions- und Qualitätsbereich. 2 Jahre Erfahrung im Hobbybereich des
                        3D Druckens zählen ebenso dazu.

      Durch seine strukturierte Art ist er für die technischen Prozesse im
                             Unternehmen zuständig.

                           Our mission is the vision

                3D Druck wird unsere Welt nachhaltig verändern.
       Wir wollen diese Technik greifbar und für jeden zugänglich machen.
      Ziel ist es der innovativste und größte 3D Druck Anbieter in unserer
                               Region zu werden.

                                Zitat von Stefan

               „Wir müssen erst stehen, bevor wir laufen können.“

                               Zitat von Christian

                         „Warum nicht gleich fliegen?“

                                Zusammen sind wir

                                  third-layer

   Christian und Stefan

    

    

     • Datenschutz
     • Impressum
     • AGB

                                   Impressum:

Angaben gemäß § 5 TMG:

   Christian Etzold und Stefan Seifert GbR third-layer
   Uhlandstr. 21
   07973 Greiz

Kontakt:

   Tel.:  01735932008
   Tel.:  01712668091
   Fax.:
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   Kontaktdaten zwecks Bearbeitung der Anfrage und für den Fall von
   Anschlussfragen bei uns gespeichert. Diese Daten geben wir nicht ohne Ihre
   Einwilligung weiter.

                                      AGB:

   Allgemeine Geschäftsbedingungen der Christian Etzold und Stefan Seifert
   GbR (third-layer)

   § 1 Geltungsbereich / Begriffsbestimmungen

   (1)    Für alle Kauf- und Werkverträge, welche die Christian Etzold und
   Stefan Seifert GbR -third-layer- (nachfolgend Verwender) als Verkäufer
   oder Werkunternehmer abschließt, gelten ausschließlich diese Allgemeinen
   Geschäftsbedingungen (AGB). Entgegenstehende Bedingungen des Kunden, die
   wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt haben, haben keine
   Gültigkeit, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

   (2)    In diesen AGB wird der Begriff Verbraucher in Sinne des § 13 BGB,
   der Begriff Unternehmer im Sinne des § 14 BGB verwendet.

   (3)    Sitz des Verwenders ist Greiz.

   § 2 Vertragsgegenstand

   (1)    Der Verwender bietet Produkte im Bereich 3D-Druck an (z.B.
   Hardware, 3D-Drucke, Designs für 3D-Drucke).

   (2)    Bei der Herstellung von 3D-Drucken nutzt der Verwender die
   Fertigungsverfahren Fused Deposition Modelling (FDM) bzw. Fused Filament
   Fabrication (FFF) oder Stereolithography (SLA). Durch die Nutzung von FDM
   bzw. FFF oder SLA kann es bei der Erstellung von 3D-Drucken
   verfahrensbedingt zu Abweichungen in Farbe, Form und Abmaßen im Vergleich
   zur Vorlage oder zu Unregelmäßigkeiten auf der Oberfläche der 3D-Drucke
   kommen.

   (3)    Die vom Verwender angebotenen 3D-Drucke sind ausschließlich zu
   Anschauungs- und Dekorationszwecken geeignet. Besondere, über die
   vorgenannten Zwecke hinausgehende Eigenschaften der 3D-Drucke sind nicht
   Teil des Angebots des Verwenders, es sei denn, diese sind ausdrücklich
   schriftlich zugesichert. Die angebotenen 3D-Drucke sind in jedem Fall
   ungeeignet zur Verwendung als Spielzeug und dürfen Kindern nicht
   zugänglich gemacht werden.

   § 3 Zustandekommen des Vertrages

   (1)    Sämtliche Angebote unserer Waren oder Werkleistungen – gleich ob
   schriftlich, elektronisch, fernmündlich oder mündlich übermittelt, stellen
   kein verbindliches Angebot dar, sondern sind stets unverbindlich.

   (2)    Eine Bestellung durch unsere Kunden stellt ein rechtsverbindliches
   Angebot auf Abschluss eines Vertrages dar. Ein Vertrag kommt erst mit
   unserer ausdrücklichen Auftragsbestätigung in Textform zustande.

   (3)    Bei der Fertigung von 3D-Drucken auf der Basis von Vorlagen des
   Kunden kommt ein Vertrag darüber hinaus erst nach Prüfung der Vorlage bzw.
   der Vorlagedaten und schriftlicher Bestätigung der Tauglichkeit als
   Druckvorlage durch den Verwender zustande.

   (4)    Wir übernehmen kein Beschaffungsrisiko. Bei Nichtbelieferung des
   Verwenders durch Lieferanten trotz Abschluss eines entsprechenden
   Deckungsgeschäftes steht dem Verwender das Recht zu, vom Vertrag, soweit
   er sich auf nicht lieferbare Gegenstände bezieht, zurückzutreten.

   § 4 Urheberrechte

   (1)    Soweit dem Verwender an den erbrachten Leistungen Urheberrechte
   nach dem Urheberrechtsgesetz zustehen, verbleiben diese beim Verwender.
   Dem Kunden wird lediglich ein einfaches Nutzungsrecht an den übereigneten
   Werken übertragen. Dieses umfasst nicht die Vervielfältigung, Verwertung,
   Veröffentlichung oder Weitergabe an Dritte.

   (2)    Der Verwender bleibt auch bei individualvertraglicher Einräumung
   eines ausschließlichen Nutzungsrechts berechtigt, seine Entwürfe und
   Vervielfältigungen des Werkes im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden.

   § 5 Zahlung / Fälligkeit

   Für die Fälligkeit der vereinbarten Vergütung gelten die gesetzlichen
   Regelungen, soweit keine abweichende, schriftliche Vereinbarung getroffen
   worden ist.

   § 6 Aufrechnung / Zurückbehaltungsrechte

   (1)    Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen durch den Kunden ist nur
   möglich, sofern die Gegenforderungen des Kunden rechtskräftig festgestellt
   oder unbestritten sind.

   (2)    Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten durch den Kunden ist
   nur zulässig, wenn diese auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. Ist der
   Kunde Unternehmer, so ist auch die Geltendmachung von
   Zurückbehaltungsrechten gegenüber Forderungen des Verwenders
   ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um rechtskräftig
   festgestellte oder unbestrittene Gegenforderungen.

   § 7 Gewährleistung

   (1)    Es gilt die gesetzliche Gewährleistung. Abweichend hiervon beträgt
   die Gewährleistungsfrist beim Verkauf von Gebrauchtware ein Jahr ab
   Ablieferung der Ware.

   (2)    Von uns abgegebene oder übermittelte Erklärungen im Zusammenhang
   mit diesem Vertrag (z.B. in Verkaufsprospekten, in
   Herstellerbeschreibungen, Bezugnahme auf DIN-Normen usw.) enthalten im
   Zweifel keine Übernahme einer Garantie. Als Garantie gelten nur als solche
   bezeichnete, schriftliche Erklärungen des Verwenders.

   § 8 Haftung

   (1)    Für unsere Haftung gelten die gesetzlichen Bestimmungen, soweit sie
   nicht durch nachfolgende Regelungen ausgeschlossen oder begrenzt ist.

   (2)    Unsere Haftung ist ausgeschlossen für leicht fahrlässige
   Pflichtverletzungen, sofern nicht Schäden aus der Verletzung von Leben,
   Körper, Gesundheit, aus der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten,
   etwa solcher, die der Kauf- oder Werkvertrag dem Verwender nach seinem
   Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfüllung die
   ordnungsgemäße Durchführung des jeweiligen Vertrages überhaupt erst
   ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und
   vertrauen darf (z.B. Übereignung der Ware, Erstellung des Werks) oder
   Ansprüche aus Garantien sowie nach dem Produkthaftungsgesetz betroffen
   sind.

   (3)    Die Haftung für die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten im
   Sinne des Absatz 2 ist für den Fall einfacher Fahrlässigkeit auf den
   vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

   (4)    Die vorgenannten Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in
   gleicherweise für unsere Erfüllungsgehilfen.

   § 9 Rüge und Untersuchungspflichten

   Ist der Kunde Unternehmer, so gelten für ihn die Untersuchungs- und
   Rügeobliegenheiten nach § 377 HGB.

   § 10 Eigentumsvorbehalt

   (1)    Alle gelieferten Waren bleiben unser Eigentum (Eigentumsvorbehalt)
   bis zur Erfüllung aller bei Vertragsabschluss bestehenden Forderungen des
   Verwenders gegenüber dem Kunden. Ist der Kunde Unternehmer, so besteht der
   Eigentumsvorbehalt bis zur Bezahlung aller sich aus der
   Geschäftsverbindung ergebenden Forderungen des Verwenders. Wir sind
   verpflichtet, uns, die uns im Rahmen des Eigentumsvorbehalts zustehenden
   Sicherheiten auf Verlangen des Kunden freizugeben, soweit der
   realisierbare Wert der Sicherungsgegenstände 110 % des Wertes der
   gesicherten Forderungen überschreitet.

   (2)    Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgen für uns als
   Hersteller im Sinne von § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Die be- und
   verarbeitete Ware gilt als Vorbehaltsware im Sinne des Abs. (1). Bei
   Verarbeitung, Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen
   Gegenständen durch den Kunden steht uns das Miteigentum anteilig an der
   neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes der Vorbehaltsware zum
   Wert den anderen verwendeten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung
   zu. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in
   der Weise erfolgt, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist,
   so überträgt der Kunde uns bereits jetzt anteilig die ihm zustehenden
   Eigentumsrechte an der neuen Sache im Umfang des objektiven Wertes der
   Vorbehaltsware und verwahrt das so entstandene Mit- oder Alleineigentum
   unentgeltlich für uns. Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware im
   Sinne des Abs. (1). Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Kunden
   tritt er auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung
   der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir
   nehmen diese Abtretung schon jetzt an.

   (3)    Der Kunde darf Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr
   zu seinen normalen Geschäftsbedingungen und, solange er uns gegenüber mit
   seinen Zahlungsverpflichtungen nicht in Verzug ist, veräußern,
   vorausgesetzt, dass die Forderungen aus der Weiterveräußerung gemäß Abs.
   (4) und (5) auf uns übergehen. Zu anderen Verfügungen über Vorbehaltsware
   ist er nicht berechtigt.

   (4)    Die Forderungen des Kunden aus Weiterveräußerung der Vorbehaltsware
   werden bereits jetzt an uns abgetreten und diese Abtretung durch uns
   angenommen. Sie dienen in demselben Umfang zur Sicherung unserer Ansprüche
   aus der Geschäftsbeziehung, wie die Vorbehaltsware. Wird Vorbehaltsware
   vom Kunden zusammen mit anderen nicht von uns gekauften Waren veräußert,
   so wird die Forderung aus der Weiterveräußerung im Verhältnis des
   objektiven Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der anderen Waren
   abgetreten. Bei der Veräußerung von Waren, an denen wir
   Miteigentumsanteile nach Abs. (2) haben, wird uns ein unserem
   Miteigentumsanteil entsprechender Teil abgetreten.

   (5)    Der Kunde bleibt berechtigt, Forderungen aus der Weiterveräußerung
   einzuziehen. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt
   davon unberührt. Wir werden die Forderung nicht einziehen, solange der
   Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen
   nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf
   Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung
   vorliegt. Widerrufen wir die Einziehungsbefugnis für den Kunden, so ist er
   verpflichtet, uns die Abnehmer/Gläubiger bekannt zu geben und alle
   erforderlichen Unterlagen herauszugeben, welche zur Geltendmachung der
   Forderung zweckdienlich sind.

   (6)    Von einer Pfändung oder anderen Beeinträchtigungen durch Dritte hat
   uns der Kunde unverzüglich zu benachrichtigen. Der Kunde trägt alle
   Kosten, die zur Aufhebung des Zugriffes und zu einer Wiederbeschaffung des
   Kaufgegenstandes aufgewendet werden müssen, soweit sie nicht von Dritten
   eingezogen werden können.

   (7)    Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, löst er einen Wechsel bei
   Fälligkeit nicht ein oder wird ein von ihm ausgestellter Scheck nicht
   bezahlt, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen und zu
   diesem Zweck gegebenenfalls den Betrieb oder das Lager des Kunden zu
   betreten. Gleiches gilt, wenn andere Umstände eintreten, die auf eine
   wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden nach
   Vertragsschluss schließen lassen und die unsere Zahlungsansprüche
   gefährden. Die Rücknahme ist kein Rücktritt vom Vertrag. Wir können
   außerdem die Weiterveräußerung, Weiterverarbeitung und Wegschaffung der
   Vorbehaltsware untersagen.

   (8)    Der Kunde ist zur getrennten Lagerung und Kennzeichnung der unter
   Eigentumsvorbehalt stehenden Ware und zu deren sorgfältiger Behandlung
   verpflichtet.

   (9)    Die vorstehenden Abs. (2) bis (8) gelten nicht, falls der Kunde
   Verbraucher ist.

   § 11 Rechtswahl, Gerichtsstand, Erfüllungsort

   (1)     Auf die Geschäftsbeziehung findet deutsches Recht (unter
   Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG)) Anwendung. Bei grenzüberschreitenden
   Verträgen mit Verbrauchern gelten zudem die zwingenden
   verbraucherschützenden Vorschriften seines Wohnsitzlandes.

   (2)     Erfüllungsort für alle Leistungen aus dem Vertrag ist der Sitz des
   Verwenders. Dies gilt nicht für Verbraucher.

   (3)    Ist der Kunde ein Kaufmann, eine juristische Person des
   öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist
   der Sitz des Verwenders in Greiz ausschließlicher Gerichtsstand für
   sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung.

   § 12 Salvatorische Klausel

   Sollte eine Bestimmung gegen zwingende gesetzliche Vorschriften verstoßen,
   so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser
   Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht. Im FaIIe eines Verstoßes gelten
   insoweit die gesetzlichen Regelungen.

   (Stand 04.04.2017)

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   Was ist 3D Druck?

   Rapid prototyping slicing
   „Rapid Pototyping Slicing“ (Schichtaufbau von 3D Druck Objekten) von
   „Materialgeeza“ Wikipedia

   3D Druck ist der Oberbegriff zu einer Reihe von Fertigungsverfahren zur
   additiven Herstellung von 3D Objekten. Hierbei sind 3D Daten des
   herzustellenden Objektes unerlässlich. Die 3D Daten werden durch ein
   Programm in Schichten aufgeteilt (Slicing). Diese Schichten werden dann
   vom 3D Drucker im jeweiligen Verfahren übereinander gelegt. Daraus
   entsteht das 3D Objekt.

   Die einzelnen Verfahren unterscheiden sich durch die genutzte Technik, die
   genutzten Materialien, die Anforderungen an die Bauteile (optisch wie auch
   mechanisch) und die Druckdauer.

    

   Die Druckverfahren:

    1. FDM/FFF Fused Deposition Modelling / Fused Filament Fabrication
       (Schmelzschichtverfahren)

   FDM deutsch
   „Fused Deposition Modelling (FDM)“ (Schmelz-Schicht-Verfahren)[übersetzt
   aus dem Englischen] von „Yona“ Wikipedia

   Bei diesem Verfahren werden thermoplastische Kunststoffe (z.b. PLA, ABS,
   PVC, PA) meist in Form eines Kunststoffdrahtes (Filament) als Material
   genutzt. Der Kunststoffdraht wird über ein Förderverfahren zu einer oder
   mehreren Düsen transportiert. Die Düse wird auf die Schmelztemperatur des
   jeweiligen Materials eingestellt und schmilzt den Kunststoff auf. Der
   geschmolzene Kunststoff wird so in Schichten auf eine Druckplattform
   aufgebracht nach dem Programm, welches aus den 3D Daten des Objekts
   erstellt wurde.

   Durch den Einsatz der bekannten thermoplastischen Kunststoffe können
   relativ hohe Festigkeiten erreicht werden, welche sich für
   Funktionsobjekte eignen. Da das Objekt aus Schichten besteht sind diese
   auch an der Oberfläche des Objekts zu erkennen (je nach gewählter
   Schichtstärke mehr oder weniger).

   Festigkeit:+++++

   Oberflächengüte:+

   Details:++

    

    2. SLA Stereolithographie

   FDM deutsch
   „Stereolitographie appartus“ (SLA grafische Darstellung)[übersetzt aus dem
   Englischen] von „Materialgeeza“ Wikipedia

   Bei diesem Verfahren wird ein flüssiges Kunstharz durch gezielte
   Beleuchtung mit UV-Licht ausgehärtet. Das bedeutet ein Tank wird mit
   Kunstharz gefüllt. In diesen Tank taucht die Bauplattform ein und das
   Objekt wird schichtweise durch den Laser gezielt ausgehärtet.

   Nach dem Abschluss des 3D Drucks erfolgt hier eine Nachbehandlung um
   überschüssiges Kunstharz abzuspülen. Zusätzlich wird das Objekt in einer
   UV Kammer ausgehärtet.

   Festigkeit:++

   Oberflächengüte:+++++

   Details:+++++

    

    3. SLS/SLM Selektives Laser Sintern/Selektives Laser Melting

   SLS deutsch
   „SLS system shematic“ (SLS grafische Darstellung)[übersetzt aus dem
   Englischen] von „Materialgeeza“ Wikipedia

   Bei diesem Verfahren wird das Material in Pulverform in den Bauraum
   Schicht für Schicht aufgebracht und gezielt mit einem Laser
   aufgeschmolzen. Die hierbei genutzten Materialien können Metallpulver oder
   Kunststoffpulver sein. Der Vorteil dieses Verfahrens ist, dass ungenutztes
   Material als Stützmaterial fungiert und Überhänge somit nicht extra
   abgestützt werden müssen.

   Festigkeit:++++

   Oberflächengüte:+++

   Details:+++

    

    4. 3DP Polymergipsdruck

   Bei diesem Verfahren wird das Material in Pulverform in den Bauraum
   Schicht für Schicht aufgebracht. Das Material in diesem Fall ist Gips,
   welcher durch gezieltes Aufbringen eines Polymers ausgehärtet und verklebt
   wird. Das Aufbringen des Polymers erfolgt durch einen Druckkopf, bei
   welchem man auch andere Flüssigkeiten zumischen kann, zum Beispiel Farben.
   Das bedeutet mit diesem Verfahren ist ein Vollfarbendruck möglich. Gut
   geeignet für Anschauungsmodelle und Schnittdarstellungen.

   Festigkeit:+

   Oberflächengüte:+++

   Details:+++

    

    5. MJM Multijet/Polyjet

   Ähnlich dem SLA Verfahren, wird hierbei ein flüssiges Kunstharz als
   Material genutzt. Jedoch wird das Material punktuell über einen Druckkopf
   (ähnlich wie bei einem Papierdrucker) auf das Druckbett aufgebracht und
   gleichzeitig durch Beleuchtung mit UV-Licht gehärtet. Der Aufbau des Teils
   erfolgt wieder Schicht für Schicht.

   Festigkeit:+++

   Oberflächengüte:+++++

   Details:+++++

    

    

   FAQ

   Wie kann aus einem normalen Drucker ein 3D Objekt entstehen?

     • Viele verbinden das Wort „Druck“ nur mit dem Bereich Drucken von Text
       o.ä. auf Papier. Jedoch hat das nichts oder nur bedingt mit dem 3D
       Druck zu tun. Der 3D Druck hat die Aufgabe dreidimensionale Objekte
       herzustellen und somit können mit einem normalen Papierdrucker keine
       3D Objekte erstellt werden.

   Was kann man denn alles 3D Drucken?

     • Prinzipiell ist alles druckbar. Es ist immer nötig 3D Daten vom
       Bauteil zu haben. Jedoch können auch 3D Modelle aus dem Internet
       heruntergeladen werden. Einen Auszug an Teilen, welche wir bisher
       gedruckt haben finden Sie in der Galerie.

   Woher bekomme ich 3D Daten zum 3D Drucken?

     • Wenn es sich um ein eigenes Projekt handelt, müssen die 3D Daten
       erstellt werden, die Technik und das Know-How zur Generierung der 3D
       Daten per Konstruktion oder per 3D Scan ist bei uns vorhanden.

   Darüber hinaus gibt es im Internet verschiedene Seiten auf welchen 3D
   Daten erhältlich sind, allen voran www.thingiverse.com.

    

   3D Drucken 3D Scannen     3D Konstruktion
   FDM        Scanner        CAD Konstruktion
   SLA        Fotogrammetrie  

    

   Unser Druckservice umfasst das Drucken von Objekten und Modellen aller Art
   in 3D mittels verschiedener 3D Drucker.

   Wir drucken im FDM und SLA Verfahren.

   IMG 3654 Kopie

   FDM Verfahren

   Leistungsdaten:
   einfarbiger Druck
   (zweifarbiger Druck auf Anfrage)
   Objektgrößen bis 223x223x205mm

   Materialien:
   PLA, ABS, (schwarz, weiß, silber, rot, grün, blau, gelb, orange, weiß - im
   dunklen leuchtend)
   Nylon (natur), Laywood (Holzanteil), Copperfill (Kupferanteil), PET,
   flexibler Kunststoff (natur),

   Preise:
   auf Anfrage

   DSC00085 komprimiert
   SLA Verfahren

   Leistungsdaten:
   einfarbiger Druck (transparent, weiß)
   Objektgrößen bis 128x128x200mm

   Materialien:
   Resin (Kunstharz)

   Preise:
   auf Anfrage

   Um ein Angebot erstellen zu können benötigen wir die 3D-Daten des
   gewünschten 3D-Objekts. Zusätzlich hierzu sind Erklärungen (z.B.: wichtige
   Durchmesser, Funktion oder auch Einsatzbereich) hilfreich um das 3D-Objekt
   so genau wie möglich nach Ihren Vorstellungen herstellen zu können.

   3D Drucken

   ┌─────┬────────────────┬──────────────┐
   │     │ Scannen        │ Konstruktion │
   ├─────┼────────────────┼──────────────┤
   │ FDM │ Scanner        │ FreeCAD      │
   ├─────┼────────────────┼──────────────┤
   │ SLA │ Fotogrammetrie │              │
   └─────┴────────────────┴──────────────┘

   Cagiva geschnitten thumbnail

   Scannen

   Leistungsdaten:
   Wir verwenden einen mobilen Scanner und das Photogrammetrieverfahren, nach
   den entsprechenden Anforderungen.
   Das Scanvolumen beträgt dabei 0,1m bis 3m

   Preise:
   auf Anfrage

    

   Spnestopfen

   Konstruktion

   Leistungsdaten:
   CAD Konstruktion

   Preise:
   auf Anfrage

     • SLA Druck
     • FDM Druck

                                     
                                     

                                 Design Sphero

                          hochauflösender SLA 3D Druck

                                     

                                   Eiffelturm

                          hochauflösender SLA 3D Druck

                                     

                                    Osterei

                          hochauflösender SLA 3D Druck

                                     
                                     
                                     
                                     
                                     

                                 Maschinenteile

                       verschiedene Pulley und Zahnräder

                                     

  Projekte / Referenzen

                                    Projekte
    
          Gürtelschnalle mit individuellen Motiven, Bildern oder Logos
                     Kategorie: Design/Gebrauchsgegenstände
                                 Material: ABS
               Besonderheit: zweifarbig mit Motiv, Bild oder Logo
                              Auftraggeber: privat
                            Auftragsvolumen: 10 Stk.
   DSC 0100 1 1
          "Spänestopfen" zum Abdichten von Bohrungen bei der weiteren
                                CNC-Bearbeitung
                              Kategorie: Industrie
                               Material: PLA, ABS
                    Besonderheit:gedrucktes Innengewinde M8
                            Auftraggeber: Industrie
                            Auftragsvolumen: 50 Stk.

                                IMG 3830IMG 3832

                        Fairphone-Handyhülle "luckycats"
                        Kategorie: Gebrauchsgegenstände
                                 Material: PLA
                    Besonderheit: Motive auf der Oberfläche
                              Auftraggeber: privat
                            Auftragsvolumen: 5 Stk.

                                 IMG 3404 Kopie

                               "Ultimaker Robot"
                              Kategorie: Fantasie
                                 Material: PLA
                   Besonderheit: feine Strukturen und Details
                              Auftraggeber: privat
                            Auftragsvolumen: 20 Stk.

                                     Robots

    

                                   Referenzen

                              audi zentrum zwickau

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                         Ersatzteile aus dem 3D Drucker

            1

                   3D Druck eines „Dremel“ Keilwellenadapters

            Wir erhielten einen Hilferuf eines Hobby-Modellbauers, dessen
            „Dremel“ den langjährigen Dienst aufgegeben hatte. An und für
            sich kein spezieller „Dremel“, wohl aber im Vergleich zu anderen
            ein eher leises Gerät, dass dem Besitzer sehr am Herzen liegt.

             

Das Problem: 

            In dem Gerät war ein Keilwellenadapter, ein flexibles
            Zwischenstück zur Kraftübertragung, mehrfach gebrochen und
            sprichwörtlich zerbröselt. Ersatzteile gibt es keine mehr zu
            kaufen und so schien eine Reparatur nicht machbar zu sein. Als
            der Besitzer aufgrund von Empfehlungen von uns und unserem 3D
            Druck hörte, beschloss er sich an uns zu wenden, quasi als letzte
            Chance den „Dremel“ zu retten.

            2
            3

Die Lösung:

            Nach ausreichender Inspektion war klar, unser 3D Druck kann
            helfen. Also machten wir uns ans Werk, nahmen Maß an dem was noch
            von dem Keilwellenadapter übrig geblieben ist und konstruierten
            ein 3D Modell eines neuen Adapters. Danach konnten wir mit dem 3D
            Drucken beginnen. Die Besonderheit dabei war, flexiblen, also
            biegbaren Kunststoff einzusetzen. Für uns kein Problem. Das
            fertige Bauteil setzten wir passgenau ein und nach einem
            Funktionstest konnten wir dem Besitzer die freudige Mitteilung
            über die erfolgreiche Reparatur seines „Lieblingsdremels“ machen.

            4
            5

Unsere Leistung im Detail:

            6

               - Inspektion und Fehleranalyse

               - Konstruktion eines neuen Keilwellenadapters

               - 3D-Druck des neuen Adapters aus flexiblen Material

               - Einbau des neuen Adapters und Zusammenbau des "Dremels"

               - Funktionstest

             

            Wir sagen:“Danke für diesen Auftrag“

3D Druck von third-layer hilft.

       < 1 2 3 4 5 >

  third-layer sagt "hallo"

                      "Eigene Ideen selbst verwirklichen".

    Aus diesem Grund sind wir beide, Christian und Stefan, so begeistert vom
                                Thema 3D Druck.
       Anfang 2014 begannen wir mit unserem ersten 3D-Drucker unsere neue
                                 Leidenschaft.
     Durch diesen konnten wir viel Erfahrungen sammeln und sind nun soweit
                        unser Hobby zum Beruf zu machen.
     Mittlerweile verfügen wir über vier 3D-Drucker die mit dem (FDM) Fused
   Deposition Modelling Verfahren arbeiten. Zusätzlich verfügen wir noch über
    zwei 3D Drucker die nach dem SLA Verfahren arbeiten. 3D Scantechnologie
                           rundet unseren Service ab.

   Christian

   Christian

   Fasziniert von dem Potenzial und den Möglichkeiten des 3D Druckes gründete
             er zusammen mit Stefan das Unternehmen „third-layer“.

    Über 5 Jahre Erfahrung im Automobilbereich der Zulieferindustrie, unter
   anderem im Fertigungsbereich und dem Verbesserungswesen, sowie 2 Jahre im
     Hobbybereich des 3D Druckens kennzeichnen seinen bisherigen Lebensweg.

        Seine analytischen Fähigkeiten helfen ihm bei der Umsetzung der
               betriebswirtschaftlichen Prozesse im Unternehmen.

   Stefan

   Stefan

    Er ist einer der beiden Gründer von „third-layer“ und begeistert von der
         Technik und den zahlreichen Anwendungsgebieten des 3D Druckes.

    Sein Spektrum an Wissen erarbeitete er sich in mehr als 6 Jahren in der
     Zulieferindustrie des Automobilsektors. Seine Erfahrung sammelte er im
    Produktions- und Qualitätsbereich. 2 Jahre Erfahrung im Hobbybereich des
                        3D Druckens zählen ebenso dazu.

      Durch seine strukturierte Art ist er für die technischen Prozesse im
                             Unternehmen zuständig.

                           Our mission is the vision

                3D Druck wird unsere Welt nachhaltig verändern.
       Wir wollen diese Technik greifbar und für jeden zugänglich machen.
      Ziel ist es der innovativste und größte 3D Druck Anbieter in unserer
                               Region zu werden.

                                Zitat von Stefan

               „Wir müssen erst stehen, bevor wir laufen können.“

                               Zitat von Christian

                         „Warum nicht gleich fliegen?“

                                Zusammen sind wir

                                  third-layer

   Christian und Stefan

    

    

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     • Impressum
     • AGB

                                   Impressum:

Angaben gemäß § 5 TMG:

   Christian Etzold und Stefan Seifert GbR third-layer
   Uhlandstr. 21
   07973 Greiz

Kontakt:

   Tel.:  01735932008
   Tel.:  01712668091
   Fax.:
   email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss
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   Allgemeine Geschäftsbedingungen der Christian Etzold und Stefan Seifert
   GbR (third-layer)

   § 1 Geltungsbereich / Begriffsbestimmungen

   (1)    Für alle Kauf- und Werkverträge, welche die Christian Etzold und
   Stefan Seifert GbR -third-layer- (nachfolgend Verwender) als Verkäufer
   oder Werkunternehmer abschließt, gelten ausschließlich diese Allgemeinen
   Geschäftsbedingungen (AGB). Entgegenstehende Bedingungen des Kunden, die
   wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt haben, haben keine
   Gültigkeit, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

   (2)    In diesen AGB wird der Begriff Verbraucher in Sinne des § 13 BGB,
   der Begriff Unternehmer im Sinne des § 14 BGB verwendet.

   (3)    Sitz des Verwenders ist Greiz.

   § 2 Vertragsgegenstand

   (1)    Der Verwender bietet Produkte im Bereich 3D-Druck an (z.B.
   Hardware, 3D-Drucke, Designs für 3D-Drucke).

   (2)    Bei der Herstellung von 3D-Drucken nutzt der Verwender die
   Fertigungsverfahren Fused Deposition Modelling (FDM) bzw. Fused Filament
   Fabrication (FFF) oder Stereolithography (SLA). Durch die Nutzung von FDM
   bzw. FFF oder SLA kann es bei der Erstellung von 3D-Drucken
   verfahrensbedingt zu Abweichungen in Farbe, Form und Abmaßen im Vergleich
   zur Vorlage oder zu Unregelmäßigkeiten auf der Oberfläche der 3D-Drucke
   kommen.

   (3)    Die vom Verwender angebotenen 3D-Drucke sind ausschließlich zu
   Anschauungs- und Dekorationszwecken geeignet. Besondere, über die
   vorgenannten Zwecke hinausgehende Eigenschaften der 3D-Drucke sind nicht
   Teil des Angebots des Verwenders, es sei denn, diese sind ausdrücklich
   schriftlich zugesichert. Die angebotenen 3D-Drucke sind in jedem Fall
   ungeeignet zur Verwendung als Spielzeug und dürfen Kindern nicht
   zugänglich gemacht werden.

   § 3 Zustandekommen des Vertrages

   (1)    Sämtliche Angebote unserer Waren oder Werkleistungen – gleich ob
   schriftlich, elektronisch, fernmündlich oder mündlich übermittelt, stellen
   kein verbindliches Angebot dar, sondern sind stets unverbindlich.

   (2)    Eine Bestellung durch unsere Kunden stellt ein rechtsverbindliches
   Angebot auf Abschluss eines Vertrages dar. Ein Vertrag kommt erst mit
   unserer ausdrücklichen Auftragsbestätigung in Textform zustande.

   (3)    Bei der Fertigung von 3D-Drucken auf der Basis von Vorlagen des
   Kunden kommt ein Vertrag darüber hinaus erst nach Prüfung der Vorlage bzw.
   der Vorlagedaten und schriftlicher Bestätigung der Tauglichkeit als
   Druckvorlage durch den Verwender zustande.

   (4)    Wir übernehmen kein Beschaffungsrisiko. Bei Nichtbelieferung des
   Verwenders durch Lieferanten trotz Abschluss eines entsprechenden
   Deckungsgeschäftes steht dem Verwender das Recht zu, vom Vertrag, soweit
   er sich auf nicht lieferbare Gegenstände bezieht, zurückzutreten.

   § 4 Urheberrechte

   (1)    Soweit dem Verwender an den erbrachten Leistungen Urheberrechte
   nach dem Urheberrechtsgesetz zustehen, verbleiben diese beim Verwender.
   Dem Kunden wird lediglich ein einfaches Nutzungsrecht an den übereigneten
   Werken übertragen. Dieses umfasst nicht die Vervielfältigung, Verwertung,
   Veröffentlichung oder Weitergabe an Dritte.

   (2)    Der Verwender bleibt auch bei individualvertraglicher Einräumung
   eines ausschließlichen Nutzungsrechts berechtigt, seine Entwürfe und
   Vervielfältigungen des Werkes im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden.

   § 5 Zahlung / Fälligkeit

   Für die Fälligkeit der vereinbarten Vergütung gelten die gesetzlichen
   Regelungen, soweit keine abweichende, schriftliche Vereinbarung getroffen
   worden ist.

   § 6 Aufrechnung / Zurückbehaltungsrechte

   (1)    Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen durch den Kunden ist nur
   möglich, sofern die Gegenforderungen des Kunden rechtskräftig festgestellt
   oder unbestritten sind.

   (2)    Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten durch den Kunden ist
   nur zulässig, wenn diese auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. Ist der
   Kunde Unternehmer, so ist auch die Geltendmachung von
   Zurückbehaltungsrechten gegenüber Forderungen des Verwenders
   ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um rechtskräftig
   festgestellte oder unbestrittene Gegenforderungen.

   § 7 Gewährleistung

   (1)    Es gilt die gesetzliche Gewährleistung. Abweichend hiervon beträgt
   die Gewährleistungsfrist beim Verkauf von Gebrauchtware ein Jahr ab
   Ablieferung der Ware.

   (2)    Von uns abgegebene oder übermittelte Erklärungen im Zusammenhang
   mit diesem Vertrag (z.B. in Verkaufsprospekten, in
   Herstellerbeschreibungen, Bezugnahme auf DIN-Normen usw.) enthalten im
   Zweifel keine Übernahme einer Garantie. Als Garantie gelten nur als solche
   bezeichnete, schriftliche Erklärungen des Verwenders.

   § 8 Haftung

   (1)    Für unsere Haftung gelten die gesetzlichen Bestimmungen, soweit sie
   nicht durch nachfolgende Regelungen ausgeschlossen oder begrenzt ist.

   (2)    Unsere Haftung ist ausgeschlossen für leicht fahrlässige
   Pflichtverletzungen, sofern nicht Schäden aus der Verletzung von Leben,
   Körper, Gesundheit, aus der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten,
   etwa solcher, die der Kauf- oder Werkvertrag dem Verwender nach seinem
   Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfüllung die
   ordnungsgemäße Durchführung des jeweiligen Vertrages überhaupt erst
   ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und
   vertrauen darf (z.B. Übereignung der Ware, Erstellung des Werks) oder
   Ansprüche aus Garantien sowie nach dem Produkthaftungsgesetz betroffen
   sind.

   (3)    Die Haftung für die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten im
   Sinne des Absatz 2 ist für den Fall einfacher Fahrlässigkeit auf den
   vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

   (4)    Die vorgenannten Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in
   gleicherweise für unsere Erfüllungsgehilfen.

   § 9 Rüge und Untersuchungspflichten

   Ist der Kunde Unternehmer, so gelten für ihn die Untersuchungs- und
   Rügeobliegenheiten nach § 377 HGB.

   § 10 Eigentumsvorbehalt

   (1)    Alle gelieferten Waren bleiben unser Eigentum (Eigentumsvorbehalt)
   bis zur Erfüllung aller bei Vertragsabschluss bestehenden Forderungen des
   Verwenders gegenüber dem Kunden. Ist der Kunde Unternehmer, so besteht der
   Eigentumsvorbehalt bis zur Bezahlung aller sich aus der
   Geschäftsverbindung ergebenden Forderungen des Verwenders. Wir sind
   verpflichtet, uns, die uns im Rahmen des Eigentumsvorbehalts zustehenden
   Sicherheiten auf Verlangen des Kunden freizugeben, soweit der
   realisierbare Wert der Sicherungsgegenstände 110 % des Wertes der
   gesicherten Forderungen überschreitet.

   (2)    Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgen für uns als
   Hersteller im Sinne von § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Die be- und
   verarbeitete Ware gilt als Vorbehaltsware im Sinne des Abs. (1). Bei
   Verarbeitung, Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen
   Gegenständen durch den Kunden steht uns das Miteigentum anteilig an der
   neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes der Vorbehaltsware zum
   Wert den anderen verwendeten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung
   zu. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in
   der Weise erfolgt, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist,
   so überträgt der Kunde uns bereits jetzt anteilig die ihm zustehenden
   Eigentumsrechte an der neuen Sache im Umfang des objektiven Wertes der
   Vorbehaltsware und verwahrt das so entstandene Mit- oder Alleineigentum
   unentgeltlich für uns. Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware im
   Sinne des Abs. (1). Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Kunden
   tritt er auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung
   der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir
   nehmen diese Abtretung schon jetzt an.

   (3)    Der Kunde darf Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr
   zu seinen normalen Geschäftsbedingungen und, solange er uns gegenüber mit
   seinen Zahlungsverpflichtungen nicht in Verzug ist, veräußern,
   vorausgesetzt, dass die Forderungen aus der Weiterveräußerung gemäß Abs.
   (4) und (5) auf uns übergehen. Zu anderen Verfügungen über Vorbehaltsware
   ist er nicht berechtigt.

   (4)    Die Forderungen des Kunden aus Weiterveräußerung der Vorbehaltsware
   werden bereits jetzt an uns abgetreten und diese Abtretung durch uns
   angenommen. Sie dienen in demselben Umfang zur Sicherung unserer Ansprüche
   aus der Geschäftsbeziehung, wie die Vorbehaltsware. Wird Vorbehaltsware
   vom Kunden zusammen mit anderen nicht von uns gekauften Waren veräußert,
   so wird die Forderung aus der Weiterveräußerung im Verhältnis des
   objektiven Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der anderen Waren
   abgetreten. Bei der Veräußerung von Waren, an denen wir
   Miteigentumsanteile nach Abs. (2) haben, wird uns ein unserem
   Miteigentumsanteil entsprechender Teil abgetreten.

   (5)    Der Kunde bleibt berechtigt, Forderungen aus der Weiterveräußerung
   einzuziehen. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt
   davon unberührt. Wir werden die Forderung nicht einziehen, solange der
   Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen
   nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf
   Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung
   vorliegt. Widerrufen wir die Einziehungsbefugnis für den Kunden, so ist er
   verpflichtet, uns die Abnehmer/Gläubiger bekannt zu geben und alle
   erforderlichen Unterlagen herauszugeben, welche zur Geltendmachung der
   Forderung zweckdienlich sind.

   (6)    Von einer Pfändung oder anderen Beeinträchtigungen durch Dritte hat
   uns der Kunde unverzüglich zu benachrichtigen. Der Kunde trägt alle
   Kosten, die zur Aufhebung des Zugriffes und zu einer Wiederbeschaffung des
   Kaufgegenstandes aufgewendet werden müssen, soweit sie nicht von Dritten
   eingezogen werden können.

   (7)    Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, löst er einen Wechsel bei
   Fälligkeit nicht ein oder wird ein von ihm ausgestellter Scheck nicht
   bezahlt, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen und zu
   diesem Zweck gegebenenfalls den Betrieb oder das Lager des Kunden zu
   betreten. Gleiches gilt, wenn andere Umstände eintreten, die auf eine
   wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden nach
   Vertragsschluss schließen lassen und die unsere Zahlungsansprüche
   gefährden. Die Rücknahme ist kein Rücktritt vom Vertrag. Wir können
   außerdem die Weiterveräußerung, Weiterverarbeitung und Wegschaffung der
   Vorbehaltsware untersagen.

   (8)    Der Kunde ist zur getrennten Lagerung und Kennzeichnung der unter
   Eigentumsvorbehalt stehenden Ware und zu deren sorgfältiger Behandlung
   verpflichtet.

   (9)    Die vorstehenden Abs. (2) bis (8) gelten nicht, falls der Kunde
   Verbraucher ist.

   § 11 Rechtswahl, Gerichtsstand, Erfüllungsort

   (1)     Auf die Geschäftsbeziehung findet deutsches Recht (unter
   Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG)) Anwendung. Bei grenzüberschreitenden
   Verträgen mit Verbrauchern gelten zudem die zwingenden
   verbraucherschützenden Vorschriften seines Wohnsitzlandes.

   (2)     Erfüllungsort für alle Leistungen aus dem Vertrag ist der Sitz des
   Verwenders. Dies gilt nicht für Verbraucher.

   (3)    Ist der Kunde ein Kaufmann, eine juristische Person des
   öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist
   der Sitz des Verwenders in Greiz ausschließlicher Gerichtsstand für
   sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung.

   § 12 Salvatorische Klausel

   Sollte eine Bestimmung gegen zwingende gesetzliche Vorschriften verstoßen,
   so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser
   Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht. Im FaIIe eines Verstoßes gelten
   insoweit die gesetzlichen Regelungen.

   (Stand 04.04.2017)

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   Was ist 3D Druck?

   Rapid prototyping slicing
   „Rapid Pototyping Slicing“ (Schichtaufbau von 3D Druck Objekten) von
   „Materialgeeza“ Wikipedia

   3D Druck ist der Oberbegriff zu einer Reihe von Fertigungsverfahren zur
   additiven Herstellung von 3D Objekten. Hierbei sind 3D Daten des
   herzustellenden Objektes unerlässlich. Die 3D Daten werden durch ein
   Programm in Schichten aufgeteilt (Slicing). Diese Schichten werden dann
   vom 3D Drucker im jeweiligen Verfahren übereinander gelegt. Daraus
   entsteht das 3D Objekt.

   Die einzelnen Verfahren unterscheiden sich durch die genutzte Technik, die
   genutzten Materialien, die Anforderungen an die Bauteile (optisch wie auch
   mechanisch) und die Druckdauer.

    

   Die Druckverfahren:

    1. FDM/FFF Fused Deposition Modelling / Fused Filament Fabrication
       (Schmelzschichtverfahren)

   FDM deutsch
   „Fused Deposition Modelling (FDM)“ (Schmelz-Schicht-Verfahren)[übersetzt
   aus dem Englischen] von „Yona“ Wikipedia

   Bei diesem Verfahren werden thermoplastische Kunststoffe (z.b. PLA, ABS,
   PVC, PA) meist in Form eines Kunststoffdrahtes (Filament) als Material
   genutzt. Der Kunststoffdraht wird über ein Förderverfahren zu einer oder
   mehreren Düsen transportiert. Die Düse wird auf die Schmelztemperatur des
   jeweiligen Materials eingestellt und schmilzt den Kunststoff auf. Der
   geschmolzene Kunststoff wird so in Schichten auf eine Druckplattform
   aufgebracht nach dem Programm, welches aus den 3D Daten des Objekts
   erstellt wurde.

   Durch den Einsatz der bekannten thermoplastischen Kunststoffe können
   relativ hohe Festigkeiten erreicht werden, welche sich für
   Funktionsobjekte eignen. Da das Objekt aus Schichten besteht sind diese
   auch an der Oberfläche des Objekts zu erkennen (je nach gewählter
   Schichtstärke mehr oder weniger).

   Festigkeit:+++++

   Oberflächengüte:+

   Details:++

    

    2. SLA Stereolithographie

   FDM deutsch
   „Stereolitographie appartus“ (SLA grafische Darstellung)[übersetzt aus dem
   Englischen] von „Materialgeeza“ Wikipedia

   Bei diesem Verfahren wird ein flüssiges Kunstharz durch gezielte
   Beleuchtung mit UV-Licht ausgehärtet. Das bedeutet ein Tank wird mit
   Kunstharz gefüllt. In diesen Tank taucht die Bauplattform ein und das
   Objekt wird schichtweise durch den Laser gezielt ausgehärtet.

   Nach dem Abschluss des 3D Drucks erfolgt hier eine Nachbehandlung um
   überschüssiges Kunstharz abzuspülen. Zusätzlich wird das Objekt in einer
   UV Kammer ausgehärtet.

   Festigkeit:++

   Oberflächengüte:+++++

   Details:+++++

    

    3. SLS/SLM Selektives Laser Sintern/Selektives Laser Melting

   SLS deutsch
   „SLS system shematic“ (SLS grafische Darstellung)[übersetzt aus dem
   Englischen] von „Materialgeeza“ Wikipedia

   Bei diesem Verfahren wird das Material in Pulverform in den Bauraum
   Schicht für Schicht aufgebracht und gezielt mit einem Laser
   aufgeschmolzen. Die hierbei genutzten Materialien können Metallpulver oder
   Kunststoffpulver sein. Der Vorteil dieses Verfahrens ist, dass ungenutztes
   Material als Stützmaterial fungiert und Überhänge somit nicht extra
   abgestützt werden müssen.

   Festigkeit:++++

   Oberflächengüte:+++

   Details:+++

    

    4. 3DP Polymergipsdruck

   Bei diesem Verfahren wird das Material in Pulverform in den Bauraum
   Schicht für Schicht aufgebracht. Das Material in diesem Fall ist Gips,
   welcher durch gezieltes Aufbringen eines Polymers ausgehärtet und verklebt
   wird. Das Aufbringen des Polymers erfolgt durch einen Druckkopf, bei
   welchem man auch andere Flüssigkeiten zumischen kann, zum Beispiel Farben.
   Das bedeutet mit diesem Verfahren ist ein Vollfarbendruck möglich. Gut
   geeignet für Anschauungsmodelle und Schnittdarstellungen.

   Festigkeit:+

   Oberflächengüte:+++

   Details:+++

    

    5. MJM Multijet/Polyjet

   Ähnlich dem SLA Verfahren, wird hierbei ein flüssiges Kunstharz als
   Material genutzt. Jedoch wird das Material punktuell über einen Druckkopf
   (ähnlich wie bei einem Papierdrucker) auf das Druckbett aufgebracht und
   gleichzeitig durch Beleuchtung mit UV-Licht gehärtet. Der Aufbau des Teils
   erfolgt wieder Schicht für Schicht.

   Festigkeit:+++

   Oberflächengüte:+++++

   Details:+++++

    

    

   FAQ

   Wie kann aus einem normalen Drucker ein 3D Objekt entstehen?

     • Viele verbinden das Wort „Druck“ nur mit dem Bereich Drucken von Text
       o.ä. auf Papier. Jedoch hat das nichts oder nur bedingt mit dem 3D
       Druck zu tun. Der 3D Druck hat die Aufgabe dreidimensionale Objekte
       herzustellen und somit können mit einem normalen Papierdrucker keine
       3D Objekte erstellt werden.

   Was kann man denn alles 3D Drucken?

     • Prinzipiell ist alles druckbar. Es ist immer nötig 3D Daten vom
       Bauteil zu haben. Jedoch können auch 3D Modelle aus dem Internet
       heruntergeladen werden. Einen Auszug an Teilen, welche wir bisher
       gedruckt haben finden Sie in der Galerie.

   Woher bekomme ich 3D Daten zum 3D Drucken?

     • Wenn es sich um ein eigenes Projekt handelt, müssen die 3D Daten
       erstellt werden, die Technik und das Know-How zur Generierung der 3D
       Daten per Konstruktion oder per 3D Scan ist bei uns vorhanden.

   Darüber hinaus gibt es im Internet verschiedene Seiten auf welchen 3D
   Daten erhältlich sind, allen voran www.thingiverse.com.

    

   3D Drucken 3D Scannen     3D Konstruktion
   FDM        Scanner        CAD Konstruktion
   SLA        Fotogrammetrie  

    

   Unser Druckservice umfasst das Drucken von Objekten und Modellen aller Art
   in 3D mittels verschiedener 3D Drucker.

   Wir drucken im FDM und SLA Verfahren.

   IMG 3654 Kopie

   FDM Verfahren

   Leistungsdaten:
   einfarbiger Druck
   (zweifarbiger Druck auf Anfrage)
   Objektgrößen bis 223x223x205mm

   Materialien:
   PLA, ABS, (schwarz, weiß, silber, rot, grün, blau, gelb, orange, weiß - im
   dunklen leuchtend)
   Nylon (natur), Laywood (Holzanteil), Copperfill (Kupferanteil), PET,
   flexibler Kunststoff (natur),

   Preise:
   auf Anfrage

   DSC00085 komprimiert
   SLA Verfahren

   Leistungsdaten:
   einfarbiger Druck (transparent, weiß)
   Objektgrößen bis 128x128x200mm

   Materialien:
   Resin (Kunstharz)

   Preise:
   auf Anfrage

   Um ein Angebot erstellen zu können benötigen wir die 3D-Daten des
   gewünschten 3D-Objekts. Zusätzlich hierzu sind Erklärungen (z.B.: wichtige
   Durchmesser, Funktion oder auch Einsatzbereich) hilfreich um das 3D-Objekt
   so genau wie möglich nach Ihren Vorstellungen herstellen zu können.

   3D Drucken

   ┌─────┬────────────────┬──────────────┐
   │     │ Scannen        │ Konstruktion │
   ├─────┼────────────────┼──────────────┤
   │ FDM │ Scanner        │ FreeCAD      │
   ├─────┼────────────────┼──────────────┤
   │ SLA │ Fotogrammetrie │              │
   └─────┴────────────────┴──────────────┘

   Cagiva geschnitten thumbnail

   Scannen

   Leistungsdaten:
   Wir verwenden einen mobilen Scanner und das Photogrammetrieverfahren, nach
   den entsprechenden Anforderungen.
   Das Scanvolumen beträgt dabei 0,1m bis 3m

   Preise:
   auf Anfrage

    

   Spnestopfen

   Konstruktion

   Leistungsdaten:
   CAD Konstruktion

   Preise:
   auf Anfrage

     • SLA Druck
     • FDM Druck

                                     
                                     

                                 Design Sphero

                          hochauflösender SLA 3D Druck

                                     

                                   Eiffelturm

                          hochauflösender SLA 3D Druck

                                     

                                    Osterei

                          hochauflösender SLA 3D Druck

                                     
                                     
                                     
                                     
                                     

                                 Maschinenteile

                       verschiedene Pulley und Zahnräder

                                     

  Projekte / Referenzen

                                    Projekte
    
          Gürtelschnalle mit individuellen Motiven, Bildern oder Logos
                     Kategorie: Design/Gebrauchsgegenstände
                                 Material: ABS
               Besonderheit: zweifarbig mit Motiv, Bild oder Logo
                              Auftraggeber: privat
                            Auftragsvolumen: 10 Stk.
   DSC 0100 1 1
          "Spänestopfen" zum Abdichten von Bohrungen bei der weiteren
                                CNC-Bearbeitung
                              Kategorie: Industrie
                               Material: PLA, ABS
                    Besonderheit:gedrucktes Innengewinde M8
                            Auftraggeber: Industrie
                            Auftragsvolumen: 50 Stk.

                                IMG 3830IMG 3832

                        Fairphone-Handyhülle "luckycats"
                        Kategorie: Gebrauchsgegenstände
                                 Material: PLA
                    Besonderheit: Motive auf der Oberfläche
                              Auftraggeber: privat
                            Auftragsvolumen: 5 Stk.

                                 IMG 3404 Kopie

                               "Ultimaker Robot"
                              Kategorie: Fantasie
                                 Material: PLA
                   Besonderheit: feine Strukturen und Details
                              Auftraggeber: privat
                            Auftragsvolumen: 20 Stk.

                                     Robots

    

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                         Ersatzteile aus dem 3D Drucker

            1

                   3D Druck eines „Dremel“ Keilwellenadapters

            Wir erhielten einen Hilferuf eines Hobby-Modellbauers, dessen
            „Dremel“ den langjährigen Dienst aufgegeben hatte. An und für
            sich kein spezieller „Dremel“, wohl aber im Vergleich zu anderen
            ein eher leises Gerät, dass dem Besitzer sehr am Herzen liegt.

             

Das Problem: 

            In dem Gerät war ein Keilwellenadapter, ein flexibles
            Zwischenstück zur Kraftübertragung, mehrfach gebrochen und
            sprichwörtlich zerbröselt. Ersatzteile gibt es keine mehr zu
            kaufen und so schien eine Reparatur nicht machbar zu sein. Als
            der Besitzer aufgrund von Empfehlungen von uns und unserem 3D
            Druck hörte, beschloss er sich an uns zu wenden, quasi als letzte
            Chance den „Dremel“ zu retten.

            2
            3

Die Lösung:

            Nach ausreichender Inspektion war klar, unser 3D Druck kann
            helfen. Also machten wir uns ans Werk, nahmen Maß an dem was noch
            von dem Keilwellenadapter übrig geblieben ist und konstruierten
            ein 3D Modell eines neuen Adapters. Danach konnten wir mit dem 3D
            Drucken beginnen. Die Besonderheit dabei war, flexiblen, also
            biegbaren Kunststoff einzusetzen. Für uns kein Problem. Das
            fertige Bauteil setzten wir passgenau ein und nach einem
            Funktionstest konnten wir dem Besitzer die freudige Mitteilung
            über die erfolgreiche Reparatur seines „Lieblingsdremels“ machen.

            4
            5

Unsere Leistung im Detail:

            6

               - Inspektion und Fehleranalyse

               - Konstruktion eines neuen Keilwellenadapters

               - 3D-Druck des neuen Adapters aus flexiblen Material

               - Einbau des neuen Adapters und Zusammenbau des "Dremels"

               - Funktionstest

             

            Wir sagen:“Danke für diesen Auftrag“

3D Druck von third-layer hilft.

       < 1 2 3 4 5 >

  third-layer sagt "hallo"

                      "Eigene Ideen selbst verwirklichen".

    Aus diesem Grund sind wir beide, Christian und Stefan, so begeistert vom
                                Thema 3D Druck.
       Anfang 2014 begannen wir mit unserem ersten 3D-Drucker unsere neue
                                 Leidenschaft.
     Durch diesen konnten wir viel Erfahrungen sammeln und sind nun soweit
                        unser Hobby zum Beruf zu machen.
     Mittlerweile verfügen wir über vier 3D-Drucker die mit dem (FDM) Fused
   Deposition Modelling Verfahren arbeiten. Zusätzlich verfügen wir noch über
    zwei 3D Drucker die nach dem SLA Verfahren arbeiten. 3D Scantechnologie
                           rundet unseren Service ab.

   Christian

   Christian

   Fasziniert von dem Potenzial und den Möglichkeiten des 3D Druckes gründete
             er zusammen mit Stefan das Unternehmen „third-layer“.

    Über 5 Jahre Erfahrung im Automobilbereich der Zulieferindustrie, unter
   anderem im Fertigungsbereich und dem Verbesserungswesen, sowie 2 Jahre im
     Hobbybereich des 3D Druckens kennzeichnen seinen bisherigen Lebensweg.

        Seine analytischen Fähigkeiten helfen ihm bei der Umsetzung der
               betriebswirtschaftlichen Prozesse im Unternehmen.

   Stefan

   Stefan

    Er ist einer der beiden Gründer von „third-layer“ und begeistert von der
         Technik und den zahlreichen Anwendungsgebieten des 3D Druckes.

    Sein Spektrum an Wissen erarbeitete er sich in mehr als 6 Jahren in der
     Zulieferindustrie des Automobilsektors. Seine Erfahrung sammelte er im
    Produktions- und Qualitätsbereich. 2 Jahre Erfahrung im Hobbybereich des
                        3D Druckens zählen ebenso dazu.

      Durch seine strukturierte Art ist er für die technischen Prozesse im
                             Unternehmen zuständig.

                           Our mission is the vision

                3D Druck wird unsere Welt nachhaltig verändern.
       Wir wollen diese Technik greifbar und für jeden zugänglich machen.
      Ziel ist es der innovativste und größte 3D Druck Anbieter in unserer
                               Region zu werden.

                                Zitat von Stefan

               „Wir müssen erst stehen, bevor wir laufen können.“

                               Zitat von Christian

                         „Warum nicht gleich fliegen?“

                                Zusammen sind wir

                                  third-layer

   Christian und Stefan

    

    

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Angaben gemäß § 5 TMG:

   Christian Etzold und Stefan Seifert GbR third-layer
   Uhlandstr. 21
   07973 Greiz

Kontakt:

   Tel.:  01735932008
   Tel.:  01712668091
   Fax.:
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                                      AGB:

   Allgemeine Geschäftsbedingungen der Christian Etzold und Stefan Seifert
   GbR (third-layer)

   § 1 Geltungsbereich / Begriffsbestimmungen

   (1)    Für alle Kauf- und Werkverträge, welche die Christian Etzold und
   Stefan Seifert GbR -third-layer- (nachfolgend Verwender) als Verkäufer
   oder Werkunternehmer abschließt, gelten ausschließlich diese Allgemeinen
   Geschäftsbedingungen (AGB). Entgegenstehende Bedingungen des Kunden, die
   wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt haben, haben keine
   Gültigkeit, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

   (2)    In diesen AGB wird der Begriff Verbraucher in Sinne des § 13 BGB,
   der Begriff Unternehmer im Sinne des § 14 BGB verwendet.

   (3)    Sitz des Verwenders ist Greiz.

   § 2 Vertragsgegenstand

   (1)    Der Verwender bietet Produkte im Bereich 3D-Druck an (z.B.
   Hardware, 3D-Drucke, Designs für 3D-Drucke).

   (2)    Bei der Herstellung von 3D-Drucken nutzt der Verwender die
   Fertigungsverfahren Fused Deposition Modelling (FDM) bzw. Fused Filament
   Fabrication (FFF) oder Stereolithography (SLA). Durch die Nutzung von FDM
   bzw. FFF oder SLA kann es bei der Erstellung von 3D-Drucken
   verfahrensbedingt zu Abweichungen in Farbe, Form und Abmaßen im Vergleich
   zur Vorlage oder zu Unregelmäßigkeiten auf der Oberfläche der 3D-Drucke
   kommen.

   (3)    Die vom Verwender angebotenen 3D-Drucke sind ausschließlich zu
   Anschauungs- und Dekorationszwecken geeignet. Besondere, über die
   vorgenannten Zwecke hinausgehende Eigenschaften der 3D-Drucke sind nicht
   Teil des Angebots des Verwenders, es sei denn, diese sind ausdrücklich
   schriftlich zugesichert. Die angebotenen 3D-Drucke sind in jedem Fall
   ungeeignet zur Verwendung als Spielzeug und dürfen Kindern nicht
   zugänglich gemacht werden.

   § 3 Zustandekommen des Vertrages

   (1)    Sämtliche Angebote unserer Waren oder Werkleistungen – gleich ob
   schriftlich, elektronisch, fernmündlich oder mündlich übermittelt, stellen
   kein verbindliches Angebot dar, sondern sind stets unverbindlich.

   (2)    Eine Bestellung durch unsere Kunden stellt ein rechtsverbindliches
   Angebot auf Abschluss eines Vertrages dar. Ein Vertrag kommt erst mit
   unserer ausdrücklichen Auftragsbestätigung in Textform zustande.

   (3)    Bei der Fertigung von 3D-Drucken auf der Basis von Vorlagen des
   Kunden kommt ein Vertrag darüber hinaus erst nach Prüfung der Vorlage bzw.
   der Vorlagedaten und schriftlicher Bestätigung der Tauglichkeit als
   Druckvorlage durch den Verwender zustande.

   (4)    Wir übernehmen kein Beschaffungsrisiko. Bei Nichtbelieferung des
   Verwenders durch Lieferanten trotz Abschluss eines entsprechenden
   Deckungsgeschäftes steht dem Verwender das Recht zu, vom Vertrag, soweit
   er sich auf nicht lieferbare Gegenstände bezieht, zurückzutreten.

   § 4 Urheberrechte

   (1)    Soweit dem Verwender an den erbrachten Leistungen Urheberrechte
   nach dem Urheberrechtsgesetz zustehen, verbleiben diese beim Verwender.
   Dem Kunden wird lediglich ein einfaches Nutzungsrecht an den übereigneten
   Werken übertragen. Dieses umfasst nicht die Vervielfältigung, Verwertung,
   Veröffentlichung oder Weitergabe an Dritte.

   (2)    Der Verwender bleibt auch bei individualvertraglicher Einräumung
   eines ausschließlichen Nutzungsrechts berechtigt, seine Entwürfe und
   Vervielfältigungen des Werkes im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden.

   § 5 Zahlung / Fälligkeit

   Für die Fälligkeit der vereinbarten Vergütung gelten die gesetzlichen
   Regelungen, soweit keine abweichende, schriftliche Vereinbarung getroffen
   worden ist.

   § 6 Aufrechnung / Zurückbehaltungsrechte

   (1)    Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen durch den Kunden ist nur
   möglich, sofern die Gegenforderungen des Kunden rechtskräftig festgestellt
   oder unbestritten sind.

   (2)    Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten durch den Kunden ist
   nur zulässig, wenn diese auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. Ist der
   Kunde Unternehmer, so ist auch die Geltendmachung von
   Zurückbehaltungsrechten gegenüber Forderungen des Verwenders
   ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um rechtskräftig
   festgestellte oder unbestrittene Gegenforderungen.

   § 7 Gewährleistung

   (1)    Es gilt die gesetzliche Gewährleistung. Abweichend hiervon beträgt
   die Gewährleistungsfrist beim Verkauf von Gebrauchtware ein Jahr ab
   Ablieferung der Ware.

   (2)    Von uns abgegebene oder übermittelte Erklärungen im Zusammenhang
   mit diesem Vertrag (z.B. in Verkaufsprospekten, in
   Herstellerbeschreibungen, Bezugnahme auf DIN-Normen usw.) enthalten im
   Zweifel keine Übernahme einer Garantie. Als Garantie gelten nur als solche
   bezeichnete, schriftliche Erklärungen des Verwenders.

   § 8 Haftung

   (1)    Für unsere Haftung gelten die gesetzlichen Bestimmungen, soweit sie
   nicht durch nachfolgende Regelungen ausgeschlossen oder begrenzt ist.

   (2)    Unsere Haftung ist ausgeschlossen für leicht fahrlässige
   Pflichtverletzungen, sofern nicht Schäden aus der Verletzung von Leben,
   Körper, Gesundheit, aus der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten,
   etwa solcher, die der Kauf- oder Werkvertrag dem Verwender nach seinem
   Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfüllung die
   ordnungsgemäße Durchführung des jeweiligen Vertrages überhaupt erst
   ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und
   vertrauen darf (z.B. Übereignung der Ware, Erstellung des Werks) oder
   Ansprüche aus Garantien sowie nach dem Produkthaftungsgesetz betroffen
   sind.

   (3)    Die Haftung für die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten im
   Sinne des Absatz 2 ist für den Fall einfacher Fahrlässigkeit auf den
   vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

   (4)    Die vorgenannten Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in
   gleicherweise für unsere Erfüllungsgehilfen.

   § 9 Rüge und Untersuchungspflichten

   Ist der Kunde Unternehmer, so gelten für ihn die Untersuchungs- und
   Rügeobliegenheiten nach § 377 HGB.

   § 10 Eigentumsvorbehalt

   (1)    Alle gelieferten Waren bleiben unser Eigentum (Eigentumsvorbehalt)
   bis zur Erfüllung aller bei Vertragsabschluss bestehenden Forderungen des
   Verwenders gegenüber dem Kunden. Ist der Kunde Unternehmer, so besteht der
   Eigentumsvorbehalt bis zur Bezahlung aller sich aus der
   Geschäftsverbindung ergebenden Forderungen des Verwenders. Wir sind
   verpflichtet, uns, die uns im Rahmen des Eigentumsvorbehalts zustehenden
   Sicherheiten auf Verlangen des Kunden freizugeben, soweit der
   realisierbare Wert der Sicherungsgegenstände 110 % des Wertes der
   gesicherten Forderungen überschreitet.

   (2)    Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgen für uns als
   Hersteller im Sinne von § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Die be- und
   verarbeitete Ware gilt als Vorbehaltsware im Sinne des Abs. (1). Bei
   Verarbeitung, Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen
   Gegenständen durch den Kunden steht uns das Miteigentum anteilig an der
   neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes der Vorbehaltsware zum
   Wert den anderen verwendeten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung
   zu. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in
   der Weise erfolgt, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist,
   so überträgt der Kunde uns bereits jetzt anteilig die ihm zustehenden
   Eigentumsrechte an der neuen Sache im Umfang des objektiven Wertes der
   Vorbehaltsware und verwahrt das so entstandene Mit- oder Alleineigentum
   unentgeltlich für uns. Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware im
   Sinne des Abs. (1). Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Kunden
   tritt er auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung
   der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir
   nehmen diese Abtretung schon jetzt an.

   (3)    Der Kunde darf Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr
   zu seinen normalen Geschäftsbedingungen und, solange er uns gegenüber mit
   seinen Zahlungsverpflichtungen nicht in Verzug ist, veräußern,
   vorausgesetzt, dass die Forderungen aus der Weiterveräußerung gemäß Abs.
   (4) und (5) auf uns übergehen. Zu anderen Verfügungen über Vorbehaltsware
   ist er nicht berechtigt.

   (4)    Die Forderungen des Kunden aus Weiterveräußerung der Vorbehaltsware
   werden bereits jetzt an uns abgetreten und diese Abtretung durch uns
   angenommen. Sie dienen in demselben Umfang zur Sicherung unserer Ansprüche
   aus der Geschäftsbeziehung, wie die Vorbehaltsware. Wird Vorbehaltsware
   vom Kunden zusammen mit anderen nicht von uns gekauften Waren veräußert,
   so wird die Forderung aus der Weiterveräußerung im Verhältnis des
   objektiven Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der anderen Waren
   abgetreten. Bei der Veräußerung von Waren, an denen wir
   Miteigentumsanteile nach Abs. (2) haben, wird uns ein unserem
   Miteigentumsanteil entsprechender Teil abgetreten.

   (5)    Der Kunde bleibt berechtigt, Forderungen aus der Weiterveräußerung
   einzuziehen. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt
   davon unberührt. Wir werden die Forderung nicht einziehen, solange der
   Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen
   nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf
   Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung
   vorliegt. Widerrufen wir die Einziehungsbefugnis für den Kunden, so ist er
   verpflichtet, uns die Abnehmer/Gläubiger bekannt zu geben und alle
   erforderlichen Unterlagen herauszugeben, welche zur Geltendmachung der
   Forderung zweckdienlich sind.

   (6)    Von einer Pfändung oder anderen Beeinträchtigungen durch Dritte hat
   uns der Kunde unverzüglich zu benachrichtigen. Der Kunde trägt alle
   Kosten, die zur Aufhebung des Zugriffes und zu einer Wiederbeschaffung des
   Kaufgegenstandes aufgewendet werden müssen, soweit sie nicht von Dritten
   eingezogen werden können.

   (7)    Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, löst er einen Wechsel bei
   Fälligkeit nicht ein oder wird ein von ihm ausgestellter Scheck nicht
   bezahlt, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen und zu
   diesem Zweck gegebenenfalls den Betrieb oder das Lager des Kunden zu
   betreten. Gleiches gilt, wenn andere Umstände eintreten, die auf eine
   wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden nach
   Vertragsschluss schließen lassen und die unsere Zahlungsansprüche
   gefährden. Die Rücknahme ist kein Rücktritt vom Vertrag. Wir können
   außerdem die Weiterveräußerung, Weiterverarbeitung und Wegschaffung der
   Vorbehaltsware untersagen.

   (8)    Der Kunde ist zur getrennten Lagerung und Kennzeichnung der unter
   Eigentumsvorbehalt stehenden Ware und zu deren sorgfältiger Behandlung
   verpflichtet.

   (9)    Die vorstehenden Abs. (2) bis (8) gelten nicht, falls der Kunde
   Verbraucher ist.

   § 11 Rechtswahl, Gerichtsstand, Erfüllungsort

   (1)     Auf die Geschäftsbeziehung findet deutsches Recht (unter
   Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG)) Anwendung. Bei grenzüberschreitenden
   Verträgen mit Verbrauchern gelten zudem die zwingenden
   verbraucherschützenden Vorschriften seines Wohnsitzlandes.

   (2)     Erfüllungsort für alle Leistungen aus dem Vertrag ist der Sitz des
   Verwenders. Dies gilt nicht für Verbraucher.

   (3)    Ist der Kunde ein Kaufmann, eine juristische Person des
   öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist
   der Sitz des Verwenders in Greiz ausschließlicher Gerichtsstand für
   sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung.

   § 12 Salvatorische Klausel

   Sollte eine Bestimmung gegen zwingende gesetzliche Vorschriften verstoßen,
   so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser
   Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht. Im FaIIe eines Verstoßes gelten
   insoweit die gesetzlichen Regelungen.

   (Stand 04.04.2017)

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   Was ist 3D Druck?

   Rapid prototyping slicing
   „Rapid Pototyping Slicing“ (Schichtaufbau von 3D Druck Objekten) von
   „Materialgeeza“ Wikipedia

   3D Druck ist der Oberbegriff zu einer Reihe von Fertigungsverfahren zur
   additiven Herstellung von 3D Objekten. Hierbei sind 3D Daten des
   herzustellenden Objektes unerlässlich. Die 3D Daten werden durch ein
   Programm in Schichten aufgeteilt (Slicing). Diese Schichten werden dann
   vom 3D Drucker im jeweiligen Verfahren übereinander gelegt. Daraus
   entsteht das 3D Objekt.

   Die einzelnen Verfahren unterscheiden sich durch die genutzte Technik, die
   genutzten Materialien, die Anforderungen an die Bauteile (optisch wie auch
   mechanisch) und die Druckdauer.

    

   Die Druckverfahren:

    1. FDM/FFF Fused Deposition Modelling / Fused Filament Fabrication
       (Schmelzschichtverfahren)

   FDM deutsch
   „Fused Deposition Modelling (FDM)“ (Schmelz-Schicht-Verfahren)[übersetzt
   aus dem Englischen] von „Yona“ Wikipedia

   Bei diesem Verfahren werden thermoplastische Kunststoffe (z.b. PLA, ABS,
   PVC, PA) meist in Form eines Kunststoffdrahtes (Filament) als Material
   genutzt. Der Kunststoffdraht wird über ein Förderverfahren zu einer oder
   mehreren Düsen transportiert. Die Düse wird auf die Schmelztemperatur des
   jeweiligen Materials eingestellt und schmilzt den Kunststoff auf. Der
   geschmolzene Kunststoff wird so in Schichten auf eine Druckplattform
   aufgebracht nach dem Programm, welches aus den 3D Daten des Objekts
   erstellt wurde.

   Durch den Einsatz der bekannten thermoplastischen Kunststoffe können
   relativ hohe Festigkeiten erreicht werden, welche sich für
   Funktionsobjekte eignen. Da das Objekt aus Schichten besteht sind diese
   auch an der Oberfläche des Objekts zu erkennen (je nach gewählter
   Schichtstärke mehr oder weniger).

   Festigkeit:+++++

   Oberflächengüte:+

   Details:++

    

    2. SLA Stereolithographie

   FDM deutsch
   „Stereolitographie appartus“ (SLA grafische Darstellung)[übersetzt aus dem
   Englischen] von „Materialgeeza“ Wikipedia

   Bei diesem Verfahren wird ein flüssiges Kunstharz durch gezielte
   Beleuchtung mit UV-Licht ausgehärtet. Das bedeutet ein Tank wird mit
   Kunstharz gefüllt. In diesen Tank taucht die Bauplattform ein und das
   Objekt wird schichtweise durch den Laser gezielt ausgehärtet.

   Nach dem Abschluss des 3D Drucks erfolgt hier eine Nachbehandlung um
   überschüssiges Kunstharz abzuspülen. Zusätzlich wird das Objekt in einer
   UV Kammer ausgehärtet.

   Festigkeit:++

   Oberflächengüte:+++++

   Details:+++++

    

    3. SLS/SLM Selektives Laser Sintern/Selektives Laser Melting

   SLS deutsch
   „SLS system shematic“ (SLS grafische Darstellung)[übersetzt aus dem
   Englischen] von „Materialgeeza“ Wikipedia

   Bei diesem Verfahren wird das Material in Pulverform in den Bauraum
   Schicht für Schicht aufgebracht und gezielt mit einem Laser
   aufgeschmolzen. Die hierbei genutzten Materialien können Metallpulver oder
   Kunststoffpulver sein. Der Vorteil dieses Verfahrens ist, dass ungenutztes
   Material als Stützmaterial fungiert und Überhänge somit nicht extra
   abgestützt werden müssen.

   Festigkeit:++++

   Oberflächengüte:+++

   Details:+++

    

    4. 3DP Polymergipsdruck

   Bei diesem Verfahren wird das Material in Pulverform in den Bauraum
   Schicht für Schicht aufgebracht. Das Material in diesem Fall ist Gips,
   welcher durch gezieltes Aufbringen eines Polymers ausgehärtet und verklebt
   wird. Das Aufbringen des Polymers erfolgt durch einen Druckkopf, bei
   welchem man auch andere Flüssigkeiten zumischen kann, zum Beispiel Farben.
   Das bedeutet mit diesem Verfahren ist ein Vollfarbendruck möglich. Gut
   geeignet für Anschauungsmodelle und Schnittdarstellungen.

   Festigkeit:+

   Oberflächengüte:+++

   Details:+++

    

    5. MJM Multijet/Polyjet

   Ähnlich dem SLA Verfahren, wird hierbei ein flüssiges Kunstharz als
   Material genutzt. Jedoch wird das Material punktuell über einen Druckkopf
   (ähnlich wie bei einem Papierdrucker) auf das Druckbett aufgebracht und
   gleichzeitig durch Beleuchtung mit UV-Licht gehärtet. Der Aufbau des Teils
   erfolgt wieder Schicht für Schicht.

   Festigkeit:+++

   Oberflächengüte:+++++

   Details:+++++

    

    

   FAQ

   Wie kann aus einem normalen Drucker ein 3D Objekt entstehen?

     • Viele verbinden das Wort „Druck“ nur mit dem Bereich Drucken von Text
       o.ä. auf Papier. Jedoch hat das nichts oder nur bedingt mit dem 3D
       Druck zu tun. Der 3D Druck hat die Aufgabe dreidimensionale Objekte
       herzustellen und somit können mit einem normalen Papierdrucker keine
       3D Objekte erstellt werden.

   Was kann man denn alles 3D Drucken?

     • Prinzipiell ist alles druckbar. Es ist immer nötig 3D Daten vom
       Bauteil zu haben. Jedoch können auch 3D Modelle aus dem Internet
       heruntergeladen werden. Einen Auszug an Teilen, welche wir bisher
       gedruckt haben finden Sie in der Galerie.

   Woher bekomme ich 3D Daten zum 3D Drucken?

     • Wenn es sich um ein eigenes Projekt handelt, müssen die 3D Daten
       erstellt werden, die Technik und das Know-How zur Generierung der 3D
       Daten per Konstruktion oder per 3D Scan ist bei uns vorhanden.

   Darüber hinaus gibt es im Internet verschiedene Seiten auf welchen 3D
   Daten erhältlich sind, allen voran www.thingiverse.com.

    

   3D Drucken 3D Scannen     3D Konstruktion
   FDM        Scanner        CAD Konstruktion
   SLA        Fotogrammetrie  

    

   Unser Druckservice umfasst das Drucken von Objekten und Modellen aller Art
   in 3D mittels verschiedener 3D Drucker.

   Wir drucken im FDM und SLA Verfahren.

   IMG 3654 Kopie

   FDM Verfahren

   Leistungsdaten:
   einfarbiger Druck
   (zweifarbiger Druck auf Anfrage)
   Objektgrößen bis 223x223x205mm

   Materialien:
   PLA, ABS, (schwarz, weiß, silber, rot, grün, blau, gelb, orange, weiß - im
   dunklen leuchtend)
   Nylon (natur), Laywood (Holzanteil), Copperfill (Kupferanteil), PET,
   flexibler Kunststoff (natur),

   Preise:
   auf Anfrage

   DSC00085 komprimiert
   SLA Verfahren

   Leistungsdaten:
   einfarbiger Druck (transparent, weiß)
   Objektgrößen bis 128x128x200mm

   Materialien:
   Resin (Kunstharz)

   Preise:
   auf Anfrage

   Um ein Angebot erstellen zu können benötigen wir die 3D-Daten des
   gewünschten 3D-Objekts. Zusätzlich hierzu sind Erklärungen (z.B.: wichtige
   Durchmesser, Funktion oder auch Einsatzbereich) hilfreich um das 3D-Objekt
   so genau wie möglich nach Ihren Vorstellungen herstellen zu können.

   3D Drucken

   ┌─────┬────────────────┬──────────────┐
   │     │ Scannen        │ Konstruktion │
   ├─────┼────────────────┼──────────────┤
   │ FDM │ Scanner        │ FreeCAD      │
   ├─────┼────────────────┼──────────────┤
   │ SLA │ Fotogrammetrie │              │
   └─────┴────────────────┴──────────────┘

   Cagiva geschnitten thumbnail

   Scannen

   Leistungsdaten:
   Wir verwenden einen mobilen Scanner und das Photogrammetrieverfahren, nach
   den entsprechenden Anforderungen.
   Das Scanvolumen beträgt dabei 0,1m bis 3m

   Preise:
   auf Anfrage

    

   Spnestopfen

   Konstruktion

   Leistungsdaten:
   CAD Konstruktion

   Preise:
   auf Anfrage

     • SLA Druck
     • FDM Druck

                                     
                                     

                                 Design Sphero

                          hochauflösender SLA 3D Druck

                                     

                                   Eiffelturm

                          hochauflösender SLA 3D Druck

                                     

                                    Osterei

                          hochauflösender SLA 3D Druck

                                     
                                     
                                     
                                     
                                     

                                 Maschinenteile

                       verschiedene Pulley und Zahnräder

                                     

  Projekte / Referenzen

                                    Projekte
    
          Gürtelschnalle mit individuellen Motiven, Bildern oder Logos
                     Kategorie: Design/Gebrauchsgegenstände
                                 Material: ABS
               Besonderheit: zweifarbig mit Motiv, Bild oder Logo
                              Auftraggeber: privat
                            Auftragsvolumen: 10 Stk.
   DSC 0100 1 1
          "Spänestopfen" zum Abdichten von Bohrungen bei der weiteren
                                CNC-Bearbeitung
                              Kategorie: Industrie
                               Material: PLA, ABS
                    Besonderheit:gedrucktes Innengewinde M8
                            Auftraggeber: Industrie
                            Auftragsvolumen: 50 Stk.

                                IMG 3830IMG 3832

                        Fairphone-Handyhülle "luckycats"
                        Kategorie: Gebrauchsgegenstände
                                 Material: PLA
                    Besonderheit: Motive auf der Oberfläche
                              Auftraggeber: privat
                            Auftragsvolumen: 5 Stk.

                                 IMG 3404 Kopie

                               "Ultimaker Robot"
                              Kategorie: Fantasie
                                 Material: PLA
                   Besonderheit: feine Strukturen und Details
                              Auftraggeber: privat
                            Auftragsvolumen: 20 Stk.

                                     Robots

    

                                   Referenzen

                              audi zentrum zwickau

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                         Ersatzteile aus dem 3D Drucker

            1

                   3D Druck eines „Dremel“ Keilwellenadapters

            Wir erhielten einen Hilferuf eines Hobby-Modellbauers, dessen
            „Dremel“ den langjährigen Dienst aufgegeben hatte. An und für
            sich kein spezieller „Dremel“, wohl aber im Vergleich zu anderen
            ein eher leises Gerät, dass dem Besitzer sehr am Herzen liegt.

             

Das Problem: 

            In dem Gerät war ein Keilwellenadapter, ein flexibles
            Zwischenstück zur Kraftübertragung, mehrfach gebrochen und
            sprichwörtlich zerbröselt. Ersatzteile gibt es keine mehr zu
            kaufen und so schien eine Reparatur nicht machbar zu sein. Als
            der Besitzer aufgrund von Empfehlungen von uns und unserem 3D
            Druck hörte, beschloss er sich an uns zu wenden, quasi als letzte
            Chance den „Dremel“ zu retten.

            2
            3

Die Lösung:

            Nach ausreichender Inspektion war klar, unser 3D Druck kann
            helfen. Also machten wir uns ans Werk, nahmen Maß an dem was noch
            von dem Keilwellenadapter übrig geblieben ist und konstruierten
            ein 3D Modell eines neuen Adapters. Danach konnten wir mit dem 3D
            Drucken beginnen. Die Besonderheit dabei war, flexiblen, also
            biegbaren Kunststoff einzusetzen. Für uns kein Problem. Das
            fertige Bauteil setzten wir passgenau ein und nach einem
            Funktionstest konnten wir dem Besitzer die freudige Mitteilung
            über die erfolgreiche Reparatur seines „Lieblingsdremels“ machen.

            4
            5

Unsere Leistung im Detail:

            6

               - Inspektion und Fehleranalyse

               - Konstruktion eines neuen Keilwellenadapters

               - 3D-Druck des neuen Adapters aus flexiblen Material

               - Einbau des neuen Adapters und Zusammenbau des "Dremels"

               - Funktionstest

             

            Wir sagen:“Danke für diesen Auftrag“

3D Druck von third-layer hilft.

       < 1 2 3 4 5 >

  third-layer sagt "hallo"

                      "Eigene Ideen selbst verwirklichen".

    Aus diesem Grund sind wir beide, Christian und Stefan, so begeistert vom
                                Thema 3D Druck.
       Anfang 2014 begannen wir mit unserem ersten 3D-Drucker unsere neue
                                 Leidenschaft.
     Durch diesen konnten wir viel Erfahrungen sammeln und sind nun soweit
                        unser Hobby zum Beruf zu machen.
     Mittlerweile verfügen wir über vier 3D-Drucker die mit dem (FDM) Fused
   Deposition Modelling Verfahren arbeiten. Zusätzlich verfügen wir noch über
    zwei 3D Drucker die nach dem SLA Verfahren arbeiten. 3D Scantechnologie
                           rundet unseren Service ab.

   Christian

   Christian

   Fasziniert von dem Potenzial und den Möglichkeiten des 3D Druckes gründete
             er zusammen mit Stefan das Unternehmen „third-layer“.

    Über 5 Jahre Erfahrung im Automobilbereich der Zulieferindustrie, unter
   anderem im Fertigungsbereich und dem Verbesserungswesen, sowie 2 Jahre im
     Hobbybereich des 3D Druckens kennzeichnen seinen bisherigen Lebensweg.

        Seine analytischen Fähigkeiten helfen ihm bei der Umsetzung der
               betriebswirtschaftlichen Prozesse im Unternehmen.

   Stefan

   Stefan

    Er ist einer der beiden Gründer von „third-layer“ und begeistert von der
         Technik und den zahlreichen Anwendungsgebieten des 3D Druckes.

    Sein Spektrum an Wissen erarbeitete er sich in mehr als 6 Jahren in der
     Zulieferindustrie des Automobilsektors. Seine Erfahrung sammelte er im
    Produktions- und Qualitätsbereich. 2 Jahre Erfahrung im Hobbybereich des
                        3D Druckens zählen ebenso dazu.

      Durch seine strukturierte Art ist er für die technischen Prozesse im
                             Unternehmen zuständig.

                           Our mission is the vision

                3D Druck wird unsere Welt nachhaltig verändern.
       Wir wollen diese Technik greifbar und für jeden zugänglich machen.
      Ziel ist es der innovativste und größte 3D Druck Anbieter in unserer
                               Region zu werden.

                                Zitat von Stefan

               „Wir müssen erst stehen, bevor wir laufen können.“

                               Zitat von Christian

                         „Warum nicht gleich fliegen?“

                                Zusammen sind wir

                                  third-layer

   Christian und Stefan

    

    

     • Datenschutz
     • Impressum
     • AGB

                                   Impressum:

Angaben gemäß § 5 TMG:

   Christian Etzold und Stefan Seifert GbR third-layer
   Uhlandstr. 21
   07973 Greiz

Kontakt:

   Tel.:  01735932008
   Tel.:  01712668091
   Fax.:
   email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss
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     • Uhrzeit der Serveranfrage

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   Zusammenführung dieser Daten mit anderen Datenquellen wird nicht
   vorgenommen. Wir behalten uns vor, diese Daten nachträglich zu prüfen,
   wenn uns konkrete Anhaltspunkte für eine rechtswidrige Nutzung bekannt
   werden.

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   Wenn Sie uns per Kontaktformular Anfragen zukommen lassen, werden Ihre
   Angaben aus dem Anfrageformular inklusive der von Ihnen dort angegebenen
   Kontaktdaten zwecks Bearbeitung der Anfrage und für den Fall von
   Anschlussfragen bei uns gespeichert. Diese Daten geben wir nicht ohne Ihre
   Einwilligung weiter.

                                      AGB:

   Allgemeine Geschäftsbedingungen der Christian Etzold und Stefan Seifert
   GbR (third-layer)

   § 1 Geltungsbereich / Begriffsbestimmungen

   (1)    Für alle Kauf- und Werkverträge, welche die Christian Etzold und
   Stefan Seifert GbR -third-layer- (nachfolgend Verwender) als Verkäufer
   oder Werkunternehmer abschließt, gelten ausschließlich diese Allgemeinen
   Geschäftsbedingungen (AGB). Entgegenstehende Bedingungen des Kunden, die
   wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt haben, haben keine
   Gültigkeit, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

   (2)    In diesen AGB wird der Begriff Verbraucher in Sinne des § 13 BGB,
   der Begriff Unternehmer im Sinne des § 14 BGB verwendet.

   (3)    Sitz des Verwenders ist Greiz.

   § 2 Vertragsgegenstand

   (1)    Der Verwender bietet Produkte im Bereich 3D-Druck an (z.B.
   Hardware, 3D-Drucke, Designs für 3D-Drucke).

   (2)    Bei der Herstellung von 3D-Drucken nutzt der Verwender die
   Fertigungsverfahren Fused Deposition Modelling (FDM) bzw. Fused Filament
   Fabrication (FFF) oder Stereolithography (SLA). Durch die Nutzung von FDM
   bzw. FFF oder SLA kann es bei der Erstellung von 3D-Drucken
   verfahrensbedingt zu Abweichungen in Farbe, Form und Abmaßen im Vergleich
   zur Vorlage oder zu Unregelmäßigkeiten auf der Oberfläche der 3D-Drucke
   kommen.

   (3)    Die vom Verwender angebotenen 3D-Drucke sind ausschließlich zu
   Anschauungs- und Dekorationszwecken geeignet. Besondere, über die
   vorgenannten Zwecke hinausgehende Eigenschaften der 3D-Drucke sind nicht
   Teil des Angebots des Verwenders, es sei denn, diese sind ausdrücklich
   schriftlich zugesichert. Die angebotenen 3D-Drucke sind in jedem Fall
   ungeeignet zur Verwendung als Spielzeug und dürfen Kindern nicht
   zugänglich gemacht werden.

   § 3 Zustandekommen des Vertrages

   (1)    Sämtliche Angebote unserer Waren oder Werkleistungen – gleich ob
   schriftlich, elektronisch, fernmündlich oder mündlich übermittelt, stellen
   kein verbindliches Angebot dar, sondern sind stets unverbindlich.

   (2)    Eine Bestellung durch unsere Kunden stellt ein rechtsverbindliches
   Angebot auf Abschluss eines Vertrages dar. Ein Vertrag kommt erst mit
   unserer ausdrücklichen Auftragsbestätigung in Textform zustande.

   (3)    Bei der Fertigung von 3D-Drucken auf der Basis von Vorlagen des
   Kunden kommt ein Vertrag darüber hinaus erst nach Prüfung der Vorlage bzw.
   der Vorlagedaten und schriftlicher Bestätigung der Tauglichkeit als
   Druckvorlage durch den Verwender zustande.

   (4)    Wir übernehmen kein Beschaffungsrisiko. Bei Nichtbelieferung des
   Verwenders durch Lieferanten trotz Abschluss eines entsprechenden
   Deckungsgeschäftes steht dem Verwender das Recht zu, vom Vertrag, soweit
   er sich auf nicht lieferbare Gegenstände bezieht, zurückzutreten.

   § 4 Urheberrechte

   (1)    Soweit dem Verwender an den erbrachten Leistungen Urheberrechte
   nach dem Urheberrechtsgesetz zustehen, verbleiben diese beim Verwender.
   Dem Kunden wird lediglich ein einfaches Nutzungsrecht an den übereigneten
   Werken übertragen. Dieses umfasst nicht die Vervielfältigung, Verwertung,
   Veröffentlichung oder Weitergabe an Dritte.

   (2)    Der Verwender bleibt auch bei individualvertraglicher Einräumung
   eines ausschließlichen Nutzungsrechts berechtigt, seine Entwürfe und
   Vervielfältigungen des Werkes im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden.

   § 5 Zahlung / Fälligkeit

   Für die Fälligkeit der vereinbarten Vergütung gelten die gesetzlichen
   Regelungen, soweit keine abweichende, schriftliche Vereinbarung getroffen
   worden ist.

   § 6 Aufrechnung / Zurückbehaltungsrechte

   (1)    Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen durch den Kunden ist nur
   möglich, sofern die Gegenforderungen des Kunden rechtskräftig festgestellt
   oder unbestritten sind.

   (2)    Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten durch den Kunden ist
   nur zulässig, wenn diese auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. Ist der
   Kunde Unternehmer, so ist auch die Geltendmachung von
   Zurückbehaltungsrechten gegenüber Forderungen des Verwenders
   ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um rechtskräftig
   festgestellte oder unbestrittene Gegenforderungen.

   § 7 Gewährleistung

   (1)    Es gilt die gesetzliche Gewährleistung. Abweichend hiervon beträgt
   die Gewährleistungsfrist beim Verkauf von Gebrauchtware ein Jahr ab
   Ablieferung der Ware.

   (2)    Von uns abgegebene oder übermittelte Erklärungen im Zusammenhang
   mit diesem Vertrag (z.B. in Verkaufsprospekten, in
   Herstellerbeschreibungen, Bezugnahme auf DIN-Normen usw.) enthalten im
   Zweifel keine Übernahme einer Garantie. Als Garantie gelten nur als solche
   bezeichnete, schriftliche Erklärungen des Verwenders.

   § 8 Haftung

   (1)    Für unsere Haftung gelten die gesetzlichen Bestimmungen, soweit sie
   nicht durch nachfolgende Regelungen ausgeschlossen oder begrenzt ist.

   (2)    Unsere Haftung ist ausgeschlossen für leicht fahrlässige
   Pflichtverletzungen, sofern nicht Schäden aus der Verletzung von Leben,
   Körper, Gesundheit, aus der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten,
   etwa solcher, die der Kauf- oder Werkvertrag dem Verwender nach seinem
   Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfüllung die
   ordnungsgemäße Durchführung des jeweiligen Vertrages überhaupt erst
   ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und
   vertrauen darf (z.B. Übereignung der Ware, Erstellung des Werks) oder
   Ansprüche aus Garantien sowie nach dem Produkthaftungsgesetz betroffen
   sind.

   (3)    Die Haftung für die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten im
   Sinne des Absatz 2 ist für den Fall einfacher Fahrlässigkeit auf den
   vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

   (4)    Die vorgenannten Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in
   gleicherweise für unsere Erfüllungsgehilfen.

   § 9 Rüge und Untersuchungspflichten

   Ist der Kunde Unternehmer, so gelten für ihn die Untersuchungs- und
   Rügeobliegenheiten nach § 377 HGB.

   § 10 Eigentumsvorbehalt

   (1)    Alle gelieferten Waren bleiben unser Eigentum (Eigentumsvorbehalt)
   bis zur Erfüllung aller bei Vertragsabschluss bestehenden Forderungen des
   Verwenders gegenüber dem Kunden. Ist der Kunde Unternehmer, so besteht der
   Eigentumsvorbehalt bis zur Bezahlung aller sich aus der
   Geschäftsverbindung ergebenden Forderungen des Verwenders. Wir sind
   verpflichtet, uns, die uns im Rahmen des Eigentumsvorbehalts zustehenden
   Sicherheiten auf Verlangen des Kunden freizugeben, soweit der
   realisierbare Wert der Sicherungsgegenstände 110 % des Wertes der
   gesicherten Forderungen überschreitet.

   (2)    Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgen für uns als
   Hersteller im Sinne von § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Die be- und
   verarbeitete Ware gilt als Vorbehaltsware im Sinne des Abs. (1). Bei
   Verarbeitung, Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen
   Gegenständen durch den Kunden steht uns das Miteigentum anteilig an der
   neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes der Vorbehaltsware zum
   Wert den anderen verwendeten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung
   zu. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in
   der Weise erfolgt, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist,
   so überträgt der Kunde uns bereits jetzt anteilig die ihm zustehenden
   Eigentumsrechte an der neuen Sache im Umfang des objektiven Wertes der
   Vorbehaltsware und verwahrt das so entstandene Mit- oder Alleineigentum
   unentgeltlich für uns. Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware im
   Sinne des Abs. (1). Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Kunden
   tritt er auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung
   der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir
   nehmen diese Abtretung schon jetzt an.

   (3)    Der Kunde darf Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr
   zu seinen normalen Geschäftsbedingungen und, solange er uns gegenüber mit
   seinen Zahlungsverpflichtungen nicht in Verzug ist, veräußern,
   vorausgesetzt, dass die Forderungen aus der Weiterveräußerung gemäß Abs.
   (4) und (5) auf uns übergehen. Zu anderen Verfügungen über Vorbehaltsware
   ist er nicht berechtigt.

   (4)    Die Forderungen des Kunden aus Weiterveräußerung der Vorbehaltsware
   werden bereits jetzt an uns abgetreten und diese Abtretung durch uns
   angenommen. Sie dienen in demselben Umfang zur Sicherung unserer Ansprüche
   aus der Geschäftsbeziehung, wie die Vorbehaltsware. Wird Vorbehaltsware
   vom Kunden zusammen mit anderen nicht von uns gekauften Waren veräußert,
   so wird die Forderung aus der Weiterveräußerung im Verhältnis des
   objektiven Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der anderen Waren
   abgetreten. Bei der Veräußerung von Waren, an denen wir
   Miteigentumsanteile nach Abs. (2) haben, wird uns ein unserem
   Miteigentumsanteil entsprechender Teil abgetreten.

   (5)    Der Kunde bleibt berechtigt, Forderungen aus der Weiterveräußerung
   einzuziehen. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt
   davon unberührt. Wir werden die Forderung nicht einziehen, solange der
   Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen
   nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf
   Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung
   vorliegt. Widerrufen wir die Einziehungsbefugnis für den Kunden, so ist er
   verpflichtet, uns die Abnehmer/Gläubiger bekannt zu geben und alle
   erforderlichen Unterlagen herauszugeben, welche zur Geltendmachung der
   Forderung zweckdienlich sind.

   (6)    Von einer Pfändung oder anderen Beeinträchtigungen durch Dritte hat
   uns der Kunde unverzüglich zu benachrichtigen. Der Kunde trägt alle
   Kosten, die zur Aufhebung des Zugriffes und zu einer Wiederbeschaffung des
   Kaufgegenstandes aufgewendet werden müssen, soweit sie nicht von Dritten
   eingezogen werden können.

   (7)    Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, löst er einen Wechsel bei
   Fälligkeit nicht ein oder wird ein von ihm ausgestellter Scheck nicht
   bezahlt, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen und zu
   diesem Zweck gegebenenfalls den Betrieb oder das Lager des Kunden zu
   betreten. Gleiches gilt, wenn andere Umstände eintreten, die auf eine
   wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden nach
   Vertragsschluss schließen lassen und die unsere Zahlungsansprüche
   gefährden. Die Rücknahme ist kein Rücktritt vom Vertrag. Wir können
   außerdem die Weiterveräußerung, Weiterverarbeitung und Wegschaffung der
   Vorbehaltsware untersagen.

   (8)    Der Kunde ist zur getrennten Lagerung und Kennzeichnung der unter
   Eigentumsvorbehalt stehenden Ware und zu deren sorgfältiger Behandlung
   verpflichtet.

   (9)    Die vorstehenden Abs. (2) bis (8) gelten nicht, falls der Kunde
   Verbraucher ist.

   § 11 Rechtswahl, Gerichtsstand, Erfüllungsort

   (1)     Auf die Geschäftsbeziehung findet deutsches Recht (unter
   Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG)) Anwendung. Bei grenzüberschreitenden
   Verträgen mit Verbrauchern gelten zudem die zwingenden
   verbraucherschützenden Vorschriften seines Wohnsitzlandes.

   (2)     Erfüllungsort für alle Leistungen aus dem Vertrag ist der Sitz des
   Verwenders. Dies gilt nicht für Verbraucher.

   (3)    Ist der Kunde ein Kaufmann, eine juristische Person des
   öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist
   der Sitz des Verwenders in Greiz ausschließlicher Gerichtsstand für
   sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung.

   § 12 Salvatorische Klausel

   Sollte eine Bestimmung gegen zwingende gesetzliche Vorschriften verstoßen,
   so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser
   Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht. Im FaIIe eines Verstoßes gelten
   insoweit die gesetzlichen Regelungen.

   (Stand 04.04.2017)

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   Was ist 3D Druck?

   Rapid prototyping slicing
   „Rapid Pototyping Slicing“ (Schichtaufbau von 3D Druck Objekten) von
   „Materialgeeza“ Wikipedia

   3D Druck ist der Oberbegriff zu einer Reihe von Fertigungsverfahren zur
   additiven Herstellung von 3D Objekten. Hierbei sind 3D Daten des
   herzustellenden Objektes unerlässlich. Die 3D Daten werden durch ein
   Programm in Schichten aufgeteilt (Slicing). Diese Schichten werden dann
   vom 3D Drucker im jeweiligen Verfahren übereinander gelegt. Daraus
   entsteht das 3D Objekt.

   Die einzelnen Verfahren unterscheiden sich durch die genutzte Technik, die
   genutzten Materialien, die Anforderungen an die Bauteile (optisch wie auch
   mechanisch) und die Druckdauer.

    

   Die Druckverfahren:

    1. FDM/FFF Fused Deposition Modelling / Fused Filament Fabrication
       (Schmelzschichtverfahren)

   FDM deutsch
   „Fused Deposition Modelling (FDM)“ (Schmelz-Schicht-Verfahren)[übersetzt
   aus dem Englischen] von „Yona“ Wikipedia

   Bei diesem Verfahren werden thermoplastische Kunststoffe (z.b. PLA, ABS,
   PVC, PA) meist in Form eines Kunststoffdrahtes (Filament) als Material
   genutzt. Der Kunststoffdraht wird über ein Förderverfahren zu einer oder
   mehreren Düsen transportiert. Die Düse wird auf die Schmelztemperatur des
   jeweiligen Materials eingestellt und schmilzt den Kunststoff auf. Der
   geschmolzene Kunststoff wird so in Schichten auf eine Druckplattform
   aufgebracht nach dem Programm, welches aus den 3D Daten des Objekts
   erstellt wurde.

   Durch den Einsatz der bekannten thermoplastischen Kunststoffe können
   relativ hohe Festigkeiten erreicht werden, welche sich für
   Funktionsobjekte eignen. Da das Objekt aus Schichten besteht sind diese
   auch an der Oberfläche des Objekts zu erkennen (je nach gewählter
   Schichtstärke mehr oder weniger).

   Festigkeit:+++++

   Oberflächengüte:+

   Details:++

    

    2. SLA Stereolithographie

   FDM deutsch
   „Stereolitographie appartus“ (SLA grafische Darstellung)[übersetzt aus dem
   Englischen] von „Materialgeeza“ Wikipedia

   Bei diesem Verfahren wird ein flüssiges Kunstharz durch gezielte
   Beleuchtung mit UV-Licht ausgehärtet. Das bedeutet ein Tank wird mit
   Kunstharz gefüllt. In diesen Tank taucht die Bauplattform ein und das
   Objekt wird schichtweise durch den Laser gezielt ausgehärtet.

   Nach dem Abschluss des 3D Drucks erfolgt hier eine Nachbehandlung um
   überschüssiges Kunstharz abzuspülen. Zusätzlich wird das Objekt in einer
   UV Kammer ausgehärtet.

   Festigkeit:++

   Oberflächengüte:+++++

   Details:+++++

    

    3. SLS/SLM Selektives Laser Sintern/Selektives Laser Melting

   SLS deutsch
   „SLS system shematic“ (SLS grafische Darstellung)[übersetzt aus dem
   Englischen] von „Materialgeeza“ Wikipedia

   Bei diesem Verfahren wird das Material in Pulverform in den Bauraum
   Schicht für Schicht aufgebracht und gezielt mit einem Laser
   aufgeschmolzen. Die hierbei genutzten Materialien können Metallpulver oder
   Kunststoffpulver sein. Der Vorteil dieses Verfahrens ist, dass ungenutztes
   Material als Stützmaterial fungiert und Überhänge somit nicht extra
   abgestützt werden müssen.

   Festigkeit:++++

   Oberflächengüte:+++

   Details:+++

    

    4. 3DP Polymergipsdruck

   Bei diesem Verfahren wird das Material in Pulverform in den Bauraum
   Schicht für Schicht aufgebracht. Das Material in diesem Fall ist Gips,
   welcher durch gezieltes Aufbringen eines Polymers ausgehärtet und verklebt
   wird. Das Aufbringen des Polymers erfolgt durch einen Druckkopf, bei
   welchem man auch andere Flüssigkeiten zumischen kann, zum Beispiel Farben.
   Das bedeutet mit diesem Verfahren ist ein Vollfarbendruck möglich. Gut
   geeignet für Anschauungsmodelle und Schnittdarstellungen.

   Festigkeit:+

   Oberflächengüte:+++

   Details:+++

    

    5. MJM Multijet/Polyjet

   Ähnlich dem SLA Verfahren, wird hierbei ein flüssiges Kunstharz als
   Material genutzt. Jedoch wird das Material punktuell über einen Druckkopf
   (ähnlich wie bei einem Papierdrucker) auf das Druckbett aufgebracht und
   gleichzeitig durch Beleuchtung mit UV-Licht gehärtet. Der Aufbau des Teils
   erfolgt wieder Schicht für Schicht.

   Festigkeit:+++

   Oberflächengüte:+++++

   Details:+++++

    

    

   FAQ

   Wie kann aus einem normalen Drucker ein 3D Objekt entstehen?

     • Viele verbinden das Wort „Druck“ nur mit dem Bereich Drucken von Text
       o.ä. auf Papier. Jedoch hat das nichts oder nur bedingt mit dem 3D
       Druck zu tun. Der 3D Druck hat die Aufgabe dreidimensionale Objekte
       herzustellen und somit können mit einem normalen Papierdrucker keine
       3D Objekte erstellt werden.

   Was kann man denn alles 3D Drucken?

     • Prinzipiell ist alles druckbar. Es ist immer nötig 3D Daten vom
       Bauteil zu haben. Jedoch können auch 3D Modelle aus dem Internet
       heruntergeladen werden. Einen Auszug an Teilen, welche wir bisher
       gedruckt haben finden Sie in der Galerie.

   Woher bekomme ich 3D Daten zum 3D Drucken?

     • Wenn es sich um ein eigenes Projekt handelt, müssen die 3D Daten
       erstellt werden, die Technik und das Know-How zur Generierung der 3D
       Daten per Konstruktion oder per 3D Scan ist bei uns vorhanden.

   Darüber hinaus gibt es im Internet verschiedene Seiten auf welchen 3D
   Daten erhältlich sind, allen voran www.thingiverse.com.

    

   3D Drucken 3D Scannen     3D Konstruktion
   FDM        Scanner        CAD Konstruktion
   SLA        Fotogrammetrie  

    

   Unser Druckservice umfasst das Drucken von Objekten und Modellen aller Art
   in 3D mittels verschiedener 3D Drucker.

   Wir drucken im FDM und SLA Verfahren.

   IMG 3654 Kopie

   FDM Verfahren

   Leistungsdaten:
   einfarbiger Druck
   (zweifarbiger Druck auf Anfrage)
   Objektgrößen bis 223x223x205mm

   Materialien:
   PLA, ABS, (schwarz, weiß, silber, rot, grün, blau, gelb, orange, weiß - im
   dunklen leuchtend)
   Nylon (natur), Laywood (Holzanteil), Copperfill (Kupferanteil), PET,
   flexibler Kunststoff (natur),

   Preise:
   auf Anfrage

   DSC00085 komprimiert
   SLA Verfahren

   Leistungsdaten:
   einfarbiger Druck (transparent, weiß)
   Objektgrößen bis 128x128x200mm

   Materialien:
   Resin (Kunstharz)

   Preise:
   auf Anfrage

   Um ein Angebot erstellen zu können benötigen wir die 3D-Daten des
   gewünschten 3D-Objekts. Zusätzlich hierzu sind Erklärungen (z.B.: wichtige
   Durchmesser, Funktion oder auch Einsatzbereich) hilfreich um das 3D-Objekt
   so genau wie möglich nach Ihren Vorstellungen herstellen zu können.

   3D Drucken

   ┌─────┬────────────────┬──────────────┐
   │     │ Scannen        │ Konstruktion │
   ├─────┼────────────────┼──────────────┤
   │ FDM │ Scanner        │ FreeCAD      │
   ├─────┼────────────────┼──────────────┤
   │ SLA │ Fotogrammetrie │              │
   └─────┴────────────────┴──────────────┘

   Cagiva geschnitten thumbnail

   Scannen

   Leistungsdaten:
   Wir verwenden einen mobilen Scanner und das Photogrammetrieverfahren, nach
   den entsprechenden Anforderungen.
   Das Scanvolumen beträgt dabei 0,1m bis 3m

   Preise:
   auf Anfrage

    

   Spnestopfen

   Konstruktion

   Leistungsdaten:
   CAD Konstruktion

   Preise:
   auf Anfrage

     • SLA Druck
     • FDM Druck

                                     
                                     

                                 Design Sphero

                          hochauflösender SLA 3D Druck

                                     

                                   Eiffelturm

                          hochauflösender SLA 3D Druck

                                     

                                    Osterei

                          hochauflösender SLA 3D Druck

                                     
                                     
                                     
                                     
                                     

                                 Maschinenteile

                       verschiedene Pulley und Zahnräder

                                     

  Projekte / Referenzen

                                    Projekte
    
          Gürtelschnalle mit individuellen Motiven, Bildern oder Logos
                     Kategorie: Design/Gebrauchsgegenstände
                                 Material: ABS
               Besonderheit: zweifarbig mit Motiv, Bild oder Logo
                              Auftraggeber: privat
                            Auftragsvolumen: 10 Stk.
   DSC 0100 1 1
          "Spänestopfen" zum Abdichten von Bohrungen bei der weiteren
                                CNC-Bearbeitung
                              Kategorie: Industrie
                               Material: PLA, ABS
                    Besonderheit:gedrucktes Innengewinde M8
                            Auftraggeber: Industrie
                            Auftragsvolumen: 50 Stk.

                                IMG 3830IMG 3832

                        Fairphone-Handyhülle "luckycats"
                        Kategorie: Gebrauchsgegenstände
                                 Material: PLA
                    Besonderheit: Motive auf der Oberfläche
                              Auftraggeber: privat
                            Auftragsvolumen: 5 Stk.

                                 IMG 3404 Kopie

                               "Ultimaker Robot"
                              Kategorie: Fantasie
                                 Material: PLA
                   Besonderheit: feine Strukturen und Details
                              Auftraggeber: privat
                            Auftragsvolumen: 20 Stk.

                                     Robots

    

                                   Referenzen

                              audi zentrum zwickau

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                         Ersatzteile aus dem 3D Drucker

            1

                   3D Druck eines „Dremel“ Keilwellenadapters

            Wir erhielten einen Hilferuf eines Hobby-Modellbauers, dessen
            „Dremel“ den langjährigen Dienst aufgegeben hatte. An und für
            sich kein spezieller „Dremel“, wohl aber im Vergleich zu anderen
            ein eher leises Gerät, dass dem Besitzer sehr am Herzen liegt.

             

Das Problem: 

            In dem Gerät war ein Keilwellenadapter, ein flexibles
            Zwischenstück zur Kraftübertragung, mehrfach gebrochen und
            sprichwörtlich zerbröselt. Ersatzteile gibt es keine mehr zu
            kaufen und so schien eine Reparatur nicht machbar zu sein. Als
            der Besitzer aufgrund von Empfehlungen von uns und unserem 3D
            Druck hörte, beschloss er sich an uns zu wenden, quasi als letzte
            Chance den „Dremel“ zu retten.

            2
            3

Die Lösung:

            Nach ausreichender Inspektion war klar, unser 3D Druck kann
            helfen. Also machten wir uns ans Werk, nahmen Maß an dem was noch
            von dem Keilwellenadapter übrig geblieben ist und konstruierten
            ein 3D Modell eines neuen Adapters. Danach konnten wir mit dem 3D
            Drucken beginnen. Die Besonderheit dabei war, flexiblen, also
            biegbaren Kunststoff einzusetzen. Für uns kein Problem. Das
            fertige Bauteil setzten wir passgenau ein und nach einem
            Funktionstest konnten wir dem Besitzer die freudige Mitteilung
            über die erfolgreiche Reparatur seines „Lieblingsdremels“ machen.

            4
            5

Unsere Leistung im Detail:

            6

               - Inspektion und Fehleranalyse

               - Konstruktion eines neuen Keilwellenadapters

               - 3D-Druck des neuen Adapters aus flexiblen Material

               - Einbau des neuen Adapters und Zusammenbau des "Dremels"

               - Funktionstest

             

            Wir sagen:“Danke für diesen Auftrag“

3D Druck von third-layer hilft.

       < 1 2 3 4 5 >

  third-layer sagt "hallo"

                      "Eigene Ideen selbst verwirklichen".

    Aus diesem Grund sind wir beide, Christian und Stefan, so begeistert vom
                                Thema 3D Druck.
       Anfang 2014 begannen wir mit unserem ersten 3D-Drucker unsere neue
                                 Leidenschaft.
     Durch diesen konnten wir viel Erfahrungen sammeln und sind nun soweit
                        unser Hobby zum Beruf zu machen.
     Mittlerweile verfügen wir über vier 3D-Drucker die mit dem (FDM) Fused
   Deposition Modelling Verfahren arbeiten. Zusätzlich verfügen wir noch über
    zwei 3D Drucker die nach dem SLA Verfahren arbeiten. 3D Scantechnologie
                           rundet unseren Service ab.

   Christian

   Christian

   Fasziniert von dem Potenzial und den Möglichkeiten des 3D Druckes gründete
             er zusammen mit Stefan das Unternehmen „third-layer“.

    Über 5 Jahre Erfahrung im Automobilbereich der Zulieferindustrie, unter
   anderem im Fertigungsbereich und dem Verbesserungswesen, sowie 2 Jahre im
     Hobbybereich des 3D Druckens kennzeichnen seinen bisherigen Lebensweg.

        Seine analytischen Fähigkeiten helfen ihm bei der Umsetzung der
               betriebswirtschaftlichen Prozesse im Unternehmen.

   Stefan

   Stefan

    Er ist einer der beiden Gründer von „third-layer“ und begeistert von der
         Technik und den zahlreichen Anwendungsgebieten des 3D Druckes.

    Sein Spektrum an Wissen erarbeitete er sich in mehr als 6 Jahren in der
     Zulieferindustrie des Automobilsektors. Seine Erfahrung sammelte er im
    Produktions- und Qualitätsbereich. 2 Jahre Erfahrung im Hobbybereich des
                        3D Druckens zählen ebenso dazu.

      Durch seine strukturierte Art ist er für die technischen Prozesse im
                             Unternehmen zuständig.

                           Our mission is the vision

                3D Druck wird unsere Welt nachhaltig verändern.
       Wir wollen diese Technik greifbar und für jeden zugänglich machen.
      Ziel ist es der innovativste und größte 3D Druck Anbieter in unserer
                               Region zu werden.

                                Zitat von Stefan

               „Wir müssen erst stehen, bevor wir laufen können.“

                               Zitat von Christian

                         „Warum nicht gleich fliegen?“

                                Zusammen sind wir

                                  third-layer

   Christian und Stefan

    

    

     • Datenschutz
     • Impressum
     • AGB

                                   Impressum:

Angaben gemäß § 5 TMG:

   Christian Etzold und Stefan Seifert GbR third-layer
   Uhlandstr. 21
   07973 Greiz

Kontakt:

   Tel.:  01735932008
   Tel.:  01712668091
   Fax.:
   email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss
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   nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit
   hinweisen. Verpflichtungen zur Entfernung oder Sperrung der Nutzung von
   Informationen nach den allgemeinen Gesetzen bleiben hiervon unberührt.
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                                      AGB:

   Allgemeine Geschäftsbedingungen der Christian Etzold und Stefan Seifert
   GbR (third-layer)

   § 1 Geltungsbereich / Begriffsbestimmungen

   (1)    Für alle Kauf- und Werkverträge, welche die Christian Etzold und
   Stefan Seifert GbR -third-layer- (nachfolgend Verwender) als Verkäufer
   oder Werkunternehmer abschließt, gelten ausschließlich diese Allgemeinen
   Geschäftsbedingungen (AGB). Entgegenstehende Bedingungen des Kunden, die
   wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt haben, haben keine
   Gültigkeit, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

   (2)    In diesen AGB wird der Begriff Verbraucher in Sinne des § 13 BGB,
   der Begriff Unternehmer im Sinne des § 14 BGB verwendet.

   (3)    Sitz des Verwenders ist Greiz.

   § 2 Vertragsgegenstand

   (1)    Der Verwender bietet Produkte im Bereich 3D-Druck an (z.B.
   Hardware, 3D-Drucke, Designs für 3D-Drucke).

   (2)    Bei der Herstellung von 3D-Drucken nutzt der Verwender die
   Fertigungsverfahren Fused Deposition Modelling (FDM) bzw. Fused Filament
   Fabrication (FFF) oder Stereolithography (SLA). Durch die Nutzung von FDM
   bzw. FFF oder SLA kann es bei der Erstellung von 3D-Drucken
   verfahrensbedingt zu Abweichungen in Farbe, Form und Abmaßen im Vergleich
   zur Vorlage oder zu Unregelmäßigkeiten auf der Oberfläche der 3D-Drucke
   kommen.

   (3)    Die vom Verwender angebotenen 3D-Drucke sind ausschließlich zu
   Anschauungs- und Dekorationszwecken geeignet. Besondere, über die
   vorgenannten Zwecke hinausgehende Eigenschaften der 3D-Drucke sind nicht
   Teil des Angebots des Verwenders, es sei denn, diese sind ausdrücklich
   schriftlich zugesichert. Die angebotenen 3D-Drucke sind in jedem Fall
   ungeeignet zur Verwendung als Spielzeug und dürfen Kindern nicht
   zugänglich gemacht werden.

   § 3 Zustandekommen des Vertrages

   (1)    Sämtliche Angebote unserer Waren oder Werkleistungen – gleich ob
   schriftlich, elektronisch, fernmündlich oder mündlich übermittelt, stellen
   kein verbindliches Angebot dar, sondern sind stets unverbindlich.

   (2)    Eine Bestellung durch unsere Kunden stellt ein rechtsverbindliches
   Angebot auf Abschluss eines Vertrages dar. Ein Vertrag kommt erst mit
   unserer ausdrücklichen Auftragsbestätigung in Textform zustande.

   (3)    Bei der Fertigung von 3D-Drucken auf der Basis von Vorlagen des
   Kunden kommt ein Vertrag darüber hinaus erst nach Prüfung der Vorlage bzw.
   der Vorlagedaten und schriftlicher Bestätigung der Tauglichkeit als
   Druckvorlage durch den Verwender zustande.

   (4)    Wir übernehmen kein Beschaffungsrisiko. Bei Nichtbelieferung des
   Verwenders durch Lieferanten trotz Abschluss eines entsprechenden
   Deckungsgeschäftes steht dem Verwender das Recht zu, vom Vertrag, soweit
   er sich auf nicht lieferbare Gegenstände bezieht, zurückzutreten.

   § 4 Urheberrechte

   (1)    Soweit dem Verwender an den erbrachten Leistungen Urheberrechte
   nach dem Urheberrechtsgesetz zustehen, verbleiben diese beim Verwender.
   Dem Kunden wird lediglich ein einfaches Nutzungsrecht an den übereigneten
   Werken übertragen. Dieses umfasst nicht die Vervielfältigung, Verwertung,
   Veröffentlichung oder Weitergabe an Dritte.

   (2)    Der Verwender bleibt auch bei individualvertraglicher Einräumung
   eines ausschließlichen Nutzungsrechts berechtigt, seine Entwürfe und
   Vervielfältigungen des Werkes im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden.

   § 5 Zahlung / Fälligkeit

   Für die Fälligkeit der vereinbarten Vergütung gelten die gesetzlichen
   Regelungen, soweit keine abweichende, schriftliche Vereinbarung getroffen
   worden ist.

   § 6 Aufrechnung / Zurückbehaltungsrechte

   (1)    Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen durch den Kunden ist nur
   möglich, sofern die Gegenforderungen des Kunden rechtskräftig festgestellt
   oder unbestritten sind.

   (2)    Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten durch den Kunden ist
   nur zulässig, wenn diese auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. Ist der
   Kunde Unternehmer, so ist auch die Geltendmachung von
   Zurückbehaltungsrechten gegenüber Forderungen des Verwenders
   ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um rechtskräftig
   festgestellte oder unbestrittene Gegenforderungen.

   § 7 Gewährleistung

   (1)    Es gilt die gesetzliche Gewährleistung. Abweichend hiervon beträgt
   die Gewährleistungsfrist beim Verkauf von Gebrauchtware ein Jahr ab
   Ablieferung der Ware.

   (2)    Von uns abgegebene oder übermittelte Erklärungen im Zusammenhang
   mit diesem Vertrag (z.B. in Verkaufsprospekten, in
   Herstellerbeschreibungen, Bezugnahme auf DIN-Normen usw.) enthalten im
   Zweifel keine Übernahme einer Garantie. Als Garantie gelten nur als solche
   bezeichnete, schriftliche Erklärungen des Verwenders.

   § 8 Haftung

   (1)    Für unsere Haftung gelten die gesetzlichen Bestimmungen, soweit sie
   nicht durch nachfolgende Regelungen ausgeschlossen oder begrenzt ist.

   (2)    Unsere Haftung ist ausgeschlossen für leicht fahrlässige
   Pflichtverletzungen, sofern nicht Schäden aus der Verletzung von Leben,
   Körper, Gesundheit, aus der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten,
   etwa solcher, die der Kauf- oder Werkvertrag dem Verwender nach seinem
   Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfüllung die
   ordnungsgemäße Durchführung des jeweiligen Vertrages überhaupt erst
   ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und
   vertrauen darf (z.B. Übereignung der Ware, Erstellung des Werks) oder
   Ansprüche aus Garantien sowie nach dem Produkthaftungsgesetz betroffen
   sind.

   (3)    Die Haftung für die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten im
   Sinne des Absatz 2 ist für den Fall einfacher Fahrlässigkeit auf den
   vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

   (4)    Die vorgenannten Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in
   gleicherweise für unsere Erfüllungsgehilfen.

   § 9 Rüge und Untersuchungspflichten

   Ist der Kunde Unternehmer, so gelten für ihn die Untersuchungs- und
   Rügeobliegenheiten nach § 377 HGB.

   § 10 Eigentumsvorbehalt

   (1)    Alle gelieferten Waren bleiben unser Eigentum (Eigentumsvorbehalt)
   bis zur Erfüllung aller bei Vertragsabschluss bestehenden Forderungen des
   Verwenders gegenüber dem Kunden. Ist der Kunde Unternehmer, so besteht der
   Eigentumsvorbehalt bis zur Bezahlung aller sich aus der
   Geschäftsverbindung ergebenden Forderungen des Verwenders. Wir sind
   verpflichtet, uns, die uns im Rahmen des Eigentumsvorbehalts zustehenden
   Sicherheiten auf Verlangen des Kunden freizugeben, soweit der
   realisierbare Wert der Sicherungsgegenstände 110 % des Wertes der
   gesicherten Forderungen überschreitet.

   (2)    Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgen für uns als
   Hersteller im Sinne von § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Die be- und
   verarbeitete Ware gilt als Vorbehaltsware im Sinne des Abs. (1). Bei
   Verarbeitung, Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen
   Gegenständen durch den Kunden steht uns das Miteigentum anteilig an der
   neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes der Vorbehaltsware zum
   Wert den anderen verwendeten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung
   zu. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in
   der Weise erfolgt, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist,
   so überträgt der Kunde uns bereits jetzt anteilig die ihm zustehenden
   Eigentumsrechte an der neuen Sache im Umfang des objektiven Wertes der
   Vorbehaltsware und verwahrt das so entstandene Mit- oder Alleineigentum
   unentgeltlich für uns. Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware im
   Sinne des Abs. (1). Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Kunden
   tritt er auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung
   der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir
   nehmen diese Abtretung schon jetzt an.

   (3)    Der Kunde darf Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr
   zu seinen normalen Geschäftsbedingungen und, solange er uns gegenüber mit
   seinen Zahlungsverpflichtungen nicht in Verzug ist, veräußern,
   vorausgesetzt, dass die Forderungen aus der Weiterveräußerung gemäß Abs.
   (4) und (5) auf uns übergehen. Zu anderen Verfügungen über Vorbehaltsware
   ist er nicht berechtigt.

   (4)    Die Forderungen des Kunden aus Weiterveräußerung der Vorbehaltsware
   werden bereits jetzt an uns abgetreten und diese Abtretung durch uns
   angenommen. Sie dienen in demselben Umfang zur Sicherung unserer Ansprüche
   aus der Geschäftsbeziehung, wie die Vorbehaltsware. Wird Vorbehaltsware
   vom Kunden zusammen mit anderen nicht von uns gekauften Waren veräußert,
   so wird die Forderung aus der Weiterveräußerung im Verhältnis des
   objektiven Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der anderen Waren
   abgetreten. Bei der Veräußerung von Waren, an denen wir
   Miteigentumsanteile nach Abs. (2) haben, wird uns ein unserem
   Miteigentumsanteil entsprechender Teil abgetreten.

   (5)    Der Kunde bleibt berechtigt, Forderungen aus der Weiterveräußerung
   einzuziehen. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt
   davon unberührt. Wir werden die Forderung nicht einziehen, solange der
   Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen
   nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf
   Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung
   vorliegt. Widerrufen wir die Einziehungsbefugnis für den Kunden, so ist er
   verpflichtet, uns die Abnehmer/Gläubiger bekannt zu geben und alle
   erforderlichen Unterlagen herauszugeben, welche zur Geltendmachung der
   Forderung zweckdienlich sind.

   (6)    Von einer Pfändung oder anderen Beeinträchtigungen durch Dritte hat
   uns der Kunde unverzüglich zu benachrichtigen. Der Kunde trägt alle
   Kosten, die zur Aufhebung des Zugriffes und zu einer Wiederbeschaffung des
   Kaufgegenstandes aufgewendet werden müssen, soweit sie nicht von Dritten
   eingezogen werden können.

   (7)    Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, löst er einen Wechsel bei
   Fälligkeit nicht ein oder wird ein von ihm ausgestellter Scheck nicht
   bezahlt, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen und zu
   diesem Zweck gegebenenfalls den Betrieb oder das Lager des Kunden zu
   betreten. Gleiches gilt, wenn andere Umstände eintreten, die auf eine
   wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden nach
   Vertragsschluss schließen lassen und die unsere Zahlungsansprüche
   gefährden. Die Rücknahme ist kein Rücktritt vom Vertrag. Wir können
   außerdem die Weiterveräußerung, Weiterverarbeitung und Wegschaffung der
   Vorbehaltsware untersagen.

   (8)    Der Kunde ist zur getrennten Lagerung und Kennzeichnung der unter
   Eigentumsvorbehalt stehenden Ware und zu deren sorgfältiger Behandlung
   verpflichtet.

   (9)    Die vorstehenden Abs. (2) bis (8) gelten nicht, falls der Kunde
   Verbraucher ist.

   § 11 Rechtswahl, Gerichtsstand, Erfüllungsort

   (1)     Auf die Geschäftsbeziehung findet deutsches Recht (unter
   Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG)) Anwendung. Bei grenzüberschreitenden
   Verträgen mit Verbrauchern gelten zudem die zwingenden
   verbraucherschützenden Vorschriften seines Wohnsitzlandes.

   (2)     Erfüllungsort für alle Leistungen aus dem Vertrag ist der Sitz des
   Verwenders. Dies gilt nicht für Verbraucher.

   (3)    Ist der Kunde ein Kaufmann, eine juristische Person des
   öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist
   der Sitz des Verwenders in Greiz ausschließlicher Gerichtsstand für
   sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung.

   § 12 Salvatorische Klausel

   Sollte eine Bestimmung gegen zwingende gesetzliche Vorschriften verstoßen,
   so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser
   Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht. Im FaIIe eines Verstoßes gelten
   insoweit die gesetzlichen Regelungen.

   (Stand 04.04.2017)

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   Was ist 3D Druck?

   Rapid prototyping slicing
   „Rapid Pototyping Slicing“ (Schichtaufbau von 3D Druck Objekten) von
   „Materialgeeza“ Wikipedia

   3D Druck ist der Oberbegriff zu einer Reihe von Fertigungsverfahren zur
   additiven Herstellung von 3D Objekten. Hierbei sind 3D Daten des
   herzustellenden Objektes unerlässlich. Die 3D Daten werden durch ein
   Programm in Schichten aufgeteilt (Slicing). Diese Schichten werden dann
   vom 3D Drucker im jeweiligen Verfahren übereinander gelegt. Daraus
   entsteht das 3D Objekt.

   Die einzelnen Verfahren unterscheiden sich durch die genutzte Technik, die
   genutzten Materialien, die Anforderungen an die Bauteile (optisch wie auch
   mechanisch) und die Druckdauer.

    

   Die Druckverfahren:

    1. FDM/FFF Fused Deposition Modelling / Fused Filament Fabrication
       (Schmelzschichtverfahren)

   FDM deutsch
   „Fused Deposition Modelling (FDM)“ (Schmelz-Schicht-Verfahren)[übersetzt
   aus dem Englischen] von „Yona“ Wikipedia

   Bei diesem Verfahren werden thermoplastische Kunststoffe (z.b. PLA, ABS,
   PVC, PA) meist in Form eines Kunststoffdrahtes (Filament) als Material
   genutzt. Der Kunststoffdraht wird über ein Förderverfahren zu einer oder
   mehreren Düsen transportiert. Die Düse wird auf die Schmelztemperatur des
   jeweiligen Materials eingestellt und schmilzt den Kunststoff auf. Der
   geschmolzene Kunststoff wird so in Schichten auf eine Druckplattform
   aufgebracht nach dem Programm, welches aus den 3D Daten des Objekts
   erstellt wurde.

   Durch den Einsatz der bekannten thermoplastischen Kunststoffe können
   relativ hohe Festigkeiten erreicht werden, welche sich für
   Funktionsobjekte eignen. Da das Objekt aus Schichten besteht sind diese
   auch an der Oberfläche des Objekts zu erkennen (je nach gewählter
   Schichtstärke mehr oder weniger).

   Festigkeit:+++++

   Oberflächengüte:+

   Details:++

    

    2. SLA Stereolithographie

   FDM deutsch
   „Stereolitographie appartus“ (SLA grafische Darstellung)[übersetzt aus dem
   Englischen] von „Materialgeeza“ Wikipedia

   Bei diesem Verfahren wird ein flüssiges Kunstharz durch gezielte
   Beleuchtung mit UV-Licht ausgehärtet. Das bedeutet ein Tank wird mit
   Kunstharz gefüllt. In diesen Tank taucht die Bauplattform ein und das
   Objekt wird schichtweise durch den Laser gezielt ausgehärtet.

   Nach dem Abschluss des 3D Drucks erfolgt hier eine Nachbehandlung um
   überschüssiges Kunstharz abzuspülen. Zusätzlich wird das Objekt in einer
   UV Kammer ausgehärtet.

   Festigkeit:++

   Oberflächengüte:+++++

   Details:+++++

    

    3. SLS/SLM Selektives Laser Sintern/Selektives Laser Melting

   SLS deutsch
   „SLS system shematic“ (SLS grafische Darstellung)[übersetzt aus dem
   Englischen] von „Materialgeeza“ Wikipedia

   Bei diesem Verfahren wird das Material in Pulverform in den Bauraum
   Schicht für Schicht aufgebracht und gezielt mit einem Laser
   aufgeschmolzen. Die hierbei genutzten Materialien können Metallpulver oder
   Kunststoffpulver sein. Der Vorteil dieses Verfahrens ist, dass ungenutztes
   Material als Stützmaterial fungiert und Überhänge somit nicht extra
   abgestützt werden müssen.

   Festigkeit:++++

   Oberflächengüte:+++

   Details:+++

    

    4. 3DP Polymergipsdruck

   Bei diesem Verfahren wird das Material in Pulverform in den Bauraum
   Schicht für Schicht aufgebracht. Das Material in diesem Fall ist Gips,
   welcher durch gezieltes Aufbringen eines Polymers ausgehärtet und verklebt
   wird. Das Aufbringen des Polymers erfolgt durch einen Druckkopf, bei
   welchem man auch andere Flüssigkeiten zumischen kann, zum Beispiel Farben.
   Das bedeutet mit diesem Verfahren ist ein Vollfarbendruck möglich. Gut
   geeignet für Anschauungsmodelle und Schnittdarstellungen.

   Festigkeit:+

   Oberflächengüte:+++

   Details:+++

    

    5. MJM Multijet/Polyjet

   Ähnlich dem SLA Verfahren, wird hierbei ein flüssiges Kunstharz als
   Material genutzt. Jedoch wird das Material punktuell über einen Druckkopf
   (ähnlich wie bei einem Papierdrucker) auf das Druckbett aufgebracht und
   gleichzeitig durch Beleuchtung mit UV-Licht gehärtet. Der Aufbau des Teils
   erfolgt wieder Schicht für Schicht.

   Festigkeit:+++

   Oberflächengüte:+++++

   Details:+++++

    

    

   FAQ

   Wie kann aus einem normalen Drucker ein 3D Objekt entstehen?

     • Viele verbinden das Wort „Druck“ nur mit dem Bereich Drucken von Text
       o.ä. auf Papier. Jedoch hat das nichts oder nur bedingt mit dem 3D
       Druck zu tun. Der 3D Druck hat die Aufgabe dreidimensionale Objekte
       herzustellen und somit können mit einem normalen Papierdrucker keine
       3D Objekte erstellt werden.

   Was kann man denn alles 3D Drucken?

     • Prinzipiell ist alles druckbar. Es ist immer nötig 3D Daten vom
       Bauteil zu haben. Jedoch können auch 3D Modelle aus dem Internet
       heruntergeladen werden. Einen Auszug an Teilen, welche wir bisher
       gedruckt haben finden Sie in der Galerie.

   Woher bekomme ich 3D Daten zum 3D Drucken?

     • Wenn es sich um ein eigenes Projekt handelt, müssen die 3D Daten
       erstellt werden, die Technik und das Know-How zur Generierung der 3D
       Daten per Konstruktion oder per 3D Scan ist bei uns vorhanden.

   Darüber hinaus gibt es im Internet verschiedene Seiten auf welchen 3D
   Daten erhältlich sind, allen voran www.thingiverse.com.

    

   3D Drucken 3D Scannen     3D Konstruktion
   FDM        Scanner        CAD Konstruktion
   SLA        Fotogrammetrie  

    

   Unser Druckservice umfasst das Drucken von Objekten und Modellen aller Art
   in 3D mittels verschiedener 3D Drucker.

   Wir drucken im FDM und SLA Verfahren.

   IMG 3654 Kopie

   FDM Verfahren

   Leistungsdaten:
   einfarbiger Druck
   (zweifarbiger Druck auf Anfrage)
   Objektgrößen bis 223x223x205mm

   Materialien:
   PLA, ABS, (schwarz, weiß, silber, rot, grün, blau, gelb, orange, weiß - im
   dunklen leuchtend)
   Nylon (natur), Laywood (Holzanteil), Copperfill (Kupferanteil), PET,
   flexibler Kunststoff (natur),

   Preise:
   auf Anfrage

   DSC00085 komprimiert
   SLA Verfahren

   Leistungsdaten:
   einfarbiger Druck (transparent, weiß)
   Objektgrößen bis 128x128x200mm

   Materialien:
   Resin (Kunstharz)

   Preise:
   auf Anfrage

   Um ein Angebot erstellen zu können benötigen wir die 3D-Daten des
   gewünschten 3D-Objekts. Zusätzlich hierzu sind Erklärungen (z.B.: wichtige
   Durchmesser, Funktion oder auch Einsatzbereich) hilfreich um das 3D-Objekt
   so genau wie möglich nach Ihren Vorstellungen herstellen zu können.

   3D Drucken

   ┌─────┬────────────────┬──────────────┐
   │     │ Scannen        │ Konstruktion │
   ├─────┼────────────────┼──────────────┤
   │ FDM │ Scanner        │ FreeCAD      │
   ├─────┼────────────────┼──────────────┤
   │ SLA │ Fotogrammetrie │              │
   └─────┴────────────────┴──────────────┘

   Cagiva geschnitten thumbnail

   Scannen

   Leistungsdaten:
   Wir verwenden einen mobilen Scanner und das Photogrammetrieverfahren, nach
   den entsprechenden Anforderungen.
   Das Scanvolumen beträgt dabei 0,1m bis 3m

   Preise:
   auf Anfrage

    

   Spnestopfen

   Konstruktion

   Leistungsdaten:
   CAD Konstruktion

   Preise:
   auf Anfrage

     • SLA Druck
     • FDM Druck

                                     
                                     

                                 Design Sphero

                          hochauflösender SLA 3D Druck

                                     

                                   Eiffelturm

                          hochauflösender SLA 3D Druck

                                     

                                    Osterei

                          hochauflösender SLA 3D Druck

                                     
                                     
                                     
                                     
                                     

                                 Maschinenteile

                       verschiedene Pulley und Zahnräder

                                     

  Projekte / Referenzen

                                    Projekte
    
          Gürtelschnalle mit individuellen Motiven, Bildern oder Logos
                     Kategorie: Design/Gebrauchsgegenstände
                                 Material: ABS
               Besonderheit: zweifarbig mit Motiv, Bild oder Logo
                              Auftraggeber: privat
                            Auftragsvolumen: 10 Stk.
   DSC 0100 1 1
          "Spänestopfen" zum Abdichten von Bohrungen bei der weiteren
                                CNC-Bearbeitung
                              Kategorie: Industrie
                               Material: PLA, ABS
                    Besonderheit:gedrucktes Innengewinde M8
                            Auftraggeber: Industrie
                            Auftragsvolumen: 50 Stk.

                                IMG 3830IMG 3832

                        Fairphone-Handyhülle "luckycats"
                        Kategorie: Gebrauchsgegenstände
                                 Material: PLA
                    Besonderheit: Motive auf der Oberfläche
                              Auftraggeber: privat
                            Auftragsvolumen: 5 Stk.

                                 IMG 3404 Kopie

                               "Ultimaker Robot"
                              Kategorie: Fantasie
                                 Material: PLA
                   Besonderheit: feine Strukturen und Details
                              Auftraggeber: privat
                            Auftragsvolumen: 20 Stk.

                                     Robots

    

                                   Referenzen

                              audi zentrum zwickau

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                         Ersatzteile aus dem 3D Drucker

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                   3D Druck eines „Dremel“ Keilwellenadapters

            Wir erhielten einen Hilferuf eines Hobby-Modellbauers, dessen
            „Dremel“ den langjährigen Dienst aufgegeben hatte. An und für
            sich kein spezieller „Dremel“, wohl aber im Vergleich zu anderen
            ein eher leises Gerät, dass dem Besitzer sehr am Herzen liegt.

             

Das Problem: 

            In dem Gerät war ein Keilwellenadapter, ein flexibles
            Zwischenstück zur Kraftübertragung, mehrfach gebrochen und
            sprichwörtlich zerbröselt. Ersatzteile gibt es keine mehr zu
            kaufen und so schien eine Reparatur nicht machbar zu sein. Als
            der Besitzer aufgrund von Empfehlungen von uns und unserem 3D
            Druck hörte, beschloss er sich an uns zu wenden, quasi als letzte
            Chance den „Dremel“ zu retten.

            2
            3

Die Lösung:

            Nach ausreichender Inspektion war klar, unser 3D Druck kann
            helfen. Also machten wir uns ans Werk, nahmen Maß an dem was noch
            von dem Keilwellenadapter übrig geblieben ist und konstruierten
            ein 3D Modell eines neuen Adapters. Danach konnten wir mit dem 3D
            Drucken beginnen. Die Besonderheit dabei war, flexiblen, also
            biegbaren Kunststoff einzusetzen. Für uns kein Problem. Das
            fertige Bauteil setzten wir passgenau ein und nach einem
            Funktionstest konnten wir dem Besitzer die freudige Mitteilung
            über die erfolgreiche Reparatur seines „Lieblingsdremels“ machen.

            4
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Unsere Leistung im Detail:

            6

               - Inspektion und Fehleranalyse

               - Konstruktion eines neuen Keilwellenadapters

               - 3D-Druck des neuen Adapters aus flexiblen Material

               - Einbau des neuen Adapters und Zusammenbau des "Dremels"

               - Funktionstest

             

            Wir sagen:“Danke für diesen Auftrag“

3D Druck von third-layer hilft.

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  third-layer sagt "hallo"

                      "Eigene Ideen selbst verwirklichen".

    Aus diesem Grund sind wir beide, Christian und Stefan, so begeistert vom
                                Thema 3D Druck.
       Anfang 2014 begannen wir mit unserem ersten 3D-Drucker unsere neue
                                 Leidenschaft.
     Durch diesen konnten wir viel Erfahrungen sammeln und sind nun soweit
                        unser Hobby zum Beruf zu machen.
     Mittlerweile verfügen wir über vier 3D-Drucker die mit dem (FDM) Fused
   Deposition Modelling Verfahren arbeiten. Zusätzlich verfügen wir noch über
    zwei 3D Drucker die nach dem SLA Verfahren arbeiten. 3D Scantechnologie
                           rundet unseren Service ab.

   Christian

   Christian

   Fasziniert von dem Potenzial und den Möglichkeiten des 3D Druckes gründete
             er zusammen mit Stefan das Unternehmen „third-layer“.

    Über 5 Jahre Erfahrung im Automobilbereich der Zulieferindustrie, unter
   anderem im Fertigungsbereich und dem Verbesserungswesen, sowie 2 Jahre im
     Hobbybereich des 3D Druckens kennzeichnen seinen bisherigen Lebensweg.

        Seine analytischen Fähigkeiten helfen ihm bei der Umsetzung der
               betriebswirtschaftlichen Prozesse im Unternehmen.

   Stefan

   Stefan

    Er ist einer der beiden Gründer von „third-layer“ und begeistert von der
         Technik und den zahlreichen Anwendungsgebieten des 3D Druckes.

    Sein Spektrum an Wissen erarbeitete er sich in mehr als 6 Jahren in der
     Zulieferindustrie des Automobilsektors. Seine Erfahrung sammelte er im
    Produktions- und Qualitätsbereich. 2 Jahre Erfahrung im Hobbybereich des
                        3D Druckens zählen ebenso dazu.

      Durch seine strukturierte Art ist er für die technischen Prozesse im
                             Unternehmen zuständig.

                           Our mission is the vision

                3D Druck wird unsere Welt nachhaltig verändern.
       Wir wollen diese Technik greifbar und für jeden zugänglich machen.
      Ziel ist es der innovativste und größte 3D Druck Anbieter in unserer
                               Region zu werden.

                                Zitat von Stefan

               „Wir müssen erst stehen, bevor wir laufen können.“

                               Zitat von Christian

                         „Warum nicht gleich fliegen?“

                                Zusammen sind wir

                                  third-layer

   Christian und Stefan

    

    

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     • Impressum
     • AGB

                                   Impressum:

Angaben gemäß § 5 TMG:

   Christian Etzold und Stefan Seifert GbR third-layer
   Uhlandstr. 21
   07973 Greiz

Kontakt:

   Tel.:  01735932008
   Tel.:  01712668091
   Fax.:
   email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss
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     • verwendetes Betriebssystem
     • Referrer URL
     • Hostname des zugreifenden Rechners
     • Uhrzeit der Serveranfrage

   Diese Daten sind nicht bestimmten Personen zuordenbar. Eine
   Zusammenführung dieser Daten mit anderen Datenquellen wird nicht
   vorgenommen. Wir behalten uns vor, diese Daten nachträglich zu prüfen,
   wenn uns konkrete Anhaltspunkte für eine rechtswidrige Nutzung bekannt
   werden.

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   Wenn Sie uns per Kontaktformular Anfragen zukommen lassen, werden Ihre
   Angaben aus dem Anfrageformular inklusive der von Ihnen dort angegebenen
   Kontaktdaten zwecks Bearbeitung der Anfrage und für den Fall von
   Anschlussfragen bei uns gespeichert. Diese Daten geben wir nicht ohne Ihre
   Einwilligung weiter.

                                      AGB:

   Allgemeine Geschäftsbedingungen der Christian Etzold und Stefan Seifert
   GbR (third-layer)

   § 1 Geltungsbereich / Begriffsbestimmungen

   (1)    Für alle Kauf- und Werkverträge, welche die Christian Etzold und
   Stefan Seifert GbR -third-layer- (nachfolgend Verwender) als Verkäufer
   oder Werkunternehmer abschließt, gelten ausschließlich diese Allgemeinen
   Geschäftsbedingungen (AGB). Entgegenstehende Bedingungen des Kunden, die
   wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt haben, haben keine
   Gültigkeit, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

   (2)    In diesen AGB wird der Begriff Verbraucher in Sinne des § 13 BGB,
   der Begriff Unternehmer im Sinne des § 14 BGB verwendet.

   (3)    Sitz des Verwenders ist Greiz.

   § 2 Vertragsgegenstand

   (1)    Der Verwender bietet Produkte im Bereich 3D-Druck an (z.B.
   Hardware, 3D-Drucke, Designs für 3D-Drucke).

   (2)    Bei der Herstellung von 3D-Drucken nutzt der Verwender die
   Fertigungsverfahren Fused Deposition Modelling (FDM) bzw. Fused Filament
   Fabrication (FFF) oder Stereolithography (SLA). Durch die Nutzung von FDM
   bzw. FFF oder SLA kann es bei der Erstellung von 3D-Drucken
   verfahrensbedingt zu Abweichungen in Farbe, Form und Abmaßen im Vergleich
   zur Vorlage oder zu Unregelmäßigkeiten auf der Oberfläche der 3D-Drucke
   kommen.

   (3)    Die vom Verwender angebotenen 3D-Drucke sind ausschließlich zu
   Anschauungs- und Dekorationszwecken geeignet. Besondere, über die
   vorgenannten Zwecke hinausgehende Eigenschaften der 3D-Drucke sind nicht
   Teil des Angebots des Verwenders, es sei denn, diese sind ausdrücklich
   schriftlich zugesichert. Die angebotenen 3D-Drucke sind in jedem Fall
   ungeeignet zur Verwendung als Spielzeug und dürfen Kindern nicht
   zugänglich gemacht werden.

   § 3 Zustandekommen des Vertrages

   (1)    Sämtliche Angebote unserer Waren oder Werkleistungen – gleich ob
   schriftlich, elektronisch, fernmündlich oder mündlich übermittelt, stellen
   kein verbindliches Angebot dar, sondern sind stets unverbindlich.

   (2)    Eine Bestellung durch unsere Kunden stellt ein rechtsverbindliches
   Angebot auf Abschluss eines Vertrages dar. Ein Vertrag kommt erst mit
   unserer ausdrücklichen Auftragsbestätigung in Textform zustande.

   (3)    Bei der Fertigung von 3D-Drucken auf der Basis von Vorlagen des
   Kunden kommt ein Vertrag darüber hinaus erst nach Prüfung der Vorlage bzw.
   der Vorlagedaten und schriftlicher Bestätigung der Tauglichkeit als
   Druckvorlage durch den Verwender zustande.

   (4)    Wir übernehmen kein Beschaffungsrisiko. Bei Nichtbelieferung des
   Verwenders durch Lieferanten trotz Abschluss eines entsprechenden
   Deckungsgeschäftes steht dem Verwender das Recht zu, vom Vertrag, soweit
   er sich auf nicht lieferbare Gegenstände bezieht, zurückzutreten.

   § 4 Urheberrechte

   (1)    Soweit dem Verwender an den erbrachten Leistungen Urheberrechte
   nach dem Urheberrechtsgesetz zustehen, verbleiben diese beim Verwender.
   Dem Kunden wird lediglich ein einfaches Nutzungsrecht an den übereigneten
   Werken übertragen. Dieses umfasst nicht die Vervielfältigung, Verwertung,
   Veröffentlichung oder Weitergabe an Dritte.

   (2)    Der Verwender bleibt auch bei individualvertraglicher Einräumung
   eines ausschließlichen Nutzungsrechts berechtigt, seine Entwürfe und
   Vervielfältigungen des Werkes im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden.

   § 5 Zahlung / Fälligkeit

   Für die Fälligkeit der vereinbarten Vergütung gelten die gesetzlichen
   Regelungen, soweit keine abweichende, schriftliche Vereinbarung getroffen
   worden ist.

   § 6 Aufrechnung / Zurückbehaltungsrechte

   (1)    Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen durch den Kunden ist nur
   möglich, sofern die Gegenforderungen des Kunden rechtskräftig festgestellt
   oder unbestritten sind.

   (2)    Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten durch den Kunden ist
   nur zulässig, wenn diese auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. Ist der
   Kunde Unternehmer, so ist auch die Geltendmachung von
   Zurückbehaltungsrechten gegenüber Forderungen des Verwenders
   ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um rechtskräftig
   festgestellte oder unbestrittene Gegenforderungen.

   § 7 Gewährleistung

   (1)    Es gilt die gesetzliche Gewährleistung. Abweichend hiervon beträgt
   die Gewährleistungsfrist beim Verkauf von Gebrauchtware ein Jahr ab
   Ablieferung der Ware.

   (2)    Von uns abgegebene oder übermittelte Erklärungen im Zusammenhang
   mit diesem Vertrag (z.B. in Verkaufsprospekten, in
   Herstellerbeschreibungen, Bezugnahme auf DIN-Normen usw.) enthalten im
   Zweifel keine Übernahme einer Garantie. Als Garantie gelten nur als solche
   bezeichnete, schriftliche Erklärungen des Verwenders.

   § 8 Haftung

   (1)    Für unsere Haftung gelten die gesetzlichen Bestimmungen, soweit sie
   nicht durch nachfolgende Regelungen ausgeschlossen oder begrenzt ist.

   (2)    Unsere Haftung ist ausgeschlossen für leicht fahrlässige
   Pflichtverletzungen, sofern nicht Schäden aus der Verletzung von Leben,
   Körper, Gesundheit, aus der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten,
   etwa solcher, die der Kauf- oder Werkvertrag dem Verwender nach seinem
   Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfüllung die
   ordnungsgemäße Durchführung des jeweiligen Vertrages überhaupt erst
   ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und
   vertrauen darf (z.B. Übereignung der Ware, Erstellung des Werks) oder
   Ansprüche aus Garantien sowie nach dem Produkthaftungsgesetz betroffen
   sind.

   (3)    Die Haftung für die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten im
   Sinne des Absatz 2 ist für den Fall einfacher Fahrlässigkeit auf den
   vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

   (4)    Die vorgenannten Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in
   gleicherweise für unsere Erfüllungsgehilfen.

   § 9 Rüge und Untersuchungspflichten

   Ist der Kunde Unternehmer, so gelten für ihn die Untersuchungs- und
   Rügeobliegenheiten nach § 377 HGB.

   § 10 Eigentumsvorbehalt

   (1)    Alle gelieferten Waren bleiben unser Eigentum (Eigentumsvorbehalt)
   bis zur Erfüllung aller bei Vertragsabschluss bestehenden Forderungen des
   Verwenders gegenüber dem Kunden. Ist der Kunde Unternehmer, so besteht der
   Eigentumsvorbehalt bis zur Bezahlung aller sich aus der
   Geschäftsverbindung ergebenden Forderungen des Verwenders. Wir sind
   verpflichtet, uns, die uns im Rahmen des Eigentumsvorbehalts zustehenden
   Sicherheiten auf Verlangen des Kunden freizugeben, soweit der
   realisierbare Wert der Sicherungsgegenstände 110 % des Wertes der
   gesicherten Forderungen überschreitet.

   (2)    Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgen für uns als
   Hersteller im Sinne von § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Die be- und
   verarbeitete Ware gilt als Vorbehaltsware im Sinne des Abs. (1). Bei
   Verarbeitung, Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen
   Gegenständen durch den Kunden steht uns das Miteigentum anteilig an der
   neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes der Vorbehaltsware zum
   Wert den anderen verwendeten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung
   zu. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in
   der Weise erfolgt, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist,
   so überträgt der Kunde uns bereits jetzt anteilig die ihm zustehenden
   Eigentumsrechte an der neuen Sache im Umfang des objektiven Wertes der
   Vorbehaltsware und verwahrt das so entstandene Mit- oder Alleineigentum
   unentgeltlich für uns. Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware im
   Sinne des Abs. (1). Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Kunden
   tritt er auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung
   der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir
   nehmen diese Abtretung schon jetzt an.

   (3)    Der Kunde darf Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr
   zu seinen normalen Geschäftsbedingungen und, solange er uns gegenüber mit
   seinen Zahlungsverpflichtungen nicht in Verzug ist, veräußern,
   vorausgesetzt, dass die Forderungen aus der Weiterveräußerung gemäß Abs.
   (4) und (5) auf uns übergehen. Zu anderen Verfügungen über Vorbehaltsware
   ist er nicht berechtigt.

   (4)    Die Forderungen des Kunden aus Weiterveräußerung der Vorbehaltsware
   werden bereits jetzt an uns abgetreten und diese Abtretung durch uns
   angenommen. Sie dienen in demselben Umfang zur Sicherung unserer Ansprüche
   aus der Geschäftsbeziehung, wie die Vorbehaltsware. Wird Vorbehaltsware
   vom Kunden zusammen mit anderen nicht von uns gekauften Waren veräußert,
   so wird die Forderung aus der Weiterveräußerung im Verhältnis des
   objektiven Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der anderen Waren
   abgetreten. Bei der Veräußerung von Waren, an denen wir
   Miteigentumsanteile nach Abs. (2) haben, wird uns ein unserem
   Miteigentumsanteil entsprechender Teil abgetreten.

   (5)    Der Kunde bleibt berechtigt, Forderungen aus der Weiterveräußerung
   einzuziehen. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt
   davon unberührt. Wir werden die Forderung nicht einziehen, solange der
   Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen
   nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf
   Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung
   vorliegt. Widerrufen wir die Einziehungsbefugnis für den Kunden, so ist er
   verpflichtet, uns die Abnehmer/Gläubiger bekannt zu geben und alle
   erforderlichen Unterlagen herauszugeben, welche zur Geltendmachung der
   Forderung zweckdienlich sind.

   (6)    Von einer Pfändung oder anderen Beeinträchtigungen durch Dritte hat
   uns der Kunde unverzüglich zu benachrichtigen. Der Kunde trägt alle
   Kosten, die zur Aufhebung des Zugriffes und zu einer Wiederbeschaffung des
   Kaufgegenstandes aufgewendet werden müssen, soweit sie nicht von Dritten
   eingezogen werden können.

   (7)    Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, löst er einen Wechsel bei
   Fälligkeit nicht ein oder wird ein von ihm ausgestellter Scheck nicht
   bezahlt, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen und zu
   diesem Zweck gegebenenfalls den Betrieb oder das Lager des Kunden zu
   betreten. Gleiches gilt, wenn andere Umstände eintreten, die auf eine
   wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden nach
   Vertragsschluss schließen lassen und die unsere Zahlungsansprüche
   gefährden. Die Rücknahme ist kein Rücktritt vom Vertrag. Wir können
   außerdem die Weiterveräußerung, Weiterverarbeitung und Wegschaffung der
   Vorbehaltsware untersagen.

   (8)    Der Kunde ist zur getrennten Lagerung und Kennzeichnung der unter
   Eigentumsvorbehalt stehenden Ware und zu deren sorgfältiger Behandlung
   verpflichtet.

   (9)    Die vorstehenden Abs. (2) bis (8) gelten nicht, falls der Kunde
   Verbraucher ist.

   § 11 Rechtswahl, Gerichtsstand, Erfüllungsort

   (1)     Auf die Geschäftsbeziehung findet deutsches Recht (unter
   Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG)) Anwendung. Bei grenzüberschreitenden
   Verträgen mit Verbrauchern gelten zudem die zwingenden
   verbraucherschützenden Vorschriften seines Wohnsitzlandes.

   (2)     Erfüllungsort für alle Leistungen aus dem Vertrag ist der Sitz des
   Verwenders. Dies gilt nicht für Verbraucher.

   (3)    Ist der Kunde ein Kaufmann, eine juristische Person des
   öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist
   der Sitz des Verwenders in Greiz ausschließlicher Gerichtsstand für
   sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung.

   § 12 Salvatorische Klausel

   Sollte eine Bestimmung gegen zwingende gesetzliche Vorschriften verstoßen,
   so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser
   Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht. Im FaIIe eines Verstoßes gelten
   insoweit die gesetzlichen Regelungen.

   (Stand 04.04.2017)

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     • Was ist 3D-Druck
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   Was ist 3D Druck?

   Rapid prototyping slicing
   „Rapid Pototyping Slicing“ (Schichtaufbau von 3D Druck Objekten) von
   „Materialgeeza“ Wikipedia

   3D Druck ist der Oberbegriff zu einer Reihe von Fertigungsverfahren zur
   additiven Herstellung von 3D Objekten. Hierbei sind 3D Daten des
   herzustellenden Objektes unerlässlich. Die 3D Daten werden durch ein
   Programm in Schichten aufgeteilt (Slicing). Diese Schichten werden dann
   vom 3D Drucker im jeweiligen Verfahren übereinander gelegt. Daraus
   entsteht das 3D Objekt.

   Die einzelnen Verfahren unterscheiden sich durch die genutzte Technik, die
   genutzten Materialien, die Anforderungen an die Bauteile (optisch wie auch
   mechanisch) und die Druckdauer.

    

   Die Druckverfahren:

    1. FDM/FFF Fused Deposition Modelling / Fused Filament Fabrication
       (Schmelzschichtverfahren)

   FDM deutsch
   „Fused Deposition Modelling (FDM)“ (Schmelz-Schicht-Verfahren)[übersetzt
   aus dem Englischen] von „Yona“ Wikipedia

   Bei diesem Verfahren werden thermoplastische Kunststoffe (z.b. PLA, ABS,
   PVC, PA) meist in Form eines Kunststoffdrahtes (Filament) als Material
   genutzt. Der Kunststoffdraht wird über ein Förderverfahren zu einer oder
   mehreren Düsen transportiert. Die Düse wird auf die Schmelztemperatur des
   jeweiligen Materials eingestellt und schmilzt den Kunststoff auf. Der
   geschmolzene Kunststoff wird so in Schichten auf eine Druckplattform
   aufgebracht nach dem Programm, welches aus den 3D Daten des Objekts
   erstellt wurde.

   Durch den Einsatz der bekannten thermoplastischen Kunststoffe können
   relativ hohe Festigkeiten erreicht werden, welche sich für
   Funktionsobjekte eignen. Da das Objekt aus Schichten besteht sind diese
   auch an der Oberfläche des Objekts zu erkennen (je nach gewählter
   Schichtstärke mehr oder weniger).

   Festigkeit:+++++

   Oberflächengüte:+

   Details:++

    

    2. SLA Stereolithographie

   FDM deutsch
   „Stereolitographie appartus“ (SLA grafische Darstellung)[übersetzt aus dem
   Englischen] von „Materialgeeza“ Wikipedia

   Bei diesem Verfahren wird ein flüssiges Kunstharz durch gezielte
   Beleuchtung mit UV-Licht ausgehärtet. Das bedeutet ein Tank wird mit
   Kunstharz gefüllt. In diesen Tank taucht die Bauplattform ein und das
   Objekt wird schichtweise durch den Laser gezielt ausgehärtet.

   Nach dem Abschluss des 3D Drucks erfolgt hier eine Nachbehandlung um
   überschüssiges Kunstharz abzuspülen. Zusätzlich wird das Objekt in einer
   UV Kammer ausgehärtet.

   Festigkeit:++

   Oberflächengüte:+++++

   Details:+++++

    

    3. SLS/SLM Selektives Laser Sintern/Selektives Laser Melting

   SLS deutsch
   „SLS system shematic“ (SLS grafische Darstellung)[übersetzt aus dem
   Englischen] von „Materialgeeza“ Wikipedia

   Bei diesem Verfahren wird das Material in Pulverform in den Bauraum
   Schicht für Schicht aufgebracht und gezielt mit einem Laser
   aufgeschmolzen. Die hierbei genutzten Materialien können Metallpulver oder
   Kunststoffpulver sein. Der Vorteil dieses Verfahrens ist, dass ungenutztes
   Material als Stützmaterial fungiert und Überhänge somit nicht extra
   abgestützt werden müssen.

   Festigkeit:++++

   Oberflächengüte:+++

   Details:+++

    

    4. 3DP Polymergipsdruck

   Bei diesem Verfahren wird das Material in Pulverform in den Bauraum
   Schicht für Schicht aufgebracht. Das Material in diesem Fall ist Gips,
   welcher durch gezieltes Aufbringen eines Polymers ausgehärtet und verklebt
   wird. Das Aufbringen des Polymers erfolgt durch einen Druckkopf, bei
   welchem man auch andere Flüssigkeiten zumischen kann, zum Beispiel Farben.
   Das bedeutet mit diesem Verfahren ist ein Vollfarbendruck möglich. Gut
   geeignet für Anschauungsmodelle und Schnittdarstellungen.

   Festigkeit:+

   Oberflächengüte:+++

   Details:+++

    

    5. MJM Multijet/Polyjet

   Ähnlich dem SLA Verfahren, wird hierbei ein flüssiges Kunstharz als
   Material genutzt. Jedoch wird das Material punktuell über einen Druckkopf
   (ähnlich wie bei einem Papierdrucker) auf das Druckbett aufgebracht und
   gleichzeitig durch Beleuchtung mit UV-Licht gehärtet. Der Aufbau des Teils
   erfolgt wieder Schicht für Schicht.

   Festigkeit:+++

   Oberflächengüte:+++++

   Details:+++++

    

    

   FAQ

   Wie kann aus einem normalen Drucker ein 3D Objekt entstehen?

     • Viele verbinden das Wort „Druck“ nur mit dem Bereich Drucken von Text
       o.ä. auf Papier. Jedoch hat das nichts oder nur bedingt mit dem 3D
       Druck zu tun. Der 3D Druck hat die Aufgabe dreidimensionale Objekte
       herzustellen und somit können mit einem normalen Papierdrucker keine
       3D Objekte erstellt werden.

   Was kann man denn alles 3D Drucken?

     • Prinzipiell ist alles druckbar. Es ist immer nötig 3D Daten vom
       Bauteil zu haben. Jedoch können auch 3D Modelle aus dem Internet
       heruntergeladen werden. Einen Auszug an Teilen, welche wir bisher
       gedruckt haben finden Sie in der Galerie.

   Woher bekomme ich 3D Daten zum 3D Drucken?

     • Wenn es sich um ein eigenes Projekt handelt, müssen die 3D Daten
       erstellt werden, die Technik und das Know-How zur Generierung der 3D
       Daten per Konstruktion oder per 3D Scan ist bei uns vorhanden.

   Darüber hinaus gibt es im Internet verschiedene Seiten auf welchen 3D
   Daten erhältlich sind, allen voran www.thingiverse.com.

    

   3D Drucken 3D Scannen     3D Konstruktion
   FDM        Scanner        CAD Konstruktion
   SLA        Fotogrammetrie  

    

   Unser Druckservice umfasst das Drucken von Objekten und Modellen aller Art
   in 3D mittels verschiedener 3D Drucker.

   Wir drucken im FDM und SLA Verfahren.

   IMG 3654 Kopie

   FDM Verfahren

   Leistungsdaten:
   einfarbiger Druck
   (zweifarbiger Druck auf Anfrage)
   Objektgrößen bis 223x223x205mm

   Materialien:
   PLA, ABS, (schwarz, weiß, silber, rot, grün, blau, gelb, orange, weiß - im
   dunklen leuchtend)
   Nylon (natur), Laywood (Holzanteil), Copperfill (Kupferanteil), PET,
   flexibler Kunststoff (natur),

   Preise:
   auf Anfrage

   DSC00085 komprimiert
   SLA Verfahren

   Leistungsdaten:
   einfarbiger Druck (transparent, weiß)
   Objektgrößen bis 128x128x200mm

   Materialien:
   Resin (Kunstharz)

   Preise:
   auf Anfrage

   Um ein Angebot erstellen zu können benötigen wir die 3D-Daten des
   gewünschten 3D-Objekts. Zusätzlich hierzu sind Erklärungen (z.B.: wichtige
   Durchmesser, Funktion oder auch Einsatzbereich) hilfreich um das 3D-Objekt
   so genau wie möglich nach Ihren Vorstellungen herstellen zu können.

   3D Drucken

   ┌─────┬────────────────┬──────────────┐
   │     │ Scannen        │ Konstruktion │
   ├─────┼────────────────┼──────────────┤
   │ FDM │ Scanner        │ FreeCAD      │
   ├─────┼────────────────┼──────────────┤
   │ SLA │ Fotogrammetrie │              │
   └─────┴────────────────┴──────────────┘

   Cagiva geschnitten thumbnail

   Scannen

   Leistungsdaten:
   Wir verwenden einen mobilen Scanner und das Photogrammetrieverfahren, nach
   den entsprechenden Anforderungen.
   Das Scanvolumen beträgt dabei 0,1m bis 3m

   Preise:
   auf Anfrage

    

   Spnestopfen

   Konstruktion

   Leistungsdaten:
   CAD Konstruktion

   Preise:
   auf Anfrage

     • SLA Druck
     • FDM Druck

                                     
                                     

                                 Design Sphero

                          hochauflösender SLA 3D Druck

                                     

                                   Eiffelturm

                          hochauflösender SLA 3D Druck

                                     

                                    Osterei

                          hochauflösender SLA 3D Druck

                                     
                                     
                                     
                                     
                                     

                                 Maschinenteile

                       verschiedene Pulley und Zahnräder

                                     

  Projekte / Referenzen

                                    Projekte
    
          Gürtelschnalle mit individuellen Motiven, Bildern oder Logos
                     Kategorie: Design/Gebrauchsgegenstände
                                 Material: ABS
               Besonderheit: zweifarbig mit Motiv, Bild oder Logo
                              Auftraggeber: privat
                            Auftragsvolumen: 10 Stk.
   DSC 0100 1 1
          "Spänestopfen" zum Abdichten von Bohrungen bei der weiteren
                                CNC-Bearbeitung
                              Kategorie: Industrie
                               Material: PLA, ABS
                    Besonderheit:gedrucktes Innengewinde M8
                            Auftraggeber: Industrie
                            Auftragsvolumen: 50 Stk.

                                IMG 3830IMG 3832

                        Fairphone-Handyhülle "luckycats"
                        Kategorie: Gebrauchsgegenstände
                                 Material: PLA
                    Besonderheit: Motive auf der Oberfläche
                              Auftraggeber: privat
                            Auftragsvolumen: 5 Stk.

                                 IMG 3404 Kopie

                               "Ultimaker Robot"
                              Kategorie: Fantasie
                                 Material: PLA
                   Besonderheit: feine Strukturen und Details
                              Auftraggeber: privat
                            Auftragsvolumen: 20 Stk.

                                     Robots

    

                                   Referenzen

                              audi zentrum zwickau

  Blog

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                         Ersatzteile aus dem 3D Drucker

            1

                   3D Druck eines „Dremel“ Keilwellenadapters

            Wir erhielten einen Hilferuf eines Hobby-Modellbauers, dessen
            „Dremel“ den langjährigen Dienst aufgegeben hatte. An und für
            sich kein spezieller „Dremel“, wohl aber im Vergleich zu anderen
            ein eher leises Gerät, dass dem Besitzer sehr am Herzen liegt.

             

Das Problem: 

            In dem Gerät war ein Keilwellenadapter, ein flexibles
            Zwischenstück zur Kraftübertragung, mehrfach gebrochen und
            sprichwörtlich zerbröselt. Ersatzteile gibt es keine mehr zu
            kaufen und so schien eine Reparatur nicht machbar zu sein. Als
            der Besitzer aufgrund von Empfehlungen von uns und unserem 3D
            Druck hörte, beschloss er sich an uns zu wenden, quasi als letzte
            Chance den „Dremel“ zu retten.

            2
            3

Die Lösung:

            Nach ausreichender Inspektion war klar, unser 3D Druck kann
            helfen. Also machten wir uns ans Werk, nahmen Maß an dem was noch
            von dem Keilwellenadapter übrig geblieben ist und konstruierten
            ein 3D Modell eines neuen Adapters. Danach konnten wir mit dem 3D
            Drucken beginnen. Die Besonderheit dabei war, flexiblen, also
            biegbaren Kunststoff einzusetzen. Für uns kein Problem. Das
            fertige Bauteil setzten wir passgenau ein und nach einem
            Funktionstest konnten wir dem Besitzer die freudige Mitteilung
            über die erfolgreiche Reparatur seines „Lieblingsdremels“ machen.

            4
            5

Unsere Leistung im Detail:

            6

               - Inspektion und Fehleranalyse

               - Konstruktion eines neuen Keilwellenadapters

               - 3D-Druck des neuen Adapters aus flexiblen Material

               - Einbau des neuen Adapters und Zusammenbau des "Dremels"

               - Funktionstest

             

            Wir sagen:“Danke für diesen Auftrag“

3D Druck von third-layer hilft.

       < 1 2 3 4 5 >

  third-layer sagt "hallo"

                      "Eigene Ideen selbst verwirklichen".

    Aus diesem Grund sind wir beide, Christian und Stefan, so begeistert vom
                                Thema 3D Druck.
       Anfang 2014 begannen wir mit unserem ersten 3D-Drucker unsere neue
                                 Leidenschaft.
     Durch diesen konnten wir viel Erfahrungen sammeln und sind nun soweit
                        unser Hobby zum Beruf zu machen.
     Mittlerweile verfügen wir über vier 3D-Drucker die mit dem (FDM) Fused
   Deposition Modelling Verfahren arbeiten. Zusätzlich verfügen wir noch über
    zwei 3D Drucker die nach dem SLA Verfahren arbeiten. 3D Scantechnologie
                           rundet unseren Service ab.

   Christian

   Christian

   Fasziniert von dem Potenzial und den Möglichkeiten des 3D Druckes gründete
             er zusammen mit Stefan das Unternehmen „third-layer“.

    Über 5 Jahre Erfahrung im Automobilbereich der Zulieferindustrie, unter
   anderem im Fertigungsbereich und dem Verbesserungswesen, sowie 2 Jahre im
     Hobbybereich des 3D Druckens kennzeichnen seinen bisherigen Lebensweg.

        Seine analytischen Fähigkeiten helfen ihm bei der Umsetzung der
               betriebswirtschaftlichen Prozesse im Unternehmen.

   Stefan

   Stefan

    Er ist einer der beiden Gründer von „third-layer“ und begeistert von der
         Technik und den zahlreichen Anwendungsgebieten des 3D Druckes.

    Sein Spektrum an Wissen erarbeitete er sich in mehr als 6 Jahren in der
     Zulieferindustrie des Automobilsektors. Seine Erfahrung sammelte er im
    Produktions- und Qualitätsbereich. 2 Jahre Erfahrung im Hobbybereich des
                        3D Druckens zählen ebenso dazu.

      Durch seine strukturierte Art ist er für die technischen Prozesse im
                             Unternehmen zuständig.

                           Our mission is the vision

                3D Druck wird unsere Welt nachhaltig verändern.
       Wir wollen diese Technik greifbar und für jeden zugänglich machen.
      Ziel ist es der innovativste und größte 3D Druck Anbieter in unserer
                               Region zu werden.

                                Zitat von Stefan

               „Wir müssen erst stehen, bevor wir laufen können.“

                               Zitat von Christian

                         „Warum nicht gleich fliegen?“

                                Zusammen sind wir

                                  third-layer

   Christian und Stefan

    

    

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     • AGB

                                   Impressum:

Angaben gemäß § 5 TMG:

   Christian Etzold und Stefan Seifert GbR third-layer
   Uhlandstr. 21
   07973 Greiz

Kontakt:

   Tel.:  01735932008
   Tel.:  01712668091
   Fax.:
   email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss
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   Diese Daten sind nicht bestimmten Personen zuordenbar. Eine
   Zusammenführung dieser Daten mit anderen Datenquellen wird nicht
   vorgenommen. Wir behalten uns vor, diese Daten nachträglich zu prüfen,
   wenn uns konkrete Anhaltspunkte für eine rechtswidrige Nutzung bekannt
   werden.

   Kontaktformular

   Wenn Sie uns per Kontaktformular Anfragen zukommen lassen, werden Ihre
   Angaben aus dem Anfrageformular inklusive der von Ihnen dort angegebenen
   Kontaktdaten zwecks Bearbeitung der Anfrage und für den Fall von
   Anschlussfragen bei uns gespeichert. Diese Daten geben wir nicht ohne Ihre
   Einwilligung weiter.

                                      AGB:

   Allgemeine Geschäftsbedingungen der Christian Etzold und Stefan Seifert
   GbR (third-layer)

   § 1 Geltungsbereich / Begriffsbestimmungen

   (1)    Für alle Kauf- und Werkverträge, welche die Christian Etzold und
   Stefan Seifert GbR -third-layer- (nachfolgend Verwender) als Verkäufer
   oder Werkunternehmer abschließt, gelten ausschließlich diese Allgemeinen
   Geschäftsbedingungen (AGB). Entgegenstehende Bedingungen des Kunden, die
   wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt haben, haben keine
   Gültigkeit, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

   (2)    In diesen AGB wird der Begriff Verbraucher in Sinne des § 13 BGB,
   der Begriff Unternehmer im Sinne des § 14 BGB verwendet.

   (3)    Sitz des Verwenders ist Greiz.

   § 2 Vertragsgegenstand

   (1)    Der Verwender bietet Produkte im Bereich 3D-Druck an (z.B.
   Hardware, 3D-Drucke, Designs für 3D-Drucke).

   (2)    Bei der Herstellung von 3D-Drucken nutzt der Verwender die
   Fertigungsverfahren Fused Deposition Modelling (FDM) bzw. Fused Filament
   Fabrication (FFF) oder Stereolithography (SLA). Durch die Nutzung von FDM
   bzw. FFF oder SLA kann es bei der Erstellung von 3D-Drucken
   verfahrensbedingt zu Abweichungen in Farbe, Form und Abmaßen im Vergleich
   zur Vorlage oder zu Unregelmäßigkeiten auf der Oberfläche der 3D-Drucke
   kommen.

   (3)    Die vom Verwender angebotenen 3D-Drucke sind ausschließlich zu
   Anschauungs- und Dekorationszwecken geeignet. Besondere, über die
   vorgenannten Zwecke hinausgehende Eigenschaften der 3D-Drucke sind nicht
   Teil des Angebots des Verwenders, es sei denn, diese sind ausdrücklich
   schriftlich zugesichert. Die angebotenen 3D-Drucke sind in jedem Fall
   ungeeignet zur Verwendung als Spielzeug und dürfen Kindern nicht
   zugänglich gemacht werden.

   § 3 Zustandekommen des Vertrages

   (1)    Sämtliche Angebote unserer Waren oder Werkleistungen – gleich ob
   schriftlich, elektronisch, fernmündlich oder mündlich übermittelt, stellen
   kein verbindliches Angebot dar, sondern sind stets unverbindlich.

   (2)    Eine Bestellung durch unsere Kunden stellt ein rechtsverbindliches
   Angebot auf Abschluss eines Vertrages dar. Ein Vertrag kommt erst mit
   unserer ausdrücklichen Auftragsbestätigung in Textform zustande.

   (3)    Bei der Fertigung von 3D-Drucken auf der Basis von Vorlagen des
   Kunden kommt ein Vertrag darüber hinaus erst nach Prüfung der Vorlage bzw.
   der Vorlagedaten und schriftlicher Bestätigung der Tauglichkeit als
   Druckvorlage durch den Verwender zustande.

   (4)    Wir übernehmen kein Beschaffungsrisiko. Bei Nichtbelieferung des
   Verwenders durch Lieferanten trotz Abschluss eines entsprechenden
   Deckungsgeschäftes steht dem Verwender das Recht zu, vom Vertrag, soweit
   er sich auf nicht lieferbare Gegenstände bezieht, zurückzutreten.

   § 4 Urheberrechte

   (1)    Soweit dem Verwender an den erbrachten Leistungen Urheberrechte
   nach dem Urheberrechtsgesetz zustehen, verbleiben diese beim Verwender.
   Dem Kunden wird lediglich ein einfaches Nutzungsrecht an den übereigneten
   Werken übertragen. Dieses umfasst nicht die Vervielfältigung, Verwertung,
   Veröffentlichung oder Weitergabe an Dritte.

   (2)    Der Verwender bleibt auch bei individualvertraglicher Einräumung
   eines ausschließlichen Nutzungsrechts berechtigt, seine Entwürfe und
   Vervielfältigungen des Werkes im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden.

   § 5 Zahlung / Fälligkeit

   Für die Fälligkeit der vereinbarten Vergütung gelten die gesetzlichen
   Regelungen, soweit keine abweichende, schriftliche Vereinbarung getroffen
   worden ist.

   § 6 Aufrechnung / Zurückbehaltungsrechte

   (1)    Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen durch den Kunden ist nur
   möglich, sofern die Gegenforderungen des Kunden rechtskräftig festgestellt
   oder unbestritten sind.

   (2)    Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten durch den Kunden ist
   nur zulässig, wenn diese auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. Ist der
   Kunde Unternehmer, so ist auch die Geltendmachung von
   Zurückbehaltungsrechten gegenüber Forderungen des Verwenders
   ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um rechtskräftig
   festgestellte oder unbestrittene Gegenforderungen.

   § 7 Gewährleistung

   (1)    Es gilt die gesetzliche Gewährleistung. Abweichend hiervon beträgt
   die Gewährleistungsfrist beim Verkauf von Gebrauchtware ein Jahr ab
   Ablieferung der Ware.

   (2)    Von uns abgegebene oder übermittelte Erklärungen im Zusammenhang
   mit diesem Vertrag (z.B. in Verkaufsprospekten, in
   Herstellerbeschreibungen, Bezugnahme auf DIN-Normen usw.) enthalten im
   Zweifel keine Übernahme einer Garantie. Als Garantie gelten nur als solche
   bezeichnete, schriftliche Erklärungen des Verwenders.

   § 8 Haftung

   (1)    Für unsere Haftung gelten die gesetzlichen Bestimmungen, soweit sie
   nicht durch nachfolgende Regelungen ausgeschlossen oder begrenzt ist.

   (2)    Unsere Haftung ist ausgeschlossen für leicht fahrlässige
   Pflichtverletzungen, sofern nicht Schäden aus der Verletzung von Leben,
   Körper, Gesundheit, aus der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten,
   etwa solcher, die der Kauf- oder Werkvertrag dem Verwender nach seinem
   Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfüllung die
   ordnungsgemäße Durchführung des jeweiligen Vertrages überhaupt erst
   ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und
   vertrauen darf (z.B. Übereignung der Ware, Erstellung des Werks) oder
   Ansprüche aus Garantien sowie nach dem Produkthaftungsgesetz betroffen
   sind.

   (3)    Die Haftung für die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten im
   Sinne des Absatz 2 ist für den Fall einfacher Fahrlässigkeit auf den
   vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

   (4)    Die vorgenannten Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in
   gleicherweise für unsere Erfüllungsgehilfen.

   § 9 Rüge und Untersuchungspflichten

   Ist der Kunde Unternehmer, so gelten für ihn die Untersuchungs- und
   Rügeobliegenheiten nach § 377 HGB.

   § 10 Eigentumsvorbehalt

   (1)    Alle gelieferten Waren bleiben unser Eigentum (Eigentumsvorbehalt)
   bis zur Erfüllung aller bei Vertragsabschluss bestehenden Forderungen des
   Verwenders gegenüber dem Kunden. Ist der Kunde Unternehmer, so besteht der
   Eigentumsvorbehalt bis zur Bezahlung aller sich aus der
   Geschäftsverbindung ergebenden Forderungen des Verwenders. Wir sind
   verpflichtet, uns, die uns im Rahmen des Eigentumsvorbehalts zustehenden
   Sicherheiten auf Verlangen des Kunden freizugeben, soweit der
   realisierbare Wert der Sicherungsgegenstände 110 % des Wertes der
   gesicherten Forderungen überschreitet.

   (2)    Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgen für uns als
   Hersteller im Sinne von § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Die be- und
   verarbeitete Ware gilt als Vorbehaltsware im Sinne des Abs. (1). Bei
   Verarbeitung, Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen
   Gegenständen durch den Kunden steht uns das Miteigentum anteilig an der
   neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes der Vorbehaltsware zum
   Wert den anderen verwendeten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung
   zu. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in
   der Weise erfolgt, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist,
   so überträgt der Kunde uns bereits jetzt anteilig die ihm zustehenden
   Eigentumsrechte an der neuen Sache im Umfang des objektiven Wertes der
   Vorbehaltsware und verwahrt das so entstandene Mit- oder Alleineigentum
   unentgeltlich für uns. Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware im
   Sinne des Abs. (1). Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Kunden
   tritt er auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung
   der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir
   nehmen diese Abtretung schon jetzt an.

   (3)    Der Kunde darf Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr
   zu seinen normalen Geschäftsbedingungen und, solange er uns gegenüber mit
   seinen Zahlungsverpflichtungen nicht in Verzug ist, veräußern,
   vorausgesetzt, dass die Forderungen aus der Weiterveräußerung gemäß Abs.
   (4) und (5) auf uns übergehen. Zu anderen Verfügungen über Vorbehaltsware
   ist er nicht berechtigt.

   (4)    Die Forderungen des Kunden aus Weiterveräußerung der Vorbehaltsware
   werden bereits jetzt an uns abgetreten und diese Abtretung durch uns
   angenommen. Sie dienen in demselben Umfang zur Sicherung unserer Ansprüche
   aus der Geschäftsbeziehung, wie die Vorbehaltsware. Wird Vorbehaltsware
   vom Kunden zusammen mit anderen nicht von uns gekauften Waren veräußert,
   so wird die Forderung aus der Weiterveräußerung im Verhältnis des
   objektiven Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der anderen Waren
   abgetreten. Bei der Veräußerung von Waren, an denen wir
   Miteigentumsanteile nach Abs. (2) haben, wird uns ein unserem
   Miteigentumsanteil entsprechender Teil abgetreten.

   (5)    Der Kunde bleibt berechtigt, Forderungen aus der Weiterveräußerung
   einzuziehen. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt
   davon unberührt. Wir werden die Forderung nicht einziehen, solange der
   Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen
   nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf
   Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung
   vorliegt. Widerrufen wir die Einziehungsbefugnis für den Kunden, so ist er
   verpflichtet, uns die Abnehmer/Gläubiger bekannt zu geben und alle
   erforderlichen Unterlagen herauszugeben, welche zur Geltendmachung der
   Forderung zweckdienlich sind.

   (6)    Von einer Pfändung oder anderen Beeinträchtigungen durch Dritte hat
   uns der Kunde unverzüglich zu benachrichtigen. Der Kunde trägt alle
   Kosten, die zur Aufhebung des Zugriffes und zu einer Wiederbeschaffung des
   Kaufgegenstandes aufgewendet werden müssen, soweit sie nicht von Dritten
   eingezogen werden können.

   (7)    Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, löst er einen Wechsel bei
   Fälligkeit nicht ein oder wird ein von ihm ausgestellter Scheck nicht
   bezahlt, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen und zu
   diesem Zweck gegebenenfalls den Betrieb oder das Lager des Kunden zu
   betreten. Gleiches gilt, wenn andere Umstände eintreten, die auf eine
   wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden nach
   Vertragsschluss schließen lassen und die unsere Zahlungsansprüche
   gefährden. Die Rücknahme ist kein Rücktritt vom Vertrag. Wir können
   außerdem die Weiterveräußerung, Weiterverarbeitung und Wegschaffung der
   Vorbehaltsware untersagen.

   (8)    Der Kunde ist zur getrennten Lagerung und Kennzeichnung der unter
   Eigentumsvorbehalt stehenden Ware und zu deren sorgfältiger Behandlung
   verpflichtet.

   (9)    Die vorstehenden Abs. (2) bis (8) gelten nicht, falls der Kunde
   Verbraucher ist.

   § 11 Rechtswahl, Gerichtsstand, Erfüllungsort

   (1)     Auf die Geschäftsbeziehung findet deutsches Recht (unter
   Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG)) Anwendung. Bei grenzüberschreitenden
   Verträgen mit Verbrauchern gelten zudem die zwingenden
   verbraucherschützenden Vorschriften seines Wohnsitzlandes.

   (2)     Erfüllungsort für alle Leistungen aus dem Vertrag ist der Sitz des
   Verwenders. Dies gilt nicht für Verbraucher.

   (3)    Ist der Kunde ein Kaufmann, eine juristische Person des
   öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist
   der Sitz des Verwenders in Greiz ausschließlicher Gerichtsstand für
   sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung.

   § 12 Salvatorische Klausel

   Sollte eine Bestimmung gegen zwingende gesetzliche Vorschriften verstoßen,
   so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser
   Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht. Im FaIIe eines Verstoßes gelten
   insoweit die gesetzlichen Regelungen.

   (Stand 04.04.2017)

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   Was ist 3D Druck?

   Rapid prototyping slicing
   „Rapid Pototyping Slicing“ (Schichtaufbau von 3D Druck Objekten) von
   „Materialgeeza“ Wikipedia

   3D Druck ist der Oberbegriff zu einer Reihe von Fertigungsverfahren zur
   additiven Herstellung von 3D Objekten. Hierbei sind 3D Daten des
   herzustellenden Objektes unerlässlich. Die 3D Daten werden durch ein
   Programm in Schichten aufgeteilt (Slicing). Diese Schichten werden dann
   vom 3D Drucker im jeweiligen Verfahren übereinander gelegt. Daraus
   entsteht das 3D Objekt.

   Die einzelnen Verfahren unterscheiden sich durch die genutzte Technik, die
   genutzten Materialien, die Anforderungen an die Bauteile (optisch wie auch
   mechanisch) und die Druckdauer.

    

   Die Druckverfahren:

    1. FDM/FFF Fused Deposition Modelling / Fused Filament Fabrication
       (Schmelzschichtverfahren)

   FDM deutsch
   „Fused Deposition Modelling (FDM)“ (Schmelz-Schicht-Verfahren)[übersetzt
   aus dem Englischen] von „Yona“ Wikipedia

   Bei diesem Verfahren werden thermoplastische Kunststoffe (z.b. PLA, ABS,
   PVC, PA) meist in Form eines Kunststoffdrahtes (Filament) als Material
   genutzt. Der Kunststoffdraht wird über ein Förderverfahren zu einer oder
   mehreren Düsen transportiert. Die Düse wird auf die Schmelztemperatur des
   jeweiligen Materials eingestellt und schmilzt den Kunststoff auf. Der
   geschmolzene Kunststoff wird so in Schichten auf eine Druckplattform
   aufgebracht nach dem Programm, welches aus den 3D Daten des Objekts
   erstellt wurde.

   Durch den Einsatz der bekannten thermoplastischen Kunststoffe können
   relativ hohe Festigkeiten erreicht werden, welche sich für
   Funktionsobjekte eignen. Da das Objekt aus Schichten besteht sind diese
   auch an der Oberfläche des Objekts zu erkennen (je nach gewählter
   Schichtstärke mehr oder weniger).

   Festigkeit:+++++

   Oberflächengüte:+

   Details:++

    

    2. SLA Stereolithographie

   FDM deutsch
   „Stereolitographie appartus“ (SLA grafische Darstellung)[übersetzt aus dem
   Englischen] von „Materialgeeza“ Wikipedia

   Bei diesem Verfahren wird ein flüssiges Kunstharz durch gezielte
   Beleuchtung mit UV-Licht ausgehärtet. Das bedeutet ein Tank wird mit
   Kunstharz gefüllt. In diesen Tank taucht die Bauplattform ein und das
   Objekt wird schichtweise durch den Laser gezielt ausgehärtet.

   Nach dem Abschluss des 3D Drucks erfolgt hier eine Nachbehandlung um
   überschüssiges Kunstharz abzuspülen. Zusätzlich wird das Objekt in einer
   UV Kammer ausgehärtet.

   Festigkeit:++

   Oberflächengüte:+++++

   Details:+++++

    

    3. SLS/SLM Selektives Laser Sintern/Selektives Laser Melting

   SLS deutsch
   „SLS system shematic“ (SLS grafische Darstellung)[übersetzt aus dem
   Englischen] von „Materialgeeza“ Wikipedia

   Bei diesem Verfahren wird das Material in Pulverform in den Bauraum
   Schicht für Schicht aufgebracht und gezielt mit einem Laser
   aufgeschmolzen. Die hierbei genutzten Materialien können Metallpulver oder
   Kunststoffpulver sein. Der Vorteil dieses Verfahrens ist, dass ungenutztes
   Material als Stützmaterial fungiert und Überhänge somit nicht extra
   abgestützt werden müssen.

   Festigkeit:++++

   Oberflächengüte:+++

   Details:+++

    

    4. 3DP Polymergipsdruck

   Bei diesem Verfahren wird das Material in Pulverform in den Bauraum
   Schicht für Schicht aufgebracht. Das Material in diesem Fall ist Gips,
   welcher durch gezieltes Aufbringen eines Polymers ausgehärtet und verklebt
   wird. Das Aufbringen des Polymers erfolgt durch einen Druckkopf, bei
   welchem man auch andere Flüssigkeiten zumischen kann, zum Beispiel Farben.
   Das bedeutet mit diesem Verfahren ist ein Vollfarbendruck möglich. Gut
   geeignet für Anschauungsmodelle und Schnittdarstellungen.

   Festigkeit:+

   Oberflächengüte:+++

   Details:+++

    

    5. MJM Multijet/Polyjet

   Ähnlich dem SLA Verfahren, wird hierbei ein flüssiges Kunstharz als
   Material genutzt. Jedoch wird das Material punktuell über einen Druckkopf
   (ähnlich wie bei einem Papierdrucker) auf das Druckbett aufgebracht und
   gleichzeitig durch Beleuchtung mit UV-Licht gehärtet. Der Aufbau des Teils
   erfolgt wieder Schicht für Schicht.

   Festigkeit:+++

   Oberflächengüte:+++++

   Details:+++++

    

    

   FAQ

   Wie kann aus einem normalen Drucker ein 3D Objekt entstehen?

     • Viele verbinden das Wort „Druck“ nur mit dem Bereich Drucken von Text
       o.ä. auf Papier. Jedoch hat das nichts oder nur bedingt mit dem 3D
       Druck zu tun. Der 3D Druck hat die Aufgabe dreidimensionale Objekte
       herzustellen und somit können mit einem normalen Papierdrucker keine
       3D Objekte erstellt werden.

   Was kann man denn alles 3D Drucken?

     • Prinzipiell ist alles druckbar. Es ist immer nötig 3D Daten vom
       Bauteil zu haben. Jedoch können auch 3D Modelle aus dem Internet
       heruntergeladen werden. Einen Auszug an Teilen, welche wir bisher
       gedruckt haben finden Sie in der Galerie.

   Woher bekomme ich 3D Daten zum 3D Drucken?

     • Wenn es sich um ein eigenes Projekt handelt, müssen die 3D Daten
       erstellt werden, die Technik und das Know-How zur Generierung der 3D
       Daten per Konstruktion oder per 3D Scan ist bei uns vorhanden.

   Darüber hinaus gibt es im Internet verschiedene Seiten auf welchen 3D
   Daten erhältlich sind, allen voran www.thingiverse.com.

    

   3D Drucken 3D Scannen     3D Konstruktion
   FDM        Scanner        CAD Konstruktion
   SLA        Fotogrammetrie  

    

   Unser Druckservice umfasst das Drucken von Objekten und Modellen aller Art
   in 3D mittels verschiedener 3D Drucker.

   Wir drucken im FDM und SLA Verfahren.

   IMG 3654 Kopie

   FDM Verfahren

   Leistungsdaten:
   einfarbiger Druck
   (zweifarbiger Druck auf Anfrage)
   Objektgrößen bis 223x223x205mm

   Materialien:
   PLA, ABS, (schwarz, weiß, silber, rot, grün, blau, gelb, orange, weiß - im
   dunklen leuchtend)
   Nylon (natur), Laywood (Holzanteil), Copperfill (Kupferanteil), PET,
   flexibler Kunststoff (natur),

   Preise:
   auf Anfrage

   DSC00085 komprimiert
   SLA Verfahren

   Leistungsdaten:
   einfarbiger Druck (transparent, weiß)
   Objektgrößen bis 128x128x200mm

   Materialien:
   Resin (Kunstharz)

   Preise:
   auf Anfrage

   Um ein Angebot erstellen zu können benötigen wir die 3D-Daten des
   gewünschten 3D-Objekts. Zusätzlich hierzu sind Erklärungen (z.B.: wichtige
   Durchmesser, Funktion oder auch Einsatzbereich) hilfreich um das 3D-Objekt
   so genau wie möglich nach Ihren Vorstellungen herstellen zu können.

   3D Drucken

   ┌─────┬────────────────┬──────────────┐
   │     │ Scannen        │ Konstruktion │
   ├─────┼────────────────┼──────────────┤
   │ FDM │ Scanner        │ FreeCAD      │
   ├─────┼────────────────┼──────────────┤
   │ SLA │ Fotogrammetrie │              │
   └─────┴────────────────┴──────────────┘

   Cagiva geschnitten thumbnail

   Scannen

   Leistungsdaten:
   Wir verwenden einen mobilen Scanner und das Photogrammetrieverfahren, nach
   den entsprechenden Anforderungen.
   Das Scanvolumen beträgt dabei 0,1m bis 3m

   Preise:
   auf Anfrage

    

   Spnestopfen

   Konstruktion

   Leistungsdaten:
   CAD Konstruktion

   Preise:
   auf Anfrage

     • SLA Druck
     • FDM Druck

                                     
                                     

                                 Design Sphero

                          hochauflösender SLA 3D Druck

                                     

                                   Eiffelturm

                          hochauflösender SLA 3D Druck

                                     

                                    Osterei

                          hochauflösender SLA 3D Druck

                                     
                                     
                                     
                                     
                                     

                                 Maschinenteile

                       verschiedene Pulley und Zahnräder

                                     

  Projekte / Referenzen

                                    Projekte
    
          Gürtelschnalle mit individuellen Motiven, Bildern oder Logos
                     Kategorie: Design/Gebrauchsgegenstände
                                 Material: ABS
               Besonderheit: zweifarbig mit Motiv, Bild oder Logo
                              Auftraggeber: privat
                            Auftragsvolumen: 10 Stk.
   DSC 0100 1 1
          "Spänestopfen" zum Abdichten von Bohrungen bei der weiteren
                                CNC-Bearbeitung
                              Kategorie: Industrie
                               Material: PLA, ABS
                    Besonderheit:gedrucktes Innengewinde M8
                            Auftraggeber: Industrie
                            Auftragsvolumen: 50 Stk.

                                IMG 3830IMG 3832

                        Fairphone-Handyhülle "luckycats"
                        Kategorie: Gebrauchsgegenstände
                                 Material: PLA
                    Besonderheit: Motive auf der Oberfläche
                              Auftraggeber: privat
                            Auftragsvolumen: 5 Stk.

                                 IMG 3404 Kopie

                               "Ultimaker Robot"
                              Kategorie: Fantasie
                                 Material: PLA
                   Besonderheit: feine Strukturen und Details
                              Auftraggeber: privat
                            Auftragsvolumen: 20 Stk.

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                         Ersatzteile aus dem 3D Drucker

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                   3D Druck eines „Dremel“ Keilwellenadapters

            Wir erhielten einen Hilferuf eines Hobby-Modellbauers, dessen
            „Dremel“ den langjährigen Dienst aufgegeben hatte. An und für
            sich kein spezieller „Dremel“, wohl aber im Vergleich zu anderen
            ein eher leises Gerät, dass dem Besitzer sehr am Herzen liegt.

             

Das Problem: 

            In dem Gerät war ein Keilwellenadapter, ein flexibles
            Zwischenstück zur Kraftübertragung, mehrfach gebrochen und
            sprichwörtlich zerbröselt. Ersatzteile gibt es keine mehr zu
            kaufen und so schien eine Reparatur nicht machbar zu sein. Als
            der Besitzer aufgrund von Empfehlungen von uns und unserem 3D
            Druck hörte, beschloss er sich an uns zu wenden, quasi als letzte
            Chance den „Dremel“ zu retten.

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Die Lösung:

            Nach ausreichender Inspektion war klar, unser 3D Druck kann
            helfen. Also machten wir uns ans Werk, nahmen Maß an dem was noch
            von dem Keilwellenadapter übrig geblieben ist und konstruierten
            ein 3D Modell eines neuen Adapters. Danach konnten wir mit dem 3D
            Drucken beginnen. Die Besonderheit dabei war, flexiblen, also
            biegbaren Kunststoff einzusetzen. Für uns kein Problem. Das
            fertige Bauteil setzten wir passgenau ein und nach einem
            Funktionstest konnten wir dem Besitzer die freudige Mitteilung
            über die erfolgreiche Reparatur seines „Lieblingsdremels“ machen.

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Unsere Leistung im Detail:

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               - Inspektion und Fehleranalyse

               - Konstruktion eines neuen Keilwellenadapters

               - 3D-Druck des neuen Adapters aus flexiblen Material

               - Einbau des neuen Adapters und Zusammenbau des "Dremels"

               - Funktionstest

             

            Wir sagen:“Danke für diesen Auftrag“

3D Druck von third-layer hilft.

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  third-layer sagt "hallo"

                      "Eigene Ideen selbst verwirklichen".

    Aus diesem Grund sind wir beide, Christian und Stefan, so begeistert vom
                                Thema 3D Druck.
       Anfang 2014 begannen wir mit unserem ersten 3D-Drucker unsere neue
                                 Leidenschaft.
     Durch diesen konnten wir viel Erfahrungen sammeln und sind nun soweit
                        unser Hobby zum Beruf zu machen.
     Mittlerweile verfügen wir über vier 3D-Drucker die mit dem (FDM) Fused
   Deposition Modelling Verfahren arbeiten. Zusätzlich verfügen wir noch über
    zwei 3D Drucker die nach dem SLA Verfahren arbeiten. 3D Scantechnologie
                           rundet unseren Service ab.

   Christian

   Christian

   Fasziniert von dem Potenzial und den Möglichkeiten des 3D Druckes gründete
             er zusammen mit Stefan das Unternehmen „third-layer“.

    Über 5 Jahre Erfahrung im Automobilbereich der Zulieferindustrie, unter
   anderem im Fertigungsbereich und dem Verbesserungswesen, sowie 2 Jahre im
     Hobbybereich des 3D Druckens kennzeichnen seinen bisherigen Lebensweg.

        Seine analytischen Fähigkeiten helfen ihm bei der Umsetzung der
               betriebswirtschaftlichen Prozesse im Unternehmen.

   Stefan

   Stefan

    Er ist einer der beiden Gründer von „third-layer“ und begeistert von der
         Technik und den zahlreichen Anwendungsgebieten des 3D Druckes.

    Sein Spektrum an Wissen erarbeitete er sich in mehr als 6 Jahren in der
     Zulieferindustrie des Automobilsektors. Seine Erfahrung sammelte er im
    Produktions- und Qualitätsbereich. 2 Jahre Erfahrung im Hobbybereich des
                        3D Druckens zählen ebenso dazu.

      Durch seine strukturierte Art ist er für die technischen Prozesse im
                             Unternehmen zuständig.

                           Our mission is the vision

                3D Druck wird unsere Welt nachhaltig verändern.
       Wir wollen diese Technik greifbar und für jeden zugänglich machen.
      Ziel ist es der innovativste und größte 3D Druck Anbieter in unserer
                               Region zu werden.

                                Zitat von Stefan

               „Wir müssen erst stehen, bevor wir laufen können.“

                               Zitat von Christian

                         „Warum nicht gleich fliegen?“

                                Zusammen sind wir

                                  third-layer

   Christian und Stefan

    

    

     • Datenschutz
     • Impressum
     • AGB

                                   Impressum:

Angaben gemäß § 5 TMG:

   Christian Etzold und Stefan Seifert GbR third-layer
   Uhlandstr. 21
   07973 Greiz

Kontakt:

   Tel.:  01735932008
   Tel.:  01712668091
   Fax.:
   email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss
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   Diese Daten sind nicht bestimmten Personen zuordenbar. Eine
   Zusammenführung dieser Daten mit anderen Datenquellen wird nicht
   vorgenommen. Wir behalten uns vor, diese Daten nachträglich zu prüfen,
   wenn uns konkrete Anhaltspunkte für eine rechtswidrige Nutzung bekannt
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   Wenn Sie uns per Kontaktformular Anfragen zukommen lassen, werden Ihre
   Angaben aus dem Anfrageformular inklusive der von Ihnen dort angegebenen
   Kontaktdaten zwecks Bearbeitung der Anfrage und für den Fall von
   Anschlussfragen bei uns gespeichert. Diese Daten geben wir nicht ohne Ihre
   Einwilligung weiter.

                                      AGB:

   Allgemeine Geschäftsbedingungen der Christian Etzold und Stefan Seifert
   GbR (third-layer)

   § 1 Geltungsbereich / Begriffsbestimmungen

   (1)    Für alle Kauf- und Werkverträge, welche die Christian Etzold und
   Stefan Seifert GbR -third-layer- (nachfolgend Verwender) als Verkäufer
   oder Werkunternehmer abschließt, gelten ausschließlich diese Allgemeinen
   Geschäftsbedingungen (AGB). Entgegenstehende Bedingungen des Kunden, die
   wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt haben, haben keine
   Gültigkeit, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

   (2)    In diesen AGB wird der Begriff Verbraucher in Sinne des § 13 BGB,
   der Begriff Unternehmer im Sinne des § 14 BGB verwendet.

   (3)    Sitz des Verwenders ist Greiz.

   § 2 Vertragsgegenstand

   (1)    Der Verwender bietet Produkte im Bereich 3D-Druck an (z.B.
   Hardware, 3D-Drucke, Designs für 3D-Drucke).

   (2)    Bei der Herstellung von 3D-Drucken nutzt der Verwender die
   Fertigungsverfahren Fused Deposition Modelling (FDM) bzw. Fused Filament
   Fabrication (FFF) oder Stereolithography (SLA). Durch die Nutzung von FDM
   bzw. FFF oder SLA kann es bei der Erstellung von 3D-Drucken
   verfahrensbedingt zu Abweichungen in Farbe, Form und Abmaßen im Vergleich
   zur Vorlage oder zu Unregelmäßigkeiten auf der Oberfläche der 3D-Drucke
   kommen.

   (3)    Die vom Verwender angebotenen 3D-Drucke sind ausschließlich zu
   Anschauungs- und Dekorationszwecken geeignet. Besondere, über die
   vorgenannten Zwecke hinausgehende Eigenschaften der 3D-Drucke sind nicht
   Teil des Angebots des Verwenders, es sei denn, diese sind ausdrücklich
   schriftlich zugesichert. Die angebotenen 3D-Drucke sind in jedem Fall
   ungeeignet zur Verwendung als Spielzeug und dürfen Kindern nicht
   zugänglich gemacht werden.

   § 3 Zustandekommen des Vertrages

   (1)    Sämtliche Angebote unserer Waren oder Werkleistungen – gleich ob
   schriftlich, elektronisch, fernmündlich oder mündlich übermittelt, stellen
   kein verbindliches Angebot dar, sondern sind stets unverbindlich.

   (2)    Eine Bestellung durch unsere Kunden stellt ein rechtsverbindliches
   Angebot auf Abschluss eines Vertrages dar. Ein Vertrag kommt erst mit
   unserer ausdrücklichen Auftragsbestätigung in Textform zustande.

   (3)    Bei der Fertigung von 3D-Drucken auf der Basis von Vorlagen des
   Kunden kommt ein Vertrag darüber hinaus erst nach Prüfung der Vorlage bzw.
   der Vorlagedaten und schriftlicher Bestätigung der Tauglichkeit als
   Druckvorlage durch den Verwender zustande.

   (4)    Wir übernehmen kein Beschaffungsrisiko. Bei Nichtbelieferung des
   Verwenders durch Lieferanten trotz Abschluss eines entsprechenden
   Deckungsgeschäftes steht dem Verwender das Recht zu, vom Vertrag, soweit
   er sich auf nicht lieferbare Gegenstände bezieht, zurückzutreten.

   § 4 Urheberrechte

   (1)    Soweit dem Verwender an den erbrachten Leistungen Urheberrechte
   nach dem Urheberrechtsgesetz zustehen, verbleiben diese beim Verwender.
   Dem Kunden wird lediglich ein einfaches Nutzungsrecht an den übereigneten
   Werken übertragen. Dieses umfasst nicht die Vervielfältigung, Verwertung,
   Veröffentlichung oder Weitergabe an Dritte.

   (2)    Der Verwender bleibt auch bei individualvertraglicher Einräumung
   eines ausschließlichen Nutzungsrechts berechtigt, seine Entwürfe und
   Vervielfältigungen des Werkes im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden.

   § 5 Zahlung / Fälligkeit

   Für die Fälligkeit der vereinbarten Vergütung gelten die gesetzlichen
   Regelungen, soweit keine abweichende, schriftliche Vereinbarung getroffen
   worden ist.

   § 6 Aufrechnung / Zurückbehaltungsrechte

   (1)    Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen durch den Kunden ist nur
   möglich, sofern die Gegenforderungen des Kunden rechtskräftig festgestellt
   oder unbestritten sind.

   (2)    Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten durch den Kunden ist
   nur zulässig, wenn diese auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. Ist der
   Kunde Unternehmer, so ist auch die Geltendmachung von
   Zurückbehaltungsrechten gegenüber Forderungen des Verwenders
   ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um rechtskräftig
   festgestellte oder unbestrittene Gegenforderungen.

   § 7 Gewährleistung

   (1)    Es gilt die gesetzliche Gewährleistung. Abweichend hiervon beträgt
   die Gewährleistungsfrist beim Verkauf von Gebrauchtware ein Jahr ab
   Ablieferung der Ware.

   (2)    Von uns abgegebene oder übermittelte Erklärungen im Zusammenhang
   mit diesem Vertrag (z.B. in Verkaufsprospekten, in
   Herstellerbeschreibungen, Bezugnahme auf DIN-Normen usw.) enthalten im
   Zweifel keine Übernahme einer Garantie. Als Garantie gelten nur als solche
   bezeichnete, schriftliche Erklärungen des Verwenders.

   § 8 Haftung

   (1)    Für unsere Haftung gelten die gesetzlichen Bestimmungen, soweit sie
   nicht durch nachfolgende Regelungen ausgeschlossen oder begrenzt ist.

   (2)    Unsere Haftung ist ausgeschlossen für leicht fahrlässige
   Pflichtverletzungen, sofern nicht Schäden aus der Verletzung von Leben,
   Körper, Gesundheit, aus der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten,
   etwa solcher, die der Kauf- oder Werkvertrag dem Verwender nach seinem
   Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfüllung die
   ordnungsgemäße Durchführung des jeweiligen Vertrages überhaupt erst
   ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und
   vertrauen darf (z.B. Übereignung der Ware, Erstellung des Werks) oder
   Ansprüche aus Garantien sowie nach dem Produkthaftungsgesetz betroffen
   sind.

   (3)    Die Haftung für die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten im
   Sinne des Absatz 2 ist für den Fall einfacher Fahrlässigkeit auf den
   vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

   (4)    Die vorgenannten Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in
   gleicherweise für unsere Erfüllungsgehilfen.

   § 9 Rüge und Untersuchungspflichten

   Ist der Kunde Unternehmer, so gelten für ihn die Untersuchungs- und
   Rügeobliegenheiten nach § 377 HGB.

   § 10 Eigentumsvorbehalt

   (1)    Alle gelieferten Waren bleiben unser Eigentum (Eigentumsvorbehalt)
   bis zur Erfüllung aller bei Vertragsabschluss bestehenden Forderungen des
   Verwenders gegenüber dem Kunden. Ist der Kunde Unternehmer, so besteht der
   Eigentumsvorbehalt bis zur Bezahlung aller sich aus der
   Geschäftsverbindung ergebenden Forderungen des Verwenders. Wir sind
   verpflichtet, uns, die uns im Rahmen des Eigentumsvorbehalts zustehenden
   Sicherheiten auf Verlangen des Kunden freizugeben, soweit der
   realisierbare Wert der Sicherungsgegenstände 110 % des Wertes der
   gesicherten Forderungen überschreitet.

   (2)    Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgen für uns als
   Hersteller im Sinne von § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Die be- und
   verarbeitete Ware gilt als Vorbehaltsware im Sinne des Abs. (1). Bei
   Verarbeitung, Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen
   Gegenständen durch den Kunden steht uns das Miteigentum anteilig an der
   neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes der Vorbehaltsware zum
   Wert den anderen verwendeten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung
   zu. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in
   der Weise erfolgt, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist,
   so überträgt der Kunde uns bereits jetzt anteilig die ihm zustehenden
   Eigentumsrechte an der neuen Sache im Umfang des objektiven Wertes der
   Vorbehaltsware und verwahrt das so entstandene Mit- oder Alleineigentum
   unentgeltlich für uns. Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware im
   Sinne des Abs. (1). Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Kunden
   tritt er auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung
   der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir
   nehmen diese Abtretung schon jetzt an.

   (3)    Der Kunde darf Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr
   zu seinen normalen Geschäftsbedingungen und, solange er uns gegenüber mit
   seinen Zahlungsverpflichtungen nicht in Verzug ist, veräußern,
   vorausgesetzt, dass die Forderungen aus der Weiterveräußerung gemäß Abs.
   (4) und (5) auf uns übergehen. Zu anderen Verfügungen über Vorbehaltsware
   ist er nicht berechtigt.

   (4)    Die Forderungen des Kunden aus Weiterveräußerung der Vorbehaltsware
   werden bereits jetzt an uns abgetreten und diese Abtretung durch uns
   angenommen. Sie dienen in demselben Umfang zur Sicherung unserer Ansprüche
   aus der Geschäftsbeziehung, wie die Vorbehaltsware. Wird Vorbehaltsware
   vom Kunden zusammen mit anderen nicht von uns gekauften Waren veräußert,
   so wird die Forderung aus der Weiterveräußerung im Verhältnis des
   objektiven Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der anderen Waren
   abgetreten. Bei der Veräußerung von Waren, an denen wir
   Miteigentumsanteile nach Abs. (2) haben, wird uns ein unserem
   Miteigentumsanteil entsprechender Teil abgetreten.

   (5)    Der Kunde bleibt berechtigt, Forderungen aus der Weiterveräußerung
   einzuziehen. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt
   davon unberührt. Wir werden die Forderung nicht einziehen, solange der
   Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen
   nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf
   Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung
   vorliegt. Widerrufen wir die Einziehungsbefugnis für den Kunden, so ist er
   verpflichtet, uns die Abnehmer/Gläubiger bekannt zu geben und alle
   erforderlichen Unterlagen herauszugeben, welche zur Geltendmachung der
   Forderung zweckdienlich sind.

   (6)    Von einer Pfändung oder anderen Beeinträchtigungen durch Dritte hat
   uns der Kunde unverzüglich zu benachrichtigen. Der Kunde trägt alle
   Kosten, die zur Aufhebung des Zugriffes und zu einer Wiederbeschaffung des
   Kaufgegenstandes aufgewendet werden müssen, soweit sie nicht von Dritten
   eingezogen werden können.

   (7)    Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, löst er einen Wechsel bei
   Fälligkeit nicht ein oder wird ein von ihm ausgestellter Scheck nicht
   bezahlt, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen und zu
   diesem Zweck gegebenenfalls den Betrieb oder das Lager des Kunden zu
   betreten. Gleiches gilt, wenn andere Umstände eintreten, die auf eine
   wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden nach
   Vertragsschluss schließen lassen und die unsere Zahlungsansprüche
   gefährden. Die Rücknahme ist kein Rücktritt vom Vertrag. Wir können
   außerdem die Weiterveräußerung, Weiterverarbeitung und Wegschaffung der
   Vorbehaltsware untersagen.

   (8)    Der Kunde ist zur getrennten Lagerung und Kennzeichnung der unter
   Eigentumsvorbehalt stehenden Ware und zu deren sorgfältiger Behandlung
   verpflichtet.

   (9)    Die vorstehenden Abs. (2) bis (8) gelten nicht, falls der Kunde
   Verbraucher ist.

   § 11 Rechtswahl, Gerichtsstand, Erfüllungsort

   (1)     Auf die Geschäftsbeziehung findet deutsches Recht (unter
   Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG)) Anwendung. Bei grenzüberschreitenden
   Verträgen mit Verbrauchern gelten zudem die zwingenden
   verbraucherschützenden Vorschriften seines Wohnsitzlandes.

   (2)     Erfüllungsort für alle Leistungen aus dem Vertrag ist der Sitz des
   Verwenders. Dies gilt nicht für Verbraucher.

   (3)    Ist der Kunde ein Kaufmann, eine juristische Person des
   öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist
   der Sitz des Verwenders in Greiz ausschließlicher Gerichtsstand für
   sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung.

   § 12 Salvatorische Klausel

   Sollte eine Bestimmung gegen zwingende gesetzliche Vorschriften verstoßen,
   so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser
   Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht. Im FaIIe eines Verstoßes gelten
   insoweit die gesetzlichen Regelungen.

   (Stand 04.04.2017)

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   Was ist 3D Druck?

   Rapid prototyping slicing
   „Rapid Pototyping Slicing“ (Schichtaufbau von 3D Druck Objekten) von
   „Materialgeeza“ Wikipedia

   3D Druck ist der Oberbegriff zu einer Reihe von Fertigungsverfahren zur
   additiven Herstellung von 3D Objekten. Hierbei sind 3D Daten des
   herzustellenden Objektes unerlässlich. Die 3D Daten werden durch ein
   Programm in Schichten aufgeteilt (Slicing). Diese Schichten werden dann
   vom 3D Drucker im jeweiligen Verfahren übereinander gelegt. Daraus
   entsteht das 3D Objekt.

   Die einzelnen Verfahren unterscheiden sich durch die genutzte Technik, die
   genutzten Materialien, die Anforderungen an die Bauteile (optisch wie auch
   mechanisch) und die Druckdauer.

    

   Die Druckverfahren:

    1. FDM/FFF Fused Deposition Modelling / Fused Filament Fabrication
       (Schmelzschichtverfahren)

   FDM deutsch
   „Fused Deposition Modelling (FDM)“ (Schmelz-Schicht-Verfahren)[übersetzt
   aus dem Englischen] von „Yona“ Wikipedia

   Bei diesem Verfahren werden thermoplastische Kunststoffe (z.b. PLA, ABS,
   PVC, PA) meist in Form eines Kunststoffdrahtes (Filament) als Material
   genutzt. Der Kunststoffdraht wird über ein Förderverfahren zu einer oder
   mehreren Düsen transportiert. Die Düse wird auf die Schmelztemperatur des
   jeweiligen Materials eingestellt und schmilzt den Kunststoff auf. Der
   geschmolzene Kunststoff wird so in Schichten auf eine Druckplattform
   aufgebracht nach dem Programm, welches aus den 3D Daten des Objekts
   erstellt wurde.

   Durch den Einsatz der bekannten thermoplastischen Kunststoffe können
   relativ hohe Festigkeiten erreicht werden, welche sich für
   Funktionsobjekte eignen. Da das Objekt aus Schichten besteht sind diese
   auch an der Oberfläche des Objekts zu erkennen (je nach gewählter
   Schichtstärke mehr oder weniger).

   Festigkeit:+++++

   Oberflächengüte:+

   Details:++

    

    2. SLA Stereolithographie

   FDM deutsch
   „Stereolitographie appartus“ (SLA grafische Darstellung)[übersetzt aus dem
   Englischen] von „Materialgeeza“ Wikipedia

   Bei diesem Verfahren wird ein flüssiges Kunstharz durch gezielte
   Beleuchtung mit UV-Licht ausgehärtet. Das bedeutet ein Tank wird mit
   Kunstharz gefüllt. In diesen Tank taucht die Bauplattform ein und das
   Objekt wird schichtweise durch den Laser gezielt ausgehärtet.

   Nach dem Abschluss des 3D Drucks erfolgt hier eine Nachbehandlung um
   überschüssiges Kunstharz abzuspülen. Zusätzlich wird das Objekt in einer
   UV Kammer ausgehärtet.

   Festigkeit:++

   Oberflächengüte:+++++

   Details:+++++

    

    3. SLS/SLM Selektives Laser Sintern/Selektives Laser Melting

   SLS deutsch
   „SLS system shematic“ (SLS grafische Darstellung)[übersetzt aus dem
   Englischen] von „Materialgeeza“ Wikipedia

   Bei diesem Verfahren wird das Material in Pulverform in den Bauraum
   Schicht für Schicht aufgebracht und gezielt mit einem Laser
   aufgeschmolzen. Die hierbei genutzten Materialien können Metallpulver oder
   Kunststoffpulver sein. Der Vorteil dieses Verfahrens ist, dass ungenutztes
   Material als Stützmaterial fungiert und Überhänge somit nicht extra
   abgestützt werden müssen.

   Festigkeit:++++

   Oberflächengüte:+++

   Details:+++

    

    4. 3DP Polymergipsdruck

   Bei diesem Verfahren wird das Material in Pulverform in den Bauraum
   Schicht für Schicht aufgebracht. Das Material in diesem Fall ist Gips,
   welcher durch gezieltes Aufbringen eines Polymers ausgehärtet und verklebt
   wird. Das Aufbringen des Polymers erfolgt durch einen Druckkopf, bei
   welchem man auch andere Flüssigkeiten zumischen kann, zum Beispiel Farben.
   Das bedeutet mit diesem Verfahren ist ein Vollfarbendruck möglich. Gut
   geeignet für Anschauungsmodelle und Schnittdarstellungen.

   Festigkeit:+

   Oberflächengüte:+++

   Details:+++

    

    5. MJM Multijet/Polyjet

   Ähnlich dem SLA Verfahren, wird hierbei ein flüssiges Kunstharz als
   Material genutzt. Jedoch wird das Material punktuell über einen Druckkopf
   (ähnlich wie bei einem Papierdrucker) auf das Druckbett aufgebracht und
   gleichzeitig durch Beleuchtung mit UV-Licht gehärtet. Der Aufbau des Teils
   erfolgt wieder Schicht für Schicht.

   Festigkeit:+++

   Oberflächengüte:+++++

   Details:+++++

    

    

   FAQ

   Wie kann aus einem normalen Drucker ein 3D Objekt entstehen?

     • Viele verbinden das Wort „Druck“ nur mit dem Bereich Drucken von Text
       o.ä. auf Papier. Jedoch hat das nichts oder nur bedingt mit dem 3D
       Druck zu tun. Der 3D Druck hat die Aufgabe dreidimensionale Objekte
       herzustellen und somit können mit einem normalen Papierdrucker keine
       3D Objekte erstellt werden.

   Was kann man denn alles 3D Drucken?

     • Prinzipiell ist alles druckbar. Es ist immer nötig 3D Daten vom
       Bauteil zu haben. Jedoch können auch 3D Modelle aus dem Internet
       heruntergeladen werden. Einen Auszug an Teilen, welche wir bisher
       gedruckt haben finden Sie in der Galerie.

   Woher bekomme ich 3D Daten zum 3D Drucken?

     • Wenn es sich um ein eigenes Projekt handelt, müssen die 3D Daten
       erstellt werden, die Technik und das Know-How zur Generierung der 3D
       Daten per Konstruktion oder per 3D Scan ist bei uns vorhanden.

   Darüber hinaus gibt es im Internet verschiedene Seiten auf welchen 3D
   Daten erhältlich sind, allen voran www.thingiverse.com.

    

   3D Drucken 3D Scannen     3D Konstruktion
   FDM        Scanner        CAD Konstruktion
   SLA        Fotogrammetrie  

    

   Unser Druckservice umfasst das Drucken von Objekten und Modellen aller Art
   in 3D mittels verschiedener 3D Drucker.

   Wir drucken im FDM und SLA Verfahren.

   IMG 3654 Kopie

   FDM Verfahren

   Leistungsdaten:
   einfarbiger Druck
   (zweifarbiger Druck auf Anfrage)
   Objektgrößen bis 223x223x205mm

   Materialien:
   PLA, ABS, (schwarz, weiß, silber, rot, grün, blau, gelb, orange, weiß - im
   dunklen leuchtend)
   Nylon (natur), Laywood (Holzanteil), Copperfill (Kupferanteil), PET,
   flexibler Kunststoff (natur),

   Preise:
   auf Anfrage

   DSC00085 komprimiert
   SLA Verfahren

   Leistungsdaten:
   einfarbiger Druck (transparent, weiß)
   Objektgrößen bis 128x128x200mm

   Materialien:
   Resin (Kunstharz)

   Preise:
   auf Anfrage

   Um ein Angebot erstellen zu können benötigen wir die 3D-Daten des
   gewünschten 3D-Objekts. Zusätzlich hierzu sind Erklärungen (z.B.: wichtige
   Durchmesser, Funktion oder auch Einsatzbereich) hilfreich um das 3D-Objekt
   so genau wie möglich nach Ihren Vorstellungen herstellen zu können.

   3D Drucken

   ┌─────┬────────────────┬──────────────┐
   │     │ Scannen        │ Konstruktion │
   ├─────┼────────────────┼──────────────┤
   │ FDM │ Scanner        │ FreeCAD      │
   ├─────┼────────────────┼──────────────┤
   │ SLA │ Fotogrammetrie │              │
   └─────┴────────────────┴──────────────┘

   Cagiva geschnitten thumbnail

   Scannen

   Leistungsdaten:
   Wir verwenden einen mobilen Scanner und das Photogrammetrieverfahren, nach
   den entsprechenden Anforderungen.
   Das Scanvolumen beträgt dabei 0,1m bis 3m

   Preise:
   auf Anfrage

    

   Spnestopfen

   Konstruktion

   Leistungsdaten:
   CAD Konstruktion

   Preise:
   auf Anfrage

     • SLA Druck
     • FDM Druck

                                     
                                     

                                 Design Sphero

                          hochauflösender SLA 3D Druck

                                     

                                   Eiffelturm

                          hochauflösender SLA 3D Druck

                                     

                                    Osterei

                          hochauflösender SLA 3D Druck

                                     
                                     
                                     
                                     
                                     

                                 Maschinenteile

                       verschiedene Pulley und Zahnräder

                                     

  Projekte / Referenzen

                                    Projekte
    
          Gürtelschnalle mit individuellen Motiven, Bildern oder Logos
                     Kategorie: Design/Gebrauchsgegenstände
                                 Material: ABS
               Besonderheit: zweifarbig mit Motiv, Bild oder Logo
                              Auftraggeber: privat
                            Auftragsvolumen: 10 Stk.
   DSC 0100 1 1
          "Spänestopfen" zum Abdichten von Bohrungen bei der weiteren
                                CNC-Bearbeitung
                              Kategorie: Industrie
                               Material: PLA, ABS
                    Besonderheit:gedrucktes Innengewinde M8
                            Auftraggeber: Industrie
                            Auftragsvolumen: 50 Stk.

                                IMG 3830IMG 3832

                        Fairphone-Handyhülle "luckycats"
                        Kategorie: Gebrauchsgegenstände
                                 Material: PLA
                    Besonderheit: Motive auf der Oberfläche
                              Auftraggeber: privat
                            Auftragsvolumen: 5 Stk.

                                 IMG 3404 Kopie

                               "Ultimaker Robot"
                              Kategorie: Fantasie
                                 Material: PLA
                   Besonderheit: feine Strukturen und Details
                              Auftraggeber: privat
                            Auftragsvolumen: 20 Stk.

                                     Robots

    

                                   Referenzen

                              audi zentrum zwickau

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                         Ersatzteile aus dem 3D Drucker

            1

                   3D Druck eines „Dremel“ Keilwellenadapters

            Wir erhielten einen Hilferuf eines Hobby-Modellbauers, dessen
            „Dremel“ den langjährigen Dienst aufgegeben hatte. An und für
            sich kein spezieller „Dremel“, wohl aber im Vergleich zu anderen
            ein eher leises Gerät, dass dem Besitzer sehr am Herzen liegt.

             

Das Problem: 

            In dem Gerät war ein Keilwellenadapter, ein flexibles
            Zwischenstück zur Kraftübertragung, mehrfach gebrochen und
            sprichwörtlich zerbröselt. Ersatzteile gibt es keine mehr zu
            kaufen und so schien eine Reparatur nicht machbar zu sein. Als
            der Besitzer aufgrund von Empfehlungen von uns und unserem 3D
            Druck hörte, beschloss er sich an uns zu wenden, quasi als letzte
            Chance den „Dremel“ zu retten.

            2
            3

Die Lösung:

            Nach ausreichender Inspektion war klar, unser 3D Druck kann
            helfen. Also machten wir uns ans Werk, nahmen Maß an dem was noch
            von dem Keilwellenadapter übrig geblieben ist und konstruierten
            ein 3D Modell eines neuen Adapters. Danach konnten wir mit dem 3D
            Drucken beginnen. Die Besonderheit dabei war, flexiblen, also
            biegbaren Kunststoff einzusetzen. Für uns kein Problem. Das
            fertige Bauteil setzten wir passgenau ein und nach einem
            Funktionstest konnten wir dem Besitzer die freudige Mitteilung
            über die erfolgreiche Reparatur seines „Lieblingsdremels“ machen.

            4
            5

Unsere Leistung im Detail:

            6

               - Inspektion und Fehleranalyse

               - Konstruktion eines neuen Keilwellenadapters

               - 3D-Druck des neuen Adapters aus flexiblen Material

               - Einbau des neuen Adapters und Zusammenbau des "Dremels"

               - Funktionstest

             

            Wir sagen:“Danke für diesen Auftrag“

3D Druck von third-layer hilft.

       < 1 2 3 4 5 >

  third-layer sagt "hallo"

                      "Eigene Ideen selbst verwirklichen".

    Aus diesem Grund sind wir beide, Christian und Stefan, so begeistert vom
                                Thema 3D Druck.
       Anfang 2014 begannen wir mit unserem ersten 3D-Drucker unsere neue
                                 Leidenschaft.
     Durch diesen konnten wir viel Erfahrungen sammeln und sind nun soweit
                        unser Hobby zum Beruf zu machen.
     Mittlerweile verfügen wir über vier 3D-Drucker die mit dem (FDM) Fused
   Deposition Modelling Verfahren arbeiten. Zusätzlich verfügen wir noch über
    zwei 3D Drucker die nach dem SLA Verfahren arbeiten. 3D Scantechnologie
                           rundet unseren Service ab.

   Christian

   Christian

   Fasziniert von dem Potenzial und den Möglichkeiten des 3D Druckes gründete
             er zusammen mit Stefan das Unternehmen „third-layer“.

    Über 5 Jahre Erfahrung im Automobilbereich der Zulieferindustrie, unter
   anderem im Fertigungsbereich und dem Verbesserungswesen, sowie 2 Jahre im
     Hobbybereich des 3D Druckens kennzeichnen seinen bisherigen Lebensweg.

        Seine analytischen Fähigkeiten helfen ihm bei der Umsetzung der
               betriebswirtschaftlichen Prozesse im Unternehmen.

   Stefan

   Stefan

    Er ist einer der beiden Gründer von „third-layer“ und begeistert von der
         Technik und den zahlreichen Anwendungsgebieten des 3D Druckes.

    Sein Spektrum an Wissen erarbeitete er sich in mehr als 6 Jahren in der
     Zulieferindustrie des Automobilsektors. Seine Erfahrung sammelte er im
    Produktions- und Qualitätsbereich. 2 Jahre Erfahrung im Hobbybereich des
                        3D Druckens zählen ebenso dazu.

      Durch seine strukturierte Art ist er für die technischen Prozesse im
                             Unternehmen zuständig.

                           Our mission is the vision

                3D Druck wird unsere Welt nachhaltig verändern.
       Wir wollen diese Technik greifbar und für jeden zugänglich machen.
      Ziel ist es der innovativste und größte 3D Druck Anbieter in unserer
                               Region zu werden.

                                Zitat von Stefan

               „Wir müssen erst stehen, bevor wir laufen können.“

                               Zitat von Christian

                         „Warum nicht gleich fliegen?“

                                Zusammen sind wir

                                  third-layer

   Christian und Stefan

    

    

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     • Impressum
     • AGB

                                   Impressum:

Angaben gemäß § 5 TMG:

   Christian Etzold und Stefan Seifert GbR third-layer
   Uhlandstr. 21
   07973 Greiz

Kontakt:

   Tel.:  01735932008
   Tel.:  01712668091
   Fax.:
   email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss
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                                      AGB:

   Allgemeine Geschäftsbedingungen der Christian Etzold und Stefan Seifert
   GbR (third-layer)

   § 1 Geltungsbereich / Begriffsbestimmungen

   (1)    Für alle Kauf- und Werkverträge, welche die Christian Etzold und
   Stefan Seifert GbR -third-layer- (nachfolgend Verwender) als Verkäufer
   oder Werkunternehmer abschließt, gelten ausschließlich diese Allgemeinen
   Geschäftsbedingungen (AGB). Entgegenstehende Bedingungen des Kunden, die
   wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt haben, haben keine
   Gültigkeit, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

   (2)    In diesen AGB wird der Begriff Verbraucher in Sinne des § 13 BGB,
   der Begriff Unternehmer im Sinne des § 14 BGB verwendet.

   (3)    Sitz des Verwenders ist Greiz.

   § 2 Vertragsgegenstand

   (1)    Der Verwender bietet Produkte im Bereich 3D-Druck an (z.B.
   Hardware, 3D-Drucke, Designs für 3D-Drucke).

   (2)    Bei der Herstellung von 3D-Drucken nutzt der Verwender die
   Fertigungsverfahren Fused Deposition Modelling (FDM) bzw. Fused Filament
   Fabrication (FFF) oder Stereolithography (SLA). Durch die Nutzung von FDM
   bzw. FFF oder SLA kann es bei der Erstellung von 3D-Drucken
   verfahrensbedingt zu Abweichungen in Farbe, Form und Abmaßen im Vergleich
   zur Vorlage oder zu Unregelmäßigkeiten auf der Oberfläche der 3D-Drucke
   kommen.

   (3)    Die vom Verwender angebotenen 3D-Drucke sind ausschließlich zu
   Anschauungs- und Dekorationszwecken geeignet. Besondere, über die
   vorgenannten Zwecke hinausgehende Eigenschaften der 3D-Drucke sind nicht
   Teil des Angebots des Verwenders, es sei denn, diese sind ausdrücklich
   schriftlich zugesichert. Die angebotenen 3D-Drucke sind in jedem Fall
   ungeeignet zur Verwendung als Spielzeug und dürfen Kindern nicht
   zugänglich gemacht werden.

   § 3 Zustandekommen des Vertrages

   (1)    Sämtliche Angebote unserer Waren oder Werkleistungen – gleich ob
   schriftlich, elektronisch, fernmündlich oder mündlich übermittelt, stellen
   kein verbindliches Angebot dar, sondern sind stets unverbindlich.

   (2)    Eine Bestellung durch unsere Kunden stellt ein rechtsverbindliches
   Angebot auf Abschluss eines Vertrages dar. Ein Vertrag kommt erst mit
   unserer ausdrücklichen Auftragsbestätigung in Textform zustande.

   (3)    Bei der Fertigung von 3D-Drucken auf der Basis von Vorlagen des
   Kunden kommt ein Vertrag darüber hinaus erst nach Prüfung der Vorlage bzw.
   der Vorlagedaten und schriftlicher Bestätigung der Tauglichkeit als
   Druckvorlage durch den Verwender zustande.

   (4)    Wir übernehmen kein Beschaffungsrisiko. Bei Nichtbelieferung des
   Verwenders durch Lieferanten trotz Abschluss eines entsprechenden
   Deckungsgeschäftes steht dem Verwender das Recht zu, vom Vertrag, soweit
   er sich auf nicht lieferbare Gegenstände bezieht, zurückzutreten.

   § 4 Urheberrechte

   (1)    Soweit dem Verwender an den erbrachten Leistungen Urheberrechte
   nach dem Urheberrechtsgesetz zustehen, verbleiben diese beim Verwender.
   Dem Kunden wird lediglich ein einfaches Nutzungsrecht an den übereigneten
   Werken übertragen. Dieses umfasst nicht die Vervielfältigung, Verwertung,
   Veröffentlichung oder Weitergabe an Dritte.

   (2)    Der Verwender bleibt auch bei individualvertraglicher Einräumung
   eines ausschließlichen Nutzungsrechts berechtigt, seine Entwürfe und
   Vervielfältigungen des Werkes im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden.

   § 5 Zahlung / Fälligkeit

   Für die Fälligkeit der vereinbarten Vergütung gelten die gesetzlichen
   Regelungen, soweit keine abweichende, schriftliche Vereinbarung getroffen
   worden ist.

   § 6 Aufrechnung / Zurückbehaltungsrechte

   (1)    Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen durch den Kunden ist nur
   möglich, sofern die Gegenforderungen des Kunden rechtskräftig festgestellt
   oder unbestritten sind.

   (2)    Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten durch den Kunden ist
   nur zulässig, wenn diese auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. Ist der
   Kunde Unternehmer, so ist auch die Geltendmachung von
   Zurückbehaltungsrechten gegenüber Forderungen des Verwenders
   ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um rechtskräftig
   festgestellte oder unbestrittene Gegenforderungen.

   § 7 Gewährleistung

   (1)    Es gilt die gesetzliche Gewährleistung. Abweichend hiervon beträgt
   die Gewährleistungsfrist beim Verkauf von Gebrauchtware ein Jahr ab
   Ablieferung der Ware.

   (2)    Von uns abgegebene oder übermittelte Erklärungen im Zusammenhang
   mit diesem Vertrag (z.B. in Verkaufsprospekten, in
   Herstellerbeschreibungen, Bezugnahme auf DIN-Normen usw.) enthalten im
   Zweifel keine Übernahme einer Garantie. Als Garantie gelten nur als solche
   bezeichnete, schriftliche Erklärungen des Verwenders.

   § 8 Haftung

   (1)    Für unsere Haftung gelten die gesetzlichen Bestimmungen, soweit sie
   nicht durch nachfolgende Regelungen ausgeschlossen oder begrenzt ist.

   (2)    Unsere Haftung ist ausgeschlossen für leicht fahrlässige
   Pflichtverletzungen, sofern nicht Schäden aus der Verletzung von Leben,
   Körper, Gesundheit, aus der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten,
   etwa solcher, die der Kauf- oder Werkvertrag dem Verwender nach seinem
   Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfüllung die
   ordnungsgemäße Durchführung des jeweiligen Vertrages überhaupt erst
   ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und
   vertrauen darf (z.B. Übereignung der Ware, Erstellung des Werks) oder
   Ansprüche aus Garantien sowie nach dem Produkthaftungsgesetz betroffen
   sind.

   (3)    Die Haftung für die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten im
   Sinne des Absatz 2 ist für den Fall einfacher Fahrlässigkeit auf den
   vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

   (4)    Die vorgenannten Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in
   gleicherweise für unsere Erfüllungsgehilfen.

   § 9 Rüge und Untersuchungspflichten

   Ist der Kunde Unternehmer, so gelten für ihn die Untersuchungs- und
   Rügeobliegenheiten nach § 377 HGB.

   § 10 Eigentumsvorbehalt

   (1)    Alle gelieferten Waren bleiben unser Eigentum (Eigentumsvorbehalt)
   bis zur Erfüllung aller bei Vertragsabschluss bestehenden Forderungen des
   Verwenders gegenüber dem Kunden. Ist der Kunde Unternehmer, so besteht der
   Eigentumsvorbehalt bis zur Bezahlung aller sich aus der
   Geschäftsverbindung ergebenden Forderungen des Verwenders. Wir sind
   verpflichtet, uns, die uns im Rahmen des Eigentumsvorbehalts zustehenden
   Sicherheiten auf Verlangen des Kunden freizugeben, soweit der
   realisierbare Wert der Sicherungsgegenstände 110 % des Wertes der
   gesicherten Forderungen überschreitet.

   (2)    Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgen für uns als
   Hersteller im Sinne von § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Die be- und
   verarbeitete Ware gilt als Vorbehaltsware im Sinne des Abs. (1). Bei
   Verarbeitung, Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen
   Gegenständen durch den Kunden steht uns das Miteigentum anteilig an der
   neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes der Vorbehaltsware zum
   Wert den anderen verwendeten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung
   zu. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in
   der Weise erfolgt, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist,
   so überträgt der Kunde uns bereits jetzt anteilig die ihm zustehenden
   Eigentumsrechte an der neuen Sache im Umfang des objektiven Wertes der
   Vorbehaltsware und verwahrt das so entstandene Mit- oder Alleineigentum
   unentgeltlich für uns. Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware im
   Sinne des Abs. (1). Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Kunden
   tritt er auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung
   der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir
   nehmen diese Abtretung schon jetzt an.

   (3)    Der Kunde darf Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr
   zu seinen normalen Geschäftsbedingungen und, solange er uns gegenüber mit
   seinen Zahlungsverpflichtungen nicht in Verzug ist, veräußern,
   vorausgesetzt, dass die Forderungen aus der Weiterveräußerung gemäß Abs.
   (4) und (5) auf uns übergehen. Zu anderen Verfügungen über Vorbehaltsware
   ist er nicht berechtigt.

   (4)    Die Forderungen des Kunden aus Weiterveräußerung der Vorbehaltsware
   werden bereits jetzt an uns abgetreten und diese Abtretung durch uns
   angenommen. Sie dienen in demselben Umfang zur Sicherung unserer Ansprüche
   aus der Geschäftsbeziehung, wie die Vorbehaltsware. Wird Vorbehaltsware
   vom Kunden zusammen mit anderen nicht von uns gekauften Waren veräußert,
   so wird die Forderung aus der Weiterveräußerung im Verhältnis des
   objektiven Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der anderen Waren
   abgetreten. Bei der Veräußerung von Waren, an denen wir
   Miteigentumsanteile nach Abs. (2) haben, wird uns ein unserem
   Miteigentumsanteil entsprechender Teil abgetreten.

   (5)    Der Kunde bleibt berechtigt, Forderungen aus der Weiterveräußerung
   einzuziehen. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt
   davon unberührt. Wir werden die Forderung nicht einziehen, solange der
   Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen
   nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf
   Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung
   vorliegt. Widerrufen wir die Einziehungsbefugnis für den Kunden, so ist er
   verpflichtet, uns die Abnehmer/Gläubiger bekannt zu geben und alle
   erforderlichen Unterlagen herauszugeben, welche zur Geltendmachung der
   Forderung zweckdienlich sind.

   (6)    Von einer Pfändung oder anderen Beeinträchtigungen durch Dritte hat
   uns der Kunde unverzüglich zu benachrichtigen. Der Kunde trägt alle
   Kosten, die zur Aufhebung des Zugriffes und zu einer Wiederbeschaffung des
   Kaufgegenstandes aufgewendet werden müssen, soweit sie nicht von Dritten
   eingezogen werden können.

   (7)    Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, löst er einen Wechsel bei
   Fälligkeit nicht ein oder wird ein von ihm ausgestellter Scheck nicht
   bezahlt, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen und zu
   diesem Zweck gegebenenfalls den Betrieb oder das Lager des Kunden zu
   betreten. Gleiches gilt, wenn andere Umstände eintreten, die auf eine
   wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden nach
   Vertragsschluss schließen lassen und die unsere Zahlungsansprüche
   gefährden. Die Rücknahme ist kein Rücktritt vom Vertrag. Wir können
   außerdem die Weiterveräußerung, Weiterverarbeitung und Wegschaffung der
   Vorbehaltsware untersagen.

   (8)    Der Kunde ist zur getrennten Lagerung und Kennzeichnung der unter
   Eigentumsvorbehalt stehenden Ware und zu deren sorgfältiger Behandlung
   verpflichtet.

   (9)    Die vorstehenden Abs. (2) bis (8) gelten nicht, falls der Kunde
   Verbraucher ist.

   § 11 Rechtswahl, Gerichtsstand, Erfüllungsort

   (1)     Auf die Geschäftsbeziehung findet deutsches Recht (unter
   Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG)) Anwendung. Bei grenzüberschreitenden
   Verträgen mit Verbrauchern gelten zudem die zwingenden
   verbraucherschützenden Vorschriften seines Wohnsitzlandes.

   (2)     Erfüllungsort für alle Leistungen aus dem Vertrag ist der Sitz des
   Verwenders. Dies gilt nicht für Verbraucher.

   (3)    Ist der Kunde ein Kaufmann, eine juristische Person des
   öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist
   der Sitz des Verwenders in Greiz ausschließlicher Gerichtsstand für
   sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung.

   § 12 Salvatorische Klausel

   Sollte eine Bestimmung gegen zwingende gesetzliche Vorschriften verstoßen,
   so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser
   Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht. Im FaIIe eines Verstoßes gelten
   insoweit die gesetzlichen Regelungen.

   (Stand 04.04.2017)

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   Was ist 3D Druck?

   Rapid prototyping slicing
   „Rapid Pototyping Slicing“ (Schichtaufbau von 3D Druck Objekten) von
   „Materialgeeza“ Wikipedia

   3D Druck ist der Oberbegriff zu einer Reihe von Fertigungsverfahren zur
   additiven Herstellung von 3D Objekten. Hierbei sind 3D Daten des
   herzustellenden Objektes unerlässlich. Die 3D Daten werden durch ein
   Programm in Schichten aufgeteilt (Slicing). Diese Schichten werden dann
   vom 3D Drucker im jeweiligen Verfahren übereinander gelegt. Daraus
   entsteht das 3D Objekt.

   Die einzelnen Verfahren unterscheiden sich durch die genutzte Technik, die
   genutzten Materialien, die Anforderungen an die Bauteile (optisch wie auch
   mechanisch) und die Druckdauer.

    

   Die Druckverfahren:

    1. FDM/FFF Fused Deposition Modelling / Fused Filament Fabrication
       (Schmelzschichtverfahren)

   FDM deutsch
   „Fused Deposition Modelling (FDM)“ (Schmelz-Schicht-Verfahren)[übersetzt
   aus dem Englischen] von „Yona“ Wikipedia

   Bei diesem Verfahren werden thermoplastische Kunststoffe (z.b. PLA, ABS,
   PVC, PA) meist in Form eines Kunststoffdrahtes (Filament) als Material
   genutzt. Der Kunststoffdraht wird über ein Förderverfahren zu einer oder
   mehreren Düsen transportiert. Die Düse wird auf die Schmelztemperatur des
   jeweiligen Materials eingestellt und schmilzt den Kunststoff auf. Der
   geschmolzene Kunststoff wird so in Schichten auf eine Druckplattform
   aufgebracht nach dem Programm, welches aus den 3D Daten des Objekts
   erstellt wurde.

   Durch den Einsatz der bekannten thermoplastischen Kunststoffe können
   relativ hohe Festigkeiten erreicht werden, welche sich für
   Funktionsobjekte eignen. Da das Objekt aus Schichten besteht sind diese
   auch an der Oberfläche des Objekts zu erkennen (je nach gewählter
   Schichtstärke mehr oder weniger).

   Festigkeit:+++++

   Oberflächengüte:+

   Details:++

    

    2. SLA Stereolithographie

   FDM deutsch
   „Stereolitographie appartus“ (SLA grafische Darstellung)[übersetzt aus dem
   Englischen] von „Materialgeeza“ Wikipedia

   Bei diesem Verfahren wird ein flüssiges Kunstharz durch gezielte
   Beleuchtung mit UV-Licht ausgehärtet. Das bedeutet ein Tank wird mit
   Kunstharz gefüllt. In diesen Tank taucht die Bauplattform ein und das
   Objekt wird schichtweise durch den Laser gezielt ausgehärtet.

   Nach dem Abschluss des 3D Drucks erfolgt hier eine Nachbehandlung um
   überschüssiges Kunstharz abzuspülen. Zusätzlich wird das Objekt in einer
   UV Kammer ausgehärtet.

   Festigkeit:++

   Oberflächengüte:+++++

   Details:+++++

    

    3. SLS/SLM Selektives Laser Sintern/Selektives Laser Melting

   SLS deutsch
   „SLS system shematic“ (SLS grafische Darstellung)[übersetzt aus dem
   Englischen] von „Materialgeeza“ Wikipedia

   Bei diesem Verfahren wird das Material in Pulverform in den Bauraum
   Schicht für Schicht aufgebracht und gezielt mit einem Laser
   aufgeschmolzen. Die hierbei genutzten Materialien können Metallpulver oder
   Kunststoffpulver sein. Der Vorteil dieses Verfahrens ist, dass ungenutztes
   Material als Stützmaterial fungiert und Überhänge somit nicht extra
   abgestützt werden müssen.

   Festigkeit:++++

   Oberflächengüte:+++

   Details:+++

    

    4. 3DP Polymergipsdruck

   Bei diesem Verfahren wird das Material in Pulverform in den Bauraum
   Schicht für Schicht aufgebracht. Das Material in diesem Fall ist Gips,
   welcher durch gezieltes Aufbringen eines Polymers ausgehärtet und verklebt
   wird. Das Aufbringen des Polymers erfolgt durch einen Druckkopf, bei
   welchem man auch andere Flüssigkeiten zumischen kann, zum Beispiel Farben.
   Das bedeutet mit diesem Verfahren ist ein Vollfarbendruck möglich. Gut
   geeignet für Anschauungsmodelle und Schnittdarstellungen.

   Festigkeit:+

   Oberflächengüte:+++

   Details:+++

    

    5. MJM Multijet/Polyjet

   Ähnlich dem SLA Verfahren, wird hierbei ein flüssiges Kunstharz als
   Material genutzt. Jedoch wird das Material punktuell über einen Druckkopf
   (ähnlich wie bei einem Papierdrucker) auf das Druckbett aufgebracht und
   gleichzeitig durch Beleuchtung mit UV-Licht gehärtet. Der Aufbau des Teils
   erfolgt wieder Schicht für Schicht.

   Festigkeit:+++

   Oberflächengüte:+++++

   Details:+++++

    

    

   FAQ

   Wie kann aus einem normalen Drucker ein 3D Objekt entstehen?

     • Viele verbinden das Wort „Druck“ nur mit dem Bereich Drucken von Text
       o.ä. auf Papier. Jedoch hat das nichts oder nur bedingt mit dem 3D
       Druck zu tun. Der 3D Druck hat die Aufgabe dreidimensionale Objekte
       herzustellen und somit können mit einem normalen Papierdrucker keine
       3D Objekte erstellt werden.

   Was kann man denn alles 3D Drucken?

     • Prinzipiell ist alles druckbar. Es ist immer nötig 3D Daten vom
       Bauteil zu haben. Jedoch können auch 3D Modelle aus dem Internet
       heruntergeladen werden. Einen Auszug an Teilen, welche wir bisher
       gedruckt haben finden Sie in der Galerie.

   Woher bekomme ich 3D Daten zum 3D Drucken?

     • Wenn es sich um ein eigenes Projekt handelt, müssen die 3D Daten
       erstellt werden, die Technik und das Know-How zur Generierung der 3D
       Daten per Konstruktion oder per 3D Scan ist bei uns vorhanden.

   Darüber hinaus gibt es im Internet verschiedene Seiten auf welchen 3D
   Daten erhältlich sind, allen voran www.thingiverse.com.

    

   3D Drucken 3D Scannen     3D Konstruktion
   FDM        Scanner        CAD Konstruktion
   SLA        Fotogrammetrie  

    

   Unser Druckservice umfasst das Drucken von Objekten und Modellen aller Art
   in 3D mittels verschiedener 3D Drucker.

   Wir drucken im FDM und SLA Verfahren.

   IMG 3654 Kopie

   FDM Verfahren

   Leistungsdaten:
   einfarbiger Druck
   (zweifarbiger Druck auf Anfrage)
   Objektgrößen bis 223x223x205mm

   Materialien:
   PLA, ABS, (schwarz, weiß, silber, rot, grün, blau, gelb, orange, weiß - im
   dunklen leuchtend)
   Nylon (natur), Laywood (Holzanteil), Copperfill (Kupferanteil), PET,
   flexibler Kunststoff (natur),

   Preise:
   auf Anfrage

   DSC00085 komprimiert
   SLA Verfahren

   Leistungsdaten:
   einfarbiger Druck (transparent, weiß)
   Objektgrößen bis 128x128x200mm

   Materialien:
   Resin (Kunstharz)

   Preise:
   auf Anfrage

   Um ein Angebot erstellen zu können benötigen wir die 3D-Daten des
   gewünschten 3D-Objekts. Zusätzlich hierzu sind Erklärungen (z.B.: wichtige
   Durchmesser, Funktion oder auch Einsatzbereich) hilfreich um das 3D-Objekt
   so genau wie möglich nach Ihren Vorstellungen herstellen zu können.

   3D Drucken

   ┌─────┬────────────────┬──────────────┐
   │     │ Scannen        │ Konstruktion │
   ├─────┼────────────────┼──────────────┤
   │ FDM │ Scanner        │ FreeCAD      │
   ├─────┼────────────────┼──────────────┤
   │ SLA │ Fotogrammetrie │              │
   └─────┴────────────────┴──────────────┘

   Cagiva geschnitten thumbnail

   Scannen

   Leistungsdaten:
   Wir verwenden einen mobilen Scanner und das Photogrammetrieverfahren, nach
   den entsprechenden Anforderungen.
   Das Scanvolumen beträgt dabei 0,1m bis 3m

   Preise:
   auf Anfrage

    

   Spnestopfen

   Konstruktion

   Leistungsdaten:
   CAD Konstruktion

   Preise:
   auf Anfrage

     • SLA Druck
     • FDM Druck

                                     
                                     

                                 Design Sphero

                          hochauflösender SLA 3D Druck

                                     

                                   Eiffelturm

                          hochauflösender SLA 3D Druck

                                     

                                    Osterei

                          hochauflösender SLA 3D Druck

                                     
                                     
                                     
                                     
                                     

                                 Maschinenteile

                       verschiedene Pulley und Zahnräder

                                     

  Projekte / Referenzen

                                    Projekte
    
          Gürtelschnalle mit individuellen Motiven, Bildern oder Logos
                     Kategorie: Design/Gebrauchsgegenstände
                                 Material: ABS
               Besonderheit: zweifarbig mit Motiv, Bild oder Logo
                              Auftraggeber: privat
                            Auftragsvolumen: 10 Stk.
   DSC 0100 1 1
          "Spänestopfen" zum Abdichten von Bohrungen bei der weiteren
                                CNC-Bearbeitung
                              Kategorie: Industrie
                               Material: PLA, ABS
                    Besonderheit:gedrucktes Innengewinde M8
                            Auftraggeber: Industrie
                            Auftragsvolumen: 50 Stk.

                                IMG 3830IMG 3832

                        Fairphone-Handyhülle "luckycats"
                        Kategorie: Gebrauchsgegenstände
                                 Material: PLA
                    Besonderheit: Motive auf der Oberfläche
                              Auftraggeber: privat
                            Auftragsvolumen: 5 Stk.

                                 IMG 3404 Kopie

                               "Ultimaker Robot"
                              Kategorie: Fantasie
                                 Material: PLA
                   Besonderheit: feine Strukturen und Details
                              Auftraggeber: privat
                            Auftragsvolumen: 20 Stk.

                                     Robots

    

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                         Ersatzteile aus dem 3D Drucker

            1

                   3D Druck eines „Dremel“ Keilwellenadapters

            Wir erhielten einen Hilferuf eines Hobby-Modellbauers, dessen
            „Dremel“ den langjährigen Dienst aufgegeben hatte. An und für
            sich kein spezieller „Dremel“, wohl aber im Vergleich zu anderen
            ein eher leises Gerät, dass dem Besitzer sehr am Herzen liegt.

             

Das Problem: 

            In dem Gerät war ein Keilwellenadapter, ein flexibles
            Zwischenstück zur Kraftübertragung, mehrfach gebrochen und
            sprichwörtlich zerbröselt. Ersatzteile gibt es keine mehr zu
            kaufen und so schien eine Reparatur nicht machbar zu sein. Als
            der Besitzer aufgrund von Empfehlungen von uns und unserem 3D
            Druck hörte, beschloss er sich an uns zu wenden, quasi als letzte
            Chance den „Dremel“ zu retten.

            2
            3

Die Lösung:

            Nach ausreichender Inspektion war klar, unser 3D Druck kann
            helfen. Also machten wir uns ans Werk, nahmen Maß an dem was noch
            von dem Keilwellenadapter übrig geblieben ist und konstruierten
            ein 3D Modell eines neuen Adapters. Danach konnten wir mit dem 3D
            Drucken beginnen. Die Besonderheit dabei war, flexiblen, also
            biegbaren Kunststoff einzusetzen. Für uns kein Problem. Das
            fertige Bauteil setzten wir passgenau ein und nach einem
            Funktionstest konnten wir dem Besitzer die freudige Mitteilung
            über die erfolgreiche Reparatur seines „Lieblingsdremels“ machen.

            4
            5

Unsere Leistung im Detail:

            6

               - Inspektion und Fehleranalyse

               - Konstruktion eines neuen Keilwellenadapters

               - 3D-Druck des neuen Adapters aus flexiblen Material

               - Einbau des neuen Adapters und Zusammenbau des "Dremels"

               - Funktionstest

             

            Wir sagen:“Danke für diesen Auftrag“

3D Druck von third-layer hilft.

       < 1 2 3 4 5 >

  third-layer sagt "hallo"

                      "Eigene Ideen selbst verwirklichen".

    Aus diesem Grund sind wir beide, Christian und Stefan, so begeistert vom
                                Thema 3D Druck.
       Anfang 2014 begannen wir mit unserem ersten 3D-Drucker unsere neue
                                 Leidenschaft.
     Durch diesen konnten wir viel Erfahrungen sammeln und sind nun soweit
                        unser Hobby zum Beruf zu machen.
     Mittlerweile verfügen wir über vier 3D-Drucker die mit dem (FDM) Fused
   Deposition Modelling Verfahren arbeiten. Zusätzlich verfügen wir noch über
    zwei 3D Drucker die nach dem SLA Verfahren arbeiten. 3D Scantechnologie
                           rundet unseren Service ab.

   Christian

   Christian

   Fasziniert von dem Potenzial und den Möglichkeiten des 3D Druckes gründete
             er zusammen mit Stefan das Unternehmen „third-layer“.

    Über 5 Jahre Erfahrung im Automobilbereich der Zulieferindustrie, unter
   anderem im Fertigungsbereich und dem Verbesserungswesen, sowie 2 Jahre im
     Hobbybereich des 3D Druckens kennzeichnen seinen bisherigen Lebensweg.

        Seine analytischen Fähigkeiten helfen ihm bei der Umsetzung der
               betriebswirtschaftlichen Prozesse im Unternehmen.

   Stefan

   Stefan

    Er ist einer der beiden Gründer von „third-layer“ und begeistert von der
         Technik und den zahlreichen Anwendungsgebieten des 3D Druckes.

    Sein Spektrum an Wissen erarbeitete er sich in mehr als 6 Jahren in der
     Zulieferindustrie des Automobilsektors. Seine Erfahrung sammelte er im
    Produktions- und Qualitätsbereich. 2 Jahre Erfahrung im Hobbybereich des
                        3D Druckens zählen ebenso dazu.

      Durch seine strukturierte Art ist er für die technischen Prozesse im
                             Unternehmen zuständig.

                           Our mission is the vision

                3D Druck wird unsere Welt nachhaltig verändern.
       Wir wollen diese Technik greifbar und für jeden zugänglich machen.
      Ziel ist es der innovativste und größte 3D Druck Anbieter in unserer
                               Region zu werden.

                                Zitat von Stefan

               „Wir müssen erst stehen, bevor wir laufen können.“

                               Zitat von Christian

                         „Warum nicht gleich fliegen?“

                                Zusammen sind wir

                                  third-layer

   Christian und Stefan

    

    

     • Datenschutz
     • Impressum
     • AGB

                                   Impressum:

Angaben gemäß § 5 TMG:

   Christian Etzold und Stefan Seifert GbR third-layer
   Uhlandstr. 21
   07973 Greiz

Kontakt:

   Tel.:  01735932008
   Tel.:  01712668091
   Fax.:
   email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss
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     • Uhrzeit der Serveranfrage

   Diese Daten sind nicht bestimmten Personen zuordenbar. Eine
   Zusammenführung dieser Daten mit anderen Datenquellen wird nicht
   vorgenommen. Wir behalten uns vor, diese Daten nachträglich zu prüfen,
   wenn uns konkrete Anhaltspunkte für eine rechtswidrige Nutzung bekannt
   werden.

   Kontaktformular

   Wenn Sie uns per Kontaktformular Anfragen zukommen lassen, werden Ihre
   Angaben aus dem Anfrageformular inklusive der von Ihnen dort angegebenen
   Kontaktdaten zwecks Bearbeitung der Anfrage und für den Fall von
   Anschlussfragen bei uns gespeichert. Diese Daten geben wir nicht ohne Ihre
   Einwilligung weiter.

                                      AGB:

   Allgemeine Geschäftsbedingungen der Christian Etzold und Stefan Seifert
   GbR (third-layer)

   § 1 Geltungsbereich / Begriffsbestimmungen

   (1)    Für alle Kauf- und Werkverträge, welche die Christian Etzold und
   Stefan Seifert GbR -third-layer- (nachfolgend Verwender) als Verkäufer
   oder Werkunternehmer abschließt, gelten ausschließlich diese Allgemeinen
   Geschäftsbedingungen (AGB). Entgegenstehende Bedingungen des Kunden, die
   wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt haben, haben keine
   Gültigkeit, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

   (2)    In diesen AGB wird der Begriff Verbraucher in Sinne des § 13 BGB,
   der Begriff Unternehmer im Sinne des § 14 BGB verwendet.

   (3)    Sitz des Verwenders ist Greiz.

   § 2 Vertragsgegenstand

   (1)    Der Verwender bietet Produkte im Bereich 3D-Druck an (z.B.
   Hardware, 3D-Drucke, Designs für 3D-Drucke).

   (2)    Bei der Herstellung von 3D-Drucken nutzt der Verwender die
   Fertigungsverfahren Fused Deposition Modelling (FDM) bzw. Fused Filament
   Fabrication (FFF) oder Stereolithography (SLA). Durch die Nutzung von FDM
   bzw. FFF oder SLA kann es bei der Erstellung von 3D-Drucken
   verfahrensbedingt zu Abweichungen in Farbe, Form und Abmaßen im Vergleich
   zur Vorlage oder zu Unregelmäßigkeiten auf der Oberfläche der 3D-Drucke
   kommen.

   (3)    Die vom Verwender angebotenen 3D-Drucke sind ausschließlich zu
   Anschauungs- und Dekorationszwecken geeignet. Besondere, über die
   vorgenannten Zwecke hinausgehende Eigenschaften der 3D-Drucke sind nicht
   Teil des Angebots des Verwenders, es sei denn, diese sind ausdrücklich
   schriftlich zugesichert. Die angebotenen 3D-Drucke sind in jedem Fall
   ungeeignet zur Verwendung als Spielzeug und dürfen Kindern nicht
   zugänglich gemacht werden.

   § 3 Zustandekommen des Vertrages

   (1)    Sämtliche Angebote unserer Waren oder Werkleistungen – gleich ob
   schriftlich, elektronisch, fernmündlich oder mündlich übermittelt, stellen
   kein verbindliches Angebot dar, sondern sind stets unverbindlich.

   (2)    Eine Bestellung durch unsere Kunden stellt ein rechtsverbindliches
   Angebot auf Abschluss eines Vertrages dar. Ein Vertrag kommt erst mit
   unserer ausdrücklichen Auftragsbestätigung in Textform zustande.

   (3)    Bei der Fertigung von 3D-Drucken auf der Basis von Vorlagen des
   Kunden kommt ein Vertrag darüber hinaus erst nach Prüfung der Vorlage bzw.
   der Vorlagedaten und schriftlicher Bestätigung der Tauglichkeit als
   Druckvorlage durch den Verwender zustande.

   (4)    Wir übernehmen kein Beschaffungsrisiko. Bei Nichtbelieferung des
   Verwenders durch Lieferanten trotz Abschluss eines entsprechenden
   Deckungsgeschäftes steht dem Verwender das Recht zu, vom Vertrag, soweit
   er sich auf nicht lieferbare Gegenstände bezieht, zurückzutreten.

   § 4 Urheberrechte

   (1)    Soweit dem Verwender an den erbrachten Leistungen Urheberrechte
   nach dem Urheberrechtsgesetz zustehen, verbleiben diese beim Verwender.
   Dem Kunden wird lediglich ein einfaches Nutzungsrecht an den übereigneten
   Werken übertragen. Dieses umfasst nicht die Vervielfältigung, Verwertung,
   Veröffentlichung oder Weitergabe an Dritte.

   (2)    Der Verwender bleibt auch bei individualvertraglicher Einräumung
   eines ausschließlichen Nutzungsrechts berechtigt, seine Entwürfe und
   Vervielfältigungen des Werkes im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden.

   § 5 Zahlung / Fälligkeit

   Für die Fälligkeit der vereinbarten Vergütung gelten die gesetzlichen
   Regelungen, soweit keine abweichende, schriftliche Vereinbarung getroffen
   worden ist.

   § 6 Aufrechnung / Zurückbehaltungsrechte

   (1)    Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen durch den Kunden ist nur
   möglich, sofern die Gegenforderungen des Kunden rechtskräftig festgestellt
   oder unbestritten sind.

   (2)    Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten durch den Kunden ist
   nur zulässig, wenn diese auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. Ist der
   Kunde Unternehmer, so ist auch die Geltendmachung von
   Zurückbehaltungsrechten gegenüber Forderungen des Verwenders
   ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um rechtskräftig
   festgestellte oder unbestrittene Gegenforderungen.

   § 7 Gewährleistung

   (1)    Es gilt die gesetzliche Gewährleistung. Abweichend hiervon beträgt
   die Gewährleistungsfrist beim Verkauf von Gebrauchtware ein Jahr ab
   Ablieferung der Ware.

   (2)    Von uns abgegebene oder übermittelte Erklärungen im Zusammenhang
   mit diesem Vertrag (z.B. in Verkaufsprospekten, in
   Herstellerbeschreibungen, Bezugnahme auf DIN-Normen usw.) enthalten im
   Zweifel keine Übernahme einer Garantie. Als Garantie gelten nur als solche
   bezeichnete, schriftliche Erklärungen des Verwenders.

   § 8 Haftung

   (1)    Für unsere Haftung gelten die gesetzlichen Bestimmungen, soweit sie
   nicht durch nachfolgende Regelungen ausgeschlossen oder begrenzt ist.

   (2)    Unsere Haftung ist ausgeschlossen für leicht fahrlässige
   Pflichtverletzungen, sofern nicht Schäden aus der Verletzung von Leben,
   Körper, Gesundheit, aus der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten,
   etwa solcher, die der Kauf- oder Werkvertrag dem Verwender nach seinem
   Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfüllung die
   ordnungsgemäße Durchführung des jeweiligen Vertrages überhaupt erst
   ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und
   vertrauen darf (z.B. Übereignung der Ware, Erstellung des Werks) oder
   Ansprüche aus Garantien sowie nach dem Produkthaftungsgesetz betroffen
   sind.

   (3)    Die Haftung für die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten im
   Sinne des Absatz 2 ist für den Fall einfacher Fahrlässigkeit auf den
   vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

   (4)    Die vorgenannten Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in
   gleicherweise für unsere Erfüllungsgehilfen.

   § 9 Rüge und Untersuchungspflichten

   Ist der Kunde Unternehmer, so gelten für ihn die Untersuchungs- und
   Rügeobliegenheiten nach § 377 HGB.

   § 10 Eigentumsvorbehalt

   (1)    Alle gelieferten Waren bleiben unser Eigentum (Eigentumsvorbehalt)
   bis zur Erfüllung aller bei Vertragsabschluss bestehenden Forderungen des
   Verwenders gegenüber dem Kunden. Ist der Kunde Unternehmer, so besteht der
   Eigentumsvorbehalt bis zur Bezahlung aller sich aus der
   Geschäftsverbindung ergebenden Forderungen des Verwenders. Wir sind
   verpflichtet, uns, die uns im Rahmen des Eigentumsvorbehalts zustehenden
   Sicherheiten auf Verlangen des Kunden freizugeben, soweit der
   realisierbare Wert der Sicherungsgegenstände 110 % des Wertes der
   gesicherten Forderungen überschreitet.

   (2)    Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgen für uns als
   Hersteller im Sinne von § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Die be- und
   verarbeitete Ware gilt als Vorbehaltsware im Sinne des Abs. (1). Bei
   Verarbeitung, Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen
   Gegenständen durch den Kunden steht uns das Miteigentum anteilig an der
   neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes der Vorbehaltsware zum
   Wert den anderen verwendeten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung
   zu. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in
   der Weise erfolgt, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist,
   so überträgt der Kunde uns bereits jetzt anteilig die ihm zustehenden
   Eigentumsrechte an der neuen Sache im Umfang des objektiven Wertes der
   Vorbehaltsware und verwahrt das so entstandene Mit- oder Alleineigentum
   unentgeltlich für uns. Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware im
   Sinne des Abs. (1). Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Kunden
   tritt er auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung
   der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir
   nehmen diese Abtretung schon jetzt an.

   (3)    Der Kunde darf Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr
   zu seinen normalen Geschäftsbedingungen und, solange er uns gegenüber mit
   seinen Zahlungsverpflichtungen nicht in Verzug ist, veräußern,
   vorausgesetzt, dass die Forderungen aus der Weiterveräußerung gemäß Abs.
   (4) und (5) auf uns übergehen. Zu anderen Verfügungen über Vorbehaltsware
   ist er nicht berechtigt.

   (4)    Die Forderungen des Kunden aus Weiterveräußerung der Vorbehaltsware
   werden bereits jetzt an uns abgetreten und diese Abtretung durch uns
   angenommen. Sie dienen in demselben Umfang zur Sicherung unserer Ansprüche
   aus der Geschäftsbeziehung, wie die Vorbehaltsware. Wird Vorbehaltsware
   vom Kunden zusammen mit anderen nicht von uns gekauften Waren veräußert,
   so wird die Forderung aus der Weiterveräußerung im Verhältnis des
   objektiven Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der anderen Waren
   abgetreten. Bei der Veräußerung von Waren, an denen wir
   Miteigentumsanteile nach Abs. (2) haben, wird uns ein unserem
   Miteigentumsanteil entsprechender Teil abgetreten.

   (5)    Der Kunde bleibt berechtigt, Forderungen aus der Weiterveräußerung
   einzuziehen. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt
   davon unberührt. Wir werden die Forderung nicht einziehen, solange der
   Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen
   nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf
   Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung
   vorliegt. Widerrufen wir die Einziehungsbefugnis für den Kunden, so ist er
   verpflichtet, uns die Abnehmer/Gläubiger bekannt zu geben und alle
   erforderlichen Unterlagen herauszugeben, welche zur Geltendmachung der
   Forderung zweckdienlich sind.

   (6)    Von einer Pfändung oder anderen Beeinträchtigungen durch Dritte hat
   uns der Kunde unverzüglich zu benachrichtigen. Der Kunde trägt alle
   Kosten, die zur Aufhebung des Zugriffes und zu einer Wiederbeschaffung des
   Kaufgegenstandes aufgewendet werden müssen, soweit sie nicht von Dritten
   eingezogen werden können.

   (7)    Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, löst er einen Wechsel bei
   Fälligkeit nicht ein oder wird ein von ihm ausgestellter Scheck nicht
   bezahlt, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen und zu
   diesem Zweck gegebenenfalls den Betrieb oder das Lager des Kunden zu
   betreten. Gleiches gilt, wenn andere Umstände eintreten, die auf eine
   wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden nach
   Vertragsschluss schließen lassen und die unsere Zahlungsansprüche
   gefährden. Die Rücknahme ist kein Rücktritt vom Vertrag. Wir können
   außerdem die Weiterveräußerung, Weiterverarbeitung und Wegschaffung der
   Vorbehaltsware untersagen.

   (8)    Der Kunde ist zur getrennten Lagerung und Kennzeichnung der unter
   Eigentumsvorbehalt stehenden Ware und zu deren sorgfältiger Behandlung
   verpflichtet.

   (9)    Die vorstehenden Abs. (2) bis (8) gelten nicht, falls der Kunde
   Verbraucher ist.

   § 11 Rechtswahl, Gerichtsstand, Erfüllungsort

   (1)     Auf die Geschäftsbeziehung findet deutsches Recht (unter
   Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG)) Anwendung. Bei grenzüberschreitenden
   Verträgen mit Verbrauchern gelten zudem die zwingenden
   verbraucherschützenden Vorschriften seines Wohnsitzlandes.

   (2)     Erfüllungsort für alle Leistungen aus dem Vertrag ist der Sitz des
   Verwenders. Dies gilt nicht für Verbraucher.

   (3)    Ist der Kunde ein Kaufmann, eine juristische Person des
   öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist
   der Sitz des Verwenders in Greiz ausschließlicher Gerichtsstand für
   sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung.

   § 12 Salvatorische Klausel

   Sollte eine Bestimmung gegen zwingende gesetzliche Vorschriften verstoßen,
   so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser
   Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht. Im FaIIe eines Verstoßes gelten
   insoweit die gesetzlichen Regelungen.

   (Stand 04.04.2017)

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